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Tesla-Klage gegen Umweltbonus-Rückzahlung abgewiesen

22.10.2018 in Autoindustrie, Politik von Thomas Langenbucher | 2 Kommentare

Tesla-Klage-Umweltbonus-Bafa

Bild: Tesla

Im April hatte Tesla Klage gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht. Die Behörde habe ein Elektroauto des Unternehmens zu Unrecht von einer Förderung ausgeschlossen, so der Vorwurf. Das Verwaltungsgericht Frankfurt wies den Eilantrag des US-Herstellers nun als unzulässig zurück.

Das BAFA hat Teslas Limousine Model S in diesem Jahr für mehrere Monate von der Liste der mit dem „Umweltbonus“ förderbaren Elektroautos gestrichen. Im Juli gab die Behörde die Rückabwicklung bereits ausgezahlter Zuschüsse bekannt. Wer vor dem 6. März 2018 für ein Model S die staatliche Kaufprämie erhalten hat, muss diese zurückzahlen. Betroffen sind rund 800 Käufer.

Nach den Umweltbonus-Richtlinien wird der Erwerb eines Elektroautos nur dann gefördert, wenn das jeweilige Basismodell zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Leasingvertrags zu einem Netto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro bestell- und lieferbar gewesen ist. Das BAFA wirft Tesla vor, getrickst zu haben, indem das Model S nicht wie angeboten ausgeliefert wurde.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt kam zu dem Schluss, dass die Überprüfung, ob das Modell ein förderwürdiges Elektroauto sei, die Rechte des Herstellers nicht berührt. Tesla könne das Fahrzeug weiter verkaufen. Ein möglicher Imageschaden infolge der Streichung begründe kein einklagbares Recht. Tesla kann gegen den Beschluss nun Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

Das Model S wird nach neuen Gutachten und Zusagen von Tesla mittlerweile vom BAFA wieder als förderfähiges Elektroauto ausgewiesen. Im Rahmen des seit Anfang Juli 2016 erhältlichen Umweltbonus kann für rein batteriebetriebene Pkw eine Förderung in Höhe von 4000 Euro in Anspruch genommen werden. Die Finanzierung übernehmen jeweils zur Hälfte der Staat und der Hersteller.

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Via: Teslamag.de
Tags: Förderung, Tesla Model SUnternehmen: Tesla
Antrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Thoralf Will meint

    22.10.2018 um 10:32

    Falsch.
    Man beantragt keinen Zuschuss von 4000 €.
    Man bekommt 2000 € Rabatt vom Händler und kann dann einen Zuschuss von 2000 € beantragen.

    Warum das immer wieder falsch kommuniziert wird, verstehe ich nicht.

    Quelle: Ich habe mir letztes Jahr gerade selbst ein Elektroauto mit Förderung geholt.

    • Redaktion meint

      22.10.2018 um 10:42

      „Förderung“ trifft es besser – aktualisiert!

      VG
      TL | ecomento.de

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