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Tesla streicht „Full Self-Driving“ in Europa und benennt Assistenzsystem um

14.10.2026 in Autoindustrie, Autonomes Fahren von Thomas Langenbucher | Kommentieren

Tesla-Model-3

Bild: Tesla

Tesla verabschiedet sich in Europa offenbar von der Bezeichnung „Full Self-Driving“ (FSD, deutsch: „vollständig selbstständiges Fahren“) für sein erweitertes Fahrerassistenzsystem. Auf den hiesigen Websites des US-Elektroautobauers wird die Technologie inzwischen unter dem Namen „Tesla Assisted Driving“ (deutsch: „assistiertes Fahren“) angeboten, berichten die Nachrichtenagenturen Bloomberg und Reuters.

Die Änderung betrifft unter anderem Deutschland, Spanien und die Niederlande, während Tesla in den USA weiterhin die Bezeichnung „Full Self-Driving (Supervised)“ verwendet, also „vollständig selbstständiges Fahren unter Aufsicht“. Hintergrund sind regulatorische Bedenken hinsichtlich einer möglichen Irreführung über den tatsächlichen Automatisierungsgrad der Technologie.

Der Namenswechsel folgt Gesprächen zwischen Tesla und dem Bundesverkehrsministerium im September. In einer Mitteilung vom Oktober bezeichnete Bundesverkehrsminister Steffen Bilger den bisherigen Namen als irreführend, da das System nicht die vollständige Fahraufgabe übernehme. Tesla habe daraufhin selbst vorgeschlagen, die Technologie in „Tesla Assisted Driving“ umzubenennen. Das Ministerium unterstützt nun eine zeitnahe europaweite Genehmigung, wobei neben technischen Anforderungen auch Haftungsfragen Gegenstand des Verfahrens sind.

Technisch handelt es sich weiterhin um ein überwachtes Fahrerassistenzsystem, das den Fahrer beim Beschleunigen, Bremsen und Lenken unterstützen kann. Trotz der weitreichenden Funktionen muss die fahrzeugführende Person den Straßenverkehr jederzeit beobachten und bei Bedarf unmittelbar eingreifen. Die Verantwortung für die sichere Fahrzeugführung verbleibt vollständig beim Menschen.

Bei der europäischen Zulassung hat Tesla bereits Fortschritte erzielt. Die niederländische Genehmigungsbehörde RDW erteilte im April eine zunächst auf die Niederlande beschränkte Typgenehmigung, nachdem das System mehr als eineinhalb Jahre untersucht und unter unterschiedlichen Verkehrsbedingungen getestet worden war. Anfang Oktober war die Technologie laut Reuters bereits in acht Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zugelassen, während die Slowakei eine weitere Genehmigung vorbereitete.

Für eine EU-weite Freigabe sind zusätzliche regulatorische Schritte erforderlich. Nach Reuters-Informationen wurde eine ursprünglich für Oktober vorgesehene Abstimmung auf frühestens Dezember verschoben, unter anderem weil einzelne Mitgliedstaaten weitere Prüfungen durchführen. Deutschland hat sich im Rahmen seiner Gespräche mit Tesla bereit erklärt, einen Ansatz zu unterstützen, bei dem das Assistenzsystem die zulässige Höchstgeschwindigkeit um maximal zehn Prozent überschreiten darf.

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Tags: EUUnternehmen: Tesla
Antrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

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