Die Bundesregierung hat im Juni den vom Bundesverkehrsminister vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen. Emissionsfreie Lkw werden bis Ende 2025 von der Maut befreit.
„Wir staffeln die Lkw-Maut u.a. noch in diesem Jahr stärker nach dem CO2-Ausstoß und setzen damit einen starken Anreiz für die Branche, auf klimafreundliche Fahrzeuge umzusteigen“, erklärte Verkehrsminister Wissing. „Das ist wichtig, da Nutzfahrzeuge aktuell noch rund ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen im Verkehr verursachen. Den Markthochlauf klimafreundlicher Fahrzeuge brauchen wir, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Außerdem weiten wir die Lkw-Maut zudem ab Mitte nächsten Jahres auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse aus.“
Zum 1. Dezember 2023 soll ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt werden. Emissionsfreie Lkw werden bis Ende 2025 von der Maut befreit. Anschließend werden 25 Prozent des regulären Mautteilsatzes für die Infrastrukturkosten erhoben, zuzüglich der Mautteilsätze für Lärm und Luftverschmutzung.
Zudem soll die Lkw-Mautpflichtgrenze am 1. Juli 2024 abgesenkt werden, sodass grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der Lkw-Maut erfasst sind. Handwerksbetriebe werden ausgenommen.
Die Mautkosten machten nur einen geringen Anteil der Transportkosten und somit einen noch geringeren Teil der Gesamtkosten aus (ca. 0,1 Prozentpunkte), betonte das Verkehrsministerium. Spürbare Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau seien demnach nicht zu erwarten. Die Verwendung der Mauteinnahmen werde neu geregelt.
Seit 2005 wird in Deutschland Lkw-Maut auf Bundesautobahnen erhoben. In mehreren Stufen wurde die Mautpflicht auf alle Bundesstraßen sowie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen ausgeweitet. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut betrugen 2022 rund 7,4 Milliarden Euro.
„Die zusätzlichen Mauteinnahmen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro bis 2027 sollen künftig entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsausschuss ganz überwiegend in die Schiene investiert werden“, so Wissing. „Davon profitiert auch die Straße, die bei einer Verlagerung von Verkehren entlastet wird. Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes leistet das BMDV einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, zur Stärkung der Schiene und zur nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur.“
Verband warnt vor höheren Transportkosten
Beim Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) sieht man die „deutliche Erhöhung und Ausweitung der Lkw-Maut“ zwiespältig. „Mit dem CO₂-Aufschlag zur Lkw-Maut schafft die Bundesregierung einen neuen Hebel, um klimafreundliche Transporte zu stärken. Eine nach CO₂-Emissionen differenzierte Lkw-Maut kann den Einsatz emissionsfreier Nutzfahrzeuge spürbar anschieben. Die Maut-Reform birgt jedoch auch die Gefahr, dass Mobilität und Transport weiter verteuert und viele Unternehmen deutlich stärker belastet werden“, sagte VDIK-Präsident Reinhard Zirpel.
Der VDIK fordert daher, auch besonders CO₂-arme Nutzfahrzeuge mit herkömmlichen Antrieben wirksamer zu begünstigen. Schwere Nutzfahrzeuge mit verbrennungsmotorischem Antrieb der CO₂-Emissionsklasse 3 könnten nach EU-Recht eine Ermäßigung von bis zu 30 Prozent erhalten, im jetzigen Gesetz sei für diese aber nur „eine minimale Vergünstigung“ des Maut-Aufschlags vorgesehen.
Soeri# ch meint
Super Sache. E LKW von der Steuer befreien 👍
So können die Deutschen Transportunternehmen, den Osteuropä. Billig Fahrern . Konkurenzfähig bleiben.
MAik Müller meint
@David ? Nicht gelesen?
ELKW (da gibt es eine Hand voll) werden nur noch 1,5 Jahre Steurbefreit.
RICHTIG Wäre AB 2025 unbegrenzt Steuerfrei das wäre für den PKW auch gut.
Aber Eautos werden nur bis 2030 also bevor die breite Masse überhaupt ein Eauto kaufen kann steuerbefreit. Das ist KEIN Zufall.
David meint
Gute Idee. Sollte man durch höhere Kosten für andere LKW gegenfinanzieren.