Die International Road Transport Union (IRU) und Transport & Environment (T&E) fordern einen EU-Rechtsrahmen für halbprivate Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw. Im Zuge der anstehenden Überarbeitung der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) soll halbprivates Laden als eigenständige Kategorie neben öffentlichen und privaten Lademöglichkeiten anerkannt werden. Die Organisationen wollen damit die gemeinsame Nutzung bestehender Ladeinfrastruktur erleichtern und zusätzliche Kapazitäten für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge erschließen.
Ein erheblicher Teil des Ladens von Elektro-Lkw dürfte künftig auf Betriebshöfen und an Zielorten stattfinden. Dort können Transportunternehmen ihren Energiebedarf weitgehend decken, ihre Gesamtbetriebskosten optimieren und die Abhängigkeit von öffentlichen Ladenetzen verringern. Allerdings reicht das Laden am eigenen Standort nicht aus, da Lkw auch unterwegs Energie benötigen und insbesondere kleinere Unternehmen häufig nicht über ausreichende Flächen, Netzanschlüsse oder Investitionsmöglichkeiten für eigene Ladeanlagen verfügen.
Das vorgeschlagene Modell sieht vor, dass Transportunternehmen, Logistikdienstleister und Verlader einen Teil ihrer Ladeinfrastruktur freiwillig anderen Unternehmen zugänglich machen. Größere Betriebe könnten dadurch beispielsweise Subunternehmern und kleineren Transporteuren Lademöglichkeiten an Betriebshöfen, Logistikzentren oder Be- und Entladestellen anbieten. Dabei sollen die Eigentümer weiterhin über den Zugang entscheiden und ihre eigenen Fahrzeuge sowie Betriebsabläufe priorisieren können.
IRU und T&E verlangen dafür verhältnismäßige und flexible EU-Regeln, die halbprivate Ladeangebote von öffentlichen Ladestationen unterscheiden. Unternehmen, die ihre Infrastruktur freiwillig teilen, sollen nicht automatisch als Ladepunktbetreiber oder Stromlieferanten eingestuft werden. Zudem fordern die Organisationen weniger regulatorische Hürden bei Genehmigungen und Netzanschlüssen sowie die Berücksichtigung privater und halbprivater Ladeinfrastruktur in nationalen Infrastruktur-, Energie- und Netzplanungen.
Auch bei Fördermitteln und staatlichen Beihilfen soll die neue Kategorie berücksichtigt werden, insbesondere bei der Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Darüber hinaus fordern die Verbände Orientierungshilfen zu Förderprogrammen sowie zur Umsetzung von RED III und Treibhausgasquotenregelungen, damit halbprivates Depotladen einbezogen und zusätzliche Vorteile bei der Nutzung erneuerbaren Stroms anerkannt werden. Das Ziel ist, private Investitionen in zusätzliche Ladekapazitäten zu fördern, ohne Transportunternehmen neue Ausbau- oder Zugangspflichten aufzuerlegen.
Öffentliche Ladestationen bleiben nach Einschätzung der Organisationen insbesondere entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T) unverzichtbar. Halbprivate Ladeangebote sollen dieses Netz an strategischen Transportstandorten ergänzen und besonders kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Infrastruktur ermöglichen, die sie möglicherweise nicht selbst errichten könnten. Öffentliche, private und halbprivate Ladeinfrastruktur sollen sich gegenseitig ergänzen und gemeinsam den Ausbau emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeugflotten unterstützen.

Ihre Meinung