Der Rat der Europäischen Union hat eine gezielte Änderung der Verordnung über CO₂-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge formell beschlossen. Die Neuregelung gibt Herstellern vorübergehend mehr Flexibilität, um ihre Reduktionsziele für 2030 zu erreichen. An den langfristigen Vorgaben ändert sich laut der EU-Politik nichts: Die Ziele bleiben bestehen, die Anpassung soll den Übergang lediglich praktikabler machen.
Begründet wird der Schritt mit den strukturellen Problemen des Sektors, vor allem mit dem langsamen Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur entlang der Autobahnen. Die Änderung soll einen „reibungslosen und stetigen Übergang zu emissionsfreier Mobilität“ unterstützen, ohne die langfristigen Klimaziele der EU anzutasten.
Die geltenden EU-Vorschriften schreiben für neue schwere Nutzfahrzeuge erstmals verbindliche CO₂-Reduktionsziele vor: 15 Prozent ab 2025, 43 Prozent ab 2030 und 90 Prozent bis 2040. Hersteller können Emissionsgutschriften erhalten, wenn ihre Flottenleistung besser ausfällt als eine vorab festgelegte „Emissionsreduktionskurve“. Diese verläuft linear und verbindet die Ziele zwischen den jeweiligen Fünfjahreszeiträumen.
Zwischen 2025 und 2029 können die Hersteller nun Gutschriften ansammeln, wenn ihre Emissionen unter ihren eigenen spezifischen jährlichen CO₂-Emissionszielen und nicht unter der strengeren linearen Reduktionskurve liegen. Diese befristete und gezielte Flexibilität würde es ihnen ermöglichen, in den Jahren vor 2030 mehr Emissionsgutschriften zu erhalten und somit ihre Einhaltung ab 2030 zu erleichtern. Mit der Flexibilität sollen Anreize dafür geschaffen werden, dass emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge früher eingeführt werden.
Die neue Berechnungsmethode gilt für schwere Lastkraftwagen über 16 Tonnen und bestimmte Buskategorien über 7,5 Tonnen. Stadtbusse sind ausgenommen. Als Begründung wird genannt, dass die Einführung emissionsfreier Busse dort bereits weit fortgeschritten sei und Stadtbusse weniger stark von Ladeinfrastruktur auf Autobahnen für den Fernverkehr abhingen.
„Weg zu sauberer Mobilität nicht immer gradlinig“
„Die Zukunft der EU liegt in sauberer Mobilität, der Weg dahin ist jedoch nicht immer gradlinig“, so Maria Panayiotou, Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Umwelt der Republik Zypern. „Diese pragmatische Änderung kommt zur richtigen Zeit: Wir geben Herstellern schwerer Nutzfahrzeuge und Investoren die Flexibilität und Berechenbarkeit, die sie benötigen, um diesen Übergang zu bewältigen, während in ganz Europa Ladestationen errichtet werden.“
Als Nächstes wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Danach gelten die neuen Vorschriften zur Berechnung von Emissionsgutschriften unmittelbar in allen EU-Staaten. Die grundlegenden CO₂-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge sollen 2027 überprüft werden.
Die Änderung ist ein Schlüsselelement des Automobilpakets, das die Kommission im Dezember vorgelegt hat, um die Automobilindustrie beim Übergang zu sauberer Mobilität zu unterstützen. Der Rat und das Europäische Parlament haben sich rasch darauf geeinigt, den Kommissionsvorschlag ohne weitere Änderungen anzunehmen, um Rechtssicherheit für den Verkehrssektor zu gewährleisten. Lastkraftwagen, Busse und Reisebusse machen zwar nur etwa zwei Prozent der Fahrzeuge auf den Straßen der EU aus, sind aber für mehr als 25 Prozent der Treibhausgasemissionen im Straßenverkehr verantwortlich.

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