Zu dem kürzlich vom Bundesverkehrsministerium angekündigten Förderaufruf für gewerbliche Schnelllader sind nun Anträge möglich. Mit bis zu 150 Millionen Euro sollen Schnelllade-Projekte von Logistikern, Handwerkern und Flottenbetreibern gefördert werden. Verkündet wurde der neue Förderaufruf Mitte Mai. Das im September 2023 gestartete Förderprogramm für gewerbliche Schnelllader war Anfang April ausgesetzt worden.
Seit dem 3. Juni sind neue Anträge beim verantwortlichen Projektträger Jülich möglich. „Neben der Transport- und Logistikbranche können so u.a. auch Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Pflegedienste Schnellladeinfrastruktur für ihre Flotten bereitstellen. Mit dem Fokus auf Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge mit besonders hoher Laufleistung generiert das Förderprogramm zudem einen wesentlichen Beitrag zur Transformation des Verkehrssektors“, erklärt die bundeseigene NOW GmbH.
Jedes Unternehmen darf nur einen Antrag stellen. Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag. Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten, so die NOW.
Die Förderquote ist geringer ist als bei früheren Förderprogrammen: Für kleine und mittlere Unternehmen sind bis zu 40 Prozent möglich, für Großunternehmen bis zu 20 Prozent.
Neu ist, dass es auch Höchstbeträge je Ladepunkt abhängig von der Ladeleistung gibt: „Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro, bei Großunternehmen 7.000 Euro. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 Euro und Großunternehmen 15.000 Euro“, so die NOW.
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