Wesentliche Erfolgsfaktoren für Elektromobilität sind bezahlbare Elektroautos, ausreichende Reichweite und eine einfach zu nutzende und breit verfügbare Infrastruktur. Die beiden ersten Faktoren entwickeln sich durch beständige Innovation der privaten Wirtschaft zunehmend weiter. Die Ladeinfrastruktur ist jedoch noch ein großes Hindernis für ein schnelleres Wachstum der Elektromobilität. Öffentliche Ladestationen allein können den Ladebedarf nicht decken, heißt es im Begründungstext zu einer Petition, die – falls sie das Quorum von 50.000 Mitzeichnern erreicht – dem Petitionsausschuss des Bundestags zur Diskussion vorgelegt wird.
Privatpersonen werden sich, so die Begründung zur Petition, Elektroautos erst dann anschaffen, wenn auch zuhause die Möglichkeit zum Laden besteht. Die Anzahl der Mieter in Deutschland übersteigt die der Hauseigentümer – mit vollkommener baulicher Freiheit in eigener Garage. Jedoch haben Wohnungsmieter und Vermieter angesichts der derzeitigen Rechtslage praktisch keine Möglichkeit, einen Elektroanschluss in einer vorhandenen Tiefgarage problemlos durchzusetzen. Grund: Das Wohnungseigentumsgesetz sieht einen einstimmigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft vor, der in der Praxis fast nie erreichbar ist.
Die Petition fordert deshalb die Umsetzung eines von drei Bundesländern über den Bundesrat Mitte 2016 eingebrachten Gesetzesvorschlags. Dieser sieht vor, dass entsprechende bauliche Veränderungen von (Einzel-)Eigentümern in einer Eigentümergemeinschaft künftig deutlich einfacher erreicht werden können. Mietern soll das Recht eingeräumt werden, auf eigene Kosten eine Installation eines Ladeanschlusses vorzunehmen.
Andilectric meint
Hab unterzeichnet. Hoffe es machen alle Elektroauto-Fans mit! Toitoitoi
Drive-Er meint
Bitte alle, die für diese Petition sind, bitte mitzeichnen.
Aktueller Stand: 251 Personen haben gezeichnet – das wird wohl nix, wie sollen 50.000 Personen bis 15.02. hier zeichnen ?
e-driver meint
In Österreich ist es ähnlich geregelt wie in Deutschland. Eine gesetzliche Rahmenbedingung, die es Mietern und Eigentümern das Recht einräumt, eine Wallbox auf dem Stellplatz in Gemeinschaftsgaragen zu installieren, ist längst überfällig. Ich habe zeitraubende Wege zu Baupolizei, Miteigentümer und Hauseigentümer hinter mir. Mit Erfolg. Künftig sollte eine Anzeige bei der Hausverwaltung samt eines Installationsplanes vom Fachbetrieb genügen.
BR meint
Was haben wir doch in Deutschland für eine seltsame Rechtsprechung. Wenn für tausende oder zigtausende Euros eine Garagenanlage revoviert wird reicht ein Mehrheitsbeschluß der Eigentümer – wenn ich aber einen Stromanschluß einreichten will brauche ich Einstimmigkeit? Das kann ich mir nicht so recht vorstellen und wenn es doch so sein sollte wird das nie was werden mit der Elektromobilität in Deutschland.
Die Politik wird niemals zügig die Gesetze ändern. Die Kfz-Lobbyisten werden alles verhindern und die Politik nickt es ab.