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Wallbox-Überprüfung: Bundesnetzagentur sieht keine Gefahren

21.05.2025 in Aufladen & Tanken, Sicherheit von Thomas Langenbucher | 1 Kommentar

Mercedes-Wallbox

Bild: Mercedes (Symbolbild)

Die Bundesnetzagentur hat die elektrische Sicherheit von Wallboxen geprüft. Die Marktkampagne führte sie gemeinsam mit dem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW durch.

„Die Elektromobilität wächst, deswegen wird die Qualität und die Sicherheit von Wallboxen immer wichtiger. Wir konnten bei unseren Stichproben erfreulicherweise keine schwerwiegenden Mängel feststellen“, teilte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, mit.

Die Bundesnetzagentur und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW haben stichprobenartig Wallboxen überprüft. Alle Produkte konnten sicher in Betrieb genommen werden. Die Regulierungsbehörde konnte keine möglichen Gefahren bei der Benutzung feststellen. Die Funktechnik habe bei allen Produkten funktioniert und es sei zu keinen Störungen gekommen, heißt es. Mängel fand die Bundesnetzagentur zum Beispiel bei fehlenden Kennzeichnungen.

Die Marktüberwachung liegt je nach Produkten bei verschiedenen Landes- und Bundesbehörden. Die Bundesnetzagentur überwacht Produkte mit Funktechnik. Sie prüft bei diesen ebenfalls die Sicherheit. Produkte ohne Funktechnik haben die Landesbehörden im Blick. In Nordrhein-Westfalen ist dies das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW.

Zu Hause installierte Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden in der Regel an einer Wand befestigt. Daher wird oft der englische Begriff Wallbox verwendet. Die Wechselstrom (AC) liefernden Geräte finden auch häufig bei Firmen Verwendung, damit die Mitarbeiter bequemer laden können und kostengünstiger Strom erhalten als an öffentlichen Gleichstrom-Schnellladesäulen (DC). Die Ladeleistung von Wallboxen reicht in der Regel heute von 11 bis 22 kW.

Bis vor Kurzem galt: 11-kW-Wallboxen müssen dem Netzbetreiber gemeldet, 22-kW-Wallboxen müssen dem Netzbetreiber gemeldet und von selbigem genehmigt werden. Inzwischen müssen alle Ladelösungen ab 4,2 kW beim Netzbetreiber gemeldet werden. Ladeeinrichtungen mit mehr als 11 kW muss der Betreiber des örtlichen Stromnetzes genehmigen, bevor sie in Betrieb gehen dürfen.

Nicht nur Hausbesitzer können sich eine Wallbox montieren lassen. Laut Verbraucherzentrale können inzwischen auch Mieter mit festem Stell- oder Tiefgaragenplatz auf dem Gelände einer Wohnanlage die Installation einer Ladestation bei ihren Vermietern auf eigene Kosten verlangen.

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Via: Bundesnetzagentur & Süddeutsche Zeitung
Tags: Ladestationen, Test, Wall BoxAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Donald meint

    21.05.2025 um 11:39

    Jetzt überprüfen sich die Behörden schon gegenseitig? Klingt so, als ob Wallboxen an der Wand hängen, die nie eine Zertifizierung, Materialprüfung usw. durchlaufen hätten und man jetzt schauen müsste, ob die überhaupt sicher sind. Und natürlich hat keiner der Elektrobetriebe vorher mal durch das zentimeterdicke Buch geblättert, ob die Box überhaupt die notwendigen Zulassungen hat.

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