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LichtBlick-Studie: Drittanbieter werden systematisch aus Fahrstrommarkt verdrängt

14.04.2026 in Aufladen & Tanken, Studien & Umfragen von Thomas Langenbucher | 21 Kommentare

Bild: Mercedes‑Benz

Der Ladealltag bleibt laut dem Ökostromanbieter LichtBlick für viele Elektroautofahrer kompliziert und kostspielig. Denn vielerorts prägten auch weiterhin lokale Monopolstrukturen den Markt für öffentliche Ladeinfrastruktur, wie die sechste Monopolanalyse des Unternehmens verdeutliche. Im Schnitt erreichen die Betreiber demnach einen Marktanteil von jeweils 72 Prozent – und landeten damit erneut über dem Schwellenwert von 40 Prozent für eine marktbeherrschende Stellung.

„Die Ergebnisse unserer Monopolanalyse zeigen: Die lokalen Monopolstrukturen haben sich verfestigt. Wir sehen weiterhin die negativen Folgen für den Fahrstrommarkt und Verbraucher*innen. E-Mobilist*innen geraten in einen Tarifdschungel, in dem viel zu oft die Monopolanbieter die Preise überhöht und diskriminierend festsetzen. Die bislang nicht adressierte Marktmacht beim Laden unterwegs droht die Mobilitätswende empfindlich zu treffen“, sagt Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick.

Diese strukturelle Marktbeherrschung führe seit Jahren dazu, dass Wettbewerb auch auf dem nachgelagerten Fahrstrommarkt nicht stattfindet. Denn bei den lokalen Monopolisten handele es sich um Betreiber („Charge Point Operator“, kurz CPO), die in der Regel mit dem jeweiligen örtlichen Stromnetzbetreiber konzernrechtlich verbunden seien. Damit gäben die lokalen Monopolisten Preise und Bedingungen an den Ladepunkten vor und könnten aufgrund des fehlenden Wettbewerbs auch überhöhte Preise durchsetzen – zulasten von Verbrauchern und unabhängigen Fahrstromanbietern wie LichtBlick.

Die gegenwärtigen Marktbedingungen seien für Drittanbieter „prekär.“ Viele lokale Monopolisten verlangten von Drittanbietern bis zu 86 Prozent höhere Entgelte als gegenüber ihren eigenen Kunden. Damit würden Drittanbieter von lokalen Monopolisten diskriminiert.

LichtBlick-Monopolanalyse-2026
(Zum Vergrößern anklicken) Bild: LichtBlick

Im Roamingmodell müssen Drittanbieter neben dem Fahrstromtarif des Ladepunktlieferanten auch noch ein zusätzliches Entgelt zahlen. Außerdem dürfen nur die CPO an den Erlösen aus dem THG-Quotenhandel von aktuell 16 Cent pro Kilowattstunde (kWh) teilhaben und an ihre Kunden weiterreichen. Da Drittanbieter keinen eigenen Strom an Ladesäulen anbieten können, partizipieren sie auch nicht an den Erlösen aus dem THG-Quotenhandel. „In einem ohnehin engen Markt verschärft das die Schieflage zugunsten der lokalen Monopolisten“, bemängelt LichtBlick.

Wettbewerbsfähige Preise seien für unabhängige Drittanbieter wie LichtBlick unter all diesen Bedingungen kostendeckend nicht möglich. Stattdessen werde systematisch weiterer Wettbewerb verhindert, da Fahrstromanbieter mittelfristig aus dem Markt verdrängt werden.

„Nur Durchleitungsmodell schafft echten Wettbewerb an Ladesäulen“

Die Lösung liegt nach Ansicht von LichtBlick weiter im Durchleitungsmodell: „Damit werden die Rollen zwischen Ladepunktbetreiber und Fahrstromlieferant getrennt. Ladepunktbetreiber erhalten ein Nutzungsentgelt für Installation, Betrieb und Wartung der Ladesäule, das ebenfalls eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals ermöglicht. Fahrstromanbieter können mit ihren Tarifprodukten in Wettbewerb um Kund\*innen treten.“

Damit bestimme nicht mehr der lokale Monopolist faktisch die Preise, sondern der Markt, erklärt der Ökostromanbieter. Überhöhte Kosten seien im Wettbewerb nicht durchsetzbar. Die Ladeinfrastruktur werde über die Nutzungsentgelte (mit-)finanziert und so unabhängig von staatlicher Förderung.

Für E-Mobilisten beinhalte das Modell gleich mehrere Vorteile. Der Fahrstrom-Tarif des Anbieters ihrer Wahl könne an jeder öffentlichen Ladesäule genutzt werden. Für alle Ladevorgänge gebe es nur eine Abrechnung. Außerdem würden die Preise und Stromqualitäten verschiedener Anbieter transparent.

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Via: LichtBlick
Tags: Ladestationen, PreiseUnternehmen: LichtBlick
Antrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Jamur meint

    15.04.2026 um 07:00

    Beim Durchleitungsmodell nimmt man den Vertrag vom Haustrom. Dazu kommt noch ein kleiner Aufsschlag für den Ladesäulenbetreiber.

    Antworten
    • Jörg2 meint

      15.04.2026 um 10:16

      Es gibt im Ladestrommarkt in D bisher kein Durchleitungsmodell. Als erstes wird dies wohl im Lkw-Bereich kommen (s. Ausschreubung zum Lkw-Ladenetz).
      Welche Geschäftsmodelle dann auf diese Möglichkeit aufgebaut werden, wo Preise sich hinentwickeln werden… alles unbekannt, alles Zukunftsmusik.

      Ich gehe von fallenden Preise aus, die dann auch die Preise außerhalb des Durchleitungsmodells mitnehmen.

      Im Bereich „Hausstrom“ kann ich mir, neben einem losgelösten Extratarif für Fahrstrom auch Mischangebote vorstellen: Hausstromtarif inkl. einer Jahres-Ladestrommenge von XYkWh zum Preis sonstwas…

      Antworten
    • M. meint

      15.04.2026 um 10:29

      Was heißt „klein“, und wer legt das fest?

      Antworten
    • MK meint

      15.04.2026 um 12:33

      @Jamur:
      Dann beginnt nur wieder die Diskussion, was ein „kleiner Aufschlag“ ist.
      Das Problem ist aus meiner Sicht folgendes: Die Ladesäule ist nicht das teure. Das teure ist in den meisten Fällen die Stromleitung zur Ladesäule. das sorgt dafür, dass eine 11 kW-Standardsäule beim Bau an einem Ort unter Umständen das 10fache kostet wie im Nachbarort. Entsprechend wäre auch der gerechtfertigte Aufschlag 10mal höher. Deswegen bezahlt man als Häuslebauer individuell das für den Anschluss, was dieser tatsächlich gekostet hat und keine Pauschale.
      Dazu kommt die Auslastung: Die Kosten für Stromleitung und Ladesäule werden über x Jahre abgeschrieben und stehen dann z.B. mit 5.000 € pro Jahr für eine Ladesäule in den Büchern. Wenn im Schnitt 100kWh am Tag geladen werden, ist der gerechtfertigte Aufschlag pro kWh nur halb so hoch wie wenn es nur 50 kWh am Durchschnittstag sind.
      Und jetzt kommt das ganz große Problem: Umso ländlicher eine Ladesäule steht, um so höher werden die Kosten meist für den Anschluss (da weitere Wege zu überbrücken sind), gleichzeitig ist es in der Innenstadt leichter, die Ladesäule auszulasten.
      Würde es also einen pauschalen „kleinen Aufschlag“ geben, würde das den Ladesäulenausbau auf die dicht besiedelten Innenstädte begrenzen und alles drum herum würde hinten runter fallen, weil sich damit kein Geld mehr verdienen ließe. Würde man hingegen einen aufwandsgerechten Aufschlag je Ladesäule zulassen, wäre das ein riesiges Bürokratiemonstrum für die Betreiber und man wäre als Kunde an jeder Ladesäule auch beim gleichen Anbieter wieder mit individuellen Preisen konfrontiert.
      Weil: Das existierende Roaming bietet ja schon den von LichtBlick als Vorteil des Durchleitungsmodells versprochenen Vorteils für die Kunden (nämlich alle Ladevorgänge auf einer Rechnung, egal, welchem Anbieter die Säule gehört).

      Fun Fact: Im Original hat die Lichtblick-Mitteilung einen Absatz mehr als hier. Die endet nämlich damit, dass LichtBlick grade die erste Ladesäule seines eigenen Netzes mit dem Angebot an andere Stromanbieter, diese per Durchleitungsmodell zu nutzen (bisher gibt es aber scheinbar noch keine, die das tun). Heißt: Aus meiner Sicht hat Lichtblick hier ein Problem erfunden, nur um dann sagen zu können „Wir sind das einzige (gewinnorientierte) Unternehmen Deutschlands, das eine Lösung dafür anbietet“. Immer wieder erstaunlich, wenn Studien von Unternehmen belegen, dass die Lösung dieses einen Unternehmens doch viel besser sei die aller anderen oder?

      FunFact 2: Meine lokalen Stadtwerke hier verweigern auch ein Durchleitungsmodell an ihren Ladesäulen. Auch in der ausführlichen Studie werden die aber von LichtBlick nicht angeprangert. Wenn ich da mit meiner Stadtwerke-Ladekarte lade: Was glauben Sie, wer da die Rechnung stellt (gegen Gebühr im Auftrag besagter Stadtwerke)? Richtig: Die Firma LichtBlick. Erstaunlich oder?

      Antworten
    • Jörg2 meint

      15.04.2026 um 14:58

      „kleiner Aufschlag“

      Wenn ich mich recht entsinne, dann werden Infrastrukturkosten von 4 bis 15Cent pro kWh diskutiert.

      Wer das „festlegt“? Der Markt.
      S. Ausschreibung zum Deutschlandnetz für Lkw. Die anbietenden Unternehmen kalulieren das für sich und speisen dies in ihr Ausschreibungsangebot ein.
      Am Bestandsmarkt (Pkw-Ladesäulensysteme) wäre das eine Vertragsvereinbarung zwischen den Ladesäulenbesitzern und dem durchleitungswilligen Stromanbieter.
      Der Staat hält sich da (aktuell) raus.

      Wie hoch letztendlich die Ersparnis sein könnte, hängt vom Preisfindungsverhaltung der Ladesäulenbesitzer ab. Je tiefer diese mit ihren ad-hoc-Preisen gehen um so mehr geht die Tür für die Durchleitungswilligen zu. Die Durchleitungswilligen könnten in Bereich der Mischkalkulation ausweichen (Quersubventionierung über den stationären Stromtarif des Kunden).

      Antworten
  2. MK meint

    14.04.2026 um 17:20

    Ich verstehe diese ganze Diskussion nicht:
    An einer Shell-Tankstelle kann ich auch nicht mit Aral-Monatsabo zu Aral-Konditionen Aral-Treibstoff tanken. Bei den Supermärkten (ohne Discounter) gibt es auch in Hessen ab nächstem Jahr nach der Aufgabe von tegut mit Rewe und Edeka nur noch 2 erwähnenswerte Player…und Rewe dürfte in Frankfurt am Main z.B. auf einen Supermarkt-Marktanteil von 90% kommen. Stört das irgendwen? Nicht wirklich.
    Nur beim Strom laden ist es plötzlich ein Problem…

    Also: wenn LichtBlick ein Stück vom Kuchen haben will, müssen sie wohl auch einen Teil des Risikos (die Investition in eigene Infrastruktur) übernehmen. Das ist nämlich das, was sich die Anbieter aus meiner Sicht zu Recht bezahlen lassen: In vielen Städten müssen die Anbieter z.B. Stellflächen im öffentlichen Raum gegen Gebühr mieten, auf privatem Grund sowieso und auf die Investitionskosten (die neben der Säule eben auch die Zuleitung zur Säule umfasst und die IMMER vom Netzbetreiber zu bezahlen ist, auch wenn z.B. Licht Blick da eine eigene Säule dran hängt) fallen Abschreibungen an. Wenn keiner lädt, bleibt der Besitzer der Leitung auf seinen Kosten sitzen und wenn ein Lichtblick-Kunde dort lädt, will LichtBlick bitte nur minutengenau den entsprechenden Anteil der Kosten bezahlen und der Rest bleibt wieder beim Betreiber hängen?
    Im Endeffekt sehe ich es als eine Art „Abomodell“: Ein Betreiber investiert und trägt das ganze Risiko. Statt einer festen monatlichen Abogebühr ruft er dann halt einfach so niedrigere Preise auf, die aber eben nur für eigene Kunden gelten…so bindet man die Kunden an sich und das Risiko sinkt: Warum sollte jemand zur Konkurrenz gehen, wenn man der günstigste ist? Nur dann lohnt sich auch die Investition. Und da Investitionen nur dann getätigt werden, wenn sie sich für das Unternehmen lohnen, ist so ein Modell wie es jetzt ist letztlich auch gut für die Verbreitung der eMobilität als ganzes.

    Antworten
  3. bs meint

    14.04.2026 um 14:29

    Lichtblick schlägt den Nagel so deutlich auf dem Kopf, und es geht so deutlich gegen den Interesse der lokale Energiefirmen, ….
    Man müsste eine Petition starten, um Lichtblick bei deren Windmühlenähnliche Streit in Berlin zu helfen. Das ganze Thema mit innerortsladen und Ladepreisen, hat direkt mit dieser Thematik zu tun und wären einfach mit dem Durchleitungsmodel zu lösen.
    Es sagt sehr viel darüber, wer in Berlin das sagen hat.

    Antworten
    • eBikerin meint

      14.04.2026 um 16:00

      Also Lichtblick verlangt an den eigenen HPCs 59 Cent. Wie viel günstiger soll es dann wohl werden, wenn du mit deinem Lichtblick Stromtarif bei zB EnBW lädst – die aktuell ohne Grundgebühr 56 Cent verlangen – oder bei EWE wo es 52 Cent kostet? Oder gar bei Aldi die 47 Cent aufrufen?

      Antworten
    • Jörg meint

      14.04.2026 um 16:21

      na hier hast du schon mal bis zum 20.04.2026 gelegenheit dein Feedback direkt an die EU Kommission zu geben

      https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/16672-Uberprufung-der-EU-Vorschriften-uber-die-Infrastruktur-fur-alternative-Kraftstoffe_de

      Antworten
    • MK meint

      14.04.2026 um 17:08

      @bs:
      „Man müsste eine Petition starten“: Dann tun Sie das doch, wenn es Ihnen wichtig ist…

      Antworten
  4. Jörg meint

    14.04.2026 um 13:34

    Naja Lichtblick vielleict hilft es wenn Adhoc laden mit KK Zahlung ohne QR code scan und App-gelörch möglich ist.
    Daran scheiterte es am 30.01.2026 am Lader in Rottendorf.
    Und das an einer Strecke die ich öfter fahre. Alternative gefunden. Entgangener Umsatz für Lichtblick ~ 110,- € seit dem.

    Antworten
  5. Wurstfinger meint

    14.04.2026 um 11:55

    Willst du eine Öffentliche Ladesäule hinstellen brauchst du das OK der Stadtwerke. Die Stadtwerke geben dir aber nicht das OK und pflanzen eine eigene säule in die nähe…

    Wer die entscheidung über die Aufstellung firmen überlässt, die selber aufstellen, braucht sich übers Monopol nicht wundern. Als würde Shell Tankstellen genehmigen….wasn unfug.

    Antworten
    • Jörg2 meint

      14.04.2026 um 13:03

      Es reiht sich ein, in die „Zuständigkeit“ der Marktbesitzer für die Anschlüsse von EE-Anlagen und Großspeicher…
      Oder in das Unvermögen(?) die Endverbraucher flächendeckend mit intelligenten Stromzählern auszustatten…

      Antworten
  6. eBikerin meint

    14.04.2026 um 10:47

    Wusste gar nicht das es beim Strom verschiedene Qualitäten gibt.

    Antworten
    • Jörg2 meint

      14.04.2026 um 12:48

      S. EU-Richtlinie 2009/72/EG und die daraus resultierende Kennzeichnungspflicht.
      In D durch mehrere Regelungen (ENWG, EEG…) geregelt.

      Dein privater Stromanbieter schreibt Dir das seit Jahren in die Abrechnungen.

      Antworten
      • eBikerin meint

        14.04.2026 um 14:14

        Tolle Antwort. Nun erkläre doch mal den Unterschied zwischen minderwertigem und premium Strom. Ach so was gibts gar nicht?

        Antworten
        • Jörg2 meint

          14.04.2026 um 15:06

          Es geht um die Kennzeichnung der Stromherstellungsart.

          Welche Herstellungsart für Dich „minderwertig“ und welcher „premium“ ist, ist den gesetzlichen Regelungen egal.

        • eBikerin meint

          14.04.2026 um 17:26

          Siehst du? Herstellungsart – nicht Qualität. Es gibt nur eine Qualität.

        • Jörg2 meint

          15.04.2026 um 10:20

          eBikerin

          Wie auch immer Lichtblick das für sich formuliert.
          Ich wollte Dir auf die Sprünge helfen, was gemeint sein kann.
          Du beharrst auf Deine Fehlauslegung.

    • Uwe meint

      14.04.2026 um 13:47

      Stimmt … der kommt bei Dir ja immer aus der gleichen Steckdose …

      Antworten
      • eBikerin meint

        14.04.2026 um 14:12

        bei dir etwas nicht? Ode hast du für verschiedene „Qualitäten“ verschiedene Steckdosen? Oder hast du schon mal so einen minderwertigen Strom bekommen, wo dann dauernd das Licht geflackert hat?
        Ach ja ich weiss worauf das hinauszieht – aber Strom ist immer Strom – egal was in deinem Vertrag steht. Es gibt unterschiedlich produzierten Strom – den kannst du bestellen und bezahlen – was aus deiner Streckdose kommt ist dann eine andere Sache.
        Von „Qualität“ zu sprechen ist also Unsinn

        Antworten

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