Der Bundesverband Betriebliche Mobilität (BBM) bemängelt schon länger die fehlende Preistransparenz und „den halbherzigen Versuch“ zur Novellierung der Ladesäulenverordnung. „Gut gemeint, leider schlecht gemacht. Nach wie vor gibt es keine einheitlichen Preise an der gleichen öffentlichen Ladesäule. Wir begrüßen die Initiative des Landes Baden-Württemberg, für mehr Transparenz und Fairness beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlichen Ladesäulen zu sorgen“, sagt BBM-Geschäftsführer Axel Schäfer.
Wer heute unterwegs laden möchte, stehe immer noch vor einem kaum durchschaubaren Tarifdschungel. Die Preise unterschieden sich je nach Anbieter, Karte oder App teils erheblich. Für betriebliche Mobilitätsverantwortliche sei das weder planbar noch wirtschaftlich sinnvoll. Eine ADAC-Auswertung aus dem Juli 2025 habe aufgedeckt: Hat man keinen Vertrag mit dem Stromanbieter, der die Säule betreibt, zahlt man bis zu 62 Prozent mehr.
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) nennt solche Verhältnisse Wucher, berichtet der BBM. Er sagte der Tagesschau: „Auf einen Blick muss erkennbar sein, was das Laden kostet – wie beim Tanken.“ Mehr als 20 Cent Aufschlag für Fremdkunden seien unangemessen. „Es kann nicht sein, dass man für ein und dieselbe Kilowattstunde zum Teil das Doppelte bezahlt. Das ist nicht zu rechtfertigen. Das ist eigentlich Wucher“, so der Minister.
Unterschiedliche Preisstrukturen, Intransparenz bei den Tarifen und fehlende Vergleichbarkeit machen es laut dem BBM privaten E-Autofahrern und auch den Unternehmen schwer, die Kosten zu kalkulieren. Und damit werde auch ein Umstieg auf Elektromobilität erschwert.
„Möglichkeit schaffen, den eigenen Stromtarif mitzunehmen“
Der BBM unterstützt die Forderungen nach klarer Preisausweisung direkt an der Ladesäule, analog zur Preisangabe an Tankstellen. Nur so könnten Fahrer auf einen Blick erkennen, was sie tatsächlich zahlen. Darüber hinaus spricht sich der Verband für die Möglichkeit aus, den eigenen Stromtarif an jeder Ladesäule nutzen zu können, den man mit seinem Anbieter vertraglich geregelt hat. Dies würde es E-Autofahrern – insbesondere Unternehmen mit entsprechenden Verträgen – ermöglichen, unabhängig vom Ladeinfrastrukturbetreiber zu einem einheitlichen Tarif zu laden.
„Das Mitnehmen des eigenen Tarifs mit einem transparenten, fairen Aufschlag wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Nutzerfreundlichkeit“, sagt BBM-Geschäftsführer Schäfer. „Wer deutschlandweit unterwegs ist, müsste ansonsten meist viele Verträge und Abos abschließen, um an den günstigsten Tarif des Anbieters zu kommen, das ist unrealistisch und ein Unding“.
Aus Sicht des Verbandes wäre die Umsetzung der genannten Forderungen ein entscheidender Faktor für die Akzeptanz der Elektromobilität in der betrieblichen Praxis. „Nur wenn das Laden einfach, nachvollziehbar und kostentransparent funktioniert, werden Unternehmen und die Mitarbeitenden leichter in größerem Umfang auf elektrische Fahrzeuge umsteigen und einen wichtigen Beitrag zur Mobilitätswende beitragen.“
Daher ruft der Verband Bund und Länder dazu auf, die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zügig zu schaffen, um die Preistransparenz an öffentlichen Ladepunkten sicherzustellen und so die Elektromobilität zu fördern. „Das wäre eine zielführende Lösung.“

Peter meint
Schön, dass das BBM meine Idee mit dem Roaming des Haushaltsstrom endlich aufgreift und unterstützt.
Nun bleibt zu hoffen, dass der Bund mit ziwhr und die Front der Unterstützer wächst.
Martin meint
Ich hätte da ne tolle Idee. Man macht Preisschilder in 8 Meter Höhe, beleuchtet, hin. Dort steht dann 39 Cents je kWh. Bei dem anderen quer gegenüber steht 59 Cents… was meinst wie schnell sich alles von alleine regelt?!
Martin meint
Das mit dem Stromtarif mitnehmen kapiere ich auch nicht. Wo gibt es das sonst noch? Kann ich den Dieselpreis von mir im Ort, mit nach Italien am Gardasee mitnehmen? Warum kostet der Sprudel bei mir zuhause 50 cents, im Kühlregal von der Tankstelle aber 3,50 Euro? Ich will dort den Sprudel auch für 50 cents einkaufen….
Jörg2 meint
Martin
Vielleicht kommt soetwas mal im Mobilfunkmarkt. Es ist dann einfach egal, wem der Funkmast gehört. Dein Mobilfunkvertrag realisiert Dir immer die gleichen Kosten für die gleiche Leistung.
Oder im Gesundheitswesen könnte ich mir soetwas auch vorstellen. Gleicher Preis für gleiche Leistung, egal welches Namensschild der Arzt trägt.
Oder wie wäre es beim Hausstrom, wenn Du umziehst und Du Deinen Stromanbieter mitnehmen möchtest? Es wäre doch zauberhaft, wenn Dein Vertrag einfach auch am neuen Ort gilt.
…
Jörg2 meint
Martin
Habe ich doch total vergessen:
Ich könnte mir sogar vorstellen, dass bei der Laderei von BEV an irgendwelchen Ladesäulen ich mir aussuchen kann, vom wem ich dafür die Rechnung bekomme. Ganz egal, wem die Säule gehört. Ganz egal, von wem physisch der Strom erzeugt wurde und auch ganz egal, wer das Netz hinter der Säule betreibt…
Ich sage der Säule einfach, ich will meine Rechnung von XY haben.
Als Namen für das System würde ich „Roaming“ vorschlagen.
Was hältst Du davon?
M. meint
„Mehr als 20 Cent Aufschlag für Fremdkunden seien unangemessen.“
Selbst wenn ich der gleichen Meinung (!) bin wie der Minister – wie hat er das errechnet?
Dazu kann ich nichts lesen.
Und – wenn regulatorische Eingriffe abgelehnt werden – wie soll es dann dazu kommen, dass die Unterschiede nicht auch mehr als 20 ct. sein könnten?
Jetzt kommt’s: die Unternehmen sollen das aushandeln. Aha!
Wie soll das laufen?
Stromanbieter: „Ich will meinen Strom zu deiner Ladesäule durchleiten“
Ladesäulenbetreiber: „das kostet 30 ct.“
Stromanbieter: „ne, ich zahle nur 20“
Ladesäulenbetreiber: „tust du nicht“
Stromanbieter: „doch, tue ich, mehr bekommst du nicht“
Ladesäulenbetreiber: „dann viel Glück beim nächsten Ladesäulenbetreiber“
Stromanbieter: „ok, 22?“
Ladesäulenbetreiber: „30“
Stromanbieter: „ok, dann 30 :-(“
Ladesäulenbetreiber: „geht doch“
Und beim nächsten sind’s dann 27, dann 33, 31, 25,…
Was ist denn damit erreicht?
Jörg2 meint
M
Ich gehe davon aus, dass die Marktteilnehmer rechtskonform handeln. Also keine Preiskartelle bilden.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass der vom Bund eingeschlagene Weg in Richtung Durchleitung, vielleicht holpernd, von Lobbyverbänden verteufelt…, weiter verfolgt wird.
Und dann werden wir sehen, was passiert.
Dein Gesprächskonstrukt halte ich für nebensächlich.
Ich vermute eher, es wird Gespräche zwischen dem Großflottenbetreiber und seinem Haus- und Hofstromanbieter geben. Hier wird über den Stromtarif für die Standorte, inkl. der standorteigenen Ladeinfrastruktur verhandelt werden. In dem Zusammenhang wird man sich auf irgendetwas einigen, welche Kosten für das Außer-Haus-Laden anfällt.
Dieser Haus- und Hofstromlieferant kann auch EnBW, RWE… sein. Eher keine „Hinterhofbude“. Ich bin mir sicher, da gibt es dann auch eine Klärung mit den Ladesäulenbetreibern über auskömmliche Nutzungsentgelte.
Wie dem Konstrukt unschwer zu entnehmen: Wenn das im Lkw-Bereich kommt, fragt am nächsten Tag der Pkw-Flottenverantwortliche wie das bei ihm machbar ist.
Sehen wir schon irgendwas davon am Markt?
Klar!
Siehe Ausschreibungen durch den Bund.
Siehe Bestrebungen der Ladesäulenbetreiber Ladesäulen für Lkw organisatorisch anders zu greifen.
M. meint
„Ich gehe davon aus, dass“
„Ich vermute, dass“
Das ist ja alles schön und gut. Nur – wen interessiert, dass du von etwas ausgehst?
Dass keine Preisabsprachen getroffen werden, davon würde ich (unten den Augen der Behörden) auch ausgehen, aber wenn jemand mit seinem Strom an eine EnBW-Säule will, nutzt es ihm wenig, dass sein Stromlieferant einen Durchleitungspreis für eine andere Säule bei Shell ausgehandelt hat. Deswegen wird es unterschiedliche Preise geben, die vermutlich pro Stromanbieter unterschiedlich sind, weil ohne Preisabsprachen individuell verhandelt – aber das nutzt nichts. Es ist der Preis. Take it or leave it.
Fahre zu Shell, zu Tesla (falls die mitmachen), zu wem du willst. Spare die 2 ct pro kWh. Aber da sich an der Intransparenz DANK des individuellen Durchleitungspreises, der individuell ausgehandelt wurde, UND den unterschiedlichen Strompreisen eines jeden Stromkunden nichts ändert, gibt es danach mehr Tarife als vorher.
Pures Chaos, ein Bürokratiemonster.
Das Deutschlandnetz war der Versuch, das aufzuräumen. Und ist genauso krachend gescheitert.
Daher, ein anderer Vorschlag:
Nur noch 3 Tarife pro Anbieter:
– mit Vielnutzervertrag
– mit Wenignutzervertrag
– adhoc
Und die gut sichtbar darstellen.
Optional: eine tägliche Preissteigerung (immer zur gleichen Uhrzeit), aber beliebig viele Preissenkungen
Das Ganze in eine App, wie eine Tankapp. Dann hätte man zumindest mal Übersicht über den Wettbewerb. Und dort, wo es viele Anbieter gibt, tatsächlich Wettbewerb, mit der Option, an selten gebrauchten Stationen den Preis höher zu machen, um solche Stationen rentabel zu gestalten.
Jörg2 meint
M
Ich glaube, Du hast das Prinzip dahinter nicht durchdrungen.
Der Nutzer, der Lader… bezahlt an der Ladesäule das, was er mit SEINEM durchleitenden Stromanbieter ausgehandelt hat. DAS kann sonstwas sein: Von deutschlandweit der gleiche kWh-Preis an jedweder Säule mit jedweder Leistung zu jedweder Zeit bis unterschiedliche Preise nach irgendwelchen Kategorien (Ladesäulenbetreiber, Ladesäulenöeistung, Ladezeitpunkt…). Also auch z.B. der vertraglich Hausstrompreis, der Industriestrompreis des Mittelständlers…
Da ist der Kreativität von Anbietern und dem Zuschlagswillen des Kunden eher keine Grenze gesetzt.
Ob sich Anbieter finden. Welche Durchleitungspreise sich am Markt einstellen werden. Ob „Durchleitung“ vom Lkw-Bereich in den Pkw-Bereich übernommen wird. Ob „Durchleitung“ das „Roaming“ killt oder beide nebenher existieren. Welche Mischkalkulationen Anbieter machen werden um Festanschlusskunden zu halten… Das wird sich finden.
Von vornherein zu sagen, dass klappt nicht, das ist nur Meinung, Unsinn… DAS ist irgendwie typisch deutsch, bestandserhaltend, innovationsfeindlich, denkfaul.
Wenn es nicht klappt ist nichts verloren. Wenn es klappt, dann ja nur, wenn sich aus Kundensicht etwas positiv geändert hat.
Was solche System, neben der Tendenz zu fallen Preisen so spannend macht (und dies gerade im Lkw-Bereich mit hohen Laderaten und großen Lademengen) ist die bessere Ausgestaltung netzdienlichen Ladens. Die Entwicklungstendenz geht hin zum Ermitteln der für diese Ladesäule sinnvollen Ladezeitfenster und zur Umsetzung dynamischer Echtzeit-Ladepreise.
M. meint
Der Kunde zahlt an seinen Stromanbieter.
Das wird sicher so sein.
Aber der Stromanbieter wird etwas mit dem Ladesäulenanbieter aushandeln müssen. Sonst lädt der Kunde dort nicht, jedenfalls nicht über seinen Vertrag mit dem Stromanbieter.
Wetten?
Und klar: der Stromanbieter kann dem eigenen Kunden für den Ladestrom in Rechnung stellen, was immer er will. Das ist nicht Sache des Ladestellenbetreibers
(wir reden hier immer vom Durchleitungsmodell)
Ich wage mal die These, dass der Stromanbieter seinem Kunden den Ladestrom nicht subventionieren will. Der Strompreis wird sich also im wesentlichen wie folgt zusammensetzen:
Strompreis im Haustarif
+ Durchleitungspreis beim jeweiligen Ladesäulenbetreiber
——————————–
Preis pro kWh an der Ladestelle des jeweiligen Ladesäulenbetreibers
Siehst du das auch so, und wenn nein, wie wird es deiner Meinung nach aussehen?
Jörg2 meint
M
Wie oft denn noch?
An der Preisstrukur wird sich nichts ändern. Die Preisbildung beginnt beim eigentlichen Strompreis (Börse) plus Netzentgelte plus… bis zur Abschreibung der Ladesäuleninfrastruktur und der Marge des Ladesäulenbetreibers.
Sollte das Durchleitungsmodell in der Praxis stattfinden, dann haben die Preisbildungsvorgänge (von Kalkulation bis Vertragsabschluss) ein positives Ende für Anbieter und Kunden gefunden. Ja, als Externer kann man sich dann den Kopf darüber zerbrechen, was die wohl vereinbart haben…
Kommt „Durchleitung“ in der Realität nicht an, dann hatte wohl die aktuelle Ladepreissituation keinen kaufmännischen Spielraum für Marktneulinge und/oder das Ganze hat niemanden interessiert.
Will sagen: Du kannst Dir gern Gedanken darüber machen, wie die Preiskalkulationen im System aussehen. Ich bin mir aber sicher, es hat keinen Einfluss auf die Realität (wie immer sie auch ist).
M. meint
Wie oft denn noch?
Ein Ladesäulenanbieter – als jemand, der das unternehmerische Risiko für eine Ladesäule trägt – hat kein Interesse daran, dass andere an seiner Ladesäule mehr Geld verdienen als er selbst.
Er hat – falls er selbst Stromanbieter ist – kein Interesse daran, dass andere an seiner Ladesäule etwas verkaufen, das er dann weniger verkauft.
Und wenn er kein Stromanbieter ist, sondern den Strom selbst einkauft, hat er andere Tarife als du als Privatkunde.
Es ist daher einfach naiv zu glauben, hier käme mehr dabei raus als ein weiterer Wust an Tarifen, mehr Intransparenz und mehr Frust bei denen, die versuchen, in Hamburg Strom zu laden mit der Idee, das hätte etwas mit dem Strompreis zu Hause in Münster zu tun, oder wäre günstiger als beim Ladesäulenanbieter selbst.
Was Stromanbieter (wie deiner) ja machen könnten: sich zusammentun, einen großen Topf hinstellen, Geld rein, Ladesäulen aufbauen und gemeinschaftlich betreiben – Wettbewerb für die etablierten Anbieter. Dann wird man schnell sehen, was die können und was nicht.
Aber sich einfach woanders einklinken und erwarten, man könne sich den Invest sparen und deswegen abkassieren – das wird nicht kommen, und dafür haben wir auch keine Zeit.
Jörg2 meint
M
Du hast es offenbar nicht verstanden.
Der Ladesäulenbesitzer kann sein Geschäft machen, so wie er denkt, sein Geschäft machen zu müssen. Ich drücke ihm die Daumen, dass er lange erfolgreich ist.
Der Gesetzgeber stebt eine Durchleitungspflicht für jedweden Anbieter an.
Ob es solche Anbieter geben wird, wie deren Geschäft aussieht, welche preislichen und vertraglichen Vereinbarungen da zustande kommen… DAS will der Gestzgeber nicht regulieren.
Du scheinst nun schon Kenntnis davon zu haben, dass ein (noch nicht vorhandener) Dritter mehr Geschäft machen könnte, als der Ladesäulenbesitzer. Woher hast Du diese Erkenntnis? Woher sollte der Ladesäulenbesitzer diese Erkenntnis haben? Ich habe bisher nicht gelesen, dass die Vertragssituation Dritter-Endkunde offenzulegen wäre.
Natürlich werden da viele viele „Tarife“ entstehen. Und zwar aus der Summe der einzelnen „Tarife“ (sprich: Vertragsvereinbarungen zwischen Endkunde und durchleitendem Anbieter). Der Endkunde hat dann EINEN Tarif.
Die Stoßrichtung des Bundes sollte klar sein: Aufbauend auf der Einschätzung der Kartellbehörde, dass die jetzige Ladesäulensituation missbräuchlich (und das vor allem durch die Ladesäulenbesitzer) genutzt werden kann, soll hier eine Liberalisierung stattfinden.
MichaelEV meint
„Der Gesetzgeber stebt eine Durchleitungspflicht für jedweden Anbieter an.“
Nein, definitiv nicht! KEIN MEHRWERT, NUR UNNÖTIGE MEHRKOSTEN!
MichaelEV meint
„395. Im Gegensatz zu einem Strom- oder Gasnetz, in dem Durchleitungsmodelle zur Anwendung kommen, handelt es sich bei Ladesäulen um kein natürliches Monopol, da diese immer mit umliegenden Ladesäulen in einem mehr oder weniger ausgeprägten Konkurrenzverhältnis
stehen. Insofern ist fraglich, ob die Einführung eines regulierten Durchleitungsmodells aus ökonomischer Sicht gerechtfertigt ist und zu einem effizienten Marktergebnis führen kann. Aus Sicht der Monopolkommission stellt eine Intensivierung des Wettbewerbs auf CPO-Ebene den effizienteren und bürokratieärmeren Weg dar, um Ladepreise flächendeckend auf ein wettbewerbliches Niveau zu senken. Dazu sind insbesondere ein diskriminierungsfreier Zugang für CPOs zu attraktiven Flächen für den Aufbau von Ladesäulen (siehe Kapitel 4.7) sowie bessere
Preisvergleichsmöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher (siehe Kapitel 4.8) entscheidend. “
396. „Die Monopolkommission rät daher von der verstärkten Einführung eines regulierten Durchleitungsmodells im Rahmen von Ausschreibungen ab.[…] Tiefergehende regulatorische Eingriffe wären dann weder ökonomisch sinnvoll noch erforderlich. Die verpflichtende Etablierung eines regulierten Durchleitungsmodells würde einen deutlichen Mehraufwand ohne einen wettbewerblichen Mehrwert bedeuten. Zudem würde eine Durchsetzung des regulierten Durchleitungsmodells über Vergabeverfahren lediglich neue Ladesäulen betreffen. Der Bestand bliebe demnach unberührt, sodass ein Flickenteppich an regulatorischen Vorgaben bezüglich des Durchleitungsmodells entstünde. „
M. meint
Ist völlig egal, ob der Gesetzgeber das anstrebt oder nicht, oder ob es kommt oder nicht.
Der Gesetzgeber lässt den Vertragspartnern Freiheiten darüber, wie der Durchleitungspreis sein wird.
Und da wird der Ladesäulenanbieter aus (verständlichem) Eigeninteresse, auskömmliche Margen für SEINE Investitionen erwirtschaften zu können, weiteren Stromanbietern (die keine Investments refinanzieren müssen) gar keine besseren Preise machen KÖNNEN als er selbst hat.
Und damit bleibt dieses wirre Modell ein unnötiges Bürokratiemonster ohne realen Wert.
– Stromkosten müssen runter
– Leitungskosten müssen runter
(beides inkl. dynamischer Tarife, wenn sinnvoll)
– Kostentransparenz erzwingen
– dann Wettbewerb ausbauen, wie bei Tankstellen auch
Dann wird man sehen, was Strom + Infrastruktur wirklich kostet.
Herbert Ohm meint
Du vergisst, dass praktisch alle Ladepunkte im öffentlichen Raum in erheblichem Maße mit Bundesmitteln subventioniert sind. Damit hätte der Bund sehr wohl. Einen Zugriff und eine Steuerung auf die Roaminggebühren und Rechte.
Wieso soll an der Ladesäule nicht funktionieren, was an der heimischen Steckdose funktioniert? Dort kannst du dir deinen Tarif doch auch aussuchen. Dieses „Durchleiten“ existiert doch eh nur auf dem Papier. Im Endeffekt werden nur Kontingente hin und her verkauft. Hier kommst du eben mit deinem günstigen Kontingent deines Wahlanbieters.
Beim Mobilfunk in der EU ist es doch genauso. Du kannst mit deinem deutschen Kontingent überall in der EU am lokalen Mast zu deinen eigenen Konditionen telefonieren. Wieso soll das nicht funktionieren?
Diese Fragen sind viel wichtiger als der Unsinn, dass Ladesäulen EC Karten akzeptieren können. Die Umrüstung kostet viel Geld, welches an den Kunden durchgereicht wird, ohne dass er einen echten Mehrwert hat.
MichaelEV meint
Eine vormalige Förderung rechtfertigt aber nicht nachträglich weitere Pflichte reinzudrücken (vor allem wenn nutzlos).
Jörg2 meint
Michael
„„Der Gesetzgeber stebt eine Durchleitungspflicht für jedweden Anbieter an.“
Nein, definitiv nicht! KEIN MEHRWERT, NUR UNNÖTIGE MEHRKOSTEN!“
Lies einfach die Ausschreibungen zum Ladenetz für Lkw. Dort findest Du das Durchleitungsgebot. Die Ausschreibung ist vom Bund.
MichaelEV meint
Mit spezifischer Begründung. Und weiter:
“ Aus Sicht der Monopolkommission sollte im Rahmen zukünftiger Ausschreibungen auf den Einsatz eines regulierten Durchleitungsmodells verzichtet werden“
Jörg2 meint
Michael
Ja. Und zum wiederholtem Male:
auf ein REGULATORISCHES! Also auf eine staatliche Festlegung von Durchleitungspreisen. Und es wird im Text auch begründet, warum. Einfach alles lesen.
MichaelEV meint
Auch eine Pflicht ohne Einmischung in den Preis ist Regulation. Von der Monopolkommission wird jede Einmischung abgelehnt.
MichaelEV meint
Täglich grüßt das Murmeltier… Die Sinnlosigkeit des Durchleitungsmodells sollte mittlerweile hoffentlich fixiert sein.
Aber diese ganze Idee mit dem Haushaltsstrompreis ist doch vollkommen absurd. Wie bilden sich die Preise beim Haushaltsstrom (aus meiner Sicht, Korrekturen sind willkommen):
Die tatsächliche Last der Haushalte ist ohne Smart Meter unbekannt. Dieser Unbekannten versucht man sich mit Schätzungen zu nähern, typischen Lastprofilen von Haushalten. Die Abweichungen waren in der Vergangenheit klein und haben sich vermutlich gut ausnivelliert.
Beim Netzanschluss geht man davon aus, dass die großen Verbräuche mit geringer Gleichzeitigkeit passieren, womit sich zu Gunsten des Kunden niedrigere Netzentgelte ergeben.
In der Zwischenzeit entfernte sich die tatsächliche Last durch PV und zusätzliche Lasten wie BEV und Wärmepumpe weit von den Schätzungen. Lastprofil und Gleichzeitigsfaktor passen zunehmend nicht mehr zu den tatsächlichen Lasten. Die durch die Abweichungen entstehenden Kosten landen nicht irgendwo, sondern vor allem bei anderen Stromkunden (insbesondere den 0815-Haushalten).
Was immer nur Workaround war, weil die tatsächliche Last nicht bekannt war, sollte man jetzt richtig bauen und nicht weiteres Ungemach auf den dysfunktional werdenden Workaround aufladen.
Jörg2 meint
„Die Sinnlosigkeit des Durchleitungsmodells sollte mittlerweile hoffentlich fixiert sein.“
Wieso hältst Du die Öffnung der Ladenetze für jedweden Stromanbieter für sinnlos? Wie begründest Du das?
MichaelEV meint
Halten wir erstmal fest, dass das Ladenetz dafür „offen“ ist. Es gibt nichts, was eine solche Durchleitung verhindert.
Der Rest ist Logik und Betriebswirtschaft. Und der Quelle Monopolkommission scheinst du nur solange zu vertrauen, solange dir die im falschen Kontext zitierten Aussagen passen. Die Aussage, dass ein verpflichtendes Durchleitungsmodell keine Mehrwerte und nur höhere Kosten bedeutet, die ignorierst du weg.
Genauso ignorierst du weg, dass die Bepreisung von Haushaltsstrom und Ladestrom nicht äquivalent sein kann, weil die Bepreisung von Haushaltsstrom auf spezifischen Annahmen beruht, die auf Ladestrom nicht zutreffen.
Jörg2 meint
Michael
„Halten wir erstmal fest, dass das Ladenetz dafür „offen“ ist. Es gibt nichts, was eine solche Durchleitung verhindert.“
Bist Du noch in der Realität? Du kannst an jedweder (deutschen) Ladesäule Deine Laderei gegen jedweden Stromanbieter abrechnen?
M. meint
„Du kannst an jedweder (deutschen) Ladesäue Deine Laderei gegen jedweden Stromanbieter abrechnen?“
Wir haben hier in der Gegend eine EnBW-Ladesäule, da kannst du auch mit einem Tarif aus Tschechien laden – nicht mal besonders teuer, aber auch nicht günstiger als bei EnBW selbst.
Alles, was man als Stromanbieter also scheinbar machen muss, ist ein Vertrag mit dem Ladesäulenbetreiber. Für speziell diesen Tarif (ich hatte das damals recherchiert) muss man allerdings Kunde dieses Stromanbieters in Tschechien sein. Das wird dann über diesen in Tschechien abgerechnet – mit dessen Ladekarte lädt man ja. Wird in der Praxis kaum vorkommen, ist weit von hier bis nach Tschechien…
Aber weit weg von deinem Wunschmodell ist es im ersten Moment nicht, nur bringt es auch nicht viel im Sinne von Geldersparnis.
Schätze mal, dass EnBW umgekehrt aber auch die Ladesäulen dieses Anbieters (er betreibt welche) in seinem Land nutzen kann – also ein gegenseitiger Nutzungsvertrag, kein „ich will meinen Strom verkaufen, aber hab keine Lust, Ladesäulen aufzustellen“. Aber das könntest du ja mal recherchieren.
M. meint
Also, damit das klar ist: HAUSstromkunde.
Also in Tschechien wohnen.
So wie du in X-Stadt wohnst, und dort einen Hausstromvertrag mit dem Anbieter xy hast.
MichaelEV meint
Bis du noch in der Realität?
Zitate der Monopolkommission:
“ Im Gegensatz zu einem Strom- oder Gasnetz, in dem Durchleitungsmodelle zur Anwendung kommen, handelt es sich bei Ladesäulen um kein natürliches Monopol, da diese immer mit umliegenden Ladesäulen in einem mehr oder weniger ausgeprägten Konkurrenzverhältnis stehen.“
„Die Rahmenbedingungen für einen marktgetriebenen Einsatz des Durchleitungsmodells existieren bereits, scheinen aber kaum genutzt zu werden“
Wenn sich schlechte Ideen am Markt nicht durchsetzen, hat das nichts mit Monopol, geschlossenem Markt o.ä. zu tun, sondern nur mit der schlechten Ausprägung der Idee.
Jörg2 meint
M
Was möchtest Du mit Deinem Tschechien-Beispiel mitteilen? Das Roaming funktioniert? DAS ist bekannt.
Jörg2 meint
MichaelEV
Im Kapitel 4, Pkt 358 kannst Du nachlesen, dass das Durchleitungsgebot vom Bund eingeführt ist.
Was nun daraus entsteht, werden wir sehen.
Im Übrigen wird die Einführung mit kaufmännische Entlastung, Reduzierung des Investrisikos für die Ladesäulenbesitzer begründet. Von Deiner Globalkritik am Stromnetz findet sich da nichts entsprechendes. Hat wohl beides nichts miteinander zu tun (?).
Jörg2 meint
Michael
Hier noch der Gesamttext des Punktes 397:
„Demgegenüber spricht aus Sicht der Monopolkommission nichts gegen einen marktgetriebenen Einsatz des Durchleitungsmodells, da es beispielsweise geeignet sein könnte, regionale Besonderheiten besser abzubilden als alternative Tarifmodelle. Die Rahmenbedingungen für einen marktgetriebenen Einsatz des Durchleitungsmodells existieren bereits, scheinen aber kaum genutzt zu werden (Bundeskartellamt, 2024, S. 129; Monopolkommission, 2019).“
Ich sehe Chancen. Du Verhinderungsgründe.
MichaelEV meint
Der Bericht der Monopolkommission ist voll von dieser „globalen Kritik“.
Zu Punkt 358 folgt in 359 eine Rechtfertigung und in 360:
„Aus Sicht der Monopolkommission sollte im Rahmen zukünftiger Ausschreibungen auf den Einsatz eines regulierten Durchleitungsmodells verzichtet werden“
Wie gesagt, der Rahmen ist da, wenn es sinnvolle Fälle geben sollte, steht denen nichts im Weg.
Jörg2 meint
Michael
Bekommst Du das noch immer nicht auf die Kette?
„REGULIERTES Durchleitungsmodell“ vs. „Durchleitungsmodell“
In einfacher Sprache:
„Durchleitungsmodell mit festgelegten Nutzungsentgelten“ vs. „Durchleitungsmodell OHNE staatlich festgelegte Nutzungsentgelte“
Von einem zukünftigen Verzicht eines Durchleitungsgebotes ist nirgends die Rede.
MichaelEV meint
Du kommst immer wieder mit „Pflicht“. Die Möglichkeit war und bleibt immer da…
M. meint
Diese Roaming, Jörg, benötigt in der von mir genannten Ausführung einen Hausstromtarif.
Das ist wie beim Durchleitungsmodell.
Außerdem haben sich der Stromanbieter und der Ladesäulenbetreiber auf einen Preis geeinigt, zu dem der Stromkunde des Stromanbieters beim Ladesäulenbetreiber laden kann.
Da kann man sich jetzt an der Definition aufhalten, ob das ein Durchleitungsmodell ist oder nicht – aber physisch fließt der Strom des Stromanbieters sowieso nicht durch die Ladesäule. Der ganze Vorgang ist rein bürokratisch und ändert nichts an dem Kostenrahmen.
Der einzige Unterschied ist die Freiwilligkeit ggü der Verpflichtung – aber das ändert ja nichts. Diese beiden Partner haben das aus freien Stücken gemacht, ohne dass sie jemand gezwungen hat.
Und sie haben sich auf einen Preis geeinigt, mit dem beide wohl klarkommen. Genau das würde auch bei einem Durchleitungsmodell passieren.
Und ich nehmen an, dass es das ist, was „MichaelEV“ meint mit „das gibt es schon“.
Mehr als das hier wird auch bei der Durchleitungspflicht nicht passieren, weil ein Stromanbieter einem Ladesäulenbetreiber aufgrund der Freiheit der Preisgestaltung für die Durchleitung an sich gar nicht zu einem bestimmten Preis zwingen kann. Der Ladesäulenbetreiber wird sich auch nicht lange damit aufhalten – er hat ja eh nichts davon. Er wird einen für ihn angemessenen Preis ansetzen, gleich für alle 1395 (!) Stromanbieter, ein Formular, einmal den Prozess durchkauen, fertig. Anders ist das gar nicht zu stemmen. EnBW vielleicht, aber unsere Stadtwerke (die betreiben auch Ladesäulen, die davon betroffen wären), die haben dafür 2 Mitarbeiter, höchstens.
Das einige, was passiert, ist ein riesiger Berg Bürokratie. Da kommen 1395 Stromanbieter, die jeweils min. 3 Tarife haben, und vereinbaren dann überkreuz mit – sagen wir mal, die kleinen lässt man raus – 250 Ladesäulenbetreibern insgesamt 1 Mio. Ladepreise aus, und dann lässt man die Ladekunden….
…diesen Wahnsinn bezahlen. Und so wird der Strom billiger. Ja sicher.
Dann mal los, ich geh‘ mir Popcorn holen.
Futureman meint
Wie haben es die Menschen nur bisher geschafft zu tanken? Jede Tankstelle hat andere Preise, dazu ändern die sich noch stündlich. Dazu gibt es verschiedene „Qualitäten“ von Treibstoff, bei denen nicht zu erkennen ist, ob es überhaupt Unterschiede gibt und welchen Zweck sie haben.
Bin ich froh, dass ich die meiste Zeit nur einen Stecker reinstecken muss und meine Wallbox automatisch den günstigsten Strom raussucht.
eBikerin meint
„Dazu gibt es verschiedene „Qualitäten“ von Treibstoff, bei denen nicht zu erkennen ist, ob es überhaupt Unterschiede gibt und welchen Zweck sie haben.“
Normaler Diesel
Premium Diesel – der hat keinen Biodiesel drin und damit auch keine „Dieselpest“ welche bei sehr langem Stand auftreten kann.
Winter Diesel (wird hier eh nicht mehr gebraucht) – enthält Zusätze die den Diesel bei sehr niedrigen Temperaturen flüssig halten.
Normalbenzin 91 Oktan
Super 95 Oktan
Super + 98 Oktan und höher.
Die „E“ sagen wie viel Ethanol drin ist.
Eigentlich nicht so schwer.
Thorsten 0711 meint
Außerdem sind diese Preisabweichungen minimal beim Sprit. Ob ich jetzt bei der Tankstelle A 1,62€ zahle oder bei Tankstelle B 1,65€ macht den Kohl nicht fett. Und getankt wird sowieso nur Abends.
An der Ladesäule sieht das allerdings ganz anders aus. Da kann man ganz schnell richtig abgezogen werden. In Italien musste ich zB in Monza an einer 50 kW Säule sage und schreibe 87 Cent bezahlen da zB Maingau und Ewego nicht akzeptiert wurden.
Futureman meint
Oje, Dieselfahrer brauchen einen besonderen Sprit, wenn sie länger nicht fahren. Woher weiß man das vorher?
Im Winter müssen die auch drauf achten, was man tankt? Als E-Auto-Fahrer kennt man nicht mal mehr Eiskratzen
Dann gibt es noch verschiedene Zusätze, um den Sprit angeblich umweltfreundlicher zu machen. Gut, dafür wird in einem anderen Teil der Welt Wald gerodet, aber Hauptsache qualmt auf 2 Kontinenten.
Na gut, wusste ich alles. Mit der Zeit verdrängt man aber anscheinend die vielen Probleme, die das flüssige Tanken mit sich bringt.
eBikerin meint
„Oje, Dieselfahrer brauchen einen besonderen Sprit, wenn sie länger nicht fahren. Woher weiß man das vorher?“
Nein nicht wenn sie länger fahren, sondern wenn sie sehr lange NICHT fahren. Und das auch erst, seit man meint den Diesel panschen zu müssen.
Und nein du must im Winter nicht darauf achten was du Tankst. Sorry aber damit beweist du, dass du sehr jung an Jahren bist!
Und offensichtlich wusstest du es nicht.
„Als E-Auto-Fahrer kennt man nicht mal mehr Eiskratzen“
Musste ich mit meinem letzten Auto auch nicht – merkwürdig.
MichaelEV meint
Ich wette ein großer Teil der Verbrennerfahrer kann mit Dieselpest, Übergangs- und Winterdiesel nichts anfangen!
M. meint
Braucht man auch nicht.
Im normalen Betrieb hat man kein Problem mit Dieselpest – darum muss man sich höchstens kümmern, wenn man das Auto über mehrere Monate stilllegt. Das Problem ist der Anteil an Bioplörre – das Zeug taugt für gar nichts, außer zum Greenwashing.
Dann fährt man rechtzeitig den Tank möglichst leer und tankt HVO100 oder rein fossilen Diesel (gibt’s) nach, dann ist das Thema durch.
Und um Sommer/Winterdiesel kümmern sich die Tankstellen.
Sommerdiesel kann bis 0°C gefahren werden – das wird also selten vorkommen, dass man im Dezember noch das Zeug im Tank hat, das man im September getankt hat.
Darüber hinaus haben moderne Diesel beheizte Filter – da dauert es nochmal länger, bis was verstopft.
Für Schweden & Co. gibt es Arcticdiesel, aber den tankt man in Schweden eh, wenn man hinkommt.
Jörg2 meint
Im Bereich „Lkw, Fuhrpark“ sind da die ersten Projekte am Laufen. Es gibt Berichte aus dem Fuhrparkbereich, dass die Ladekosten sich mehr als halbiert haben.
Die aktuell getesteten Abrechnungssysteme beziehen die Variablität des Strompreises mit ein und schlagen dem Nutzer preisgünstige Ladezeitfenster vor, die der Disponent nutzen kann (oder halt nicht, da Dienstleistungserfüllung VOR Laderei geht).
In den Diskussionen gehen die Befürworter davon aus, dass im Ergebnis mehr netzdienliches Laden stattfinden wird.
Man geht davon aus, dass die bestehenden Ladeinfrastrukturbetreiber solche Durchleitungsmodelle parallel zum aktuellen Ladetarifgedöns aktiv unterstützen um eine Mehrauslastung ihrer Struktur zu ermöglichen.
MichaelEV meint
Ist doch toll, der Markt bietet die Möglichkeit, dass sich solche Lösungen entfalten können, wenn sinnhaft. Ansonsten verwirft der Markt solche Idee aber auch effizient und vermeidet unnötige Mehrkosten, wenn die Sinnhaftigkeit fehlt!
Beim Fuhrpark ist die Idee zumindest etwas weniger Absurd…
Jörg2 meint
Was ist beim Fuhrpark absurd? Gerade dort wird es wohl als erstes kommen.
MichaelEV meint
Die Grundidee ist weiterhin absurd, aber in manchen Punkten (v.a. beim Strompreis/Netzentgelt) weniger als bei den Privathaushalten.
Ich wette, da kommt nichts;-)
Jörg2 meint
Michael
Auch wenn „weniger“. Was ist absurd?
MichaelEV meint
Ist hinreichend geklärt. Das schlimmste ist, dass die Lösung überhaupt gar nicht zum Problem passt!
Jörg2 meint
Michael
Die großen Fuhrparks werden das für sich durchsetzen.
Es wird beginnen mit Preisverhandlungen mit dem Standortversorger. Hat der ein eigenes Ladenetz wird es hier einen Individualvertrag geben (dies ist heute schon so) Für die Laderei an Fremdsäulen wird man sich auf den gleichen oder ähnlichen Preis einigen.
Der Stromanbieter liegt hier im Wettbewerb mit allen anderen Stromanbietern (auch mit denen ohne eigenem Ladenetz).
Über diesen ganz normalen Geschäftsweg wird das System „ich suche mir aus, wer mich mit Strom beliefert“ auf das LKW-Ladesäulennetz ausgedehnt. Ganz ohne Regulatorik.
Ladesäulenbetreiber, die darauf nicht positiv reagieren verlieren Umsatz.
Stromanbieter, denen die Ladesäulenbetreiber Preissteine in den Weg legen, werden sich durchklagen. Sie werden das realisierte Durchleitungsgebot an den ausgeschriebenen Autohofstandorten ins Feld führen.
Pkw-Fuhrparkverrantwortliche werden identisches für ihre Flotten umsetzen wollen und die Abgrenzung LKW/PKW-Ladenetz durchbrechen.
Stromanbieter ohne eigenes Ladenetz, welche über einen Großkunden in den Lademarkt gekommen sind, werden sich überlegen, ob sie ihren anderen Stromkunden (gewerblich, privat) ähnliche Angebote machen können,
So meine Vermutung zum weiteren Werdegang.
Das die Ladesäulenbetreiber das Thema recht unentspannt sehen, ist der Presse zu entnehmen. Sie scheinen nicht damit zu rechnen, dass keine neuen Anbieter preiswerter auf den Markt kommen.
Deine Globalkritik am Strommarkt hat damit nichts zu tun.
MichaelEV meint
Die großen Fuhrparks werden für sich eigene Preise verhandeln ganz unabhängig von ominöser Durchleitung … die braucht es dafür nicht
eBikerin meint
Tja wie immer fehlt da eine kleine aber wichtige Information: wie hoch soll denn dieser faire Aufschlag sein? Hier schweigen sich immer alle aus, die sowas ins Gespräch bringen.
Sogar Lichtblick, die das ja jetzt als Projekt gestartet haben.
Ohne diese Angabe ist eine Diskussion sinnlos.
Jörg2 meint
eBikerin
Laut Kartellbehörde sollen das die Marktteilnehmer selbst verhandeln. Eine Preisregulatorik lehnt das Kartellamt (bisher?) ab.
eBikerin meint
Tja – und damit sind wir dann wieder am Anfang – ist also auch nichts anderes wie Roaming. Welchen Vorteil bringt es dann noch? Ok du bekommst halt ne Karte/App irgendwas von deinem Stromanbieter – am Preischaos wird sich nichts ändern – und das es billiger wird, wage ich zu bezweifeln, da ja nun ein weiterer Akteur etwas verdienen will.
Jörg2 meint
eBikerin
Die Wirtschaftswissenschaft geht davon aus, dass bei Vergrößerung der Anbieterzahl die Preise sinken.
Der deutsche Gesetzgeber geht von Gesetzestreue aus und unterstellt, dass es unter den jetzigen Marktteilnehmern keine Kartellbildung, keine Preisabsprachen gibt (hat aber sinnvoller Weise die Kartellbehörde am Start).
Ein neuer Akteur, so es keine regulatorischen Schranken gibt, kommt immer dann ins Spiel, wenn die vorhandene Preisstruktur eine hohe Marge und/oder eine uneffektive Kostenstruktur (beides zum Nachteil des Kunden) beinhaltet und er (der neue Anbieter) der Meinung ist, er kann diese Leistung mit einem niedrigeren Endpreis erbringen.
Im Ergebnis fallen die Preise (exakter: das P/L-Niveau verbessert sich; der Markteintritt kann auch über verbesserte Leistung erfolgen und alle Mixerei von P und L).
eBikerin meint
„Die Wirtschaftswissenschaft geht davon aus“
Und wer genau soll das sein?
„der Meinung ist, er kann diese Leistung mit einem niedrigeren Endpreis erbringen.“ Und wie genau macht er das? Dieser Akteur muss den Strom ja auch irgendwo her bekommen, er bezahlt genauso die Netzabgaben und on Top muss er die „Roaminggebühren“ beim Ladeanbieter zahlen. Und verdienen will er auch noch etwas.
Natürlich kann er mit entsprechendem Risikokapital versuchen über Dumpingpreise sich eine hohe Kunden Zahl zu erkaufen und dann den Preis zu steigern-
„Im Ergebnis fallen die Preise“
Oder auch nicht – aber gut werden wir ja sehen wenn Lichtblick das am Laufen hat.
Jörg2 meint
eBikerin
Du kannst gern die Gegenthese vertreten, dass die ABNAHME der Anbietermenge (also hin zum Monopol) die Preise senkt. Die anerkannte Lehrmeinung in den Wirtschaftswissenschaften gibt dies allerdings nicht her.
Ob und wo ein neuer Anbieter seine Geschäftsmöglichkeit sieht, würde ich gern in dessen Verantwortung belassen. Ist der Markt mit geringerem Kostenblock, geringerer Marge etc. also mit geringerem Endpreis bespielbar, wird es in der Regel neue Anbieter geben. Die aktuellen Marktteilnehmer können das per regulatorische Abschottung und/oder durch ihre Preis- und Leistungspolitik beeinflussen. Fallen regulatorische Hürden, fallen in der Regel auch die Preise. Dem Endkunden kann es dabei egal sein, ob der fallende Preis vom alten Marktteilnehmer kommt oder vom neuen Anbieter.
eBikerin meint
„Du kannst gern die Gegenthese vertreten, dass die ABNAHME der Anbietermenge (also hin zum Monopol) die Preise senkt“
Versuchst du mal wieder irgend einen Strohmann zu basteln. Wo sage ich das die Anbietermenge abnimmt? Die Anbieter Menge wird sogar erstmal steigen, aber eben nicht als Durchleitungsmodel, sondern bei den normalen Ladeanbietern.
„Die anerkannte Lehrmeinung in den Wirtschaftswissenschaften gibt dies allerdings nicht her.“
Ich kenne keine anerkannte Lehrmeinung zum Thema Durchleitungsmodell. Woher soll die auch kommen, wenn das ja noch keiner wirklich ausprobiert hat.
“ Fallen regulatorische Hürden, fallen in der Regel auch die Preise.“
Tun sie ja offensichtlich nicht, denn es gibt gar keine regulatorischen Hürden für das von dir beworbene Durchleitungsmodell. Kann man einfach machen wenn man will. Offensichtlich ist der Wille aber nicht da.
M. meint
eBikerin, das ist aussichtslos. Jörg2 hat eine Meinung und Meinungsfreiheit, dagegen sind Argumente einfach nichts wert. ;-)
MichaelEV meint
Es wirbt für sie das Durchleitungsmodell: Kein Mehrwert, nur höhere Kosten!
Der Ladepreis wird weiterhin nicht von der Strombeschaffung, sondern von den Fixkosten, also dem Infrastrukturentgelt, geprägt.
Dein Gerede von den vielen Anbietern ist ja auch letztendlich grotesk. Strom hat nicht verschiedene Preise, letztendlich hat es an Ort und Stelle zum jeweiligen Zeitpunkt einen echten Preis, der durch den physikalischen Stromfluss widergespiegelt wird, im Optimum ermittelbar durch ein nodales Preissystem.
Deine verschiedenen Stromanbieter und Preise sind eine Ausprägung eines Systems, dass auf einer unrealistischen Annahme beruht und in der Vergangenheit eine Rechtfertigung hatte, für die Zukunft aber überhaupt nicht funktional und schon lange für die vorliegenden Probleme verantwortlich ist.
Jörg2 meint
eBikerin
Liest Du das absichtlich falsch?
Es ist anerkannte Lehrmeinung in der Wirtschaftswissenschaft, dass eine Vergrößerung der Anbieterzahl in der Regel zu fallenden Preisen führt. Wenn Du hier anderes kennst, immer zu.
Die Regulatorik im Ladesäulenmarkt erfolgt derzeit durch die bestehenden Marktteilnehmer. Sie legen fest, wer Endkunden an ihrer Ladesäule bedienen darf.
Du hast richtig erkannt: Von Seiten der aktuellen Marktteilnehmer gibt es keinen Willen zu einem Durchleitungsmodell. Das wird sich freiwillig wohl auch nicht ändern.
Wir kennen dies aus dem Strommarkt (s. Liberalisierung des Strommarktes). Wir kennen das auch aus dem Ladesäulenmarkt (s. Öffnung von vorher geschlossenen Ladenetzen).
MichaelEV meint
Die „Vergrößerung der Anbieterzahl“ würde nichts an dem maßgebenden Element der Fixkosten ändern und die Anbieter sind ein Hirngespinst.
Der „Anbieter“, der für einen jeweiligen Verbrauch den Strom erzeugt, ist nicht frei bestimmbar, wird durch die Physik vorgegeben und lässt sich mit einer effizienten Bepreisung eindeutig ermitteln.
Geheimtipp: Dieser „Anbieter“ wird nicht in 1000km Entfernung am anderen Ende der Bundesrepublik liegen, im Gegenteil!
Jörg2 meint
M
Michael
Wenn das alles nur „Meinung“ ist, dann verstehe ich nicht, warum ihr das nicht einfach laufen lasst? Warum ihr, ohne dass es breit in der Realität ist, schon jetzt felsenfest wisst, dass das nichts wird? Warum der Bund denn irrt, wenn in Ausschreibungen für Lkw-Ladeinfrastruktur genau dies (Durchleitung) festgeschrieben ist? Warum die Bundesnetzagentur mit ihrem Beschluss BK6-120-160 wohl eurer Meinung nach keine Ahnung hat…..
Fehlt euch da die Fantasie für solche Lösungsansätze? Ist es einfach „haben wir schon immer so gemacht“? Die oft unterstellte Innovationsfeindlichkeit in D? Oder seit ihr einfach nicht im Thema und unwillig, euch damit zu beschäftigen?
Ich bin mir sicher, wir werden eine Liberalisierung in dem Markt sehen. Der Knackpunkt: „Wie ist der Infrastrukturinvestor zu entlohen?“ wird sich regeln. Die Frage ist nicht ob, sondern wann.
Meine Vermutung: Die Idee der Mitnahme des Industriestromtarifs, die netzdienliche Steuerung der Ladezeitpunkte über den Preis, die starke Lobby der Großflottenbetreiber wird dafür sorgen, dass wir dies im Lkw-Bereich als erstes sehen werden. Danach wird es in den Pkw-Bereich hineinsickern.
Jörg2 meint
Michael
„Die „Vergrößerung der Anbieterzahl“ würde nichts an dem maßgebenden Element der Fixkosten ändern und die Anbieter sind ein Hirngespinst.“
Wirklich? Die Grundlagen hast Du nicht zur Hand?
Wie bestimmt sich der Endpreis? Verkürzt: Fixkosten + variable Kosten + Marge.
Was passiert in einem nicht offenen Markt?
Die Fix- und variablen Kosten werden nicht optimiert. Die Marge ist missbräuchlich mehr als auskömmlich.
Was passiert bei Liberalisierung?
Starker Wettbewerb erzeugt den Zwang kosteneffizenter zu sein. Misbräuchlich hohe Marge ist nicht möglich. Der Endpreis fällt.
Warum sind Anbieter Hirngespinste? EnBW muss dann damit leben, dass der Fuhrparkbetreiber seinen Industriestromtarif mit an die EnBW-Säule bringt. EnBW wird seinen Stromtarif für den Fuhrparkbetreiber anpassen. Und EnBW wird sich freuen, dass wenn Fahrzeuge aus diesem Fuhrpark bei SHELL Strom ziehen, dass EnBW den Haupteil des Umsatzes hat. Bei netzdienlicher Steuerung der Ladezeiten freut sich das Netz. Dabei ist völlig egal, wo die Anlage steht, die diesen Strom erzeugt hat. Physisch ist das wohl die dann nächstgelegene, die irgendjemandem gehört.
MichaelEV meint
Es gibt bis auf Spezialthemen einen vollkommen offenen Markt! Die Marge wird im Wettbewerb limitiert (sobald es mal bei mehreren Anbietern eine positive geben würde) und langfristig dürfen sich die Anbieter mit zu hohen Kosten verabschieden, fixe und variable Kosten müssen im Wettbewerb fortlaufend optimiert werden.
Gerade bei deinem Hingespinst ist es genau gegenteilig. Mit einem regulierten Infrastrukturentgelt (analog Netzentgelt) findet keine Optimierung der Fixkosten statt, sondern die Fixkosten werden immer weiter steigen (wie beim Netzentgelt, vollkommen logisch nachvollziehbar).
Und auch die variablen Kosten werden immer weiter steigen. Diese bestehen nicht nur aus der Strombeschaffung, sondern selbstverständlich zusätzlich aus dem dadurch ausgelöst Regelenergiebedarf. Zunehmend muss eine kWh gleich zwei Mal beschafft werden; einmal das Scheingeschäft ohne Lieferfähigkeit, welches entsorgt werden muss und einmal der kurzfristige, teure und zumeist fossile Regelenergiebedarf. Selbstverständlich können die Kosten nur immer weiter aus dem Ruder laufen.
„Bei netzdienlicher Steuerung der Ladezeiten freut sich das Netz. Dabei ist völlig egal, wo die Anlage steht, die diesen Strom erzeugt hat. Physisch ist das wohl die dann nächstgelegene, die irgendjemandem gehört.“
Das grenzt an Wahnsinn. Mit dem jetzigen System gibt es keine netzdienliche Steuerung, vermeidliche Netzdienlichkeit ist sogar zu wesentlichen Teilen explizit netzschädlich.
Mit fortschreitender Primärenergiewende ist der Kernpunkt für niedrige Preise und dem gelingen der Energiewende, dass gehandelter Strom lieferfähig ist.
Jeder Redispatch ist unser Schaden, bei unvollendeter Primärenergiewende sogar gleich in mehrfacher Form: die kurzfristige und teure Beschaffung von Regelenergie, die Opportunitätskosten (weil mit dem entsorgtem Strom teurere fossile Energie ersetzt werden könnte) und für beide Fälle mehr CO2 und im Zuge einer CO2-Bepreisung höhere CO2-Kosten.
Jörg2 meint
Michael
Seid ihr viele?
Einer von den MichaelsEV hat hier argumentiert, dass das Kartellamt eine regulierte Durchleitung ablehnt und hat das begrüßt (ich begrüße das auch).
Nun argumentiert ein anderer(?) MicaelEV so, als wenn es eine regulierte Durchleitung gäbe.
Kannst Du das aufklären?
Und dann triftet einer (ein dritter?) Michael wieder ab in das Thema Regelenergiebedarf… Dabei müsste doch nun langsam klar sein, dass es NICHT um zusätzliche Laderei, um zusätzlichen Strombedarf geht. Es geht ausschließlich um eine ander Abrechnungsadresse des sowie physisch bezogenen Stromes. Was ist daran noch immer nicht zu verstehen? Ein geändertes Abrechnungsmodell lässt weder mehr Strom fließen noch braucht es im Netz mehr Regelung. Die Strommenge (und alles was daran hängt) kommt vom realen Ladebedarf am Ort XY zum Zeitpunkt XY. Daran ändert eine andere Rechnungsadresse nichts.
Möchtet Du das nochmal durchdenken? Intern besprechen?
Stefan meint
Beim Durchleitungsmodell ist aber kein Roaminganbieter beteiligt.
Dort ist nur der Betreiber der Säule und der Stromanbieter drin. Die Abrechnung und Inkasso übernimmt der Stromanbieter.
Beim AdHoc per Kreditkarte ist auch kein Roaminganbieter drin, nur der Säulenbetreiber und der Kreditkartenanbieter (und ggf. die Hausbank).
MichaelEV meint
Also keine Regulierung und Pflicht!? Damit werden einige Ausprägungen von Jörg2 hier aber wohl schwer zurecht kommen…
Was das mit Regelenergiebedarf und Co. zu tun hat? Das ist Teil des großen Ganzen. Deine Idee basiert grundlegend auf einer absurden Annahme und einem krankhaft gewordenen System, dass verursachte Kosten falsch verrechnet und andere bezahlen lässt.
Zitat Monopolkommission:
„Um die Systemstabilität zu gewährleisten, müssen Netzkosten allerdings künftig stärker nach dem Verursacherprinzip im Stromsystem verteilt
werden, um Anreize zur Reduzierung von Netzkosten zu setzen“
Dann kannst du dir die 3 Handlungsoptionen anschauen. Bei der besten Option gibt es deine Stromanbieter nicht mehr, mit der zweitbesten nicht in jetziger deutschlandweiter Form und mit der drittbesten und der Belohnung netzdienlichen Verhaltens wird nicht-netzdienliches Verhalten bei variablen Lasten verdrängt.
Mit Blick auf die Zukunft muss man zu einem nodalen Preissystem kommen. Das ist die Zukunft, du denkst in der fernen Vergangenheit.
Jörg2 meint
Michael
Lies doch einfach VOLLSTÄNDIG was geschrieben steht.
Der Bund möchte keine regulierte Durchleitung im Sinne der Vorgabe von Durchleitungsentgelten. Dies, da er (aus meiner Sicht richtig) befürchtet, DAS (die Festlegung von Durchleitungsentgelten) wäre ein Bürokratiemonster. Mindestens dann, wenn man regionale Eigenheiten oder sonstwas so mitgreifen würde, damit sie rechtssicher sind.
Die Durchleitung ist Pflicht bei den aktuellen Ausschreibungen des Bundes zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Lkw.
Die aktuellen Marktteilnehmer habe (aus meiner Sicht die berechtigte) Sorge, dass das „Schule machen“ könnte und solche Durchleitungen auch im Pkw-Bereich kommen könnten.
Nocheinmal:
Es handelt sich ausschließlich um eine andere Abrechnung des sowieso geladenen Stromes. Eventuell etwas netzdienlicher.
Deine Globalkritik am Stromnetz ist da ein völlig anderes Thema. Die Weiterleitung von Lade- und Abrechnungsdaten an irgendeinen Dritten ändern/verbessern/verschlechtern nicht an dem von Dir kritisierten Dingen des Strommarktes.
MichaelEV meint
Seht her, da redet ein Jörg2 schon wieder von „Pflicht“. Die Pflicht ist ein Markteingriff und Regulation! Und das wird explizit abgelehnt: „KEIN MEHRWERT, NUR UNNÖTIGE KOSTEN“
Deine Ausschreibung ist ein kleiner spezifisch begründeter Spezialfall, der explizit nicht wiederholt werden soll!
Daniel meint
Langsam steigt der Druck im Kessel – gut so. Der Minister aus Ba-Wü sollte mal seinen Einfluss auf EnBW zur Geltung bringen.
McGybrush meint
Wenn man die Kommentare unter den Artikeln liesst dann verteidigen ja die meisten die hier und auf YouTube so kommentieren dieses ganze System und den daraus resultierenden Preisen. Von den lauten Personen im Internet sie die die das bemängeln leider eine Minderheit.
Aber es muss eine Regelung gefunden werden um das einheitlicher zu machen und auch Prozentual abweichende Obergrenzen gegeben bzw müssen diese angezeigt werden.
z.B. mit Tarif xy wäre Laden für 39Cent möglich. Wir wollen von Dir aber jetzt gerade 79Cent. Wollen sie trotzdem laden. Quasi vergleichbar mit der Raucherlunge auf Zigarettenpackungen. Man muss gezwungen werden sich zu Outen das man z.B. jetzt gerade 80% teurer ist als vergleichbare Optionen.
Jörg2 meint
Ich vermute, auch hier wird die Veränderung nicht von den „Großen, Alten“ getrieben werden.
MichaelEV meint
Die „Alten“ sind vermutlich die Stromanbieter, die in der Zukunft ihre Rolle verlieren werden. Die wollen noch einen Fuß ins zukünftige Geschäfte bekommen, natürlich zu Lasten der Kunden (wie sollte es sonst sein, wenn ein weiterer Akteur mitverdienen möchte). Inwiefern profitierst du davon?
Jörg2 meint
Michael
Du hast das mit dem Zusammenhang von Vergrößerung der Anbieterzahl und fallenden Preisen immer noch nicht verstanden? Du baust die neuen Anbieter immer in die jetzt bestehende Kette ein. Warum? Und, warum sollte ein neuer Anbieter her, wenn der mitgebrachte Stromtarif doch vom gleichen Anbieter kommt, der zufällig die genutzte Ladesäule betreibt.
Was ich von einer Liberalisierung der Ladeinfrastrukt habe? Ist das nicht offensichtlich? Ich verspreche mir fallende Ladepreise. Also eine Verringerungung eines der Hemmnisse (Preis) beim Umstieg vom Verbrenner auf BEV. Damit bessere Luft. Verringerung unser Abhängigkeit von Erdölquellen. Leiseren Autoverkehr… all diese Dinge sind mein „Nutzen“.
Was intererssiert Dich an einen Nicht-Liberalisierung des Lademarktes?
MichaelEV meint
Du verstehst in diesem Zusammenhang so vieles nicht. Aber du musst nur eine Sache verstehen:
KEIN MEHRWERT, NUR UNNÖTIGE MEHRKOSTEN
Jörg2 meint
Michael
„Du verstehst in diesem Zusammenhang so vieles nicht. Aber du musst nur eine Sache verstehen:
KEIN MEHRWERT, NUR UNNÖTIGE MEHRKOSTEN“
Der Mehrwert ist schnell gefunden: Der Endnutzer kann sich seinen Stromanbieter aussuchen und mit diesem sonstetwas verhandeln. Jedweder Stromanbieter kann in den Markt eintreten.
Die Mehrkosten finde ich nicht. Da musst Du mir helfen. Beteiligte Frachtführer an den aktuellen Pilotprojekten berichten von LadekostenSENKUNGEN um ca. 50%.
MichaelEV meint
Quelle? Wenn man die Kosten in einem Pilotprojekt ausblendet, kann man sich von dem Ergebnis blenden lassen, marktgängig ist davon dann aber nichts!
Zitat:
„Die verpflichtende Etablierung eines regulierten Durchleitungsmodells würde einen deutlichen Mehraufwand ohne einen wettbewerblichen Mehrwert bedeuten. „