Der Bundesverband eMobilität (BEM) bringt für den Hochlauf der Elektromobilität und die Absicherung der dazugehörigen Netzzugänge die Grundversorgung deutscher Haushalte mit einer Mindestanschlussleistung von 3,7 kW je dazugehörigem Stellplatz ins Gespräch. BEM-Vorstand Markus Emmert erörterte auf der Münchner Fachmesse für Ladeinfrastruktur und Elektromobilität Power2Drive die Notwendigkeit abgesicherter Stromversorgung. Dies könne durch eine Grundversorgungspflicht deutscher Energieversorgungs-Unternehmen für die E-Mobilität gewährleistet werden.
„Der Gesetzgeber fördert zwar den Bau von Wallboxen in Ein- und Mehrfamilienhäusern, für die Installation von Netzanschlüssen auf Seiten der Energiewirtschaft gibt es jedoch keinerlei Push-Funktion“, sagte Emmert. Er schlage deshalb eine gesetzlich verankerte Mindestanschlussleistung im Stromnetz vor, die nach dem Einbau auch den Anschluss von Ladeinfrastruktur deutlich vereinfachen und die Elektromobilität vorantreiben könne.
Im Detail nannte Emmert die Grundversorgungspflicht aus §2 Absatz1 Energiewirtschaftsgesetz, das explizit um die Grundversorgung für Mobilität erweitert gehöre. Anders ausgedrückt: „Wäre der Stromanschluss standardisiert für das Laden von E-Fahrzeugen nutzbar, entfiele für zahlreiche Verbraucher*innen der leidige und zeitintensive Antrag auf Netzanschluss bei den Netzbetreibern“, so der BEM.
Der BEM weist immer wieder auf das wachsende Zusammenspiel zwischen Energiewelt und Autoindustrie für die Mobilitätswende hin. Nach Ansicht des Verbands meint das nicht nur die Anhebung der Stromanteile von Erneuerbarer Energie, sondern auch die Änderung energierechtlicher Regelungen. E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur könnten in den Netzbetrieb integriert werden, um die alltägliche Mobilität emissionsfrei zu gestalten. Hierbei sei der massenhafte Einsatz von Batterien in Kopplung mit Photovoltaik-Anlagen wie auch die Verarbeitung der digitalen Daten zur Analyse des Ressourcenverbrauchs von Mobilität zu nennen.
Priusfahrer meint
Ab Mitte 2022 soll jedes neu errichtete Gebäude eine Solaranlage auf dem Dach haben.
Ab 2023 wird bei jeder Dachsanierung eine Solaranlage als Ergänzung vorgeschrieben.
So ein Gesetzesentwurf der Grünen / SPD zu einer bundesweiten Solarpflicht.
Peter W meint
Braucht man dafür Gesetze? So mancher Vermieter wird sich in einigen Jahren ärgern, wenn die Mietwohnung wegen fehlender Lademöglichkeit unattraktiv wird.
Falscher_Hase meint
Mietwohnungen unattraktiv? Solange noch hunderte Bewerber zu jeder Wohnungsbesichtigung erscheinen, und sei das Mietobjekt noch so vergammelt, muss sich kein Vermieter über sowas wie Wallboxen gedanken machen.
DerMond meint
Probleme mit Rechtsansprüchen, die andere dann einhalten sollen, lösen zu wollen ist abgesehen von den Kosten eine ganz billige Nummer. Aber hauptsache Sternchen.
EdgarW meint
Die billigste Nummer ist dein Kommentar :-D
Die Kosten entstehen so oder so. Wo heute noch mit zu niedriger Leistung für (zumindest gebalancete) Ladeplätze an jedem zum Haus gehörigen Stellplatz installiert (bzw vom Netzanbieter installiert) bekommt, hat später doppelte Kosten für die Nachrüstung.
DerMond meint
Dafür ist deiner unverständlich, soll das Wo ein Wer sein?
Wer mal eben (Strom)leistungen für den Verbraucher garantieren will, der muss auch sagen wieviel Geld das kosten darf. Wie wärs noch mit einer Windstromgarantie obendrauf?
badsoden meint
Unsinn. Man sollte die Energiewirtschaft zwingen variablen Strompreisen anzubieten, abhänging von (grünes) Angebot und Nachfrage. Dazu braucht man endlich mal intelligenter Zähler in den Häuser. Dan regelt es sich von ganz alleine weil alle versuchen werden bei niederige Strompreisen zu laden.
Batterien im Haushalt ist nett aber angenommen, wir haben weltweit Batteriemangel, dann würde ich die eher erst mal ind en Autos stecken. Wie gesagt, bei variablen Strompreisen wird den Strom schon abgenommen werden. Kann man ganz leicht uber den Preis regeln. Ist dazu ressourcenschönend.
Unverständlich, dass die Politik sich für dieses Thema so drückt. Entweder aus inkompetenz oder weil die Energielobby keine variablen preisen mag.
EdgarW meint
Kunden, die dies wünschen, brauchen lediglich einen Anschluss bei aWATTar und gleichartigen Stromanbietern mit variablen Stundenpreisen abzuschließen, ein SmartMeter wird dann gleich mit angeschlossen.
EdgarW meint
*Anschluss -> Stromvertrag
MichaelEV meint
Nur das ein großer Teil des Endkundenpreises nicht variabel und dieses Konzept in DE deshalb noch weitgehend wirkungslos ist.
David meint
Es ist dann mit Wirkung, wenn viele mitmachen. Mir persönlich ist der Strompreis privat nicht wichtig, ich will aber, dass sich etwas im Markt ändert und bin deshalb bei so einem Anbieter, Tibber.
Tommi meint
Zwingen? Da ist es wieder, die Planwirtschaft. Der Stromanbieter könnte das ja anbieten, wenn er einen Vorteil davon hat. Ich könnte mir vorstellen, dass man den Strom an der Wallbox billiger bekommt, wenn der Anbieter die Ladeleistung bei Bedarf runter regeln kann. Aber das sollte der Anbieter entscheiden, ob es sich für ihn rechnet.
Gurkenhobel meint
Bitte kein Zwang; im übrigen lade ich das e-Auto wenn die Sonne scheint, einphasig mit bis zu 7,3 kW ( max.1,3 kW vom Netz und der variable Rest von der PV über einen Wechselrichter von solaredge ). Eine zweite PV hilft mir dabei den Netzbezug zu senken – auf unter 1000 kWh/Jahr im EFH – und das OHNE HausSpeicher, OHNE Wallbox und OHNE „intelligenten“ Zähler!