Die Nachfrage deutscher Firmen nach Elektroautos und Plug-in-Hybriden dürfte in diesem Jahr dank einer Neuregelung der Besteuerung betrieblich genutzter Dienstwagen deutlich zunehmen. Laut dem Verband der Automobilindustrie (VDA) sind weitere Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität notwendig.
VDA-Präsident Bernhard Mattes erklärte mit Blick auf die neue Dienstwagensteuer für E-Autos: „Für den Hochlauf der Elektromobilität ist die Zustimmung der Kunden entscheidend. Dieser steuerpolitische Beitrag ist ein wichtiger Schritt, damit sich noch mehr Dienstwagennutzer für ein Elektroauto entscheiden. Wir begrüßen die Neuregelung. Auch die Unternehmen können von der Verbesserung der CO2-Bilanz ihres Fuhrparks profitieren.“
Nun gelte es, die Rahmenbedingungen für die E-Mobilität an zahlreichen Stellen „deutlich zu verbessern“, sagte Mattes. Vor allem müsse die Ladeinfrastruktur stärker ausgebaut werden, betonte er. In Deutschland gab es nach Zahlen des VDA im Juli 13.500 öffentlich zugängliche Ladepunkte, 900 davon Schnelllader.
Damit elektrisches Laden selbstverständlich wird, müsse auch das Bauordnungs-, Miet- und Eigentumsrecht angepasst werden, so Mattes. Die notwendigen Änderungen sollten 2019 „mit Nachdruck angepackt werden“. Auch die Ausstattung von Stellplätzen mit Ladesäulen bei Neubauprojekten sei wichtig. Die EU-Gebäuderichtlinie sollte jetzt zügig in nationales Recht überführt werden. „Die Latte liegt jedoch zu niedrig, neue Gebäude müssen erst ab 2025 mit einer Ladeinfrastruktur ausgestattet werden – und auch nur in eher geringem Maße“, bemängelte der VDA-Chef.
Neben dem Ausbau der Infrastruktur sieht Mattes die direkte Förderung als Schlüssel für mehr Elektroautos auf den Straßen. Der Umweltbonus in Höhe von 4000 Euro, der seit Mitte 2016 beim Kauf eines Elektroautos gewährt wird, müsse daher über Juni 2019 hinaus verlängert werden – „die Fördergelder sind noch nicht ausgeschöpft“, unterstrich der Lobbyist.
Gunarr meint
Ladesäulen gehören an die Straße. Ladesäulen für Privatparkplätze sind Luxus. Wer das haben will, der baut es freiwillig ein. So etwas sollte der Gesetzgeber nicht vorschreiben. Bauen ist eh schon viel zu teuer.
Gerade in der Stadt, wo viele Leute kein Auto brauchen, dafür aber hohe Mieten zahlen müssen, sollte man die Situation nicht durch solche Bauauflagen verschärfen.
Pferd_Dampf_Explosion_E meint
Wer heute baut, sollte einfach Leerrohre vom E-Verteiler in die Garage verlegen lassen; damit läßt sich der Aufwand für eine Nachrüstung erheblich reduzieren.
Wichtiger ist es insbes. bei Mehrfamilienhäuser, mit dem Netzbetreiber zu klären, wie der Hausanschluß dimensioniert wird. Hier geht es letztendlich um viel Geld, dass aber erst in 5-10 Jahren bei entspr. Anzahl von E-Fahrzeugen relevant wird.
Zukünftig wird die E-Infrastruktur einer Immobilie Einfluß auf den Wert/Preis haben.
Zedus meint
Firmenfahrzeuge mit plugin und hybride werden als Firmenfahrzeug ohnehin meist nur mit dem Verbrennermotor gefahren, da würde ich sowieso eine Streichung der Vergünstigungen vorschlagen, wenn man nicht belegen kann, dass man auch den E-Antrieb nutzt.
Jürgen Baumann meint
Es wird Zeit die Gebäude mit Lademöglichkeiten auszustatten und zwar flächendeckend. In 5 Jahren sind Häuser und Wohnungen ohne Lademöglichkeit so attraktiv wie ein Hotel ohne WLAN und mit Klo auf dem Gang.
Ludwig Kastor meint
Seh ich genauso!
Leider sehen Bauträger oft das schnelle Geld.
Jede Zusatzinvestition mindert erstmal den Gewinn.
Wenn die Wohnungen verkauft sind, ist dem Bauträger egal, welche Probleme
und zusätzliche Kosten in 5 Jahre auf die Parteien kommen…
Der Gesetzgeber sollte deshalb handeln…
Jensen meint
Der gute Herr Mattes könnte mit guten Beispiel voran gehen: Selbst BEV fahren und den Sitz des VDA mit zahlreichen Lademöglichkeiten ausstatten. Aktueller Stand ist nämlich Null. Und der Politik, Wohnungswirtschaft und auch allen anderen so dermaßen ernst auf die Füße treten, dass diese ebenso sofort mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur schnellstens weitermachen. Dann kann er seinen Mitgliedern noch mitteilen, dass sie ihre Anstrengungen in Bezug auf das Angebot von BEV’s schnellstens ausbauen mögen. Und wenn dann noch Zeit ist, kann er mal seine Prognose mitteilen, welche Hersteller wohl die neuen Flottengrenzwerte ab 2020 einhalten werden können.
Pamela meint
Das finde ich jetzt klasse von dem Herrn Mattes, dass er sich für die vielen Model 3 Käufer einsetzt, damit sie auch ab 2. Hälfte 2019 alle noch 4000 € Hilfe bekommen, vor allem, wenn dann die drei preiswerteren Versionen bestellbar sind.
Bauordnungs-, Miet- und Eigentumsrecht ändern – wenn der große Lobbyist das will, wirds gemacht. Wetten ? Irgendwann muss sich ja die Wirtschaftshörigkeit unserer Regierung auch mal positiv auszahlen …
Sebastian meint
Nur, ist das, was er in der Öffentlichkeit sagt auch das was er hinter verschlossenen Türen mit seinen Kumpels aus der Politik durchsetzen will? Ich vermute, dass die Gesetzgebung, wie schon bei der Umweltprämie, die Tesla erstmal ausgeschlossen hat, entsprechend auf die Lieferfähigkeit der hiesigen Hersteller zugeschnitten wird. Und zwar nicht nur im Wortlaut sondern auch zeitlich.
eMobilitätsberater meint
Der Gesetzesentwurf zur Änderung liegt seit 2016 in irgend welchen
Schubladen.
„Die Bundesregierung plant Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, um den Anteil an Elektroautos zu steigern.
Mieter sollen demnach gegenüber Vermietern künftig Anspruch darauf haben, eine Ladestation einrichten zu dürfen.
Die Grünen kritisieren den Vorstoß von Union und SPD als zu zögerlich. Bereits seit zwei Jahren würde der Bundesrat auf derartige Gesetzesänderungen drängen.“
Dieser Bericht ist aus August 2018, passiert ist nichts. Ich hatte schon mehrere Interessenten die Aufgrund des nicht vorhandenen Rechtes auf eine kostenpflichtige Wallbox vom Kauf eines E-Autos, oder auch eines Plug-in, abgesehen haben. In einer Großstadt wie Berlin sind die Einfamilienhäuser mit Garage dünn gesät. Es gibt doch die Studie die besagt es wird ca. 80 % zu Hause geladen. Ja, das wäre schön.
In Berlin unmöglich.