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ChargePoint schränkt App- und RFID-Zugang für Privatkunden in Europa ein

22.06.2026 in Aufladen & Tanken von Thomas Langenbucher | 9 Kommentare

Bild: ChargePoint

ChargePoint passt seine Nutzungsbedingungen für die App und RFID-Karten in Europa an. Ab dem 30. Juni 2026 können Privatkunden diese Dienste nicht mehr nutzen, um Ladevorgänge zu starten oder Zahlungen abzuwickeln.

Von dieser Änderung sind laut dem Portal Electrive Nutzer betroffen, die keinen Zugang über Arbeitgeber, Flottenmanager, Ladepunktbetreiber, Stationseigentümer oder Leasing-Anbieter haben. Für diese Gruppe wird die Nutzung der App und der RFID-Karte künftig eingeschränkt sein. Betroffene Konten werden am 30. Juni vollständig geschlossen.

Nutzer mit Guthaben im ChargePoint-Wallet können eine Rückerstattung auf die hinterlegte Zahlungsmethode beantragen, wobei die Bearbeitung bis zu 90 Tage dauern kann. Bei den nicht betroffenen Nutzergruppen, etwa durch Arbeitgeber oder Leasing-Anbieter registrierten Personen, bleibt das persönliche Guthaben weiterhin verfügbar.

Der Zugang zu Ladestationen bleibt grundsätzlich bestehen. Ladevorgänge können künftig über kontaktlose Bankkartenzahlung sowie über Roaming-Netzwerke und Drittanbieter-Apps gestartet werden. Für Stationen ohne Kartenleser oder Bildschirm arbeitet das Unternehmen an einer Lösung.

Mit der Anpassung verfolgt ChargePoint Electrive zufolge eine Fokussierung auf Nutzer, die über Arbeitgeber, Flottenmanager oder Autoleasinganbieter registriert sind. Ein Rückzug aus Europa wird vom US-Unternehmen nicht dargestellt – man investiere weiterhin in der Region. Die Strategie richte sich verstärkt auf gewerbliche Anwendungen und Flotten.

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Via: Electrive
Tags: App, Ladestationen, SchnellladenUnternehmen: ChargePoint
Antrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Plugaroundworld meint

    22.06.2026 um 16:27

    Wenn das Konto geschlossen wird ist das natürlich nicht gut. Ich habe aber bisher keine Informationen erhalten und wollte in Nordamerika mit chargepoint laden…

    Antworten
  2. eBikerin meint

    22.06.2026 um 10:08

    Kapier ich nicht – ist das Geld von Privatnutzern irgendwie schlechter?

    Antworten
    • MK meint

      22.06.2026 um 15:24

      @eBikerin:
      Ich denke, die Abrechnung ist einfach deutlich komplexer, man muss Geld viel häufiger hinterherrennen (Mahnungen schicken, Rechnungen abschreiben…) usw.

      Antworten
      • M. meint

        22.06.2026 um 19:26

        Und wie machen das die anderen Anbieter?

        Antworten
        • MK meint

          23.06.2026 um 14:29

          @M.
          Es ist ja immer eine Frage des Geschäftsmodells. Und die wenigsten machen es selber. Wenn ich bei meinen Stadtwerken lade, bekomme ich zwar eine Ladekarte mit Stadtwerke-Logo und Vertragspartner ist ausschließlich eine Tochtergesellschaft. Die ganze Zahlungsabwicklung und das Risiko eines Ausfalls liegt aber bei Lichtblick, also einem großen bundesweiten Anbieter.

      • Paule meint

        22.06.2026 um 20:17

        Unfug. Entweder die Kreditkarte gibt den Betrag frei oder eben nicht. Was soll da gemahnt werden? Kein Geld – kein Strom.

        Übrigens sind die meisten Zahlungen verkauft und versichert.

        Antworten
        • MK meint

          23.06.2026 um 20:31

          @Paule:
          Sie sollten den Artikel noch mal genau lesen:
          „kontaktloses Bezahlen per Bankkarte“, also per Kredit- oder EC-Karte, ist Privatkunden auch in Zukunft möglich…weil das wie Sie richtigerweise sagen kein Risiko birgt.
          Was abgeschafft wird, ist einzig die Möglichkeit zur Nutzung der App, bei der die Ladevorgänge am Ende des Monats per Lastschrift abgerechnet wurden…und da muss man nun Mal damit rechnen, dass die Bank des Kunden einem mitteilt, dass das Konto nicht ausreichend gedeckt ist, um die Lastschrift zu decken oder dass der Kunde die Lastschrift „zurückholt“, weil er z.B. unzufrieden mit dem Kundenservice ist und meint, das wäre ausreichend…weil: als Privatperson kann man sich so jedes per Lastschrift abgebuchte Geld binnen 8 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückholen…und die Kosten für das Verfahren muss sogar die Firma tragen, die per Lastschrift abgebucht hat und nicht der Endkunde.

      • KBDCALLS meint

        23.06.2026 um 12:00

        Das ist einfach Rosinenpickerei.

        Antworten
        • MK meint

          23.06.2026 um 14:27

          @KBDCALLS:
          Natürlich ist es das…offensichtlich kann man sich das leisten.

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