Politiker der SPD fordern eine Anpassung der aktuellen Elektroauto-Förderung, berichtet das Handelsblatt. Hintergrund sind Daten des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), wonach die staatlichen Prämien auch für hochpreisige Fahrzeuge wie Luxus-SUV, Oberklasse-Limousinen und Sportwagen genutzt werden. Darunter befinden sich Modelle von Porsche, BMW und Mercedes mit Listenpreisen teils im sechsstelligen Bereich.
Die verkehrspolitische Sprecherin der SPD, Isabel Cademartori, betonte gegenüber der Wirtschaftszeitung, dass die Förderung ihrem sozialen Anspruch gerecht werden müsse. Der wirtschaftspolitische Sprecher Sebastian Roloff ergänzte, dass Luxusautos nicht staatlich gefördert werden sollten. Eine mögliche Lösung wäre eine Obergrenze für den Listenpreis der Fahrzeuge, wie sie in früheren Programmen existierte.
Das aktuelle Fördersystem hat eine soziale Staffelung: Die Kaufprämie für rein elektrische Fahrzeuge liegt zwischen 3000 und 6000 Euro, abhängig vom Einkommen und der Zahl der Kinder im Haushalt. Haushalte mit einem Jahreseinkommen über 90.000 Euro sind ausgeschlossen. BAFA-Präsidentin Mandy Pastohr sieht das soziale Ziel erfüllt, da laut der Behörde bisher die Hälfte der Anträge von Haushalten mit weniger als 45.000 Euro Jahreseinkommen gestellt wurde.
Es gibt dem Handelsblatt zufolge jedoch Hinweise auf Umgehungsversuche der Einkommensgrenzen. Da Halter und Käufer nicht personenidentisch sein müssen, werde in Onlineforen diskutiert, Fahrzeuge über Angehörige mit geringerem Einkommen zu registrieren. Cademartori sieht hierbei Bedarf für Nachschärfungen, falls Einkommensgrenzen gezielt umgangen werden. Konkret fordert die SPD eine stärkere industriepolitische Ausrichtung des Programms durch eine „Made-in-Europe“-Bedingung. Roloff hält dies für „noch wichtiger“ als eine Preisobergrenze.
Das Bundesumweltministerium unter Carsten Schneider (SPD) lehnt Änderungen derzeit ab. Ein Sprecher erklärte gegenüber dem Handelsblatt, die Förderung hochpreisiger Fahrzeuge sei nur eine „sehr kleine Randerscheinung“. Über 80 Prozent der geförderten Autos kosteten weniger als 50.000 Euro. Zudem würde eine Preisobergrenze zu mehr Bürokratie führen, da die Ermittlung maßgeblicher Preise und Varianten das Verfahren für Hersteller und Antragsteller verkomplizieren würde.
Bis zum Stichtag 1. August 2026 wurden für die Stromer-Prämie 26.875 Bewilligungen erteilt und 117 Millionen Euro Fördermittel ausgezahlt, teilte das BAFA kürzlich mit. Davon entfielen 24.794 Bewilligungen auf reine Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV) und 2081 auf Plug-in-Hybride (PHEV). In der Einkommensstufe von 0 bis 45.000 Euro wurden 13.064 Bewilligungen verzeichnet, zwischen 45.001 und 60.000 Euro waren es 6043 und zwischen 60.001 und 80.000 Euro 6840. Zwischen 80.001 und 85.000 Euro sowie über 90.000 Euro waren es 714 beziehungsweise 214 Bewilligungen.

South meint
Das ist wirklich interessant. Bei uns in der Gegend ist XPeng mittlerweile sehr präsent und genau damit macht Porsche jetzt ein CO2 Pooling. Erstaunlicherweise auch noch bei einem BMW Händler und noch ne Funfact Kombi fünf Prozent von XPeng gehört VW. So ne Kombination kann man sich nicht ausdenken.
Ich habe mir den XPeng auch angeschaut, 800V Laden in Kombi mit 85er Accu mit guter Ausstattung, innen sogar wertiger als die heimische Marken, im Grunde genau was ich gebraucht hätte. Ich drück den Chinesen bestimmt nicht die Daumen, habe mir ja auch gegen XPeng entschieden, aber wenn mal eh alles aus China kommt, dann ist der mal echt nen Blick Wert.
Ein Bekannter von mir hat ihn sich jetzt nen XPeng gekauft, sein vorheriges Auto war ein ID.4 und da kann ich nur sagen, dem gings genauso, dem war das Laden zu langsam. Und ich zitire ihn mal. „Soviel Pausen kannste sogar mit Kinder nicht machen“…. fairerweise hat er das Modell mit dem kleinsten Accuvariante um die 50kW. Hab ihm damals schon gesagt, dass er damit nicht glücklich wird… aber hey, selbst hätte ich mir den XPeng heute nicht gekauft, aberrrr… jetzt kann ich auch mal sehen, wie der sich im Alltag schlägt.
MichaelEV meint
Ich hab letztens Gemeckere gehört, dass die eine Ladepause bei einer 10h Fahrt mit einem 400V Fahrzeug (MEB) zu wenig war, demnächst wird abseits des Ladebedarfs mehr Pause eingelegt. Und unsere Pause ging dank großer und kleiner Mitfahrerinnen mal wieder nicht unter einer Stunde aus (mehr als genug Zeit zum laden).
Du bist bei dem Thema echt vollkommen drüber. Mit einem Beispiel mit kleinster Akkuvariante und 50kW Ladeleistung zu kommen, obwohl damals beim ID.4 schon mehr zur Wahl stand, aus Kostengründen aber anscheinend nicht gewählt wurde… Wer aus Kostengründen zur kleinsten Variante greift, gibt selbstredend nicht noch mal mehr für hohe Ladeleistung aus.
Herr Dieter Schneider meint
E-Auto-Förderung – meine persönliche Erfahrung
Bei den zur Verfügung stehenden staatlichen Fördermitteln sollte man u.a. auch darauf achten, dass die in der ersten Linie der Entscheidungsebene stehenden Mitarbeiter/innen die Entscheidungskriterien kennen und anzuwenden wissen.
In meinem konkreten Fall ging es darum, dass mein in Frage stehendes Fahrzeug ein geleaster Plug-In-Hybrid ist.
In dem ersten Schreiben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit dem Titel „Sachverhaltsaufklärung“ wurde mir mitgeteilt, dass … weitere Informationen bzw. Unterlagen notwendig sind. Die Abfrage meiner Zulassungsdaten beim KBA seien ergebnislos gewesen, von daher benötige man zum Abgleich der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und allen weiteren Voraussetzungen die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Ich hätte die Zulassungsbescheinigung Teil I eingereicht. Des weiteren wird mir mitgeteilt, dass die Halter-Daten beim KBA nicht abgerufen werden konnten und ich wurde um Mitteilung gebeten, ob diesbezüglich eine Auskunfts- und Meldesperre vorliegt und gegebenenfalls um Vorlage einer behördlichen Bescheinigung.
Falls die fehlenden Dokumente zu einem bestimmten Termin nicht vollständig vorlägen, behalte man sich vor, nach Aktenlage zu entscheiden.
Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme wurde mir mitgeteilt, dass ich Einwände schriftlich zu stellen habe. Auf meine Frage, ob sie denn den Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief wisse, antwortete die Sachbearbeiterin mit „nein“. Dass bei einem geleasten Fahrzeug der KFZ-Brief beim Leasinggeber hinterlegt ist, interessierte sie nicht.
Ich habe daraufhin noch das sogenannte CoC Certificate of Conformity hochgeladen und nach wenigen Tagen erhielt ich die Nachricht, dass die Dokumentation vollständig und der Antrag bewilligt sei. Geht also doch, wenn auch über Umwege. Könnte man sich ersparen, Stichwort „Digitalisierung“. Da ist noch viel Luft nach oben…
Ich habe heute den offiziellen Zuwendungsbescheid erhalten, worin 7 Nebenbestimmungen aufgeführt sind, u.a. dass Leistungen des Bundes nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten
eingesetzt werden dürfen und dass alle zuwendungserhebliche Unterlagen fünf Jahre lang aufzubewahren sind. Im Gegensatz dazu muss das Fahrzeug mindestens 36 Monate im Besitz des Antragstellers verbleiben. Was für ein Verwaltungsaufwand, der sicherlich für so manchen Verwaltungsangestellten den eigenen Arbeitsplatz auf unbestimmte Zeit sicherstellt.
Nun wurde auch noch bekannt, dass auch Fahrzeuge aus dem Hochpreissegment gefördert werden/ wurden, da die Förderung nicht an einen Höchstpreis gekoppelt ist und die Vermögensgrenze dadurch ausgehebelt wird, indem man z. Bsp. die Oma als Halterin einsetzt.
MK meint
Zitat aus dem Artikel:
„Zudem würde eine Preisobergrenze zu mehr Bürokratie führen, da die Ermittlung maßgeblicher Preise und Varianten das Verfahren für Hersteller und Antragsteller verkomplizieren würde.“
Das Antragsverfahren ist ja doch recht kompliziert. Da noch eine Kopie der Zahlungsbestätigung des Autohauses einzufordern, dürfte jetzt ja nicht das Problem sein.
M. meint
„Zwischen 80.001 und 85.000 Euro sowie über 90.000 Euro waren es 714 beziehungsweise 214 Bewilligungen.“
Von 26.000. Klar, muss nicht sein. Die Grenzen hätte man ja früher weiter unten ziehen können, die Bedeutung der Zahl „90.000“ kann ja nun auch niemanden in der SPD überraschen, oder?
Aber andere Frage:
„Es gibt dem Handelsblatt zufolge jedoch Hinweise auf Umgehungsversuche der Einkommensgrenzen.“
Gibt es auch Hinweise darauf, dass es passiert ist? Das müsste mit den Daten der Fördermittelgeber (-> Antragsteller) und der Landratsämter (-> Halter) doch zu klären sein.
Ist aber wieder etwas, das nicht überraschen kann. Wenn man nicht fordert, dass Antragsteller und Halter eine Person sind, tja…
Besser-BEV-Wisser meint
Was merkwürdig ist an den Artikeln über die Prämien:
Mal erregt man sich daran dass überdurchschnittlich ausländische Marken profitierenden würden (weil die ja angeblich die günstigen Modelle anbieten die da jetzt angeblich gefragt sind)
Dann erregt man sich daran das auch Porsches gekauft werden.
Ja was denn jetzt?
Besser-BEV-Wisser meint
Ist doch gut wenn die Leute von der Prämie Porsche, BMW und Mercedes kaufen und nicht BYD, Kia und Toyota.
Das sichert Arbeitsplätze in Deutschland.
Paule meint
Porsche, BMW und Mercedes sollten weiterhin die Förderung bekommen. Die Buden sind systemrelevant – wenn die abschmieren, fallen einige Banken in sich zusammen.
Bei VW-Insolvenz wird Deutschland ein Armenhaus.
MK meint
@Paule:
Die gesamte Automobilindustrie inkl. aller Zulieferbetriebe und Dienstleister macht selbst laut VDA nur 2% der deutschen Wirtschaft aus.
Nur, weil das oft die größten Einzelarbeitgeber an einem Ort sind, sind die doch weit weniger relevant, als oftmals angenommen. Unterm Strich bieten halt 1.000 Kleinbetriebe mit einem Inhaber plus einem Angestellten doppelt so viele Arbeitsplätze wie ein Zulieferer mit 1.000 Mitarbeitern an einem Standort.
Z.B. wurde heute gemeldet, dass bei der deutschen Elektroindustrie durch den Wachstum von Rechenzentren in Deutschland der Auftragseingang gegenüber dem Vorjahr um mehr als 60% gewachsen ist. Siemens z.B. hat vor wenigen Wochen angekündigt, dafür ein Werk in Frankfurt massiv auszubauen und im benachbarten Offenbach gleich noch ein zusätzliches Werk zu bauen.
Wenn CSL Behring alleine bei uns in Marburg mehr als 300 Mio. € in den Ausbau der Produktion investiert, wo man schon in den letzten Jahren mehr als 2 Mrd. € investiert und mehr als 1.000 neue Stellen geschaffen hat (wie gesagt: Nur in Marburg), ist selbst in der Regionalpresse nur eine Randmeldung. Überregional findet man dazu gar nichts…erst recht nicht dazu, dass CSL Behring dieses Stellenwachstum hinbekommt, obwohl viele Bereiche geschlossen und an Dienstleister gegeben werden. So hat alleine der (ebenfalls nach Chemietarif zahlende) Standortbetreiber in der Zeit weitere 400 Stellen in Marburg geschaffen. Mal als Denkanstoß: Das Pharmaunternehmen CSL Behring hat alleine in Marburg mehr als 3.000 Mitarbeiter, ist mit Abstand größter Gewerbesteuerzahler in ganz Mittelhessen und alleine das Marburger Werk macht mehrere Milliarden Euro Umsatz pro Jahr…und wahrscheinlich haben Sie den Firmenname vorher noch nie gehört? Auf dem gleichen Werkgelände sitzt übrigens auch einer der wichtigsten Entwickler der Welt für Spezialchemikalien für die Herstellung von Mikrochips: Dockweiler Chemicals. Auch den Name haben Sie wahrscheinlich noch nie gehört?
Ebenfalls in Marburg sitzt als weitere Industriebetrieb Sälzer. Die stellen Spezialfenster und Türen z.B. für Botschaften westlicher Länder in Israel oder dem Irak her. Auch den Name kennen Sie wahrscheinlich nicht?. Weiteres Unternehmen mit Firmensitz in Marburg und Fertigung ausschließlich im Kreis: Seidel, Weltmarktführer für Lippenstifthülsen, spezielle Parfum-Verschlüsse oder teure Füller (Lamy, Pelikan oder Schneider werden alle dort hergestellt). Weitere Firmen im Kreis: Schneider OM: Weltmarktführer bei Entwicklung und Herstellung von Maschinen für die Herstellung von Brillengläsern. Weber Food Technology: Spezialist für Aufschnitt-Maschinen: Wenn Sie bei Rewe oder Aldi ein belegtes Sandwich in der Kühltheke sehen: Das machen Maschinen von dieser Firma. Marburg Tapeten: Stellen z.B. Hygienetapeten für Krankenhäuser her. Hof Sonderanlagenbau: Stark wachsender Spezialist für Gefriertrocknungsanlagen. Wagner Solartechnik ist einer der Marktführer für Solaranlagen-Befestigungssysteme. Roth ist größter Hersteller für die Systeme von Fußbodenheizungen. Pracht stellt z.B. spezielle LED-Leuchten für explosionsgefährdete Umgebungen her.
Wahrscheinlich kennen Sie keine dieser Firmen (bekannte Firmen wie den Fenstergriffhersteller Hoppe habe ich jetzt mal weggelassen) und die stammen wie gesagt alle aus einem kleinen 250.000 Einwohner-Kreis, der gemeinhin als ländlich und nicht von Industrie geprägt angesehen wird. Was ich damit klar machen will: Die deutsche Industrie besteht aus deutlich mehr als einer Hand voll bekannter Namen und ihre Stärke liegt in den vielen sogenannten „Hidden Champions“, nicht in der Automobilindustrie.
ID.alist meint
„Haushalte mit einem Jahreseinkommen über 90.000 Euro sind ausgeschlossen“
Diese Aussage ist nicht richtig, es geht nicht um den Einkommen, sondern um den zu versteuernden Einkommen. Der zweite kann niedriger sein als der erste.
„Es gibt dem Handelsblatt zufolge jedoch Hinweise auf Umgehungsversuche … „
Kann das Handelsblatt diese Umgehungsversuche Quantifizieren, oder geht es nur um Stimmungsmache und um Clicks.
Am Ende ist alles ein Gesellschaftsproblem, und denn kann man nicht mit Politik korrigieren. Wenn die Menschen der Meinung sich sind 4500€ vom Staat erschleiche zu müssen bei einem Auto was >90.000€ kostet, finde ich es nur traurig. Aber ich merke es immer wieder, wenn es eine Förderung vom Staat gibt, gibt es eine allgemeine Angst, jemand bekommt irgendwas was man selber nicht bekommt, und das findet man unfair. Ist es aber nicht.
…eine stärkere industriepolitische Ausrichtung des Programms durch eine „Made-in-Europe“-Bedingung.
Genau das fehlt, Spanien macht es, Frankreich macht es und sogar das Vereinigte Königreich macht es, wieso nicht Deutschland?
Paule meint
Bitte, verrätst Du mir den Kursiv-Trick noch?
David meint
Das wird er sicher nicht tun.
Paule meint
Aaah, verstanden. Hab ich mir schon länger gedacht.
Nur die Redaktion kann das. Ihr verarscht die Leute hier.
Aber eigentlich auch logisch, irgend jemand muss ja den Blog am Laufen halten.
M. meint
Aluhut rutscht, Paule.
MK meint
@Paule:
Habe ich doch schon getan, als Sie David die Frage gestellt haben. Einfach mal „HTML 5 kursiv schreiben“ googeln ;)
Till meint
Es wurden angeblich 36 Porsche Macan/Taycan gefördert.
Es ist durchaus möglich, sich solch ein Fahrzeug bei unter 45.000€ versteuerbarem Einkommen, leisten zu können. Angefangen vom Lottogewinn, über Erbschaften bis hin zum Rentner mit hohen Ersparnissen.
Tabaluga meint
Der Trick geht aber wohl anders. Da kauft wohl die Ehepartnerin des Zahnarztes mit 450 Euro Job den Porsche mit Geld des Gatten. Bekommt aber aufgrund der getrennten steuerlichen Veranlagung wohl die Förderung da nur Minijob…..
MichaelEV meint
Ehepartner ohne gemeinsamen Haushalt?
MK meint
@Tabaluga:
Dass ist eine am Stammtisch kursierende Behauptung. Aber Belege dafür?
Tom meint
Das würde ich mir gut überlegen: Es geht um das Haushaltseinkommen, das wird schon noch geprüft. Außerdem gibst Du eine eidesstattliche Versicherung ab, das das mit dem Haushaltseinkommen korrekt ist.
Stichwort Subventionsbetrug.
eBikerin meint
Michael das geht tatsächlich. Fiktives Beispiel: Die Zahnarztpraxis ist in München – dort hat das Paar eine schöne große Wohnung. Das Wochenende verbringt man aber in der Villa in Starnberg (ok zugegeben , sogar für nen Zahnarzt ein wenig viel). Beide Städte verlangen eine hohe Zweitwohnsitzsteuer. Also ist der Arzt in München gemeldet und die Frau in Starnberg. So spart man sich die Zweitwohnsitzsteuer. Steuerlich leben diese beiden also dauerhaft getrennt.
Zimpa meint
@Tom bei steuerlich getrennter Veranlagung und bei Gütertrennung nach Eheschließung gibt es kein gemeinsames Haushaltseinkommen. Zudem muss wohl auch Halter und Besitzer des Autos nicht übereinstimmen für die Beantragung der Förderung. So schreibt es zumindest Handelsblatt…
Der Hinweis auf Subventionsbetrug greift in dem Fall nicht, da es legal ist.
MK meint
@MichaelEV:
Ich habe auch berufsbedingt keinen gemeinsamen Hauptwohnsitz mit meiner Ehefrau…wir arbeiten halt doch eine ganze Ecke entfernt voneinander und da geht es nicht anders. Ob das vor Gericht standhalten würde, würden wir es versuchen, die Prämie zu erhalten, weiß ich aber natürlich nicht.
MichaelEV meint
Es geht um den tatsächlichen Lebensschwerpunkt und lässt sich nicht frei definieren, wie es einem gerade passt. Also steckten in deinem Post meinem Verständnis nach mind. 2 Tatbestände (falsche Auslegung des Haushaltes, um die Subvention zu erhalten; falsche/fehlende Meldung des Wohnsitzes, um die Zweitwohnsitzsteuer zu umgehen).
Zimpa meint
Was hier einige nicht verstehen hier interessiert weder die Zweotwohnsitzsteuer noch der gemeinsame Gaushalt hat eine Folge. Es geht ausschließlich darum das Ehepaare die getrennte steuerliche Veranlagung beantragen können und jeder steuerlich separat bei der Einkommensteuer behandelt wird.
Die getrennte steuerliche Veranlagung von Ehepaaren – im modernen Einkommensteuergesetz (EStG) als Einzelveranlagung von Ehegatten nach § 26a EStG bezeichnet – bedeutet, dass jeder Partner seine eigene Steuererklärung abgibt und nach dem Grundtarif besteuert wird. Das Ehegattensplitting entfällt dabei für diesen Veranlagungszeitraum.
Ist dies der Fall, kann die Zahnarztgattin mit Minijob den Porsche Cayenne kaufen und liegt mit 450 Euro Minijob unter der steuerrelevanten Einkommensgrenz von 80k Euro, da das Einkommen des Gatten nicht berücksichtigt wird.
Des Weitern muss wohl nach Informationen des Handelsblatt für den 2 Trick zwischen Halter und Besitzer keine Peronenidentität bei der Beantragung bestehen….
Also sind beide Tricks legal und auch nicht zu beanstanden. Wenn schlecht gemachte Gesetze eben so sind, dann ist es so lange legal bis sie geändert werden.
MK meint
@MichaelEV:
Tatsächlich wird es vom Staat sehr genau geprüft, wenn man mit seinem Ehepartner keinen gemeinsamen Wohnsitz hat: Man muss sogar eine schriftliche Erklärung zu dem „Ausnahmetatbestand“ abgeben.
Aber es ist doch so: Wenn der eine mindestens 5 Tage die Woche berufsbedingt in einer Stadt sein muss, der andere in der anderen Stadt, ist es halt nun Mal so, dass die „Lebensschwerpunkte“ in unterschiedlichen Städten sind. Deswegen haben wir auch zwei vollständig ausgestattete Wohnungen: Jeder wäscht seine Wäsche in seiner Wohnung, jeder ist in Vereinen und Fitnessstudio am jeweiligen Hauptwohnsitz usw. Und jeder hat seine Kleidung an seinem Wohnort: Wenn ich zu meiner Frau fahre (z.B. fürs Wochenende), nehme ich genau die Kleidung mit, die ich dort fürs wochenende brauche und nehme die dreckige Kleidung wieder mit. Also: Auch als Zweitwohnsitz würde ich das nicht definieren.
Und von welcher „Subvention“ reden Sie eigentlich? Wären wir beide an einem Wohnsitz gemeldet, könnte einer eine hohe Pendlerpauschale von der Steuer absetzen. Würde einer einen Zweitwohnsitz anmelden, könnte man zusätzlich die arbeitsbedingte doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen. Das tun wir aber beides nicht. Tatsächlich habe ich es mal ausgerechnet: Mit Zweiwohnsitzsteuer und dafür zweiten Haushalt und Pendlerpauschale von der Steuer absetzen wäre es für mich finanziell sogar das bessere Modell. Aber das entspricht nun Mal nicht der Realität.
MichaelEV meint
Ruhig Blut. Hab doch konkret vom Lebensschwerpunkt geschrieben, wenn der in unterschiedlichen Haushalten liegt, ist es klar so. Und wenn nicht, kann man es nicht bei Bedarf so definieren, wie es einem gerade passt.
Die Subvention ist natürlich die, über die dieser Artikel handelt und die auch im Titel steht.
Das mit der getrennten Veranlagung ist vollkommener Mumpitz. Bei der Förderung ist ausschließlich vom steuerpflichtigen Haushaltsjahreseinkommen die Rede.
Zimpa meint
@MichaelEV du liegst falsch. Für die Beanteagung bei der Bafa gelten bei getrennter Veranlagung jeder Persona aös selbstwirtschaftender Haushalt, sonst würde das Finanzamt auch keine separaten Steuerbescheide erlassen und auf das Ehegattensplitting verzichtet werden. Somit ist die Zahnarztgattin mit Minijob eben förderberechtigt als eigener Haushalt und kann mit dem Vermögen des Ehegatten den Porsche Tycan kaufen.
Des Weiteren muss zwischen Halter und Besitzer keine Personenidentiät bestehen. Lies einfach den Artikel beim Handelsblatt und in entsprechenden Foren. Die Sache mit dem Zweitwohnsitz ist absoluter Käse was du schreibst da überhaupt nicht relevant. Da zählt bei gemeinsamer Veranlagung weiterhin das Globaleinkommen.
MichaelEV meint
Nur „Des Weiteren muss zwischen Halter und Besitzer keine Personenidentiät bestehen.“ stimmt.
Ansonsten bist du in gefährlich illegalen Sphären unterwegs. Es zählt das steuerpflichtige Haushaltseinkommen und selbst eheähnliche Gemeinschaften ohne gemeinsame Veranlagung werden zusammengerechnet.
Was ich schreibe findet man 1:1 bei der BAFA. Wo ist dein BS her (Quelle!)?