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ACE fordert: Für „Umweltbonus“ sollte Kauf- statt Zulassungsdatum gelten

21.02.2022 in Autoindustrie, Politik | 18 Kommentare

Audi-Q4-e-tron-Sportback

Bild: Audi

Für die Zuteilung der deutschen Elektroauto-Kaufprämie „Umweltbonus“ ist das Datum der Zulassung entscheidend. Ab 2023 wird die aktuell bis 9000 Euro hohe Förderung neu aufgelegt, was angesichts der langen Lieferzeiten vieler Modelle für Unsicherheit bei Stromer-Interessenten sorgt. Deshalb schlägt nun auch der Autoclub ACE eine Änderung vor.

Der weltweite Mangel an Mikrochips hat bei vielen Autobauern Auswirkungen auf die Herstellung. Die durchschnittliche Lieferzeit liegt derzeit zwischen fünf und sechs Monaten bei Neuwagen. Es gibt sogar Modelle, bei denen die Wartezeit bei bis zu anderthalb Jahren liegt. Auch bei der Auslieferung beliebter Elektroautos könnte es für viele Bestellungen in diesem Jahr knapp werden.

Der ACE sorgt sich, dass es unter Umständen am Ende für die Verbraucher teurer werden könnte. Denn nur noch bis zum Jahresende 2022 gebe es bei der Zulassung jedes batterieelektrischen Fahrzeuges 9000 Euro Förderung bei einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro. An welche Bedingungen der Umweltbons für Batterie-Fahrzeuge ab 2023 geknüpft werde, sei derzeit offen. Bei Plug-in-Hybriden liegt die Subventionierung heute bei bis zu 6750 Euro. Ab August 2023 soll die Subvention für Teilzeit-Stromer nur noch mit einer elektrischen Mindestreichweite von 80 Kilometern ausgeschüttet werden. Es ist zudem geplant, die Umweltbonus-Förderung zu reduzieren.

„Der Gesetzgeber sollte so schnell wie möglich Klarheit schaffen, wie die Innovationsprämie für batterieelektrische Pkw zukünftig aussehen soll, fordert ACE-Vorsitzender Stefan Heimlich. „Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen Planungssicherheit beim Kauf eines Elektroautos. Wer sich heute dafür entscheidet, muss sicher gehen, dass er die Prämie auch bekommt. Daher schlagen wir vor, das Datum des Kaufvertrages als entscheidendes Kriterium für die Ausschüttung der Innovationsprämie zu nehmen.“ Die Kunden dürften nicht unter den Lieferkettenproblemen und dem Chipmangel der Industrie leiden, so der ACE. Hier müsse die Bundesregierung schnellstmöglich aktiv werden.

Zuvor hatte schon Deutschlands größter Automobilclub gefordert, dass lange Lieferzeiten die Förderung von Elektroautos nicht gefährden dürften. Der ADAC schlägt vor, dass bei Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrags eine Möglichkeit zur Reservierung der Fördersumme eingeräumt wird. Diese Zusage solle für mindestens ein Jahr gelten. Die Auszahlung solle weiterhin erst bei Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.

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Via: ACE
Tags: FörderungAntrieb: Elektroauto, Hybridfahrzeuge

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Ernesto 2 meint

    21.02.2022 um 19:08

    Plug-In Hybride geören nicht mehr geförder und die Förderung umgebaut wie folgt: Bei Fahrzeugen unter 20.000 € Förderung 6.000 Euro
    20.001 – 22.000 5.000 Euro Förderung
    22.001 – 24.000 4.000 Euro Förderung
    24.001 – 26.000 3.000 Euro Förderung
    26.001 – 28.000 2.000 Euro Förderung
    28.001 – 30.000 1.000 Euro Förderung
    ab 30.001 KEINE Förderung, Wer sich so ein Fahrzeug leisten kann muss nicht gefördert werden. Und wir werden staunen wie schnell „auf einmal“ günstige Fahrzeuge auf den Markt kommen werden. Und genau solche suchen ja die Menschen. Nicht die 60.000 Euro ID Buzz von von VW oder den ID3 für bescheidene 40.000 Euro. Mit dem dann eingesparten Förderungen können viel mehr günstige Fahrzeuge in den Markt gebracht werden als bisher und da sind die auch sinnvoller angelegt.

    • Peter W meint

      22.02.2022 um 09:22

      Ich habe schon vor 2 Jahren vorgeschlagen einfach 10% (oder noch mehr) des Kaufpreises von der Förderung abzuziehen und den Herstelleranteil wegzulassen. Dann würde der Preis der Fahrzeuge sehr schnell sinken und bei 40.000 bis 50.000 Euro wäre die Förderung uninteressant. Jeder Euro weniger beim Fzgpreis würde dann die Förderung erhöhen, was den Druck auf die Hersteller und Verkäufer auch erhöhen würde.

    • André meint

      22.02.2022 um 21:18

      Ernesto Du solltest nicht in die Politik gehen.

  2. David meint

    21.02.2022 um 18:50

    Es wird ja von vielen so getan, als ob es 2023 gar keine Förderung mehr geben würde. Sie wird halt etwas abschmelzen. Aber, was solls?

  3. Kona64 meint

    21.02.2022 um 16:28

    Beim Kaufdatum könnte noch gemogelt werden. Am einfachsten wäre es, einfach einen Antrag zu stellen und dann hat man z.B. 18 Monate Zeit das Auto zuzulassen. So war es auch bei den Wallboxen. Ggf. mit der Verpflichtung innerhalb von x Wochen einen Kaufvertrag hochzuladen, damit nicht zuviele unsinnige Anträge im System liegen.

  4. ns meint

    21.02.2022 um 15:22

    Der Gefahr könnte sein, dass wenn der Batterie der Engpass bildet, die Hersteller alle verfügbare Batterien so viel möglich in PHEVs einbauen statt BEV. Ich vermute das passiert sogar schon.

  5. bs meint

    21.02.2022 um 15:20

    Kunde recht auf Rückabwicklung geben wenn Auto zu spät ausgeliefert wird. Fertig.
    Zudem, der Hersteller kann sein 3000 Euro Anteil beibehalten. .

    • McGybrush meint

      21.02.2022 um 16:03

      Vie zu kompliziert und Aufwendig im vergleich zu anderen Lösung. Wenn die Haltedauer auf 2Jahre erhöht wird ist es Wurscht ob der 22/23 oder 24 geliefert wird.

  6. Gunarr meint

    21.02.2022 um 14:26

    Man sollte keine Fahrzeuge fördern, die noch gar nicht gebaut wurden. Damit öffnet man dem Betrug Tür und Tor. Firmen wie Fisker oder Sono würden dann Kaufverträge abschließen für Autos, die irgendwann kommen.
    Am besten wäre eh, wenn man diese Kaufförderung abschafft, und dafür den Strom billiger macht.

    • Yoshi84 meint

      21.02.2022 um 14:49

      100% Zustimmung

    • Dagobert meint

      21.02.2022 um 16:08

      Am besten wäre wenn man bei der Individualmobilität alle Förderungen abschafft. Das würde den Diesel eine ganze ecke teuerer machen, aber eben auch den Ladestrom für Elektroautos.

      • Thomas meint

        22.02.2022 um 07:35

        Warum den Ladestrom?

    • elbflorenz meint

      21.02.2022 um 16:12

      Naja – den Betrug kann man ja leicht ausschließen: man erwirbt mit der verbindlichen Bestellung einen Anspruch, der aber erst nach Zulassung des Fahrzeuges in D eingelöst werden kann.

      Das mit dem Strom ist so eine Sache. Eine gezielte Förderung wäre ja nur bei Förderung an öffentlichen Ladesäulen möglich. Aber egal – dieses Volk hat sich für eine Nato-Osterweiterung und somit gegen die Energiewende ausgesprochen.
      Jetzt wird erst einmal kräftig der Rüstungsetat erhöht. Und da ist bezahlbare Energie erstmal zweitrangig.

      • Torsten meint

        22.02.2022 um 08:52

        „Aber egal – dieses Volk hat sich für eine Nato-Osterweiterung und somit gegen die Energiewende ausgesprochen.
        Jetzt wird erst einmal kräftig der Rüstungsetat erhöht. Und da ist bezahlbare Energie erstmal zweitrangig.“
        Leider muss ich Ihnen da zustimmen :-(.

        • Peter W meint

          22.02.2022 um 09:27

          Wir sollten unbedingt eine Förderquote für den elektrischen Panzer einführen … das hätte auch den Vorteil, dass die Dinger 100 km nach der EU-Grenze mangels Ladestation stehen bleiben.

  7. BEV meint

    21.02.2022 um 13:54

    HAHAHA… Klar, dann kauf ich mir heute 10 Fahrzeuge von VW, Audi, BMW .. die werden dann über die nächsten Jahre irgendwann ausgeliefert, aber Hauptsache ich hab den Umweltbonus schon mal bekommen.
    So ein Unfug.

  8. DerMond meint

    21.02.2022 um 13:26

    Nüchtern betrachtet sollte man Förderungen sofort kürzen oder pausieren wenn die Hersteller Lieferprobleme haben, weil sie in dem Fall ihren Zweck nicht erfüllen.

  9. Axel meint

    21.02.2022 um 13:25

    Ich denke es sollte so bleiben wie es ist. Es gibt auch Elektroautohersteller die im Zeitraum 2022 noch liefern können, das bietet potenziellen Kunden die Möglichkeit sich anderweitig zu orientieren. Die anderen haben da wohl, mal wieder, etwas verschlafen und sorgen sich nun um ihren Absatz/Umsatz. Gerade im Hinblick auf Plug in Hybride, bei denen sich ja etwas ändern soll, sollten hier keine Ausnahmen gemacht werden.

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