Alle wichtigen Informationen zur Elektroauto-Kaufprämie (Voraussetzungen, Summen, Modelle, Preise und weitere Details) finden Sie hier »
Das Bundeskabinett von Angela Merkel hat grünes Licht für eine als „Umweltbonus“ umschriebene Kaufprämie für Elektroautos gegeben. Autokäufer erhalten demnächst bis zu 4000 Euro Zuschuss beim Erwerb eines Stromers. Zusätzlich werden Elektro-Pkw ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, bislang galt die Steuerbefreiung für fünf Jahre. Außerdem wird das Aufladen eines Elektroautos im Betrieb des Arbeitgebers zukünftig nicht mehr als geldwerter Vorteil versteuert.
Auch Arbeitgeber sollen von dem Gesetzentwurf profitieren und sich über die Lohnsteuer den Aufbau von Ladestationen auf ihrem Betriebsgelände bezuschussen lassen können. Beides sieht der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vor. Das beschlossene Gesetz ist Bestandteil eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung, auf das sich die Spitzen der Fraktionen Ende April geeinigt hatten.
Bundesamt für Wirtschaft (Bafa) zahlt Prämie aus
Die umstrittene Kaufprämie sieht einen Betrag in Höhe von 4000 Euro für den Kauf eines reinen Elektroautos vor. Für teilelektrische Plug-in-Hybridautos mit über einen Stecker wiederaufladbarer Batterie und Verbrennungsmotor werden 3000 Euro gezahlt. Bund und Industrie tragen jeweils die Hälfte des Zuschusses. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das den staatlichen Bonus auszahlen wird. Die Anträge sollen in Kürze online beim Bafa gestellt werden können. Das Amt vergibt die Förderung solange, bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind – spätestens 2019 ist Schluss. Die Hersteller sollen ihren 50-Prozent-Anteil an der Prämie als Rabatt auf den Kaufpreis gewähren.
Beantragen können die Kaufprämie Privatpersonen, Firmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Bedingung ist, dass das Basismodell des erworbenen Fahrzeugs nach Listenpreis nicht teurer als 60.000 Euro ist. Die Zuschüsse gibt es nur für Fahrzeuge, die nach dem 18. Mai gekauft wurden und mindestens neun Monate gehalten werden. Außerdem zahlt der Staat nur, wenn der Hersteller des erworbenen Elektroautos die Hälfte der Prämie beisteuert. Neben BMW, Daimler und VW haben bisher die Anbieter Kia, Nissan sowie Renault ihre Beteiligung an der Finanzierung zugesagt. Die Bundesregierung will ihren eigenen Fuhrpark zu 20 Prozent mit Elektro-Pkw ausstatten.
Mehr Ladestationen für Elektroautos
Neben Zuschüssen für den Kauf eines Elektroautos und Steuererleichterungen soll Elektromobilität auch durch den Aufbau eines flächendeckenden Ladenetzes bestehend aus 5000 Schnell- sowie 10.000 regulären Ladestationen gefördert werden. Für die Ladeinfrastruktur stellt der Bund von 2017 bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. „Wir starten heute unsere Ladesäulen-Offensive für Deutschland“, erklärte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Als mögliche Standorte von Ladesäulen nannte der Minister Tankstellen und Autohöfe an Hauptverkehrsachsen, Einkaufs- und Sportzentren, Carsharing-Stationen sowie Bahnhöfe, Flughäfen und Messezentren.
Die Förderinitiative soll für bis zu 400.000 neue Stromer sorgen, um insgesamt 500.000 Elektroautos in Deutschland zu erreichen. Zu Jahresbeginn waren bei 45 Millionen Pkw insgesamt lediglich 25.500 E-Autos und 130.000 Hybride zugelassen. Im vergangenen Jahr wurden 12.363 Elektro-Pkw und 33.630 Hybride neu zugelassen. Insgesamt werden für das Programm 1,2 Milliarden Euro bereitgestellt, die je zur Hälfte vom Staat und von der Autoindustrie getragen werden. Die staatlichen Mittel für das Förderpaket sollen aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ bereitgestellt werden, die vorgesehenen Maßnahmen müssen allerdings noch von Bundestag und -rat beraten und verabschiedet werden.
Erika Winter meint
Es soll ja beschlossen werden eine Prämie von 4.000 € für Elektro-Autos zu gewährleisten und KFZ Steuer für 10 Jahre zu erlassen. Für mich wäre das eine Alternative mir ein Elektro-Auto anzuschaffen.
SimonDeluxe meint
„Zusätzlich werden Elektro-Pkw ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, bislang galt die Steuerbefreiung für fünf Jahre.“
„bislang“ bedeutet in diesem Zusammenhang, seit dem 01.01.2016 – der noch garnicht so lange her ist – und vor dem 18.05.2011. (vgl. § 3d KraftStG)
Oder habe ich den Paragraphen falsch verstanden?
ecomento.de meint
Auf Zoll.de wird die aktuelle Regelung recht verständlich dargestellt:
„Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt
– 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 oder
-5 Jahre bei Erstzulassung ab 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020.“
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigung/Elektrofahrzeuge/elektrofahrzeuge_node.html
VG
TL | ecomento.de
holi meint
Das ist noch die alte Regelung ( Beamte…) .Neu gilt Steuerbefreiung
über 10 Jahre auch für Pkw die von 1.1.16 bis 18.05.16 zugelassen wurden.
ecomento.de meint
Richtig, die 10 Jahre Steuerbefreiung sollen nun auch rückwirkend für Pkw-Zulassungen ab dem 1.1.2016 gelten! Es ging aber in diesem Fall um die alte Regelung, so wie wir die Frage verstanden haben.
VG
TL | ecomento.de
SimonDeluxe meint
Ich wollte damit nur sagen, dass die Formulierung so klingt, als wäre die 10-jährige Steuerbefreiung etwas neues, nie dagewesenes – obwohl es ja laut der aktuellen Regelung (§ 3d KraftStG) über Jahre hinweg und bis Ende letzten Jahres eben genauso war. Aber das Volk vergisst ja schnell – bzw. hat ja eh keine Ahnung ;)
ecomento.de meint
Uns würde nicht wundern, wenn sich da kurzfristig wieder etwas ändert. Trotz dem Beschluss diese Woche ist leider einiges noch offen bzw. interpretationswürdig…
VG
TL | ecomento.de
Dennis meint
Das Firmen ebenfalls dürfen, war schon vorher bekannt. Dumme Frage: Weiß schon jemand etwas bezüglich der „Maximalsumme“ von 60.000 Euro? Ich habe gerade mit BMW telefoniert. Die gute Frau sagte mir, dass es nämlich noch nicht durch ist, ob das nun wirklich netto oder vielleicht doch brutto ist. Wegen ihrem X5 hoffen sie natürlich auf netto, aber das ist eben noch offen. Falls wer was weiß…
ecomento.de meint
Das haben wir uns auch schon gefragt – plötzlich fehlt das „Netto“ bei den Angaben der Bundesregierung. Bei der offiziellen Mitteilung nach der Einigung Ende April war aber definitiv von „Netto-Listenpreis“ die Rede. Kaufen bzw. bestellen sollte man daher erst, wenn die Antragsformulare vorliegen. Diverse Aspekte scheinen immer noch nicht geklärt oder kommuniziert worden zu sein.
VG
TL | ecomento.de
Dennis meint
Korrekt, überall stand klar und deutlich „netto“. Nun scheint plötzlich keiner mehr Bescheid zu wissen. Netto? Oder doch brutto? Die BMW-Dame (zuständig für BMWi) war wie gesagt ebenfalls vollkommen ratlos. Da werden die nächsten Tage mal wieder spannend. Lassen wir uns überraschen… Einen konkreten Starttermin gibt es ebenfalls noch nicht, oder? Und mit der EU-Kommission soll es doch ebenfalls Ärger gegeben haben, ob die Förderung überhaupt rechtens ist?! Irgendwie habe ich mehr Fragen als vorher.
Dennis meint
Doch netto! Gerade auf bmwi.de gefunden:
„Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen.“
Frisch vom heutigen 18. Mai, Link: http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=766888.html
ecomento.de meint
Danke für den Hinweis! Wirklich trauen sollte man aber wohl trotzdem erst den Antragsformularen – scheint derzeit alles noch leicht chaotisch zu sein bei Bund, Ministerien & Co…
VG
TL | ecomento.de
Tom meint
Da bleiben immer noch viele Fragen offen.
1. Wie konkret läuft das Antragsverfahren? Ab wann kann man mit welchen notwendigen Informationen die Förderung beantragen? Muss man schon gekauft haben, bis man erfährt, ob’s klappt oder nicht? Transparenz? (z.B. ein immer aktueller Zähler, wieviel Geld noch im Topf ist)
2. Aufladen am Arbeitsplatz/Entfall der Versteuerung als geldwerter Vorteil: Ich fahre bereits einen Stromer als Dienstwagen und versteuere den nach de 1% Regel. Habe ich auch etwas von dieser Neuregelung (die ich – so oder so – wirklich gut finde)?
3. „Arbeitgeber können sich über die Lohnsteuer den Aufbau von Ladestationen auf ihrem Betriebsgelände bezuschussen lassen“: Wie funktioniert das denn konkret?
ecomento.de meint
Wir stellen gerade eine Übersicht mit den bislang bekannten Infos zusammen. Leider fehlen immer noch einige Angaben, außerdem sind diverse Details nicht eindeutig formuliert. Die finalen Voraussetzungen sowie die genaue Abwicklung werden wohl leider erst ersichtlich, sobald die Antragsformulare veröffentlicht wurden.
VG
TL | ecomento.de
stan meint
„Die Förderinitiative soll für bis zu 400.000 neue Stromer sorgen, um insgesamt 500.000 Elektroautos in Deutschland zu erreichen. “
400 000 (PH)EV’s bis Ende 2019:
Bei einem aktuellen Absatz-Verhältnis in DE (2015) von 1/3 EV und 2/3 PHEV, sind das 266666 PHEV’s (3000€) und 100000 EV’s (4000€), also insgesamt 366666 geförderte Fahrzeuge.
Für diese lächerliche Anzahl an Fahrzeugen, soviel Geld rausblasen???
Wahnsinn…
Und wenn man mal Tesla mit dem Model 3 außen vor lässt, wer hat aktuell die Kapazitäten um 100000 (PH)EV’s pro Jahr und nur für den deutschen Markt zu fertigen?
Peter meint
Firmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine ? Dann ist der Prämientopf wohl bald ausgeschöpft wenn jetzt noch Firmen die Förderungen bekommen. Am besten Herr Dobrindt kauft sich noch nen neuen i3 mit der Prämie…
Nöler meint
Die Regierung möchte auf diesem Wege mehr Gebrauchtwagen auf den Markt schieben, um die Fahrzeuge dort erschwinglicher zu machen. Nur, daß die Kisten mit nicht einmal 100km realer Reichweite kaum einer als Erstfahrzeug haben möchte. Erst ab 30kwh Batteriekapazität wird die Sache interessanter.