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Viele Kommunen wissen nichts von möglichen Elektroauto-Privilegien

05.11.2018 in Politik von Thomas Langenbucher | 7 Kommentare

Elektroauto-Privilegien-Deutschland

Bild: Daimler (Symbolbild)

Der Kauf neuer Elektroautos wird in Deutschland seit 2016 im Rahmen des Umweltbonus mit 4000 Euro gefördert. Bereits seit 2015 genießen Fahrer von Stromern Privilegien im Straßenverkehr – vorausgesetzt, die Kommunen wenden die hierfür geschaffenen gesetzlichen Freiräume an. Doch viele Behörden wissen von den Möglichkeiten nichts.

Per Elektromobilitätsgesetz (EmoG) können für Elektroautos unter anderem reservierte Parkplätze geschaffen und die Benutzung von Busspuren erlaubt werden. Das Gesetz ist jedoch nur in gut der Hälfte aller Kommunen bekannt: 43 Prozent wissen vom EmoG gar nichts, wie die Regierung in ihrem ersten Evaluierungsbericht einräumen muss, berichtet der Tagesspiegel.

Laut der Berliner Zeitung erklärten in einer Umfrage im Auftrag des Bundesverkehrs- und Bundesumweltministeriums nur 22 Prozent der Kommunen, dass sie das EmoG und seine Bevorrechtigungen anwenden. In 11 Prozent der Kommunen sei dies für „nächstes Jahr“ geplant. 24 Prozent hätten das EmoG nicht angewandt, der Rest kenne das Gesetz nicht.

„Wenn bei über 40 Prozent der Kommunen das Gesetz nicht bekannt ist und nur ein Viertel der Städte davon Gebrauch macht, wird deutlich, dass die Bundesregierung zu wenig getan hat, um für die Umsetzung zu werben“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion Stephan Kühn dem Tagesspiegel. Die Bundesregierung müsse daher „mit Praxisleitfäden und Workshops stärker die Werbetrommel für das Gesetz rühren“.

Wird das EmoG angewendet, steigen laut dem Evaluierungsbericht die Bestands- und Neuzulassungszahlen von Elektroautos. Die Umsetzung gestalte sich in vielen Fällen aber nicht einfach: Parkplätze, die für E-Fahrzeuge reserviert sind, seien häufig von Verbrennern besetzt. Die Kommunen würden sich zudem beschweren, dass die Nutzung von Busspuren den ÖPNV behindert. Darüber hinaus sehe das EmoG derzeit keine Privilegien für Transporter und Lastwagen vor. Ein weiterer Kritikpunkt: Plug-in-Hybride mit Verbrennungsmotor und E-Maschine, die 40 Kilometer rein elektrisch fahren und maximal 50 Gramm pro Kilometer CO2 ausstoßen, werden wie Elektroautos behandelt.

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Via: Tagesspiegel
Tags: Elektromobilitätsgesetz, FörderungAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. EcoCraft meint

    06.11.2018 um 08:42

    Das ist doch Schwachsinn und völlig an der Realität vorbei!

    Entschuldigung wenn ich mich noch mal melde, aber als Mitarbeiter einer dieser angeblich „unwissenden“ Kommunen, kann ich nur sagen: Wir wissen sehr wohl vom EmoG. Aus jeder Kommune wird es jemanden geben, der das kennt. Immerhin ist es ein gültiges und veröffentlichtes Gesetz!

    Das es nicht zur Umsetzung kommt liegt eher an der komplexen Verwaltungsstruktur und nicht zuletzt am unwillen einiger / vieler Kommunalpolitiker. Diese müssten die Umwandlung der Parkplätze oder die Freigabe der Busspuren nämlich erstmal beschließen. Da die meisten Kommunen in ihren Innestädten aber meist eh eine „angespannte“ Parkplatzsituation haben, gibt es kaum einen Politiker der sich hinstellt und damit wirbt, dass er die Parkplätze (seiner Wähler) noch zusammenstreichen wird! Für Autos die sich aktuell nur Besserverdiener leisten können.
    Und viele Klein- und Mittelstädte besitzen nichtmal seperate Busspuren die man freigeben könnte…
    Aber klar, einfach alles auf die Verwaltung schieben. Warum auch nicht.

  2. Jürgen W. meint

    05.11.2018 um 16:08

    Warum verpflichtet man nicht sämtliche 1300 Kommunen in Deutschland ihre Fuhrparks zu elektrifizieren? Dazu gab es im Jahr 2015 die Förderrichtlinie Elektromobilität. Ursprünglich sollten 40 v.H. des Anschaffungspreises eines Elektroautos gefördert werden. Wäre dies so gekommen wären alle Kommunen, also Städte und Gemeinden auch umgestiegen. Dies hätte nämlich die Haushalte im Investiv-, als auch im Unterhaltungsbereich deutlich entlastet. Dann hat der Bund wieder einen Rückzieher gemacht und nur noch die „Investitionsmehrkosten“ mit 40 v.H. bezuschusst. Das kam natürlich wieder über die Verbrennerlobby zustande. Und somit war die schöne Förderrichtlinie wieder uninteressant. Das EMOG ist gerade für kleine Kommunen nicht umzusetzen. Zudem sind viele Kommunen defizitär und dürfen auf Einnahmen nicht freiwillig verzichten. Da liegt also einiges im argen.

    • Dieselfahrer meint

      05.11.2018 um 22:46

      Wer ist eigentlich die Verbrennerlobby?

  3. Leotronik meint

    05.11.2018 um 14:02

    Entfernt. Bitte verfassen Sie konstruktive Kommentare. Danke, die Redaktion.

  4. Redlin, Stefan meint

    05.11.2018 um 10:46

    Armes Deutschland. Nichtwissen und Blockadehaltung. Das ist das einzige was die hier können. Wenn es am Schluss nicht uns alle beträfe könnte man ja sagen, wenn sie es wollen, dann müssen sie eben untergehen.

    • Thrawn meint

      05.11.2018 um 21:02

      Yep, Deutschland das Land der der Dicht(mach)er und (Be)Denke(nträge)r!

  5. xordinary meint

    05.11.2018 um 10:01

    Wie bei so vielen gesetzgeberischen Aktionen liegt das Unwissen ganz eindeutig daran, dass diese tollen neuen Gesetze einfach nicht kommuniziert werden. Siehe z.B. DSGVO oder ähnliche Großtaten …

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