Hamburg stellt die Weichen, damit umweltverträgliche Antriebe im Straßenverkehr stärker zur Geltung kommen. Durch zusätzliche Anreize sollen noch mehr Elektrofahrzeuge auf die Straße gebracht werden.
Auf neuer bundesrechtlicher Grundlage werden ab sofort für Elektroautos und Plug-In-Hybride neue Kennzeichen erteilt, um Bevorrechtigungen an Ladesäulen im Straßenraum gewähren zu können. Zudem wird die vom Gesetzgeber eröffnete Möglichkeit zu Befreiungen von der Gebührenpflicht auf parkraumbewirtschafteten Flächen genutzt: Bereits drei Tage nach Inkrafttreten dieser neuen Rechtslage auf Bundesebene hat Hamburg als erster deutscher Standort seine Parkgebührenordnung angepasst und Elektroautos von der Parkgebührenpflicht im gesamten Stadtgebiet befreit. Die Regelung tritt am 01.11.2015 in Kraft und gilt bis ins Jahr 2020.
Unterdessen kommt auch der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur gut voran. Zusätzliche Standorte werden laufend neu in Betrieb genommen, bestehende Ladesäulen wurden benutzerfreundlich ertüchtigt.
Damit ab sofort eine Vielzahl an Elektromobilisten diese Infrastruktur nutzen können, schließt Stromnetz Hamburg GmbH, Koordinator für die öffentliche Ladeeinrichtungen, nach und nach Zugangsverträge mit den verschiedenen Elektromobilitätsanbietern ab. Damit wird auch für diese Kunden der uneingeschränkte Zugang zur Ladeinfrastruktur sichergestellt.
Tom meint
Daran sollten sich bitte mal alle anderen Bundesländer ein Beispiel nehmen…