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Experte: Risiken für E-Gebrauchtwagenpreise durch Sonderabschreibung

04.08.2025 in Fuhrpark von Thomas Langenbucher | 29 Kommentare

BMW-i4

Bild: BMW

Die Bundesregierung hat eine neue Sonderabschreibung für Elektroautos eingeführt. Diese Förderung gilt ausschließlich für Unternehmen, die ihre Fahrzeuge kaufen, nicht jedoch für Leasingmodelle. Das Portal Firmenauto hat darüber mit Frank Hägele, Geschäftsführer des Finanzdienstleisters Deutsche Leasing, gesprochen.

Die neue Abschreibung beginnt im ersten Jahr mit 75 Prozent, danach folgen in den nächsten fünf Jahren gestaffelte Abschreibungssätze von zehn, fünf, fünf, drei und zwei Prozent. Das gilt für gekaufte Fahrzeuge, Leasingmodelle werden bislang nicht weiter berücksichtigt. Die Deutsche Leasing bietet auch Finanzierungen an.

Geschäftsführer Hägele findet die staatlichen Impulse zur Investitionsförderung in Deutschland grundsätzlich positiv, sieht jedoch kaum Auswirkungen auf das eigene Autoleasinggeschäft. Die Maßnahme hat seiner Einschätzung nach vor allem steuerliche Vorteile für Unternehmen, die in den kommenden Jahren hohe Gewinne erwarten. Gleichzeitig sollten sie dann geringere Ergebnisse in den Folgejahren erwarten.

Ein Risiko besteht laut Hägele darin, dass gekaufte Fahrzeuge bereits im zweiten Jahr in großen Mengen weiterverkauft werden könnten: „Dies könnte negative Auswirkungen auf die Gebrauchtwagenpreise haben und es sollte Ziel aller Marktakteure sein, die Gebrauchtwagenpreise bei E-Fahrzeugen zu stabilisieren und zu verbessern.“ Eine stabile Preisentwicklung sei essenziell, um negative Auswirkungen auf die Akzeptanz von gebrauchten E-Fahrzeugen und Portfoliorisiken für Hersteller, Händler und Leasinggesellschaften zu vermeiden.

Die Elektrifizierung der Flotten sei nicht gefährdet, auch wenn Leasingkunden von der neuen Förderung ausgeschlossen bleiben. „Die Marktzahlen und auch unsere eigenen Zahlen zeigen, dass die Akzeptanz der E-Mobilität bei gewerblichen Flotten kontinuierlich steigt“, so Hägele.

Ein weiteres Förderinstrument, die 0,25-Prozent-Regelung für privat genutzte Dienstwagen, bleibt ein wichtiges Argument für viele Nutzer. Die kürzlich erfolgte Erhöhung des Bruttolistenpreises für förderfähige Fahrzeuge auf 100.000 Euro betrifft Hägele zufolge nur einen kleinen Teil des Marktes. Der Absatz einzelner Premium-Modelle könne profitieren, Auswirkungen auf den Gesamtmarkt seien aber nicht zu erwarten.

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Via: Firmenauto
Tags: FörderungAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Mike meint

    05.08.2025 um 09:50

    > Ein Risiko besteht laut Hägele darin, dass gekaufte Fahrzeuge bereits im zweiten Jahr in
    > großen Mengen weiterverkauft werden könnten

    Sehe ich überhaupt nicht, denn dann würde ja ein Gewinn versteuert werden müssen, der durch die Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert entsteht.

    Antworten
  2. Andi_XE meint

    04.08.2025 um 16:34

    Denke eher das der Kollege von der Dt. Leasing sein Geschäft bedroht sieht. Da die Firmen dann anscheinend beim Kauf mehr absetzten können, als wenn das Fahrzeug geleast würde.

    Weis jedoch nicht wie das Bilanztechnisch aussieht. Wird das Fahrzeug mit seinem Marktwert als Aktiva oder mit dem Grad der Abschriebung, also nach einem Jahr noch mit 25 %, in der Blianz aufgeführt?

    Das die Firma schon nach einem Jahr verkauft halte ich eher für unwahrscheinlich, zumal im zweiten Jahr nioch mal 10% abgeschrieben werden können.
    Und selbst wenn, würde das dann den BEV Markt eher beleben. Was ja auch zweck der Sonderabschreibung ist.

    Antworten
  3. Sebastian meint

    04.08.2025 um 14:28

    MrBlueEyes meint
    04.08.2025 um 11:38
    Gibt es Unternehmer*innen hier, die ihre Unternehmensautos KAUFEN?
    Ernsthafte Frage… welches Unternehmen kauft denn bitte, statt zu leasen?

    ………..

    Grundsätzlich gilt es folgende Parteien zu berücksichtigen:

    Kauf:
    1.) Verkäufer
    2.) Käufer

    Leasing
    1.) Verkäufer
    2.) Leasinggeber
    3.) Leasingnehmer

    Es bleibt jedem frei in der Entscheidung zu unterschieden wie die Gewinnabsichten bei zwei oder drei Parteien liegen ;-)

    Ferner geht es auch darum, wie das Fahrzeug genutzt wird.
    1. Sporttaschen Alltag? Also gemeint ist: stets gut gekleidet mit Täschchen und max. Laptop unterwegs.
    2. Arbeitsalltag. Ist Werkzeug im Auto, Bauteile? Wechselnde Fahrer?

    Mit Leasing hatte ich immer Probleme, da wird jeder noch so kleine Sc**** kontrolliert. Dagegen hab ich teilweise tüv freie Schrottkisten zu besten Preisen in den Export verkaufen können. Teils zum doppelten Preis, den ich eigentlich wollte….

    Wir kaufen mittlerweilen nur noch, schreiben auf 6 Jahre die Kiste ab und verkaufen dann bei Nicht-Bedarf irgendwann danach, sorgenfrei und mit „Gewinn“.

    Antworten
    • Egon Meier meint

      04.08.2025 um 16:50

      „Gibt es Unternehmer*innen hier, die ihre Unternehmensautos KAUFEN?
      Ernsthafte Frage… welches Unternehmen kauft denn bitte, statt zu leasen?“

      Das zwanghafte Bedürfnis, das Flottenfahrzeug zu leasen, ist wahrlich in den meisten Fällen nicht nachzuvollziehen.
      Die mir bekannten Unternehmen kaufen .. und verkaufen wieder mit Gewinn.
      Da hat man vernünftige freie Werkstätten an der Hand, kann sich den Versicherungspartner aussuchen und hat keinerlei Leasing-Rückgabestress.

      Das einzige Argument, das mir pro-Leasing einfällt ist der Wunsch, immer einen neuen Wagen fahre zu wollen. Na ja .. wer’s nötig hat …

      Antworten
      • Sebastian meint

        04.08.2025 um 17:07

        Hab schon einiges geleast, bei Leasingfaktor 0,7 bis 0,3 runter (kein Witz!!!) muss man nicht überlegen. Was aktuell so querbeet angeboten wird (auch so manches Schnäppchen), ist aber unterirdisch.

        Antworten
      • Mary Schmitt meint

        04.08.2025 um 18:21

        Das ist das Problem bei solchen Themen. Es fehlen die Basics. Ich erklärs mal ganz simpel, damit man den Artikel versteht:

        Eine Firma hat zehn Firmenwagen. Die kosten jeweils 100k. Wenn du im ersten Jahr 75% vom Listenpreis abschreiben kannst, wären das 750k. 750k Gewinn der Firma, für die man keinen Cent Steuern zahlt. Kaufst du jährlich neu, gibt es jedes Jahr diese 750k steuerfrei. Nehmen wir an, die Steuer wäre 15%, dann wäre das pro Jahr ein geldwerter Vorteil von 112k.

        Behältst du die Autos drei Jahre, sind es 90% (75+10+5), die du abschreiben kannst macht pro Jahr 30%. Du schreibst also pro Jahr statt 750 k nur 300k ab und das ergibt 45k geldwerten Vorteil. Das sind also 67k pro Jahr, die man wegschmeißt, wenn man nicht nach einem Jahr wechselt. Das sagt dieser „Experte“.

        Antworten
    • MrBlueEyes meint

      04.08.2025 um 20:59

      Danke 👍🏻 …war eine ernsthafte Frage…

      OK, hängt wahrscheinlich auch bisschen von der Größe des Fuhrparks bzw. der Anzahl der Dienstwagen ab… bei uns werden das hunderte im Jahr sein… insgesamt an Leasing-Nehmern sicher Tausende…

      Bei den Mengen würde man jedem Autohändler Konkurrenz machen bei Kauf statt Leasing 😁

      Antworten
    • Mike meint

      05.08.2025 um 09:51

      Natürlich. Jeder, der mit Geld gut umgehen kann und flüssig ist, kauft lieber.

      Antworten
  4. CaptainPicard meint

    04.08.2025 um 12:06

    Warum wird eigentlich immer alles was positiv für den Kunden sein könnte (z.B. sinkende Preise für Gebrauchtwagen) negativ formuliert?

    Antworten
    • Sebastian meint

      04.08.2025 um 14:20

      Weil an diesem „Investitionsbooster“ nichts gutes dran ist, der Artikel hat versucht die Thematik darzulegen – scheint aber bei einigen gescheitert zu sein. Jeder Steuerberater wird auch davon abraten. Der steuerlicher Boomerang kommt steuerlich gegen Ende voll zurück. Warum sollte sich die dt. Regierung geändert haben, nur weil wir jetzt einen anderen Kanzler haben?

      Antworten
      • Mike meint

        05.08.2025 um 09:53

        Der Vorteil ist, dass Fahrzeugkauf keine große Einschränkung mehr bei der Liquidität bedeutet. Also wird es vermutlich dazu führen, dass mehr gekauft und weniger geleast wird, was IMHO ein Schritt in die richtige Richtung ist.

        Antworten
  5. MrBlueEyes meint

    04.08.2025 um 11:38

    Gibt es Unternehmer*innen hier, die ihre Unternehmensautos KAUFEN?

    Ernsthafte Frage… welches Unternehmen kauft denn bitte, statt zu leasen?

    Außer die Leasing-Gesellschaften vielleicht selbst?!

    Für mich geht diese Förderung völlig an der Realität und dem Leben vorbei… kann man es auch gleich lassen meines Erachtens…

    AUßER, wie gesagt, die Leasing-Gesellschaften profitieren davon, aber dann ist nicht gesagt, dass die Ersparnis auch in niedrigere Leasing-Raten fließt, oder einfach 1 zu 1 in steuerfinanzierten Extra-Gewinn…

    Antworten
    • Mary Schmitt meint

      04.08.2025 um 11:57

      Du magst es dir nicht vorstellen können, aber jedes zugelassene Fahrzeug ist von Irgendjemandem vorher gekauft worden. Überwiegend sind das selbst bei privat zugelassenen Autos Firmen.

      Antworten
      • MrBlueEyes meint

        04.08.2025 um 12:05

        Hä?

        Also unsere Firma LEAST… zugelassen werden sie natürlich auf uns…

        Die Frage ist jetzt, gilt der Leasing-Vertrag unseres Unternehmens jetzt im Sinne der Förderung als „Kauf“, sodass die Förderung fließt?

        Kannst du mir noch folgen?

        Antworten
        • E.Korsar meint

          04.08.2025 um 12:07

          Nein. Leasing ist Miete.
          Der Leasinggeber hat gekauft und profitiert von den Abschreibungsregeln.

        • MrBlueEyes meint

          04.08.2025 um 12:17

          @E.Korsar:

          Danke, so verstehe ich es nämlich auch…

        • IDFan meint

          04.08.2025 um 14:11

          Richtig, jedes zugelassene Auto ist vorher gekauft worden. Zum Beispiel von der Leasinggesellschaft. Und die kann jetzt 75% im ersten Jahr abschreiben. Aber sie kann das Auto nach einem Jahr nur verkaufen, wenn sie einen Leasingvertrag für 12 Monate macht. Das macht man bei Angeboten für Werksangehörige. Auch Vermieter werden weiterhin nach einem Jahr abstoßen.

          Es profitieren also Konzerne, deren Elektroautos so beliebt sind, dass sie gerne von Werksangehörigen, Händlern und Mietwagenunternehmen sowie Leasingunternehmen gewählt werden. Zum Beispiel der VW Konzern mit vielen Werksangehörigen, vielen Händlern, eigener Leasinggesellschaft und über die Holding eigener Mietwagenfirma .

          Im freien Markt sind Leasingangebote über 12 Monate nicht so beliebt. Daher wird man dort auch weiterhin die Laufzeiten anbieten müssen, die der Kunde möchte. Aber es könnte eine Preisverschiebung zum Vorteil kürzerer Zeiten geben.

    • Fred Feuerstein meint

      04.08.2025 um 12:33

      Wir haben „gekauft“. Die Fahrzeuge werden über 6 Jahre abgeschrieben und können dann wieder veräußert werden.

      Antworten
      • MrBlueEyes meint

        04.08.2025 um 12:35

        ok danke… in dem Fall bringt die Förderung natürlich etwas…

        Antworten
      • Matze meint

        04.08.2025 um 12:54

        Haben die „“ um GEKAUFT noch eine besondere Bedeutung oder wurden die Autos einfach gekauft?

        Antworten
      • Fred Feuerstein meint

        04.08.2025 um 18:08

        Sie wurden einfach gekauft oder seinerzeit mit 0,8 % finanziert.

        Antworten
      • Mike meint

        05.08.2025 um 09:55

        Gekaufte Fahrzeuge können jederzeit verkauft werden. Das hat mit 6 Jahren Abschreibungszeitraum rein gar nichts zu tun. Die Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert hat natürlich gewinntechnisch eine Auswirkung (zu versteuernder Gewinn oder Verlust).

        Antworten
      • Fred Feuerstein meint

        05.08.2025 um 20:00

        Das ist korrekt, macht für uns keinen Sinn. Die Fahrzeuge sind allesamt robust und günstig im Unterhalt. Nach 6 Jahren wurden sie vollständig abgeschrieben und können dann sehr günstig privat herausgekauft werden. So hat schon der eine oder andere Mitarbeiter ein gutes Auto erhalten.

        Antworten
  6. Future meint

    04.08.2025 um 11:33

    Vielleicht wurde das Gesetz bewusst so ausgestaltet, damit nach 2 Jahren endlich viele günstige Gebrauchtwagen in den Markt kommen. Da 85 Prozent der Kosten schon abgeschrieben sind, werden das einige Fuhrparkmanager so umsetzen.

    Antworten
    • E.Korsar meint

      04.08.2025 um 12:05

      Kuriose Theorie. Seit ein paar Jahren kann man Computer einjährig abschreiben. Ich sehe aber keine Massen von gebrauchten 1€-Laptops.

      Antworten
    • eBikerin meint

      04.08.2025 um 12:08

      Warum sollten die das tun? Abschreiben heisst ja nicht, dass man das Geld nicht trotzdem ausgegeben hat, sondern dass man nur einen Teil Steuern gespart hat.
      Nur weil ein Auto abgeschrieben ist, wird doch kein neues gekauft.

      Antworten
      • Future meint

        04.08.2025 um 12:13

        Ja, das wundert mich auch. Aber Frank Hägele ist Experte und wird entsprechend zitiert: »Ein Risiko besteht … darin, dass gekaufte Fahrzeuge bereits im zweiten Jahr in großen Mengen weiterverkauft werden könnten: Dies könnte negative Auswirkungen auf die Gebrauchtwagenpreise haben …«

        Antworten
        • Egon Meier meint

          04.08.2025 um 16:55

          „Ein Risiko besteht … darin, dass gekaufte Fahrzeuge bereits im zweiten Jahr in großen Mengen weiterverkauft werden könnten: ?“

          Das ist wieder solch eine Wolke, die von völliger steuerrechlicher und betriebswirtschaftlicher Unkenntnis strotzt ..

          Einen Wagen, den man nur in 10 Jahre abschreiben kann .. könnte man auch nach 1/2 oder nach 2 Jahren verkaufen .. und warum sollte man einen Wagen, der in 2 Jahre abgeschrieben ist, danach verkaufen? Um Verkaufsgewinne zu versteuern? Differenz zwischen Buch- und Verkaufswert = zuversteuernder Gewinn?

    • MrBlueEyes meint

      04.08.2025 um 12:22

      SOFERN die Fuhrparkmanager eben tatsächlich KAUFEN, statt zu leasen?!

      Was gilt als Kauf? Auch ein Leasing?

      Und beim Leasing geschieht das mit dem Weiterverkauf nach der Leasing-Zeit eh, halt nur durch die Leasinggesellschaft…

      Falls die Leasing die Förderung nicht in Form geringeren Raten weitergibt, kann sie natürlich sehr günstig weiterverkaufen und dein Fall mit sehr günstigen Gebrauchten kann eintreten…

      Antworten

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