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VDA lobt neue E-Auto-Förderpläne der Bundesregierung

05.06.2025 in Autoindustrie, Politik von Thomas Langenbucher | 3 Kommentare

VW-ID.3

Bild: VW

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland beschlossen. Darin enthalten sind Fördermaßnahmen für Elektroautos im Einsatz von Unternehmen. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) lobt die zusätzliche staatliche Unterstützung der E-Mobilität.

„Der Gesetzentwurf des Investitionssofortprogramms gibt wichtige Signale für Investitionen in die Elektromobilität. Die geplanten steuerlichen Anreize bei der Förderung von E-Autos können wertvolle und nachhaltige Impulse für die Marktentwicklung der E-Mobilität leisten“, so VDA-Präsidentin Hildegard Müller. „Vor allem die geplante 75-Prozent-Abschreibung im Jahr der Anschaffung eines betrieblich genutzten E-Autos kann hier wirkungsvoll unterstützen. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass die Abschreibungsmöglichkeiten auch für Elektro-Nutzfahrzeuge gelten sollen. Aus Sicht des VDA sollten darüber hinaus auch die allgemeinen steuerlichen Rahmenbedingungen für das Leasing von Elektrofahrzeugen verbessert werden.“

Die Erhöhung des Deckels für den Brutto-Listenpreis bei der Dienstwagenbesteuerung für Vollstromer von 70.000 auf 100.000 Euro bewerte man ebenfalls positiv, so die Lobbyistin. Dienstwagen seien ein wichtiger Treiber für die E-Mobilität in Deutschland. Durch die Maßnahme werde in der Folge auch der Gebrauchtwagenmarkt für vollelektrische Pkw gestärkt, weil Firmenwagen nach Ablauf der Leasingzeit zu einem günstigen Preis als Gebrauchtwagen zur Verfügung stünden.

„Generell gilt: Gute Rahmenbedingungen mit Lade- und H2-Tankinfrastruktur und günstigen Ladepreisen sind entscheidend für den E-Hochlauf. Daher muss insbesondere auch die im Koalitionsvertrag angekündigte Absenkung des Stromsteuersatzes zügig umgesetzt werden“, sagte Müller weiter. „Für weitere im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Kaufanreize muss der Grundsatz gelten: Eine anhaltende Debatte über Fördermaßnahmen führt zu einer Kaufzurückhaltung, daher brauchen die Verbraucherinnen und Verbraucher rasch Klarheit über möglicherweise beabsichtigte Maßnahmen.“

Wichtig sei zudem: Die Koalitionäre müssten jetzt zeitnah noch die Verlängerung der aktuell geltenden Kfz-Steuer-Befreiung für E-Autos bis 2035 auf den Weg bringen, auf die sie sich im Koalitionsvertrag verständigt haben.

Forschung & Unternehmenssteuern

Das Investitionssofortprogramm sieht neben den Maßnahmen im Bereich E-Mobilität weitere Erleichterungen für Unternehmen vor. Die geplante Ausweitung der Forschungszulage sei ein wichtiger Schritt, der zügig umgesetzt werden sollte, betonte die VDA-Chefin. „Wünschenswert wäre allerdings eine weitere Stärkung der Forschungszulage durch eine Erhöhung des Fördervolumens, eine Anhebung des Fördersatzes auf ein international vergleichbares Niveau von mindestens 30 Prozent für alle Unternehmen sowie einer Vereinfachung des Antragsverfahrens.“

Die Regelung des Investitionsboosters (degressive Abschreibung) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die ab dem 30. Juni 2025 hergestellt oder angeschafft werden, sei „grundsätzlich positiv“. Eine rückwirkende Anwendung auf das gesamte Jahr 2025 wäre jedoch sinnvoll, meinte Müller. Die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes, wie angekündigt in fünf Schritten ab 2028 um jeweils einen Prozentpunkt, beginne angesichts des internationalen Wettbewerbsdrucks zu spät. Neben den im Sofortprogramm vorgesehenen Maßnahmen seien weitergehende strukturelle Reformen, insbesondere im Bereich der Unternehmensbesteuerung, „dringend geboten“, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken.

„Trotz der genannten Verbesserungsvorschläge kommt es jetzt darauf an, dass das Investitionssofortprogramm ohne Verzögerungen im parlamentarischen Verfahren beschlossen wird“, so Müller abschließend.

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Via: VDA
Tags: Förderung, VDAAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Gernot meint

    05.06.2025 um 10:00

    Bitte keine neue Kaufprämie o.ä. Eine Kaufprämie von z.B. 3.000 Euro würde 1:1 als Preiserhöhung bei den Herstellern eingepreist werden und nur zu Mitnahmeeffekten führen. Es wäre letztlich Steuergeld, dass primär als Dividende an die Aktionäre der Autokonzerne ausgeschüttet wird. Drückt den Strompreis wie angekündigt um 5 Cent/kWh und dann reduziert sich die Kostenrechnung für ein BEV über die gesamte Lebenszeit noch mal um 2.500 Euro.

    Im Zeitraum Januar-Mai sind die BEV-Zulassungen gegenüber dem gleichen Zeitraum im Vorjahr um 43,2% gewachsen. Selbst wenn es keinen weiteren Boost, keine weitere Kaufprämie gibt und dieses offensichtlich unspektakuläre Wachstum, über das ja kaum berichtet wird, einfach so weiter geht, wären wir rechnerisch Ende 2029 bzw. Anfang 2030 bei 100% BEV-Anteil bei den Neuzulassungen.

    • E.Korsar meint

      05.06.2025 um 14:17

      „Im Zeitraum Januar-Mai sind die BEV-Zulassungen gegenüber dem gleichen Zeitraum im Vorjahr um 43,2% gewachsen. Selbst wenn es keinen weiteren Boost, keine weitere Kaufprämie gibt und dieses offensichtlich unspektakuläre Wachstum, über das ja kaum berichtet wird, einfach so weiter geht, wären wir rechnerisch Ende 2029 bzw. Anfang 2030 bei 100% BEV-Anteil bei den Neuzulassungen.“
      Nein.
      Bei der Art von Rechnung sehe ich nicht nur Mängel. Das ist ungenügend.
      Tipp:
      Prüfe BEV-Zulassungen Januar-Mai 2023,
      prüfe BEV-Zulassungen Januar-Mai 2024,
      prüfe BEV-Zulassungen Januar-Mai 2025!
      Finde den Fehler und begründe, warum die Extrapolation falsch war!

    • Steffen meint

      05.06.2025 um 19:25

      Und wie willst du verhindern, dass sich die Energieversorgungsunternehmen die 5 Cent unter den Nagel reißen? Ist meines Erachtens nach dasselbe, Autoherstellet und EVUs können die Produktpreise erhöhen.

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