Die Bundesregierung hat die geplante Novelle des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) dem Bundestag zugeleitet. Der Entwurf sieht vor, dass elektrische Leichtfahrzeuge der Fahrzeugklasse L6e künftig dieselben kommunalen Privilegien nutzen können wie größere Elektroautos. Von dieser Regelung sind ausschließlich rein batterieelektrische Modelle betroffen. Das berichtet das Portal Electrified unter Berufung auf die Nachrichtenagentur SP-X.
Bei L6e-Fahrzeugen handelt es sich um leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Diese „Microcars“ verfügen über maximal zwei Sitzplätze und ein Gewicht von höchstens 425 Kilogramm im fahrbereiten Zustand. Die Leistung ist je nach Unterklasse auf 4 oder 6 kW (5,4/8,2 PS) begrenzt. Beispiele für solche Fahrzeuge sind der Opel Rocks oder der Citroën Ami.
Rechtlich nehmen solche Fahrzeuge eine Sonderstellung ein, da sie nicht als Pkw gelten. Sie dürfen bereits mit dem Führerschein der Klasse AM ab einem Alter von 15 Jahren gesteuert werden. Eine reguläre Zulassung ist nicht nötig, stattdessen wird ein Versicherungskennzeichen benötigt.
Durch die Aufnahme in das EmoG können Kommunen diesen Modellen Vorteile beim Parken oder Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen gewähren. Da L6e-Fahrzeuge kein E-Kennzeichen tragen, sieht der Gesetzentwurf eine Plakettenlösung vor, die auf dem Versicherungskennzeichen basiert. Voraussetzung für die Privilegien ist eine entsprechende Kennzeichnung.

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