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Mazda plant laut Patentanmeldung mittelgroße Elektro-Limousine

21.12.2022 in In der Planung von Thomas Langenbucher | 6 Kommentare

Mazda3-Fastback

Bild: Mazda (Symbolbild)

Mazdas erstes Serien-Elektroauto MX-30 ist mit 200 Kilometer Reichweite pro Ladung für 35.990 Euro ein im Wettbewerbsvergleich unattraktives Angebot. Ein geplanter neue Vollstromer könnte laut einem Bericht deutlich interessanter werden. Das Portal TheDrive hat eine Patentanmeldung vorliegen, die Informationen zu einem Elektroauto von Mazda preisgeben soll. Demnach plant der japanische Hersteller eine mittelgroße Limousine.

Konkrete technische Daten geben die Unterlagen für die Patentanmeldung nicht preis, jedoch interessante Details in Bezug auf die Platzierung des Motors und die Größe der Batterie. Auch die Grundform des Fahrzeugs ist auf den Bildern in der Anmeldung gut zu erkennen, sie ähnelt der der aktuellen mittelgroßen Verbrenner-Limousine Mazda3 Fastback.

Die Batterie ist gemäß den Dokumenten groß genug, um eine vernünftige Reichweite zu bieten, dabei aber sehr flach. Der Patentanmeldung zufolge könnte es sich laut TheDrive um ein typisches Lithium-Ionen-Akkupaket oder auch um ein Akkupack mit neuer Festkörper-Technololgie handeln.

Den Unterlagen zufolge handelt es sich bei dem abgebildeten Elektroauto um einen Fronttriebler. Die Maschine für den Antrieb könnte aber auch im Heck untergebracht werden, es ist zudem Allradantrieb mit zwei E-Motoren möglich.

Das in der Patentanmeldung beschriebene Fahrzeug bietet Platz für vier bis fünf Personen. Ob es tatsächlich gebaut wird, bleibt abzuwarten. Möglicherweise will sich Mazda auch nur neue Ideen sichern.

Mazda verstärkt Elektrifizierung

Dass die Elektromobilität bei Mazda künftig eine zentrale Rolle spielen wird, steht bereits fest. Die Pläne dazu wurden kürzlich noch einmal ausgeweitet: Das japanische Unternehmen teilte im November mit, bis 2030 nun Investitionen von umgerechnet rund zehn Milliarden Euro in seine Elektrifizierung zu planen.

Ab sofort bis 2024 will sich Mazda darauf konzentrieren, gegenüber Veränderungen im Geschäftsumfeld widerstandsfähiger zu werden. Dazu fokussiert sich das Unternehmen auf die Stärkung von Technologieentwicklung und Lieferketten sowie auf weitere Kostensenkungen. Die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte soll weiter vorangetrieben und attraktive Produkte eingeführt werden.

In den Jahren 2025 bis 2027 will Mazda speziell in Europa die Elektrifizierung der Modellpalette stärker forcieren. „Dazu gehören sowohl die Verfeinerung und Nutzung der Elektrifizierungs- und Produktionstechnologien von Mazda als auch die weltweite Einführung neuer batterieelektrischer Fahrzeuge“, so das Unternehmen.

Bis 2030 soll der Übergang zur Elektrifizierung abgeschlossen werden. Mazda geht davon aus, dass dann zwischen 25 und 40 Prozent des weltweiten Absatzes auf Elektroautos entfallen werden. „Bis zum Jahr 2030 werden wir eine umfassende Einführung von batteriebetriebenen E-Fahrzeugen vornehmen“, so CEO Akira Marumoto. Konkrete E-Auto-Ziele und Details zu den geplanten neuen Modellen hat Mazda bisher nicht verraten.

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Via: TheDrive
Unternehmen: Mazda
Antrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. MAik Müller meint

    21.12.2022 um 12:32

    Mazda hat vor kurzem noch von verstellbaren Pleulen geschwafelt.
    Ich habe gerade das Wartungsbudget für meine Bestandsfahrzeuge (TDIs) für 2023-2030 verdoppelt und werde frühzeitig Verschleißteile selber erneuern.
    Bis die Autoindustrie sich mit Eautos aus gekäst hat vergehen mir dann doch zu viele Jahre.

    • Rudolf Caspury meint

      21.12.2022 um 14:43

      „Pleulen“ klingt wie Beulen :-)

      • Micky meint

        21.12.2022 um 19:53

        Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion.

    • Yogi meint

      21.12.2022 um 22:37

      Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion.

  2. Michael meint

    21.12.2022 um 12:12

    Seit wann meldet man für ein neues Modell mit bereits etablierter Technik ein Patent an? Was ist denn die Neuerung die man schützen will?

    • Otmar Zerfel meint

      21.12.2022 um 13:42

      Kann sein, dass es eine „Gebrauchsmusterschutzanmeldung“ ist,
      die wird oft umgangssprachlich mit Patentanmeldung gleichgesetzt. Ob’s solches allerdings evtl. nur in Deutschland gibt, oder eben international auch, das weiß ich nicht.

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