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Urteil: Ladesäulen an Autobahn-Raststätten müssen ausgeschrieben werden

09.03.2026 in Aufladen & Tanken von Thomas Langenbucher | 42 Kommentare

Bild: Tank & Rast

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Streit um Ladeinfrastruktur an deutschen Autobahn-Raststätten entschieden, dass die bisherige Vergabepraxis rechtswidrig war. In dem Verfahren gab das Gericht dem Antrag des niederländischen Schnellladebetreibers Fastned vollständig statt. Damit steht fest: Der Bau von Ladesäulen an bewirtschafteten Raststätten entlang der Autobahnen muss künftig in einem Vergabeverfahren ausgeschrieben werden.

Nach dem Beschluss ist die Autobahn GmbH des Bundes verpflichtet, beim Ausbau der Ladeinfrastruktur ein formelles Vergabeverfahren durchzuführen. Bislang war das nicht der Fall. Die Tank & Rast GmbH sowie die Ostdeutsche Autobahntankstellen beriefen sich auf bestehende Tankstellenkonzessionsverträge mit der Autobahn GmbH. Diese ursprünglich auf Tankstellen beschränkten Konzessionen wurden später ohne Ausschreibung auf die Errichtung von Ladepunkten ausgeweitet.

Dadurch konnten die beiden Betreiber bislang selbst entscheiden, welche Anbieter von Ladeinfrastruktur an einer Raststätte tätig werden dürfen. Diese Praxis erklärte das Oberlandesgericht mit seinem Beschluss vom 6. März für unzulässig. Künftig muss die Autobahn GmbH die entsprechenden Flächen im Wettbewerb vergeben. Vergleichbare Ausschreibungen gibt es bereits an unbewirtschafteten Standorten sowie bei regionalen Schnellladepunkten im Rahmen des „Deutschlandnetzes“.

Welche konkreten Erwägungen das Gericht zu seiner Entscheidung geführt haben, ist noch nicht bekannt, da die schriftliche Urteilsbegründung aussteht. Das Ergebnis ist jedoch eindeutig: Der Ausbau von Ladeinfrastruktur an zentralen Standorten des Fern- und Reiseverkehrs darf nicht mehr ohne transparentes Verfahren vergeben werden.

Fastned wertet die Entscheidung als wichtigen Schritt für den Wettbewerb. Die für Deutschland zuständige Managerin Linda Boll erklärte: „Heute ist ein großartiger Tag – nicht nur für Fastned, sondern für alle, die heute und zukünftig elektrisch unterwegs sind. Der Entscheid des Oberlandesgerichts ebnet den Weg für echten Wettbewerb an den bewirtschafteten Autobahnraststätten.“ Zugleich betonte Boll, dass das Unternehmen bereit sei zu investieren, damit Deutschland beim Schnellladen zur europäischen Spitze aufschließen könne.

Tank & Rast reagierte zurückhaltend. Ein Sprecher erklärte, das Unternehmen habe das Urteil zur Kenntnis genommen und werde zunächst die schriftlichen Urteilsgründe prüfen.

Die Monopolkommission begrüßte die Entscheidung. Ihr Vorsitzender Tomaso Duso sagte: „Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat klargestellt, dass die Vergabe von Ladeinfrastruktur an Autobahnraststätten der Tank & Rast ohne Ausschreibung rechtswidrig war. Das ist eine gute Nachricht für den Wettbewerb.“ Die Entscheidung schaffe die Grundlage für eine transparente und diskriminierungsfreie Vergabe von Flächen für Ladeinfrastruktur.

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Via: OLG Düsseldorf & Electrive
Tags: Ladestationen, SchnellladenUnternehmen: Fastned, Tank & Rast GmbH
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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. R2D2 meint

    09.03.2026 um 20:24

    Was genau ist jetzt die Info? Das man Angebote ausschreiben muss? Das müssen selbst Hausmeister für ein Putzstelle, wenn die bei einem very-super-wichtig-nice Unternehmen mit Dax Wurzeln mal gelegentlich den Rasen mähen wollen/müssen/sollen… etc.

    als BEV fahrendendender frage ich mich eher, warum ich ausgerechnet direkt an der Autobahn laden sollte? Damit für 4 Euro pro 100 Grad den tollen „Salat“ essen sollte? Plus das Heisgetränke für 5,90? Und fürs Pipi machen noch mal 4x einen Euroz zahlen soll?

    Antworten
    • MK meint

      10.03.2026 um 16:42

      @R2D2:
      Die Info ist, dass Tank & Rast nicht mehr nach Gutdünken als Monopolist entlang der Autobahnen agieren kann wie sie es bei den Verbrenner-Tankstellen tun. Die müssen sich jetzt dafür genauso neu bewerben und jeder andere kann das aber auch…ganz ohne Tank&Rast erstmal Konzessionsgebühren zahlen zu müssen wie es aktuell noch der Fall ist.

      Antworten
  2. Elvenpath meint

    09.03.2026 um 12:54

    Vielen Dank an Fastned!
    Die Preise von Fastned in Deutschland sind zwar gesalzen, trotzdem ist es immer schön, schon von Weitem die überdachten, hellen und schönen Ladestationen zu sehen, statt irgendwo in einer dunklen Schmuddelecke versteckte Ladesäulen suchen zu müssen.

    Antworten
    • R2D2 meint

      09.03.2026 um 20:28

      Da musste aber einen großen Akku haben um diese tolle destinationen von faschtnet zu finden.

      Antworten
      • R2D2 meint

        10.03.2026 um 18:17

        Weder mit dem Verbrenner, noch mit dem BEV hab ich jemals Pause direkt an der Autobahn gemacht. Ich bin doch nicht blöd.

        Antworten
  3. Powerwall Thorsten meint

    09.03.2026 um 11:51

    Bin ja gespannt, wer Dan künftig einen Tesla V4 Supercharger preislich unterbieten wird.
    Zahlen hierzu gibt es ja im Netz genug.

    Antworten
    • Powerwall Thorsten meint

      09.03.2026 um 11:52

      dann
      ;-)

      Antworten
      • eBikerin meint

        09.03.2026 um 12:41

        Hat aber irgendwie nix mit der Ausschreibung zu tun – siehe Deutschlandnetz – da hat übrigens Tesla nicht mit gemacht. Warum eigentlich nicht, hast du da Informationen?

        Antworten
        • Dirk meint

          09.03.2026 um 13:10

          Tesla HAT mitgemacht, sich dann aber aus der Klage zurückgezogen.
          Das dürfte jetzt aber keinen Einfluss auf die Ausschreibung haben.

        • eBikerin meint

          09.03.2026 um 13:41

          Lieber Dirk – bitte etwas mehr Lesekompetenz. PT geht es offensichtlich um die nun irgendwann erfolgende Ausschreibung für die Ladestandorte bei T&R.
          Und ich habe darauf verweisen, dass Tesla sich nicht an der Ausschreibung für das Deutschlandnetz beteiligt hat.
          Nun verstanden?

    • MK meint

      09.03.2026 um 17:16

      @Powerwall Thorsten:
      Ist ja immer die Frage, ob das das relevanteste ist?
      Ich lade meist am öffentlichen 11kW-Lader und nutze Schnelllader nur selten auf Langstrecke. Da ist mir EWE am sympathischsten: Zwar erstmal einen Tick teurer, aber konstante kWh-Preise und keinerlei weiteren Kosten. So weiß ich jetzt schon, was mich die kWh im Osterurlaub kostet. Keine höheren Gebühren, weil ich durch einen Stau vielleicht zu einer anderen Uhrzeit angekommen bin oder eventuell sogar eine „Überlastungsgebühr“…auch keine Blockiergebühr, sollte das Auto schneller fertig sein als gedacht. Diese Sicherheit und dieser Unterschied ist einer der Gründe für mich gewesen, überhaupt vom Verbrenner zum eAuto zu wechseln. Warum also sollte ich mir diesen Nachteil der Verbrenner jetzt wieder ohne Not ans Bein binden?

      Antworten
  4. Peter meint

    09.03.2026 um 11:34

    Hoffentlich geht es nach dem Urteil da jetzt bald voran und die 50kW-Triples werden durch moderne HPC-Ladeparks verdrängt.

    Antworten
    • eBikerin meint

      09.03.2026 um 11:41

      „Hoffentlich geht es nach dem Urteil da jetzt bald voran und die 50kW-Triples werden durch moderne HPC-Ladeparks verdrängt.“
      Diese Klage hat nun 4 Jahre verhindert, dass da was vorwärts geht.
      Und nun muss auch noch der Bund eine EU weite Ausschreibung machen – wie lange das dann dauert bis da was zu Stande kommt, kann man prima am Deutschlandnetz sehen.

      Ohne diese Klage, wären bereits alle Standorte mit entsprechenden HPC Parks ausgestattet.

      Antworten
      • Future meint

        09.03.2026 um 13:07

        Na ja, Ausschreibungen gibt es vemutlich, damit nicht alles durch Korruption geregelt wird.
        Andererseits muss man auch sagen, dass die Autobahnen nach meinem Eindruck schon sehr gut versorgt sind mit Ladesäulen. Das sah vor ein paar Jahren noch ganz anders aus.

        Antworten
        • eBikerin meint

          09.03.2026 um 13:55

          „Na ja, Ausschreibungen gibt es vemutlich, damit nicht alles durch Korruption geregelt wird.“
          T&R hat sich darauf bezogen, dass sie die Pacht bezahlen und diese eben beinhaltet, dass sie entscheiden können wer den „Kraftstoff“ zur Verfügung stellen darf. Und nachdem hier ja immer Laden mit Tanken verglichen wird, war wohl diese Meinung nicht so verkehrt. Hat übrigens auch das EuGh so gesehen, hat aber eben die letzte Prüfung und damit das Urteil wieder an das OLG zurückgegeben.
          Hat nun mit Korruption eigentlich nichts zu tun. Und T&R hatte sich ja nicht auf einen Anbieter festgelegt, sondern auf 4. Weiterhin sind die Preise dieser 4 Anbieter an den Stationen die schon/noch stehen genau so wie an allen anderen Standorten. Nicht so wie beim Benzin, dass es an der Autobahn immer deutlich teurer ist.
          Die Ausschreibung gibt es nur, weil das OLG der Meinung ist, dass die Pacht von T&R eben nicht auch das Anbieten von Strom beinhaltet. Und dann muss es eben nach deutschen Recht öffentlich ausgeschrieben werden. Übrigens sehe ich keinerlei Vorteile für den Verbraucher – nur Nachteile weil es nun wieder Jahre dauern wird, bis an den 360 Standorten irgendwas vorwärts geht.

        • Jörg2 meint

          09.03.2026 um 14:47

          „… nur Nachteile weil es nun wieder Jahre dauern wird, bis an den 360 Standorten irgendwas vorwärts geht. …“

          Ja, das (kaufmännisch nachvollziehbare) Beharren von T&R auf die Rechtsgültigkeit der Konzessionserweiterungen, war/ist für den weiteren Ausbau und Wettbewerb der Ladeinfrastruktur auf den BAB-Rastplätzen nicht hilfreich.
          Auch T&R hätte seit Jahren diesen Ausbau per EU-Ausschreibung durchführen können und hätte sich dadurch unangreifbar gemacht.

          Aber als Hauptverhinderer sehe ich hier den Bund, der die Konzessionserweiterungen gemacht hat.

        • eBikerin meint

          09.03.2026 um 15:22

          „Auch T&R hätte seit Jahren diesen Ausbau per EU-Ausschreibung durchführen können und hätte sich dadurch unangreifbar gemacht.“
          Warum genau hätten die das machen sollen? T&R hat einen Vertrag mit der Bundesrepublik – da gehe ich dann schon davon aus, dass das was die BRD in einen Vertrag mit mit schreibt auch rechtsgültig ist.
          Eine Ausschreibung kostet immer nur Zeit und meistens auch noch Geld weil man sich für einen Bewerber entscheiden muss, der doch nicht hält was er verspricht.
          „Aber als Hauptverhinderer sehe ich hier den Bund, der die Konzessionserweiterungen gemacht hat.“
          Kann man sehen wie man will – das EuGH hat prinzipiell ja T&R / Bund Recht gegeben – warum nun das OLG anders entschieden hat wird man erfahren.
          Wie gesagt, ohne die Klage wären alle 360 Rastplätze bereits mit schönen HPC Parks zu gepflastert – und zwar Bedarfsgerecht. Was nun passiert werden wir sehen müssen. Die Erfahrung aus dem Deutschlandnetz lässt da nicht unbedingt Platz zum Jubeln.

  5. Thorsten 0711 meint

    09.03.2026 um 10:46

    Ein gutes Urteil, hoffentlich mit der Folge eines nun stattfindenen, echten Wettbewerbes.

    Antworten
    • eBikerin meint

      09.03.2026 um 11:46

      Die Folge ist, dass nun erstmal auf unbestimmte Zeit weiterhin gar nichts passiert.
      Und wie toll der „echte Wettbewerb“ dann aussieht, kannst du ja am Deutschlandnetz sehen. Ist da irgend ein günstiger Anbieter dabei? Schon vergessen – anfangs hiess es in der Ausschreibung das ein maximaler AdHoc Preis von 44 cent gefordert ist.
      Und nun? Fastned verlangt da so viel ich weiss ihre normalen 73 cent.

      Antworten
      • Thorsten 0711 meint

        09.03.2026 um 13:14

        eBikerin

        Meine Wunschvorstellung sieht eine Auswahl verschiedener Anbieter an einer Raststätte vor. Ich weiß, wie illusorisch das ist. Aber genau das wäre dann auch etwas, dass man Wettbewerb nennen kann.

        Antworten
        • eBikerin meint

          09.03.2026 um 13:45

          „Meine Wunschvorstellung sieht eine Auswahl verschiedener Anbieter an einer Raststätte vor. Ich weiß, wie illusorisch das ist.“
          Ja nun ist es illusorisch – vorher wäre es gegangen. Schau dir zB mal Jettingen-Scheppach an. Da hast du die Auswahl von 5 HPC Anbietern.
          Bei T&R wird das aber nicht kommen, da ein Standort dann eben auch nur an einen Bewerber verteilt wird – genau wie beim Deutschlandnetz.

  6. McGybrush meint

    09.03.2026 um 09:53

    Warum hatte Tank & Rast egtl was dagegen das jeder da bauen dürfte vs. sie entscheiden.

    „Bestechung“ bzw „Kurruption“ wenn Geld die Motivation ist eh verboten bzw ist dann so oder so möglich. Alles andere wäre doch Wurst gewesen ob nun Fastned oder Ionity da baut.

    Antworten
    • eBikerin meint

      09.03.2026 um 10:10

      „Warum hatte Tank & Rast egtl was dagegen das jeder da bauen dürfte vs. sie entscheiden.“
      Vielleicht wollten die einfach nur nicht den Aufwand einer öffentlichen Ausschreibung haben? Und das ein Betreiber irgendeines Geschäftes gerne selbst entscheidet, mit wem man Geschäfte macht ist ja nun auch nichts außergewöhnliches.
      Das Urteil bedeutet allerdings, dass es jetzt immer noch nicht weiter geht.

      Antworten
      • David meint

        09.03.2026 um 10:16

        Richtig, die Frage ist ja, ob sie sich mit dem Urteil abfinden oder in eine höhere Instanz gehen. Und so superklar war der Ausgang ja nun wirklich nicht…

        Antworten
        • Jörg2 meint

          09.03.2026 um 11:09

          Welche höhere Instanz schwebt Dir da vor?

        • eBikerin meint

          09.03.2026 um 11:28

          Das war schon bei der höchsten Instanz.

        • Jörg2 meint

          09.03.2026 um 11:31

          Ja, er hat halt keine Ahnung, nur „Meinung“.

        • David meint

          09.03.2026 um 11:39

          Es gibt jede Menge Rechtsmittel und dass du die nicht kennst, wundert mich nicht. Revision am Bundesgerichtshof, entweder direkt oder über eine Nichtzulassungsbeschwerde. Dann gibt es noch die Verfassungsbeschwerde. Und zuletzt könnte man überlegen, obwohl der EuGH schon involviert war, dort noch einmal mit anderem Schwerpunkt Klage zu führen.

        • Powerwall Thorsten meint

          09.03.2026 um 11:42

          Er meint wahrscheinlich den Europäischen Gerichtshof für Ladeinfrastruktur
          ;-)

        • Jörg2 meint

          09.03.2026 um 12:30

          Er hat wirklich keine Ahnung.

        • eBikerin meint

          09.03.2026 um 12:44

          Oh Mann Davin, das ist jetzt echt nicht dein ernst, oder?
          „Und zuletzt könnte man überlegen, obwohl der EuGH schon involviert war“
          damit du nicht zu lange suchen must, der EuGH hat die Klage wieder zurückgegeben. Also ja die waren schon involviert.

        • David meint

          09.03.2026 um 14:55

          Liebe eBikerin, bitte etwas mehr Lesekompetenz. Ich schrieb:

          „Und zuletzt könnte man überlegen,
          obwohl der EuGH schon involviert war,
          dort noch einmal mit anderem Schwerpunkt Klage zu führen.“

          Ich versuche dir diesen Satz in ganz einfacher Sprache zu erklären: Der EuGH war schon involviert. Das wusste ich. Trotzdem könnte man dort noch einmal klagen. Dann müsste das Thema der Klage anders sein.

    • Jörg2 meint

      09.03.2026 um 10:25

      Mc…

      „Tank&Rast“ ist zwar irgendwann mal privatisiert worde, die Flächen der Raststätten sind aber weiterhin im Eigentum des Bundes, sprich: im Eigentum des Steuerzahlers.
      Aus Sicht des Steuerzahlers ist es sinnvoll, wenn öffentliche Infrastruktur (auch wenn sie in privater Hand ist) nicht monopolartig aufgestellt ist; also Wettbewerb existiert.

      Mit Aufkommen der „Ladesäule“ hat der Bund die Konzessionen an Tank&Rast um den Punkt erweitert, dass Tank&Rast festlegen darf, welcher Ladesäulenanbieter zum Zuge kommt.
      Fastned und Tesla haben gegen die Erweiterung geklagt und nun gewonnen.
      Der Bund muss Ladesäulenstandorte auf den Rastplätzen nun ausschreiben.

      Antworten
      • David meint

        09.03.2026 um 10:32

        Das stimmt nicht. Tesla war schon lange eingeknickt.

        Antworten
        • Jörg2 meint

          09.03.2026 um 11:13

          Wovor eingeknickt?
          Schon mal etwas von Prozessökonomie gehört?

          Ich vermute: Auch hier bist Du völlig blank.

        • M. meint

          09.03.2026 um 12:15

          Trotzdem stimmt es, dass Tesla sich aus dem Verfahren schon lange (07/2024) zurückgezogen hat. Die Gründe spielen doch keine Rolle.
          Bis zum Schluss geklagt hatte nur Fastned. Und die haben jetzt gewonnen.
          Einziger Kläger, einziger Sieger.
          Steht übrigens auch so im Artikel:
          „In dem Verfahren gab das Gericht dem Antrag des niederländischen Schnellladebetreibers Fastned vollständig statt.“
          Leseverständnis… das wünschst du dir immer, aber sobald du Tesla irgendwo einbringen kannst, wo es nichts zu suchen hast, nimmst du es selbst nicht mehr so genau. Und dabei hast du „mit Tesla gar nichts zu tun“.

        • Jörg2 meint

          09.03.2026 um 12:39

          M.

          Dann hast Du eine Idee, wovor Tesla eingeknickt sein soll?

          Gab am StatusQuo etwas zu verlieren, zu verschlimmern und Tesla „knickte“ vor eventuellen Situationen der Schlechterstellung ein?
          Gab es Drohungen gegen Tesla als klagenede Partei?

          Oder reicht es bei gleichlautenden Klagen mehrerer klagender Parteien, wenn EINE dies durchreitet?

          Fastned hat die Klage gewonnen. Nutznießer sind wir alle, da monopolartige Situationen minimiert werden können.

          Zum Leseverständnis:
          Ich bleibe dabei -> Fastned UND Tesla haben geklagt.
          In „und nun gewonnen“ kann man reinlesen, auch Tesla hätte den Gerichtsprozess gewonnen. Dies ist nicht so. Das ist von mir unsauber formuliert.

        • M. meint

          09.03.2026 um 12:46

          Na bitte, dann hätten wir das geklärt.
          Tesla hatte mit diesem Verfahren nichts zu tun, weil sie sich daraus 07/2024 zurückgezogen haben.

          Und die Formulierung von „David“ kann man so mögen oder nicht – aber man kann immerhin festhalten, dass es diesmal nicht er war, der reflexartig „Tesla“ ohne jeden Zusammenhang in diesem Artikel erwähnt hatte – das warst du.

        • eBikerin meint

          09.03.2026 um 13:11

          „Gab am StatusQuo etwas zu verlieren, zu verschlimmern“
          Natürlich – es sah nämlich so aus als ob der EuGH gegen die Klage entscheiden würde. Was sie prinzipiell auch getan haben.
          Was glaubst wer dann der Buhmann gewesen wäre, wenn die Klage nichts gebracht hätte ausser einer ewigen Verzögerung beim Ausbau?
          Hat Tesla eigentlich schlau gemacht, so könnte Tesla (sofern Fastned durchhält was die ja auch getan haben) nur gewinnen.
          Ach ja und die nächsten 2-3 Jahre wird jetzt weiterhin nix passieren.

        • Jörg2 meint

          09.03.2026 um 13:30

          eBikerin

          Verstehe ich nicht…

          Der StatusQuo war (aus meiner Sicht) schlecht. Die Konzessionsverträge wurde einfach auch auf Ladesäulentechnik ausgedehnt. Damit war Tank&Rast in der Lage, sich auszusuchen, wen sie wollten.
          Gegen diese „freihändige“ Konzessionserweiterung ging die Klage. Ziel: Eine Verbesserung der Situation in Richtung „nicht Tank&Rast legt fest, eine Ausschreibung hat stattzufinden“.
          Bei Klageabweisung oder unterliegen, wäre am StatusQuo (Konzesionserweiterung im Sinne von Tank&Rast) nicht geändert worden.
          Die Klageführenden konnten also, aus marktwirtschaftlicher Sicht, nur gewinnen.
          Das ist nun passiert.
          Der Bund muss ausschreiben.
          Was dauern wird….

        • Jörg2 meint

          09.03.2026 um 14:17

          M

          Wie hättest Du denn formuliert, wenn Du den Start des Klagevorgangs beschrieben hättest?
          „Fastned und eine (nicht zu nennende) zweite Unternehmung haben Klagen eingereicht…“ So?

          Albern.

        • M. meint

          09.03.2026 um 14:34

          Jörg,
          hier geht es nicht um Vergangenheitsbewältigung, sondern um die klagende Partei, und das ist (war) Fastned und sonst niemand.
          Da ist es sinnlos, auf frühere Parteien hinzuweisen, die gar nicht mehr Teil des Verfahrens waren.
          Albern ist, dass du die trotzdem anführst – eben weil es Tesla war.
          Ich wette, sonst hättest du das nicht gemacht, weil uninteressant.
          (ich fand die Klage damals übrigens richtig, das kannst du hier nachlesen)

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