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RDW erklärt Typgenehmigung für Tesla FSD Supervised

20.04.2026 in Auf zwei Rädern, Autoindustrie von Thomas Langenbucher | Kommentieren

Tesla-Model-Y-Performance

Bild: Tesla

Die niederländische Behörde RDW hat im April eine Typgenehmigung für Teslas Fahrassistenzsystem „Full Self-Driving (Supervised)“ erteilt. Damit können Funktionen der Technologie in den Niederlanden genutzt werden, die Genehmigung könnte später eine Ausweitung auf alle EU-Mitgliedstaaten ermöglichen. RDW informiert über die Hintergründe des Prozesses.

Dem Verfahren gingen demnach mehr als anderthalb Jahre Untersuchungen und Tests auf der Teststrecke sowie auf öffentlichen Straßen voraus. Die Behörde verweist darauf, dass Sicherheit für sie Vorrang habe und der korrekte Einsatz solcher Systeme einen positiven Beitrag zur Verkehrssicherheit leiste.

„Nicht autonom oder selbstfahrend“

Full Self-Driving (Supervised) – auf Deutsch „Vollständig autonomes Fahren (Überwacht)“, von Tesla auch kurz „FSD (Überwacht)“ genannt – wird als fortgeschrittenes Fahrassistenzsystem beschrieben, das viele Fahraufgaben übernehmen kann, jedoch nicht autonom arbeitet. Ein Fahrzeug mit diesem System sei „nicht autonom oder selbstfahrend“, erklärt die niederländische Behörde. Der Fahrer bleibe jederzeit verantwortlich und müsse die Kontrolle stets behalten.

Während das System aktiviert ist, überwachen verschiedene Sensoren, ob der Fahrer die Augen auf die Straße richtet und die Hände verfügbar hält, um das Lenkrad zu übernehmen. Die Hände müssen demnach nicht am Lenkrad liegen, aber ein unmittelbares Eingreifen muss jederzeit möglich sein.

Erkennt das System unzureichende Aufmerksamkeit, folgen verschiedene Signale, mit denen der Fahrer seine Wachsamkeit nachweisen muss. Tätigkeiten wie das Zeitunglesen am Steuer sind demnach weder erlaubt noch möglich. Bleibt die Aufmerksamkeit wiederholt unzureichend, weist das System darauf hin und kann sich im äußersten Fall vorübergehend nicht mehr aktivieren lassen.

RDW erklärt, das Tesla-System unterstütze den Fahrer stärker als andere Systeme, weil es bei Aktivierung mehrere Fahraufgaben übernehme. Zugleich betont die Behörde die kontinuierliche strikte Überwachung des Fahrers im Fahrzeug und bezeichnet das System deshalb als sicherer als andere Fahrassistenzsysteme.

Jährlich erteile man rund 50.000 Typgenehmigungen für ganze Fahrzeuge oder Fahrzeugteile, dazu zählten auch Fahrassistenzsysteme. Beim Zulassungsprozess hebt RDW Unterschiede zwischen der EU und den USA, wo das Tesla-System schon länger umfassendere Funktionalität bieten kann. In der EU würden Fahrzeuge nur mit vorab erteilter europäischer Typgenehmigung zugelassen, während in den Vereinigten Staaten eine Selbstzertifizierung gelte und die Aufsicht im Einsatz nachträglich kontrolliere. Zudem stelle Europa andere und strengere Anforderungen an Sicherheit und Umwelt. Auch die Softwareversionen unterschieden sich, weshalb die FSD-(Überwacht)-Version in den USA nicht mit der Version in der EU vergleichbar sei.

Für das Tesla-System gilt die Genehmigung derzeit nur in den Niederlanden. Für eine Nutzung in der gesamten EU muss RDW einen Antrag bei der Europäischen Kommission einreichen. Anschließend stimmen alle Mitgliedstaaten darüber ab, erforderlich ist eine Stimmenmehrheit im zuständigen Ausschuss.

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Via: RDW
Tags: EUUnternehmen: Tesla
Antrieb: Elektroauto, Modern Mobility

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

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