Elektroautos wurden zu Beginn auch mit Mietbatterien verkauft, um die Anschaffungskosten zu senken und den Kunden die Sorge vor möglichen teuren Akku-Defekten zu nehmen. Dass die Vermieter der Energiespeicher diese nach Vertragskündigung per digitalem Fernzugriff abschalten können, dürfte nach erster Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) unrechtmäßig sein.
Das Fahrzeug als Ganzes funktioniere dann nicht mehr, sagte der Vorsitzende Richter des zwölften Zivilsenats Hans-Joachim Dose. Der Mieter könne die Batterie auch nicht durch ein anderes Fabrikat austauschen. Zudem liege die Beweislast allein beim Kunden, was unangemessen sei. Die Richter wollen ihr Urteil am 26. Oktober verkünden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank des französischen Autoherstellers Renault sahen vor, dass bei einem außerordentlichen Vertragsende die Wiederauflademöglichkeit für die Batterien gesperrt werden kann. Darüber wurden Kunden mit 14 Tagen Vorlauf informiert, mitunter in einem Zug mit der Kündigung.
Die Bank verglich das Vorgehen laut BGH mit dem Abschalten einer Münzwaschmaschine oder der Sperrung eines abhanden gekommenen Smartphones und berief sich darauf, nach wirksamer Kündigung ihre Leistung einzustellen. So verhindere sie, dass die Batterie wieder aufgeladen werde und sich damit ihre Ladekapazität und somit ihr Wert mindere.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte eine unangemessene Benachteiligung der Mieter moniert und war damit erfolgreich: Die bisher mit dem Fall befassten Gerichte in Düsseldorf untersagten der Bank die Nutzung der entsprechenden AGB-Klausel. Dagegen geht diese vor.
Renault hat die Möglichkeit zur Batteriemiete mittlerweile abgeschafft und verkauft diese nun zusammen mit seinen Elektroautos. Andere Angebote dieser Art gibt es hierzulande derzeit nicht. Jedoch kommt in diesem Jahr der chinesische Elektroautobauer Nio nach Deutschland, der auf dem Heimatmarkt die Batteriemiete im Programm hat. Nio könnte das auch deutschen Kunden anbieten. Bereits bekannt ist, dass der ebenfalls nach Deutschland expandierende vietnamesische Hersteller VinFast seine E-Auto-Batterien auch vermieten möchte. Ob die Neueinsteiger eine Klausel zur Fernabschaltung wie Renault anwenden, bleibt abzuwarten.
Jensen meint
Wie man auch immer zu dieser Frage steht, wäre es doch einmal interessant zu erfahren,
in wie vielen Fällen es tatsächlich zu einer Fernabschaltung des Fahrakkus gekommen ist, weil der Vertragspartner seinen vereinbarten Zahlungen (wohl über mehrere Monate hintereinander, samt Zahlungserinnerungen) nicht nachkommen konnte.
Shullbit meint
Wenn sich die Ansicht bestätigt, dürfte das Mietmodell für Hersteller wohl ziemlich tot sein. Es ist bereits der BGH. Eine höhere Instanz gibt es in Deutschland nicht.
Und wenn der Hersteller die Batterie nicht technisch still legen darf, weil dass den Autokäufer unangemessen benachteiligt, dann darf er die Batterie wohl auch nicht per Gerichtsvollzieher beschlagnahmen lassen, weil die Konsequenzen die gleichen wären: Auto funktioniert nicht mehr, was das Gericht eben nicht als angemessen ansieht.
Kunde entscheidet sich beim Kauf für Miete, zahlt dann die Miete nicht oder kündigt den Mietvertrag und der Hersteller darf dann schauen, wie er zu seinem Geld kommt bzw. seine Batterie wieder bekommt.
Großes Problem für NIO und Vinfast. Und nebenbei ist damit wohl auch der (ohnehin unsinnige) Ansatz mit Batterie-Wechselstationen tot. Der funktioniert nur mit gemieteten Batterien.
Egon Meier meint
Du hast irgendwas nicht begriffen: Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Der Gerichtsvollzieher darf – als Vollzug eines gerichtlichten Beschlusses (daher den Name) – eine Maßnahme wie Einzug des Akkus durchführen.
Selbstjustiz ist in Deutschland nicht zulässig – das wäre letztlich Recht des Stärkeren.
Wenn mein Mieter seine Wohnung kaputtrandaliert oder Miete nicht bezahlt darf ich ihn nicht selbst an die Luft setzen. Das macht nach Räumungsklage ggfs eben der zitierte Gerichtsvollzieher.
Andreas meint
Bei Nio ist es eher ein Pfand- und kein Mietmodell, so wie die Gasflasche im Baumarkt. Einmal die Flasche kaufen und dann nur noch für die Energie zahlen.
David meint
Wenn es um miese Geschäftspraktiken geht, ist natürlich die Firma Tesla auch gleich vorne mit dabei. Auch die ist schon vor einiger Zeit mit ihrer Teilabschaltung von Akkukapazität vor Gericht krachend gescheitert. In Bezug auf Nio und Vinfast sehe ich die Gefahr für die Firmen nicht, weil ja vermutlich nicht abgeschaltet wird. Eher ist die Frage, ob der Akku zum Auto gehört und wenn, wie man das rechtlich löst, dass man den genau nie wieder bekommt.
Tim Schnabel meint
@Redaktion, macht echt keinen Spaß mehr hier zu lesen.
Anderen empfehlen kann man leider die Seite auch niemanden mehr
Flo meint
Auch meine Meinung.
Robert meint
Warum? Er sagt doch nichts falsches, und auch als Tesla Fan muss man unbequeme Wahrheiten oder Meinungen ertragen können, ohne gleich nach Zensur zu schreien. Wer das nicht kann …, niemand zwingt einen die Kommentare zu lesen.
elbflorenz meint
Genau.
Und wenn einer bewusst lügt – dann muss man ihm seine Lügen „um die Ohren hauen“.
Aber einfach unbequeme Tweets löschen – nein, denn sonst sind wir bald in Nordkorea.
eBiker meint
Also das mit dem Gerichtsurteil wegen der Reichweitenverkürzung stand aber doch auf so ziemlich alle eMobilitäts-Seiten?
David meint
Das ist richtig, eBiker und Robert, es ist ein Fakt. Es ist aber in der Tesla-Blase so, dass jedweder Fakt, der auf der kritische Seite angesiedelt ist gleichzeitig bestritten sowie der Kommentator persönlich angegriffen wird.
Vielleicht hätte man sich für eine Erzfanschaft ein seriöseres Unternehmen aussuchen sollen? Ich meine, 2019 versprechen, dass man mit dem eigenen Tesla als autonome Taxe ab dem nächsten Jahr reich werden kann und tatsächlich funktioniert zwei Jahre später nicht einmal der Intervallwischer oder das Fernlicht mit der Kamerasteuerung. Das ist schon ein Unterschied, wo man nicht sagen kann: Ok, wir sind ein paar Monate zurück. Nein, man ist in einer Sackgasse.
Kasch meint
Ist für Nio nicht der einzige Pferdefuß in Europa. Ob Nio bei uns dauerhaft Fahrzeuge verkaufen wird, ist noch nicht sicher.
Kokopelli meint
Unser David verdreht halt gerne die Wahrheiten oder reißt Dinge aus dem Zusammenhang und stellt diese als „Wahrheit“ dar…Aber nur bei Marken die ihm nicht passen, damit diese dann schlecht darstellen.
Aber wenn das als „Unternehmensberater“ zum guten Ton gehört, dann ist dieser Berufsstand ziemlich obsolet.
Egon Meier meint
Das verdrehen findet vornehmlich seitens der Tesla-Fraktion statt. Statt sich der Rechtslage zu stellen wird einfach wegfabuliert.
stueberw meint
……wenn das als „Unternehmensberater“ zum guten Ton gehört, dann……
Lass dich von niemanden beraten der mit beraten sein Geld verdient.
Da ist was wahres dran.
Ben meint
Ach ja und wieder gehts nicht ohne FUDavids getrolle über Tesla, bezahlter VW troll halt, wie viel bekommst du für den Quatsch neben deinem komplet kostenlosem Taycan?
Egon Meier meint
gibt es irgendeine Sachaussage zum interessanten Beitrag von @David?
Hast du nicht bemerkt, dass es ein Faktum dargestellt hat? Passt dir irgendwas an Fakten nicht oder liebst du die alternativen Fakten?
Andreas meint
lass dich nicht von den Teslabubbis beirren.
eBiker meint
Kapier ich nicht. Wenn ich etwas Miete – ganz egal was – und dann kündige, oder der Vetrag ausläuft, warum sollte ich es dann weiter benutzen dürfen? Ja das Auto funktioniert ohne Batterie nicht – dann muss man sich halt eine neue kaufen. (oder den Vertrag verlängern – geht das noch?)
liberrador meint
Ich lese eher zwei andere Bedingungen. Zum ersten kann die Abschaltung aus derFerne erfolgen und zum anderen liegt die Beweislast beim Kunden. Das wurde bemängelt.
Ggf. könnte es rechtlich legitim sein, das Fahrzeug stillzulegen. Dies müsste aber, falls der Halter nicht reagiert, zum Beispiel per Gerichtsbeschluss durchgesetzt werden.
David meint
Genau darum geht es nicht. Der Fakt ist unumstritten. Es geht um die Konsequenzen für den Verbraucher. Es ist eine unangemessene Benachteiligung, weil man eben nur diesen Akku mit dem Auto verheiratet hat und es quasi unmöglich ist, Ersatz zu bekommen und stattdessen einzubauen. Könnte man ihn entnehmen und gäbe es solche Akkus frei zu kaufen und/oder zu mieten und wären sie ohne großen Aufwand einzubauen und zu nutzen, wäre es keine unangemessene Benachteiligung.
eBiker meint
Du bekommst bei Renault aber nen Ersatzakku.
M. meint
Ja, bei Renault. Wenn die wollen und können, ansonsten nicht. Der Preis ist fest, den hast du zu schlucken.
Du kannst nicht sagen „dann kaufe ich bei XY“, weil XY dir keinen Akku verkaufen kann.