Jeder Elektroauto-Fahrer kennt das Problem: Man kommt mit fast leerem Akku an einer der spärlich vorhandenen Ladesäulen an – und sie ist zugeparkt von einem Benziner oder Diesel. Einige Städte gehen verstärkt dazu über, unrechtmäßig an Ladesäulen parkende Autos kurzerhand abzuschleppen.
In Stuttgart etwa, wo die städtische Verkehrsüberwachung allein im Jahr 2016 knapp 4000 Knöllchen an Ladesäulen-Blockierer ausgestellt hat, werde nun häufiger auch zu drastischeren Mitteln gegriffen. Die 10 bis 30 Euro, die für das Knöllchen fällig werden, scheinen nicht Abschreckung genug zu sein.
Beim Abschleppen „wird es für die Betroffenen deutlich teurer“, sagte Joachim Elser, Chef der Stuttgarter Verkehrsüberwachung, der Stuttgarter Zeitung. Neben den Kosten für den Abschleppvorgang kommen demnach weitere Gebühren hinzu, die sich auf bis zu 250 Euro summieren können. Die Maßnahme sei notwenig geworden, da allein durch Strafzettel keine Besserung der Situation in Sicht schien. „Dieses Jahr sind es bis jetzt auch schon wieder 2400 Verwarnungen“, erklärte Elser der Zeitung.
Car2Go-Nutzer müssen laden
Knifflig wird die Sache für Nutzer des Carsharing-Angebots Car2go. Denn die Stuttgarter Flotte besteht aus 550 Elektroautos. Car2go-Nutzer sind ebenfalls dazu verpflichtet, sich an die Ladevorschrift der Stadt zu halten. Heißt: Parken an Elektroauto-Ladesäulen nur dann, wenn das Fahrzeug auch geladen wird. Eine entsprechende Passage findet sich deshalb auch in der aktualisierten Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Autovermieters, die ab 13. September gelten sollen. „Damit wollen wir bei den Kunden das Bewusstsein für die Regelung schärfen“, erklärte Car2go-Sprecher Daniel Hörer der Zeitung.
Vladimir Matijasevic meint
Bei dem Aufbau von den Ladesäulen sollen ab sofort folgenden Regeln gelten:
1. Ladesäulen dürfen keinesfalls am Parkplätzen gestellt werden. Parkplätze sind Mangelware in großen Städten. Alle Parkplätze sollen für alle Autos gleichberechtigt genützt werden.
2. Wie beim Brennstoffen, die Ladesäulen müssen ausschließlich am dafür bestimmten und dafür aufgebauten Elektro-Tankstellen installiert werden. Um die Sache zu beschleunigen und um der vorhandenen öffentlichen Platz zu sparen, jede heutige Tankstelle soll gesetzlich verpflichtet werden mindestens zwei Ladesäulen zu installieren, je nach räumlichen Möglichkeiten.
3. Ladezeit muss auf maximal 30 Minuten limitiert werden. Der Fahrzeugbesitzer muss während ganzes Ladezeit beim Fahrzeug bleiben. Alle E-Autohersteller versprechen, dass eine Aufladung auf 80% der Batteriekapazität dauert ca. 20 Minuten. Diese Angabe soll pflichtig werden und als solches auch genützt werden.
Und noch zu den Themen Umwelt und E-Mobilität: bitte, keine Panik, Hektik und Euphorie! Mit kühlen Kopf in Zukunft schauen und langfristig planen. Alles anderes führt Deutschland nur in Chaos!
Guenther Huck meint
Eine fiese Sache wenn Verbrenner eine E-Ladesäule zuparken! Wie aber gehen wir mit den E-Autos um. die die wenigen öffentlichen Ladesäulen als Privatparkplätze missbrauchen?
Langfristig kann die Lösung nur daraus bestehen, dass z.b. immer neun Parkplätze nebeneiander als Gruppe mit (Schnarch)ladesäulen ausgerüstet werden. Das ganze in Verbindung mit einem Lademanagment, wobei, wenn nur ein E-Parkplatz einer Gruppe besetzt ist, diese mit 22kw Ladenleistung versorgt wird. Sollten alle 9 Ladestellen besetzt sein erhält jeder nur mehr 3,5kw Ladeleistung. Stuflos geregelt könnten die Ladeplätze dann auch als „Parkplätze“ benutzt werden.
Thomas Wagner meint
Abschleppen ?
Das einzig Richtige !
Tom106e meint
Sorry, das ist nichts Neues. Für Stuttgart vielleicht.
Ich fahre seit 2009 elektrisch, bis Mitte 2010 war ich Gast an öffentlichen Ladesäulen. 7-8 Mal habe ich in der Zeit abschleppen lassen, nie jedoch Auswärtige. Meine Beobachtung in der Zeit: 90% der Blockierer waren recht „dicke“ Autos. Kein Wunder das Knöllchen nicht helfen bei einem finanzstarken Klientel.
Nervig ist es trotzdem – und nach 18 Monaten voller vergeudete Lebenszeit durch warten auf Polizei und Abschleppwagen verschaffte ich mir einen Stellplatz mit Stromanschluss.
McGybrush meint
Es müsste eine Außnahmeregung gebdn das man in 2.ter Reihe halten darf um so viel zu laden das man weiter kommt.
Das man den anderen dabei zu parkt sollte dann keine Ordnungswiedrigkeit sein.
Alternativ wäre ein Siegel ähnlicht wie bei einer Pfändung/Beschlagnahmung gut der auf den Tankseckel geklebt wird. Die dauer wo dieser nicht entfernt werden darf wird dann an der Jährlichen Fahrleistung ausgemacht.
Muss man z.B. im Schnitt 1x die Woche Tanken muss das Siegel 2Wochen drauf bleiben. Ist der Tank bereis leer dann nur 1Woche.
Peter W. meint
Du hast vielleicht lustige Ideen ..
Am Besten wir investieren dann noch 10 Mio Euro um eine europaweite Ladestationenblockiererdatenbank aufzubauen.
Ich ärger mich auch meint meint
Die Datenbank gibt es schon seit Jahrzehnten in Flensburg
müßte nur etwas erweitert werden.Dürfte doch kein Problem sein.
Ich ärger mich auch meint
Es gibt eben Auto-fahrende Mitmenschen denen Regeln fremd sind.
Das fängt in der Tempo 30 Zone an und hört auf dem Behinderten Parkplatz
auf.Warum sollten die bei Ladesäulen eine Ausnahme machen ?
Da hilft nur abschleppen mit erhöhten Kosten,vielleicht sollten solche Menschen die
häufig deswegen auffallen mal zum „Idiotentest“.
Irgendwas stimmt doch bei solchen Menschen nicht.
Dr.M. meint
Ich finde das richtig. Schließlich käme wohl kein Fahrer eines Elektroautos auf die Idee, eine Zapfsäule an der Tankstelle zuzuwarten. Noch besser sind die zum Glück nur vereinzelten Berichte von Teslafahrern, die von vor Superchargern absichtlich quergestellten Verbrenner-SUVs berichten.
Aber auch für Fahrer von Elektroautos gilt: Wenn der Akku voll ist, dann ist die Ladesäule zu räumen. Tesla hat ja nicht umsonst eine entsprechende Strafgebühr an seinen Superchargern eingeführt, um derartige rücksichtslose Zeitgenossen zu Vernunft zu bringen. Anscheinend scheint es nur mit :“Wer nicht hören will muß fühlen“ zu funktionieren.
Blackampdriver meint
Das Volk ist dumm..und bequem….das wußte schon Julius Cäsar vor über 2000 Jahren…nur mit drastischen Strafen kann man das in den Griff bekommen..nur die Ahnungslosen glauben noch an die Einsicht der Menschheit…das sind nämlich auch diejenigen, die ohne Blinker rumfahren, mit dem Handy daddeln und..und..also schleppt diese Zeitgenossen ab und verpasst ihnen nochmal eine Zwangsnachschulung in der Fahrschule..
Peter W. meint
Mit der Abschlepp-Regelung hätten die E-Autofahrer dann auch endlich die Möglichkeit sich die Säule frei räumen zu lassen. Was nützt dem E-Mobilisten der Strafzettel an der Windschutzscheibe des Verbrenners; er kann trotzdem nicht laden. Ein Anruf bei der Stadt, und die können den Abschlepper rufen.
Michael S. meint
…und trotzdem darf man eine halbe Stunde warten, bis die Säule dann tatsächlich zum Laden frei ist, bis Polizei und Abschleppdienst vor Ort sind.
Anonym meint
Sehr gute Aktion.
Auch wenn ich davon eigentlich so gut wie nie betroffen bin, finde ich die Regelung mit dem Abschleppen sehr sinnvoll. Wer sich bewusst auf einen eParkplatz stellt (die sind in der Regel genau so gut Beschildert und gekennzeichnet wie Feuerwehrzufahrten) nur weil er ein paar Meter Fußweg oder die Parkgebühren auf anderen Stellplätzen sparen will, soll ruhig tiefer in die Tasche greifen müssen wenn sie ihn doch erwischen!
Sowas passiert in 99% der Fälle mit Vorsatz. Es ist ja nicht wie „Ich stand zu lange an der Kasse, weil alle vor mir zu langsam waren und deswegen ist mein Parkticket abgelaufen und nun habe ich ein Knöllchen.“