Nach Pilotprojekten in Berlin und Hamburg überführen die LichtBlick eMobility GmbH und decarbon1ze das sogenannte Durchleitungsmodell für Ladesäulen in den Regelbetrieb. Mitarbeiter eines Berliner Arbeitgebers können den Stromvertrag ihres Anbieters zu Ladepunkten, die von LichtBlick betrieben werden, mitnehmen. Damit ist der Strombezug an diesen Ladesäulen nicht mehr an deren Betreiber gekoppelt. Auch das Laden über das heute übliche Roaming ist möglich.
Grundlage für die Tariferweiterung an Ladepunkten ist die bereits 2021 in Kraft getretene Vorgabe „Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob)“ der Bundesnetzagentur. Dafür werden virtuelle Bilanzkreise genutzt. Über diese erfolgt die Zuordnung der geladenen Strommengen. Dabei werden die Abrechnungsdaten an der Ladesäule zu den Netzbetreibern und dem Stromanbieter durchgeleitet, über den Bilanzkreis des eigenen Stromanbieters wird die Strommenge dann abgerechnet.
Dazu Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick: „Wir freuen uns, dass wir so schnell und kostengünstig das Durchleitungsmodell an unseren Ladesäulen implementieren konnten. Dies ermöglicht erstmals Wettbewerb an der Ladesäule und erlaubt darüber hinaus auch Flottenbetreibern eine problemlose Auditierung der CO₂-Bilanzierung, da nun Herkunftsnachweise des Stromlieferanten berücksichtigt werden können.“
Das Durchleitungsmodell ermögliche einen diskriminierungsfreien Zugang von Stromanbietern zu öffentlichen und halb-öffentlichen Ladesäulen, so LichtBlick. Damit könnten E-Auto-Fahrer an Ladesäulen unterwegs den Stromanbieter ihrer Wahl auswählen und an jede teilnehmende Ladesäule mitnehmen. Preise und Stromqualität würden transparent. Fairer Wettbewerb und damit auch verbraucherfreundliche Preise an öffentlichen Ladesäulen würden gefördert. Gleichzeitig erhielten die Betreiber für Installation, Betrieb und Wartung ein Nutzungsentgelt, das auch eine angemessene Rendite des eingesetzten Kapitals sicherstelle. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur werde damit unabhängiger von staatlicher Förderung.
Zuletzt machten das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, die Autobahn GmbH des Bundes und die Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur das Durchleitungsmodell beim E-Lkw-Ausschreibungskonzept an rund 130 unbewirtschafteten Rastanlagen zur Voraussetzung.
Future meint
Fast alle Verbrennerfahrer haben bis heute nicht verstanden, wie das öffentliche Laden funktioniert, ohne überteuerte Tarife zahlen zu müssen. Ich habe mittlerweile aufgegeben, es zu erklären.
Wenn ich denen sagen könnte, dass die einfach mit ihrem Haushaltsstromtarif an jeder Säule Strom bekommen könnten, dann würden sie es verstehen.
Ich sage denen heute halt immer, kauft einfach einen Tesla, dann müsst ihr nur einstecken und alles ist ganz einfach. Sogar die Urlaubsfahrt ins Ausland ist einfach. Keine Karten, keine Apps, nur Tesla, und gut. Das verstehen sie auch alle.
Michael S. meint
Na ich bin ja skeptisch, was das bringen soll. Dann zahlt man halt den Haushaltstarif und ein Nutzungsentgelt von 20-30ct/kWh oben drauf. Da spart man am Ende rein gar nichts. Es ist nur noch komplizierter in der Abrechnung geworden. Den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zahlt man dann auch gleich mit. Aber Hauptsache wir können wieder eine komplexe Lösung für ein einfaches Problem anbieten.
Übrigens, an der Landesgrenze endet dann die Mitnahme wieder, sodass ich doch irgendeine Karte brauche? Danke, aber nein danke…
eBikerin meint
Ich wäre jetzt mal weniger Euphorisch: Ladetarif S Lichtblick: AC 59cent DC 79 cent.
Ich denke weniger wird es wohl auch mit dem eigenen Stromtarif an den Säulen nicht kosten
Future meint
Das sind doch die normalen Roamingtarife von Lichtblick. Da Lichtblick bisher kein nennenswertes eigenes öffentliches Ladenetz betreibt, ist es teuer. Lichtblick macht seit Jahren auf dieses Problem aufmerksam – auch hier gibt es viele Pressmitteilungen dazu. Lichtblick muss so wie alle anderen auch mit jedem Anbieter einen Preis fürs Roaming aushandeln, weil nichts reguliert ist. Es gibt nur Monopole. Das ist so wie vor der Liberalisierung des Strommarktes, als man nur von den lokalen Stadtwerken des Wohnortes seinen Hausstrom beziehen konnte.
Jörg2 meint
Feine Entwicklung?
Den „Raubritter“, die sich zwischen meinen Stromlieferanten und der Ladesäule rumtreiben, hätte ich gern das Wasser abgegraben.
Obendrauf könnte ich mir noch eine bilanzielle Ladestromentnahme von heimischer Überschusseinspeisung vorstellen.
Jörg2 meint
Oh! Das „?“ sollte ein „!“ sein.
eBikerin meint
Die Raubritter zahlst du trotzdem – eventuell wird es sogar für viele teurer. Der Betreiber verdient ja auch am Strom – wenn das wegfällt wird logischerweise die Nutzungsgebühr steigen müssen.
“ ein Nutzungsentgelt, das auch eine angemessene Rendite des eingesetzten Kapitals sicherstelle“ Tja was ist denn die angemessene Rendite?
Tommi meint
Wen meinst Du mit Raubritter? Ich weiß es wirklich nicht. Ich sehe da momentan 2 Parteien, die eine Dienstleistung erbringen. Zum einen meinen Stromlieferanten und zum anderen den Betreiber der Ladesäule. Beide bieten eine Leistung an, die bezahlt werden muss. Wer ist da der Raubritter?
Jörg2 meint
Das Karten-Rouminggedöns.
Technisch wird das nicht gebraucht.
Bei direktem Zugang „mein Auto – mein Stromanbieter“ würden plötzlich eine große Zahl von Stromanbietern auf dem Ladestrommarkt auftauchen können. Der Anbieter der Hardware (Ladesäule) würde seinen üblichen Aufschlag (wie auch jetzt) aufschlagen. Wir wären (mMn) zügig weg von >50..60Cent.
Der Strom ist immer der selbe. Die Abrechnung sind immer nur Datennetze.
eBikerin meint
Warum glaubst du dass wir dann von den 50-60 cent wegkommen?
Lichtblick verlangt an seinen eigenen Säulen 59/79 cent – Haustarif ist ca. 33 cent/kWh – die schlagen also auf ihren eigenen Haustarif 26 cent AC und 46 cent DC drauf. Ich glaube kaum, dass die sich das entgehen lassen.
Tommi meint
Ich verstehe das Problem immer noch nicht. Es gibt auch beim Roaming keinen Raubritter.
EnBW will beispielsweise an seinen Ladesäulen Strom verkaufen. Dazu gibt sie eine Karte heraus, mit der ich mich als Kunde identifizieren kann. Als Zusatzleistung bietet es an, damit auch woanders laden zu können und die Abrechnung zu machen. Da sie in erster Linie die eigenen Ladesäulen auslasten möchte, nimmt sie einen relativ hohen Preis.
Ionity bietet auch einen entsprechenden Vertrag. Und Tesla. Sie sind dann wohl keine Raubritter, da mit diesen Verträgen der Elektroautofahrer einfach gar nicht laden kann, wenn es nicht die eigene Säule ist.
Bei dem Durchleitungsmodell sind genauso 2 Parteien beteiligt. Ob der Stromanbieter nun EnBW ist oder ein anderer, dessen Vertrag ich zu Hause habe, ist kein Unterschied.
Jörg2 meint
Allgemeine Lehrmeinung ist, dass mit Zunahme der Anzahl der Marktteilnehmer die Angebotspreise fallen.
Ein barrierefreier Zugang aller Stromanbieter an allen Säulen und die freie Wahl durch den Kunden würde die Wettbewerbssituation in Richtung fallende Preise schieben.
Anzahl Stromanbieter in D: ca. 1.400
Ralf meint
118% …. Deshalb lade ich nie oben aufm Berg voll. Das gibt ansonsten eine schöne Sauerei, wenn ich übervoll im Tal ankomme…..
CJuser meint
Ich finde die Idee grundsätzlich sehr cool. Schön, wenn es diese Option zukünftig auch für PKWs (also CCS) geben würde. Zurzeit ist es ja grundsätzlich nur für LKWs (bei MCS) vorgesehen. Also das man den regulären Strompreis an den eigenen Versorger zahlt und nur noch eine Durchleitungsgebühr an den Ladesäulenbetreiber. Bei EWE Go könnte natürlich selbst letzteres entfallen.
David meint
Soso kostengünstig. Und dann auch noch Flottenbetreiber. Da kriegen die Obergefreiten hier garantiert wieder Schnappatmung. Aber zumindest Skepsis ist auch angebracht. Das wird sicher nicht das Fairytale Land werden, das sich manche Mitmenschen vorstellen. Denn anders als die glauben, ist es nicht günstig, ein performandes Netz aufzubauen und zu betreiben. Und dieser Aufwand muss bezahlt werden.
Future meint
Das Stromnetz ist ja zum Glück schon mal überall vorhanden.
Und es wird auch sehr gut verdient am Strom. Das möchte natürlich keiner ändern.
eBikerin meint
Nein Future, das Stromnetz ist eben nicht in dem Maß vorhanden wie man es braucht. Wenn du es nicht glaubst, dann versuch mal bei dir zuhause nen 50 kW Lader anzuschliessen. Selbst mehrere 22 KW Lader in einer Straße können einen Ausbau des Nahverteilers nötig machen. Von nem HPC Ladepark wollen wir da noch gar nicht sprechen.
Daniel meint
Wir brauchen das nicht nur für Flottenbetreiber, sondern für alle. Und eine von der EU gedeckelten Infrastrukturabgabe an den Säulenbetreiber.
Solariseur meint
Verstehe ich nicht, was daran neu ist. Schon seit Jahren haben wir an jeder (AC) Ladesäule, die im Ladenetz ist, den selben Preis wie an den Stromzählern der Firma. DC ca. 10 Cent mehr. Für mich ist das ein Durchleitungsmodell, oder?
Mäx meint
So…und was kostet der Bumms nun?
eBikerin meint
Das ist die wichtigste Frage – die leider nicht beantwortet wird. Auch nicht wie sie die Qualität des Strom sicher stellen – da soll es ja echt einen riesen Unterschied geben. Man stelle sich vor ich habe einen Premiumvertrag und bekomme dann minderwertigen Strom ;-)
Mäx meint
Ganz klar, an der Ladesäule kommt nur bester 50Hz Strom an und kein minderwertiger mit 50,05Hz ;)
Stromspender meint
Ich musste gestern an der heimischen Wallbox minderwertigen Strom (49,97 Hz) laden. Heute früh hat der Wagen auf der Bahn beim beschleunigen direkt geruckelt und die Reichweitenanzeige im Display hat geflackert!
Mäx meint
Eigentlich sollte es heißen kein minderwertiger mit kleiner als 49,95Hz und kein gepunschter mit größer als 50,05Hz
Aber die Zeichen dafür interagieren wohl irgendwie negativ mit dem Quellcode der Seite und dann verschwindet einfach was.
Mäx meint
Schnell in die Werkstatt…am besten abschleppen lassen, dann lässt sich vielleicht noch was retten.
Stromspender meint
Und, ZACK, da ist die Schildkröte! Bei einem Ladestand von 118%! Nie wieder Strom unter 50 Hz!
AcE ist unterwegs…:-)
ID.alist meint
Eigentlich das was auf deinem Stromvertrag steht + einen Nutzungsentgelt. Aber ja, es wäre schön zu hören wie hoch (ungefähr) so ein Nutzungsentgelt sein könnte.