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SPD für Anhebung der Steuer für Verbrenner-Dienstwagen

01.12.2023 in Fuhrpark, Politik von Thomas Langenbucher | 22 Kommentare

BMW-3er-Touring

Bild: BMW

Verkehrspolitiker der SPD wollen umweltfreundlichere Fahrzeuge durch eine höhere Steuer auf Dienstwagen mit Verbrennungsmotor fördern. Ein an der Kfz-Steuer orientiertes Stufensystem soll die Steuer am CO2-Ausstoß ausrichten.

„Wir schlagen eine Reform der Dienstwagenbesteuerung vor, die klimaneutrale Antriebe in den Vordergrund stellt“, heißt es in einem SPD-Papier, das dem Handelsblatt vorliegt.

Aktuell zahlen Fahrer von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor ein Prozent des Bruttolistenpreises, weil sie den privaten Gebrauch ihrer Dienstwagen als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Dazu kommt ein Betrag für die Entfernung zum Arbeitsplatz. Mit dem von der SPD vorgeschlagenen Stufensystem würden Verbrenner mit 1,25 bis 1,5 Prozent besteuert, Elektroautos weiterhin mit 0,25 Prozent des Listenpreises.

Für Hybridmodelle, die größtenteils fossil fahren, wollen die SPD-Verkehrspolitiker die Steuer auf 0,75 Prozent anheben. Für Wasserstofffahrzeuge soll der Steuersatz von 0,5 auf 0,25 Prozent und damit auf das Niveau rein batterieelektrischer Dienstwagen sinken.

Dem Bundeshaushalt könnten durch die Regelung neue Steuereinnahmen gesichert werden, die wiederum in die Verkehrswende fließen könnten. „Wir beabsichtigen, die Einnahmen in klimafreundliche Mobilität zu investieren“, schreiben die SPD-Verkehrspolitiker um die Sprecherin Isabel Cademartori.

Die SPD erhält für ihren Plan Unterstützung von den Grünen. Stefan Gelbhaar, verkehrspolitischer Sprecher der Partei, sagte laut dem Handelsblatt: „Der steuerliche geldwerte Vorteil von Dienstwagen muss sich stärker am tatsächlichen Vorteil orientieren.“ Vorschläge in diese Richtung erhöhten die Akzeptanz, stellten mehr Gerechtigkeit her und reduzierten Klimaschäden, die die bisherige Regelung ignoriere. Die zusätzlichen Einnahmen will Gelbhaar in Bahnausbau, Radverkehr oder E-Ladeinfrastruktur investieren.

Bernd Reuther, verkehrspolitischer Sprecher der FDP, hält eine Anpassung nicht für nötig. Er erklärte: „Bereits heute stellen viele Unternehmen ihre Dienstwagen auf Autos mit elektrischem Antrieb um und sind somit Treiber für die klimafreundliche Mobilität.“ Thomas Bareiß, verkehrspolitischer Sprecher der CDU, sieht bei einer Reform die Autoindustrie in Gefahr: Der SPD-Plan gefährde den Automobilstandort und damit „Zigtausende Arbeitsplätze“ in Deutschland.

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Via: Handelsblatt (kostenpflichtig)
Tags: Dienstwagen, FörderungAntrieb: Elektroauto, Hybridfahrzeuge, Wasserstofffahrzeuge

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. LM@B meint

    02.12.2023 um 14:16

    Ja, nicht nur die Ausgabenseite betrachten; auch die Einnahmen verbessern, z.B. mit einer stufenweise Anhebung/Angleichung der Mineralölsteuer für Dieselkraftstoff. Da werden/würden Milliarden reinkommen …

    • Solariseur meint

      02.12.2023 um 19:40

      „Mineralölsteuer “
      Gibt es schon lange nicht mehr.

  2. Andreas meint

    01.12.2023 um 20:28

    Verkehrswende Geld gelingt vermutlich erst, wenn die FDP aus dem Bundestag geflogen ist. Die FDP- und leider auch UnionspolitikerInnen wissen gar nicht, was sie da sagen und tun bzw. Nicht tun. Wann begreifen diese Menschen endlich, wie es um diese Welt bestellt ist.

  3. Mike meint

    01.12.2023 um 17:16

    Ich bin dafür, dass alle Wagen teurer als 50k als Luxusgut betrachtet werden und nicht als Firmenwagen ohne einen plausiblen Nachweis für die Notwendigkeit genutzt werden können.

    • Peer meint

      02.12.2023 um 08:00

      @Mike
      Sollten dann nicht ALLE Fahrzeuge als Luxusgut gelten? Notwendigkeit aller privaten Fahrzeuge im städtischen Bereich sind nicht vorhanden.
      Paßt aber einigen nicht in ihre Vorstellungen. Sie merken…….

      • nie wieder Opel meint

        02.12.2023 um 08:54

        Und wie soll man dann von A nach B kommen? Bimmel und U-Bahn machen am Abend zu, Buslinien sind ausgedünnt wegen Fahrermangel bzw. Schienenersatzverkehr für fehlende Lokführer. Dann immer mal gepflegte Streiks zwischendurch.
        Die ÖPNV könnten die Transportaufgabe nicht annähernd bewältigen.

      • Jeff Healey meint

        03.12.2023 um 19:31

        Peer,
        das ist weit entfernt von der Realität, weil die deutschen ÖPNV den Nutzern/innen zu viele Einschränkungen bereiten.
        Man könnte jedoch durchaus vermehrt darüber diskutieren, ob für die individuelle Mobilität einzelner Menschen 2,4 Tonnen Trümmer durch die Gegend walzen müssen.

  4. Steffen meint

    01.12.2023 um 13:23

    Längst überfällig, nur halt mit der FDP (und der Union) nicht zu machen. Vielleicht kann man die FDP ja locken, indem die 0,25 %-Besteuerung auch für Dienstwagen bis 80.000 € BLP tatsächlich kommt?

  5. South meint

    01.12.2023 um 09:16

    Wird auch langsam Zeit, dass sich was tut. Derjenige der mit seinen Emissionen den Schaden anrichtet, muss zahlen, hoffentlich exponentiell. Leider versäumt es die Politik auch übergroße, energiehungrige E Autos zu besteuern… Warum sollte ein E Auto eine Förderung oder Steuerbefreiung bekommen, wenn’s schnell auf 25-30kWh hochkommt? Das Geld sollte dann den effizienten kleineren Modellen zugute kommen.

    • Matze meint

      01.12.2023 um 10:48

      „ Warum sollte ein E Auto eine Förderung oder Steuerbefreiung bekommen, wenn’s schnell auf 25-30kWh hochkommt?“

      Meine Vermutung: Weil es viel besser ist als das Verbrenner Pendant mit 10l Verbrauch.

    • nie wieder Opel meint

      02.12.2023 um 09:00

      Nun, das sollte über die Energiekosten geregelt werden. Wer seinen Etron mit seiner PV voll macht kann diese auch verschwenderisch verbrauchen. Zieht er es aus dem Netz, muss die Energie ordentlich kosten. Pauschal ein Auto zu „bestrafen“ ist nur Willkür.

      • South meint

        02.12.2023 um 22:27

        Na, es ist ja wohl genau anders herum. Willkür wäre doch, wenn PV Besitzer total ineffiziente Autos betreiben dürften, der Rest aber nicht. Mal davon abgesehen sollte auch der selbst produzierte PV Strom nicht einfach verschleudert, sondern sinnvoll genutzt oder eingespeist werden.
        Und. Es ist keine „Bestrafung“, sondern nach dem wichtigsten Prinzip überhaupt, dem Verursacherprinzip. Wie im Kindergarten, der der’s kaputtmacht, muss auch bezahlen. Autos wurden in den letzten zwei Jahrzehnten geradezu in lächerliche in Größe und Gewicht aufgebläht. Schau dir doch mal eine XM an, wenn wir es wirklich ernst meinen, dann sollte es solche Autos gar nicht geben…oder wenn schon, dann muss das ein absolute Ausnahme, ein überborderndes Luxusgut werden…

        • Patrick Nue meint

          03.12.2023 um 10:10

          Das ist eben die typische Denke der Wohlhabenden, “ mein selbst produzierter Strom gehört mir, damit kann ich machen was ich möchte“, daran wird sich auch nichts ändern. Die Armen sollen gefälligst den teuren Strom aus dem Netz ziehen, quasi eine Umverteilung von unten nach oben. Ist doch nichts neues.

        • nie wieder Opel meint

          03.12.2023 um 11:40

          Selbstverständlich gehört der von mir produzierte Strom mir. Klar gibt es immer Sch norrer, die gerne gratis zugreifen wollen, wenn sich jemand etwas geschaffen hat. Das ist Grundidee vom Kommun ismus, lehne ich ab.

        • South meint

          03.12.2023 um 21:06

          @nie wieder Opel. Also mit Kommunismus, mal wieder Phrasendreschen, hat das gar nix zu tun, dafür müsste der Staat dich enteigenen; und es geht auch gar nicht um PV, die hast nur du ins Spiel gebracht.
          Jeder der ein überbordernd umweltschädliches Auto fährt, wird besteuert/belastet. Natürlich hat der PV Besitzer einen Vorteil, wenn er die übermäßigen Stromverbrauch daheim erzeugt, aber der Steuer würde er quasi nicht entgehen. Deshalb ist eine Direktbesteuerung von solchen Autos das Gerechteste und eben nicht willkürlich…

  6. Mäx meint

    01.12.2023 um 08:55

    „Für Wasserstofffahrzeuge soll der Steuersatz von 0,5 auf 0,25 Prozent und damit auf das Niveau rein batterieelektrischer Dienstwagen sinken.“
    Was ist mit der Preisgrenze für BEV?
    Bei BEV gilt ja >60k 0,5% <60k 0,25%
    Gilt das dann auch für H2 Fahrzeuge?
    Oder sind H2 Fahrzeuge dann generell besser gestellt, also ohne Preisgrenze (kam der Vorschlag vom Hubsi, weil ihm der X5 H2 zu teuer in der Versteuerung war?!)?

    Die Anhebung der PHEV ist gut. Aber was ist gemeint mit "die größtenteils fossil fahren"?
    Sollte nun tatsächlich der fossil gefahrene Anteil ausgelesen und bewertet werden?
    Oder ist das flapsig formuliert und man geht einfach davon aus, dass bei PHEVs größtenteils fossil gefahren wird?

    • eBiker meint

      01.12.2023 um 10:03

      Typisches SPD bla halt. H2 Autos kann man total ignorieren – die spielen einfach keine Rolle Und wie die beim PHEV rausfinden wollen wie hoch der Anteil elektrisch ist, weiss wohl auch niemand. Vermutlich müsse man dann ein Bürokratiemonster bauen, was die Mehreinnahmen dann wieder verschlingt

      • M. meint

        01.12.2023 um 12:45

        Bei Leasingfahrzeigen sollte das gehen – und so starten ja bestimmt >90% der PHEV in ihr Leben.
        Da müsste man ja nur die Benzin- und Strommengen aufsummieren und mit der Laufleitung verrechnen. Schon weiß man den Verbrauch beider Energie“arten“ pro km. Das vergleicht man dann mit einem Datenbankwert zum WLTP-Verbrauch (hier: Verhältnis Benzin zu Stromverbrauch). Die negative Abweichung zahlt man als zusätzliche Steuer. Kein Hexenwerk. Excel reicht eigentlich.

        Aber ok, Behörden könnten das versauen.
        Und für privat ist das auch keine Lösung, aber darum geht es hier ja sowieso nicht.

        • Steffen meint

          01.12.2023 um 13:28

          So einfach ist es auch wieder nicht. Meinen „Dienstwagen“ finanziere ich per Gehaltsumwandlung komplett selbst. Deshalb auch den Strom und das Benzin dafür. Mein Arbeitgeber hat keine Ahnung, mit welchem Mix ich durch die Gegend fahre und wie viel Geld ich dafür ausgebe. Ich übrigens auch nicht, weil man die Werte bei meinem Skoda Superb iV nicht auslesen kann (als Anwender zumindest).

        • M. meint

          01.12.2023 um 16:23

          Steffen,
          dann musst du das eben selbst machen.
          Voraussetzung ist eine geeichte Wallbox (oder ein eigener Zähler), die Tankrechnungen wirst du doch haben.
          Wegstreckenzähler aus dem Auto ist hinreichend genau. Und schon hat man genug Daten. 5% Toleranz für Abweichungen bei nicht geeichten Geräten, fertig.
          Aus dem Auto brauchst du nix, auch wenn das natürlich einfacher wäre.
          Wenn ich mit dem Poolwagen zur Tanke fahre, gebe ich Km-Stand und Kennzeichen an. So machst du das aktuell nicht, aber das Konzept ist da und erprobt. Da muss man nur den Daten-Empfänger ändern.
          Muss man natürlich alles wollen, und die meisten PHEV Fahrer würden das Ding dann eher verkaufen.

        • Steffen meint

          02.12.2023 um 12:28

          Meine Wallbox hat einen MID-Zähler, aber falls der akzeptiert würde, stellt sich schon das nächste Problem: Die Wallbox kann Überschussladen durch die PV-Anlage nicht unterscheiden von Netzladung. Und das sind sehr unterschiedliche Gestehungskosten. Und dafür ein geeichtes Zählerkonzept (mit neuem Stromkasten) – wollten wir nicht weniger Bürokratie und Aufwände und Kosten in Deutschland?

        • Mäx meint

          04.12.2023 um 13:59

          Ich bin mir sehr sicher, dass man die gefahrene elektrische Strecke per OBD beim Tüv/etc. auslesen kann und anschließend ins Verhältnis zur gefahrenen Strecke setzen kann bzw. es technisch möglich wäre.
          Heißt also:
          . 1x im Jahr zur Auslesung (könnte vom Prinzip auch das Autohaus)
          . Daten ins Verhältnis setzen: 10.000km gefahren, 3.000km elektrisch, Rest war Verbrenner > 30% elektrisch > größtenteils Verbrenner gefahren > Anhebung des Steuersatzes für die Steuererklärung in dem Jahr
          Die Ausgestaltung der Anhebung bleibt davon unberührt.
          Wird hier betrogen: Heißt es Steuerhinterziehung > da werden die wenigsten Bock drauf haben

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