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Elektroauto-Leasing: Aktuelle Angebote & Vergleich

Analyse: E-Flotten rechnen sich längst, trotzdem bleibt Großteil des Sparpotenzials ungenutzt

27.11.2025 in Fuhrpark, Studien & Umfragen von Thomas Langenbucher | 9 Kommentare

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Bild: ADS-TEC Energy

Die Mehrheit der mittelständischen Unternehmen steht unter hohem Kostendruck. Dennoch verzichten viele auf eines der größten Einsparpotenziale im Fuhrpark: die Elektrifizierung der Dienst- und Serviceflotten. Eine Analyse von ADS-TEC Energy zeigt, dass die Gesamtkosten batterieelektrischer Fahrzeuge bereits heute bis zu 20 Prozent unter denen vergleichbarer Verbrenner liegen.

Batterieelektrische Flotten profitieren von niedrigeren Energie- und Wartungskosten, neuen steuerlichen Abschreibungsmodellen seit 2025 sowie planbaren Betriebskosten durch intelligente Energiestrategien bei Depotladung.

Viele Unternehmen orientieren sich am von der EU ab 2035 geplanten „Verbrenner-Aus“. Dann sollen in der Region keine fossil betriebenen Benzin- und Dieselautos mehr neu zugelassen werden. Für gewerblich genutzte Flotten dürften jedoch wesentliche Vorgaben früher relevant werden. Dazu gehören strengere CO₂-Flottengrenzwerte und neue Regeln für Dienstwagen, die mögliche Einführung einer EU-weiten Elektroquote für Firmenflotten bis 2030 sowie die Ausweitung des Emissionshandels (ETS 2) auf den Verkehrssektor ab 2027.

Trotz dieser Trends haben laut der Auswertung 51 Prozent der mittelständischen Unternehmen noch keinen aktiven Elektrifizierungsprozess angestoßen. Als Gründe nennen Flottenverantwortliche vor allem Unsicherheiten bei Kosten und Planung, fehlende interne Zuständigkeiten, sowie die Annahme, dass ohne leistungsstarken Netzanschluss kein sinnvoller Einstieg möglich sei.

Ein weit verbreitetes Hindernis der Elektrifizierung wird dabei dem Anbieter von batteriegepufferten Schnellladelösungen ADS-TEC Energy zufolge überschätzt – ein aufwendiger Netzausbau sei in vielen Fällen gar nicht notwendig. Moderne batteriegestützte Schnellladesysteme ermöglichten hohe Ladeleistung bereits bei 22–87 kVA Netzanschluss. Viele mittelständische Flotten könnten ihren Ladebetrieb sofort starten, ohne jahrelange Netzausbauprojekte oder hohe Leistungspreise.

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Via: ADS-TEC Energy
Tags: KostenUnternehmen: Ads-Tec
Antrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. R2D2 meint

    28.11.2025 um 20:48

    Bei uns im fuhrpark sind e Autos die was am meisten zuwendung benötigen. Was jucken mich 400 euro im Jahr für Wartung und Ölwechsel wenn die Kiste dafür 52 Wochen sonst einfach nur einsatzbereit ist?

    Antworten
  2. E.Korsar meint

    27.11.2025 um 10:34

    Abschreckend ist ja die Bürokratie. Da denkt man, man legt aus dem Firmengebäude eine Stromleitung auf den zugekauften Schotterparkplatz und dann…

    …muss die Grunddienstbarkeit des Leitungsrechts im Grundbuchamt ins Grundbuch eingetragen werden. Dies geschieht durch einen beauftragten Notar.
    Am Ende unterschreibt man eine schuldrechtliche Vereinbarung mit sich selbst, damit man die Kabel wieder entfernen darf, wenn man eines der Grundstücke verkaufen will.

    Antworten
    • Mary Schmitt meint

      27.11.2025 um 12:08

      Das ist Unsinn, einen Spezialfall hier exemplarisch vorzustellen. Denn es geht um zwei Grundstücke, die auch künftig separat bleiben sollen. Und es stimmt auch nicht. „Am Ende unterschreibt man eine schuldrechtliche Vereinbarung mit sich selbst,“ – nein. Diese Regelung beinhaltet keine Verpflichtungen, solange du Eigentümer bist. Das soll lediglich einem künftigen Eigentümer des Parkplatzes ein Recht auf Löschung (Entfernung der Belastung) einräumen. Mehr ist es nicht. Da hast du mal wieder in deiner Baubude beim Kaffee was aufgeschnappt…

      Antworten
      • E.Korsar meint

        27.11.2025 um 13:14

        „Das soll lediglich einem künftigen Eigentümer des Parkplatzes ein Recht auf Löschung (Entfernung der Belastung) einräumen.“
        Meinst Du das ist alles? Noch nie ein Grundstück verkauft, oder? Es geht natürlich darum, wer die Kosten tragen wird. Ich gebe natürlich keine Rechtsberatung, aber wünsche dir viel Glück.

        Antworten
        • Mary Schmitt meint

          27.11.2025 um 18:23

          Wie gesagt, du hast das nicht verstanden und es sachlich falsch dargestellt. Da deine Karte gar nicht fürs Chefgebäude geht, hast du auch keine Ahnung, welcher Aufwand das ist: Nicht der Rede wert.

          Man hat sowieso einen Rahmenvertrag mit einer Lawfirm und Notariatsstunden fallen nicht nur im Zusammenhang mit Grundstücken an. Das bespricht, um dein Frauenbild zu bedienen, das weiblich besetzte Chefsekretariat telefonisch mit einem Notar und der macht auf Basis der ihm eh vorliegenden Files zu jedem Grundstück einen schriftlichen Vorschlag.

          Das guckt sich der Chef 10 Sekunden an, und dann wird das so gemacht. Einer von 200 Vorgängen am Tag in einem Chefbüro.

    • South meint

      27.11.2025 um 15:15

      Man muss prinzipiell gar nichts in Grundbuch eintragen, wenn man selbst Eigentümer ist. Zum Beispiel auch keine Stromleitung die von einem Firmengebäude in das andere verlegt wird. Das Grundbuch in Abteilung II wird nur benötigt, wenn es sich um fremdes Recht handelt, als wenn also ein Fremder was darf und deshalb heißt es auch Lasten und Beschränkungen.
      Und selbst wenn was in Abteilung II eingetragen wird, dann hat das auch überhaupt erstmal nix mit Bürokratie zu tun, sondern ist Privatrecht.
      Also ich kenne jetzt auch nicht jeden Spezialfall, aber das hört sich Spanisch an.

      Antworten
      • Mary Schmitt meint

        27.11.2025 um 18:25

        Wie gesagt, das ist ein Sonderfall. Der auch noch falsch dargestellt wurde. Stille Post – Kaffeebude.

        Antworten
  3. F. K. Fast meint

    27.11.2025 um 10:16

    Ein noch größeres Sparpotential ist, die betrieblichen Fahrzeuge nicht schon nach 3 Jahren auszutauschen, sondern erst nach 5-6 Jahren (oder noch später).

    Antworten
    • Mary Schmitt meint

      27.11.2025 um 12:10

      Das muss man prüfen, aber bei PKW hat es sich bisher für größere Fuhrparks mit entsprechenden Konditionen meist gelohnt, es genauso zu machen. So dumm sind Controller gar nicht.

      Antworten

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