Die in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltenen Regelungen zur Unterstützung der Elektromobilität stoßen bei Experten weitgehend auf Zuspruch. Sie seien als „flankierende Maßnahmen“ durchaus geeignet, hieß es während einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. Käufer von Elektroautos sollen dem Regierungsentwurf nach weitere Steuererleichterungen erhalten. So soll die seit Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge auf zehn Jahre verlängert werden. Außerdem regelt der Gesetzentwurf eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile beim Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers.
Die in dem Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen seien eine sinnvolle Ergänzung zur Kaufprämie für Elektroautos, hieß es vom Verband der Automobilindustrie (VDA). Ähnlich bewertete das ein Vertreter der IG-Metall Baden Württemberg. Die Kaufprämie – 4000 Euro Zuschuss gibt es für Käufer reiner E-Autos, 3000 Euro für Käufer von Plug-in-Hybridautos – stelle in Verbindung mit dem Gesetzentwurf ein gutes Gesamtpaket dar, sagte der Gewerkschaftsvertreter. Mit Blick auf die geplanten Steuerbefreiungen beim Aufladen des Fahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers machte er deutlich, dass die damit für den Arbeitnehmer verbundenen Vorteile zusätzlich zum geschuldeten Lohn gewährt werden müssten.
Aus Sicht des Autoherstellers BMW ist die Kaufprämie ebenso wichtig für die Fortentwicklung der Elektromobilität wie die Weiterentwicklung bei der Ladestruktur. Mit dem Gesetzentwurf würden richtige Anreize gesetzt, hieß es seitens des BMW-Vertreters, der sich gleichzeitig dafür aussprach, auch Hybridautos von der Kfz-Steuer zu befreien. Professor Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin stimmte der Forderung teilweise zu. Es wäre vorstellbar, für derartige Fahrzeuge eine fünfjährige Befreiung von der Kfz-Steuer zuzulassen, so dass noch eine hinreichende Differenzierung zu der Steuerbefreiung bei Elektrofahrzeugen besteht, sagte der Steuerrechtsexperte.
Verbände fordern technikneutrale Abgaben und Plicht zu Ökostrom
Kritik an der Gegenfinanzierung der Kaufprämie und der geplanten Kfz-Steuerbefreiung über den Bundeshaushalt statt über andere Steuern im Verkehrssektor gab es vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu). Die Förderung müsse technikneutral sein, befand der Nabu-Vertreter. Fahrzeuge mit hohen Kohlendioxidemissionen müssten stärker belastet und effiziente Fahrzeuge mit niedrigem Kohlendioxid-Ausstoß steuerlich begünstigt werden, sagte er. Derzeit sei außerdem die Subventionierung von Verbrennungsmotoren noch zu groß, als dass mit dem Gesetzentwurf, „gegen den im Grunde nichts einzuwenden ist“, der Elektromobilität zum Durchbruch verholfen werden könne.
Mit den geplanten Maßnahmen sei eine einseitige Bevorzugung des Verkehrsträgers Straße verbunden, kritisierte der FÖS-Vertreter. Individualverkehr – auch im Elektroauto – sei immer noch deutlich umweltschädlicher als etwa der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV). Grundsätzlich zu diskutieren sei auch die Frage, ob nicht die Gewährung der Steuerbefreiung an bestimmte Auflagen – wie etwa der Nutzung von Ökostrom – geknüpft werden muss. Diese Ansicht teilte auch der Steuerberaterverband. Die Förderung von E-Autos durch das Steuerrecht sei erst legitim, wenn diese sich auch tatsächlich positiv auf die Umweltbilanz auswirkt, sagte dessen Vertreter.
Hartmut meint
Es ist auch ganz wichtig, daß ein Besitzer eines, oder sogar 2 E Autos in einer
Wohnanlage mit mehreren Eigentümern, eine entsprechend starke Ladung seines
E Autos ermöglicht werden kann !
PS. ich bin ein Vermieter
Thorsten meint
Es überrascht mich doch immer wieder, dass die „Argumente“ von NaBu und FÖS eine ähnliche intellektuelle Bandbreite aufweisen, wie man sie auch von AfD-Wählern gewohnt ist: Egal welcher Sachverhalt vorliegt, er wird immer und ausschließlich aus einem einzigen Blickwinkel und im Rahmen einer einzigen Umgebung gesehen. Bornierter geht es wohl kaum!
Das Geplapper der genannten Verbände mag aufziehe Kernbereiche urbaner Metropolen zutreffen. Aber die Leute, die sich Elektromobilität leisten können, wohnen meist im ländlichen Speckgürtel urbaner Zentren oder gleich ganz auf dem Land. Aber genau da ist ÖPNV abseits der Schulbusse eine Totgeburt! Vom PKW auf den ÖPNV steigt nur um, wer ein attraktives ÖPNV-Angebot vorfindet. Das mag in der Stadt gegeben sein. Auf dem Land hieße das: Im 20-Minuten-Takt fährt von morgens 5:30 Uhr bis 22.30 Uhr ein Bus der durchschnittlich mit drei Leuten besetzt ist, von denen einer der Busfahrer ist. Fahrtzeit und Fahrtstrecke können sich beispielsweise bei einem sternförmigen Nahverkehrsnetz erheblich erhöhen. ÖPNV auf dem Land ist weitgehend witzlos!
Solange die pseudokompetenten „Kompetenzträger“ ihren geistigen Horizont (die Distanz zwischen Nasenspitze und Brett) nicht beträchtlich erhöhen, solange sollten sie besser nur die Ziehung der Lottozahlen oder inhaltlich ähnlich bedeutsame Dinge kommentieren!
Besonders auf dem Land wirkt sich die Nutzung der Elektromobilität besonders positiv aus, weil sehr viele kurze und ultrakurze Strecken anfallen. Ein Auto mit Verbrennungsmotor geht bei dieser Nutzung schneller kaputt, als man es reparieren kann. Einem Elektroauto machen Kurzstrecken nichts aus – im Gegenteil!
Starkstrompilot meint
Danke Thorsten. Exakt. Trotzdem scheinen auf dem Land die gleichen Kompetenzträger zu sitzen, die jeden ÖPNV haben wollen, den sie kriegen können und sei ein Schienenfahrzeug auch mit Diesel angetrieben, in dem nachher niemand sitzt.
Hauptsache sie ziehen ihr Dogma durch und bekommen ihre Öffis, dabei könnten sie mit dem dafür nötigen Geld alle elektrische Autos fahren.
Hans-Peter meint
Ich wohne „am Land“ fahre pro Jahr 35.000 KM vollelektrisch.
Der Quatsch das man ein E-Auto nicht in der STadt, auch ohne eigenen Parkplatz, betreiben kann ist mit Blick auf meine Lade Aap für Berlin, Bankfurt, Hamburg etc. etc. etc. einfach nur lächerlich.
Im „schlimmsten Fall“ fährt mal eben einmal die Woche zu Ikea, isst dort etwas und lädt dort seinen Akku für die ganze woche vol..
Leonardtronic meint
Die Knüpfung der Steuerbefreiung an die Nutzung von Ökostrom ist wohl als Wunschdenken der Steuerberater zu betrachten. Einmal irgendwo an einer „schmutzigen“ Ladesäule getankt und die Steuerbefreiung wird verweigert.
Und dann soll der Steuerberater die Weitergewährung besorgen.
Hans-Peter meint
Achsoo, das E-Auto muss absolut clean sein. Bis zur letzten Schraube. Beim Ölverbrenner ist es schnuppe, woher die Dino Suppe kommt. Dort zählt man nur die Schadstoffe am Auspuff (falls der überhaupt mal arbeitet).