Das Bundeskabinett hat im Juni ein Aktionsprogramm beschlossen, das die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft in Deutschland beschleunigen soll. Bis Ende 2027 will man zwölf Maßnahmen umsetzen, um die deutsche Wirtschaft in diesem Bereich zu stärken.
Zu den zentralen Bestandteilen zählen eine Umsetzungsplattform für Innovation und neue Projekte, das Förderprogramm „Zukunft Kreislaufwirtschaft“, eine Digitalisierungsinitiative, Maßnahmen zur stärkeren Berücksichtigung von Recyclingprodukten in der öffentlichen Beschaffung sowie die Weiterentwicklung des Kreislaufwirtschaftsrechts. Für die Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie sind bis 2029 insgesamt 260 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds vorgesehen.
„Das Aktionsprogramm für die Kreislaufwirtschaft ist gut für die Umwelt und gut für die Zukunft der Wirtschaft. Deutschland ist ein Land mit wenig eigenen Rohstoffen. Darum sollten wir die Rohstoffe wiederverwenden und wiederverwerten – das ist Kreislaufwirtschaft. Die Unternehmen dahinter bilden heute eine kraftvolle Branche und belegen weltweit Spitzenpositionen“, so Bundesumweltminister Carsten Schneider. „In der aktuellen Weltlage gilt mehr denn je: Kreislaufwirtschaft macht unsere Wirtschaft unabhängiger. Sie schützt unsere Unternehmen, wenn internationale Lieferketten brüchig werden oder Handelswege blockiert sind. Und sie stärkt die Innovationskraft deutscher Unternehmen in Märkten, die deutlich mehr als andere wachsen.“
Mit der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) will die Bundesregierung Ressourceneffizienz, Innovation und Resilienz der deutschen Wirtschaft stärken. Unternehmen sollen künftig weniger Primärrohstoffe einsetzen und Stoffkreisläufe möglichst weit schließen. Das Aktionsprogramm umfasst insgesamt zwölf Maßnahmen, die verschiedene Bereiche der Kreislaufwirtschaft adressieren.
Zentrale Elemente des Aktionsprogramms
Eine zentrale Maßnahme ist die Einrichtung einer Umsetzungsplattform, auf der Unternehmen, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft Partner für neue Projekte finden sowie Wertschöpfungsketten und privates Kapital mobilisieren sollen. Die Plattform soll im Herbst 2026 ihre Arbeit aufnehmen. Genannt werden unter anderem mögliche neue Wertschöpfungsketten für das Recycling von Batterien oder Bahnschienen.
Ab Ende 2026 soll das Förderprogramm „Zukunft Kreislaufwirtschaft“ innovative Produktionsverfahren, die Wiedergewinnung kritischer Rohstoffe und digitale Anwendungen unterstützen. Gefördert werden sollen unter anderem Recyclinganlagen und Start-up-Unternehmen mit zirkulären Geschäftsmodellen. Ziel ist die Verknüpfung von Umwelt- und Industriepolitik sowie die Förderung von Potenzialen der Kreislaufwirtschaft.
Im Bereich der öffentlichen Beschaffung sollen Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung das jährliche Auftragsvolumen für Recyclingprodukte kontinuierlich steigern. Dafür plant die Bundesregierung den Abbau regulatorischer Hemmnisse sowie die Vereinfachung und Vereinheitlichung von Verfahren. Zudem soll eine neue Digitalisierungsinitiative digitale Produktpässe, neue Datenräume und KI-Anwendungen voranbringen.
Zum Aktionsprogramm gehören außerdem rechtliche Änderungen. Genannt werden unter anderem ein neues nationales Textilgesetz, das angestrebte Verbot elektronischer Einweg-Zigaretten sowie Novellen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Verpackungsrechts und der Ersatzbaustoffverordnung. Deutschland beteiligt sich darüber hinaus an Verhandlungen über ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz auf EU-Ebene sowie am UN-Plastikabkommen.
Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie aus dem Jahr 2024 folgt dem Leitbild, den Wert von Rohstoffen und Produkten möglichst lange zu erhalten, Materialien sparsam zu verwenden und möglichst lange im Kreislauf zu führen. Der Abbau von Rohstoffen verursache hohe Kosten für Umwelt, Mensch und Wirtschaft, unterstreichen die Verantwortlichen. Die Strategie soll die Resilienz und Innovationskraft des Industriestandorts Deutschland stärken.

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