Baden-Württemberg fördert mit sogenannten BW-e-Gutscheinen Elektromobilität und alternative Verkehrsmittel. Die Gutscheine sind für gemeinnützige Institutionen, Kindertagesstätten, Handwerksbetriebe, Einzelhandel, Busunternhemen, Taxibetriebe, Fahrschulen und Carsharer erhältlich. Gefördert werden Lastenräder, Miet-Pedelecs, Elektroroller, Elektrobusse, Elektroautos oder Elektrolastwagen.
„Mit dem BW-e-Gutschein beschränken wir uns bewusst nicht nur auf das E-Auto“, so Verkehrsminister Winfried Hermann. „Wir wollen einen Anreiz für eine neue Mobilität, eine E-Mobilität schaffen.“ Die E-Mobilitäts-Förderung der Landesregierung mit der „Landesinitiative III – Marktwachstum Elektromobilität BW“ (LE III) beläuft sich auf zusätzliche 43,5 Millionen Euro. Speziell Taxi-, Pflege- und Liefergewerbe sollen mit der Maßnahme zum Umstieg auf ein Elektrofahrzeug animiert werden.
Gemeinnützige Institutionen, Kindertagesstätten, Handwerksbetriebe und der Einzelhandel können sich die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads mit bis zu 4000 Euro fördern lassen. Kommunen mit Abstellplätzen an ÖPNV-Haltepunkten erhalten Zuschüsse für ein öffentliches Verleihsystem für Pedelecs, E-Bikes oder Elektro-Roller. Bus-Unternehmen erhalten bei der Umrüstung oder Anschaffung eines elektrisch betriebenen Busses eine Förderung von bis zu 100.000 Euro. Die gleiche Fördersumme gibt es für Unternehmen, die auf E-Lkws umsteigen.
Zusätzlich zur Förderung des Bundes fördert das Land Baden-Württemberg den Wechsel auf einen Stromer-Pkw. Im Fokus der Förderung mit BW-e-Gutscheinen stehen Fahrzeugflotten mit vielen täglichen Fahrten in der Stadt. Die Gutscheine bezuschussen die Fahrzeugunterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten. Die Fördersumme beträgt 6000 Euro für rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge und 1500 Euro für teilelektrische Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge.
Neben Taxibetrieben, Fahrschulen, Car-Sharing-Unternehmen sowie Pflege- und Sozialdiensten richtet sich die neue baden-württembergische Fördermaßnahme auch an Kommunen, Landkreise, Citylogistik, Kurier-Express-Paket-Dienste, Lieferdienste und die Einzelhandelslogistik in Luftreinhalteplangebieten. „In Umweltzonen ist es besonders wichtig, konventionelle Fahrzeuge durch saubere Antriebe zu ersetzen“, betont Minister Hermann.
Der BW-e-Gutschein kann ab 1. November 2017 beantragt werden. Weitere Informationen und den Förderantrag gibt es hier.
Redlin, Stefan meint
Egal ob Privatleute, Geschäftsleute, Hersteller oder Politiker, es ist immer wieder schön zu beobachten wie sich, mit egal was an Äußerungen, gegen die E-Mobilität gestellt wird. Dabei ist es eigentlich schon jetzt zwecklos. Was dran ist mit Kommen das kommt. Ich stell mich doch nicht mit einem Regenschirm in den Weg wenn vor mir ein Damm bricht. Irgendwie wirken die alle so auf mich. Lasst es doch kommen, ist geiles Fahren! Und ob Deutschland rülpst oder furzt, hat die globale Welt noch nie interessiert. Wo waren eigentlich damals die Großdemos gegen Smartphones?
BR meint
Wow, was für eine Entwicklung in BaWü – und wir hier in Bayern haben Seehofer, der ein Förderprogramm für Diesel will.
Priusfahrer meint
Und ich dachte immer dass gerade Fahrschüler keine E-Autos fahren sollen, damit sie anfahren und schalten lernen. Wir werden dann E-Fahrschul-Absolventen daran erkennen, dass ihre Kupplung beim bergauf Anfahren abraucht.
Christian meint
Garnicht, die werden dann brav ein BEV kaufen, weil sie mit dem Schalten überfordert sind. Macht aber nix. Ab 2025 wird sowieso nicht mehr selber gefahren!