• Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
ecomento-de-Logo-383×79

ecomento.de

Elektroauto: Alle Modelle & News

  • Aktuelles
    • Autoindustrie
    • Neues zu Modellen
    • Elektrotransporter
    • Aufladen & Tanken
    • Studien & Umfragen
    • Politik
    • Technik & Innovation
    • Umwelt
    • Mehr
      • Hybridfahrzeuge
      • Wasserstofffahrzeuge
      • Service
      • Modern Mobility
      • Autonomes Fahren
      • Bilder
      • Videos
  • Elektroauto
    • Elektroauto-Kaufprämie
    • Neue Elektroautos
    • Elektroautos in Planung
    • Elektroauto-Übersicht
    • Elektroauto laden
    • Über Elektroautos
  • Newsletter
  • Über & Impressum
    • Über ecomento.de
    • Impressum
    • Newsletter
    • X (früher Twitter)
    • LinkedIn
    • Facebook
    • Werben
  • Datenschutz
  • Suche

Bundesnetzagentur droht Zwangsgelder gegen zwei Netzbetreiber an

04.06.2026 in Aufladen & Tanken, Politik von Thomas Langenbucher | 2 Kommentare

VW-ID-Charger-1

Bild: VW (Symbolbild)

Wegen verzögerter Umsetzung der Vorgaben für Netzentgeltreduzierungen hat die Bundesnetzagentur zwei Netzbetreibern Zwangsgelder angedroht. Diese setzen die Vorgaben aus der Festlegung zu Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nicht oder nur unzureichend um. Konkrete Namen nannte die Behörde nicht.

Die Elektrifizierung des Wärme- sowie des Verkehrssektors ist ein wesentlicher Pfeiler der Energiewende. Der Hochlauf insbesondere von Wärmepumpen und E-Fahrzeugen stellt die Verteilernetze vor große Herausforderungen. Ladeeinrichtungen für E-Autos, Wärmepumpen und Batteriespeicher bedeuten teilweise höhere Belastungen in der Niederspannung, bei denen zudem mit einem zeitgleichen Stromverbrauch zu rechnen ist. Netzbetreiber haben jedoch vielfach die Möglichkeit Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen oder Batteriespeicher anzusteuern, ohne dass dies einen Komfortverlust für die zweckgemäße Verwendung bedeutet.

„Die Bundesnetzagentur macht verbindliche Vorgaben für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Damit werden die Niederspannungsnetze vor Überlastung geschützt und Flexibilitäten in der Niederspannung aktiviert. Wir stellen fest, dass Unternehmen insbesondere das zeitvariable Netzentgelt nicht oder nur unzureichend umsetzen. Dies ist nicht mehr akzeptabel“, erklärt Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller.

Die Behörde hat Beschwerden von Marktteilnehmern und Verbraucherseite über verschiedene Unternehmen erhalten. Besonders betroffen ist die Regelung zum zeitvariablen Netzentgelt, Modul 3 der Festlegung. Die Module 1 und 2 sind seit dem 01.01.2024, Modul 3 seit dem 01.04.2025 anzubieten und abzurechnen.

Die ersten beiden betroffenen Netzbetreiber erhalten bis zum 30. September 2026 eine Frist, die Defizite zu beseitigen. Wenn sie dies nicht tun, wird das Zwangsgeld durch die Bundesnetzagentur festgesetzt. Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen gegenüber weiteren Netzbetreibern sollen sukzessive nach Sachverhaltsaufklärung folgen.

Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen erhalten seit dem 1. Januar 2024 eine Netzentgeltreduzierung, wenn sie Steuerbarkeit bereitstellen. Modul 3 sieht seit dem 1. April 2025 ein zeitvariables Netzentgelt mit drei Tarifstufen vor. Es soll Verbrauchern einen Anreiz geben, ihren Verbrauch in lastschwächere Zeiten zu verlagern, insbesondere beim Laden von Elektroautos. „Damit sparen Verbraucherinnen und Verbraucher Netzentgelte und entlasten das Netz“, unterstreicht die Bundesnetzagentur.

Newsletter

Via: Bundesnetzagentur
Tags: Ladestationen, Nachhaltigkeit, StromversorgungAntrieb: Elektroauto

Škoda zeigt Exterieurskizzen von neuem Elektro-Siebensitzer Peaq

Lynk & Co eröffnet drei neue Showrooms in Deutschland

Auch interessant

Tesla bietet White-Label-Supercharger für Unternehmen an

Tesla-Supercharger-V4

HoLa-Netz verbindet Ruhrgebiet und Berlin mit E-Lkw-Schnellladestandorten

ICCT-Studie: Plug-in-Hybride in Europa stoßen fünfmal mehr CO₂ aus als offiziell angegeben

Mercedes-SUV

DC-Laden bei Lidl für 27 Cent pro kWh im Juni 2026 möglich

Lidl_eCharge-App

Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Yoyo meint

    04.06.2026 um 11:36

    Warum werden hier die Nertbetreiber nicht mit Namen genannt?
    Es ist kein Pranger, sondern eine Verbraucherinfo!

    Antworten
    • MK meint

      04.06.2026 um 12:23

      @Yoyo:
      Habe ich mich auch gefragt, wobei man ja sagen muss: Den Netzbetreiber kann man sich als Verbraucher sowieso nicht aussuchen. Das macht die Stadt/Gemeinde alle paar Jahrzehnte per öffentlicher Ausschreibung über eine Konzessionsvergabe.

      Antworten

Ihre Meinung Antwort abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, erforderliche Felder sind markiert *. Bitte beachten Sie unsere Kommentar-Regeln & -Nutzungsbedingungen.Mit dem Absenden Ihres Kommentars bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert haben.

Seitenspalte

Newsletter

Elektroauto-News - täglich oder wöchentlich:

Kostenlos abonnieren

Suche

Anzeige

Elektroauto-Übersicht · Newsletter · Impressum · Datenschutz · Datenschutzeinstellungen · Werben

Copyright © 2026 ecomento.de