Um die Verbreitung von Elektroautos zu unterstützen, wollen Baden-Württemberg und Bayern die Einrichtung von Lademöglichkeiten an heimischen Parkplätzen erleichtern. Die Regierungen der Länder haben dazu eine Bundesratsinitiative zur Förderung der Elektromobilität in Mietwohnungen und in Wohnungseigentümergemeinschaften beschlossen.
„Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt und sein Elektrofahrzeug aufladen will, hat es bislang schwer. Wir werden die Elektromobilität aber nur auf die Straße bringen, wenn die Menschen auch zuhause die Möglichkeit zum Laden haben“, erklärte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Das Wohnungseigentumsgesetz dürfe nicht länger „den dringend notwendigen Ausbau der Elektromobilität ausbremsen“. Dass bei Umbauten am Gemeinschaftseigentum alle Miteigentümer zustimmen müssen, sei eine zu hohe Hürde. „Das wollen wir jetzt ändern. Unser Gesetzentwurf kann den Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Bereich maßgeblich beschleunigen“, sagte die Wirtschaftsministerin.
Der Gesetzentwurf sieht eine neue Bestimmung im Mietrecht vor, wonach der Mieter gegen seinen Vermieter einen Anspruch auf Erlaubnis zum Einbau einer Elektroauto-Lademöglichkeit auf eigene Kosten haben soll. Der Vermieter soll dies nur dann verweigern können, wenn er sich zur Schaffung eines entsprechenden Ladeplatzes verpflichtet, oder wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung des Gebäudes überwiegt.
Im Wohnungseigentumsrecht soll auch ein Anspruch des Wohnungseigentümers geschaffen werden, wonach die Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau einer Ladestation zu gestatten hat und beschließen kann, dass der Bauwillige die Kosten zu tragen hat.
„Was die Autoindustrie braucht und was sie deshalb auch zu Recht fordert, sind verlässliche Rahmenbedingungen. Sie erwartet, dass der Staat sich um den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur kümmert. Im Zuge der Novellierung der Landesbauordnung haben wir deshalb bereits dafür gesorgt, dass in neu gebauten Garagen künftig Ladepunkte vorgesehen werden müssen“, so Hoffmeister-Kraut. Sie betonte: „Es ist höchste Zeit, jetzt auch das Miet- und das Wohnungseigentumsgesetz anzupassen, um die Voraussetzungen für zukunftsfähiges Wohnen zu schaffen.“
Benny meint
Vor kurzem gabs einen ähnlichen Beitrag hier zu lesen – daher auch nun die Info, dass es seit 2016 (!) einen Gesetzentwurf des Bundesrates dazu gibt https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0301-0400/340-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=5
Naja, jetzt wo auch VW scheinbar Elektroautos für die Masse produziert, sollten diese Änderungen ja schnell durchgesetzt werden.
Vorher hätte man damit ja nur den mutigen, ausländischen E-Autoherstellern geholfen…
BR meint
Kommt mir vor wie täglich grüßt das Murmeltier.
Ich kann mich noch erinnern daß es bereits einen Arbeitskreis auf Bundesregierungsebene gibt, der bis Jahresende einen Vorschlag zur Novellierung des Miet- und WEG-Rechts vorlegen soll.
Und im Winter 2018/2019 hat bereits das Bundesjustizministerium (SPD-geführt) genau die gleichen Vorschläge publiziert wie jetzt nun oben beschrieben CSU und Grüne. Und damals, man höre und staune, war die CSU strikt dagegen weil das ein zu großer Eingriff in das Eigentumsrecht der Wohnungseigentümer sei, die CSU hat sogar mit einer Verfassungsklage gedroht wenn das so kommen solle.
Und nun macht die CSU mal wieder auf ganz Grün. So verlogen wie immer.
Ich traue der CSU in Sachen Umweltschutz keinen Milimeter weit.
IL meint
Golem.de hat dazu einen ‚feinen‘ Artikel: „Gesetzentwurf zu privaten Ladesäulen frühestens Ende 2019“ vom 22. Januar 2019 von Friedhelm Greis
Michael Dierolf meint
Genau , die CSU wird dafür stimmen , wenn BMW anfängt e Autos zu bauen .
Nicht wie bei dem I 3 , eine Zwangsmaßnahme durch die Klattens.
Priusfahrer meint
„… sein Interesse an der unveränderten Erhaltung des Gebäudes überwiegt.“
Schon wieder eine Lücke. Dann behauptet der Wohnungseigentümer das alles
frisch saniert ist und die Errichtung einer Ladestation ein unverhältnismäßiger weil teurer Eingriff in die vorhandene Bausubstanz sei. Es müßten erst Starkstromleitungen neu verlegt, und die „frischen“ Wände wieder aufgestemmt werden. Alles schon gehört und gelesen. Und das schlimmste sind Investment-Gesellschaften. Da schreibt man sich die Finger wund, weil alle (digitalen) Schreiben von Instanz zu Instanz weitergeleitet werden.
jomei meint
Dann bleibt zu hoffen, dass – wie ich an anderer Stelle schon spekuliert habe – in spätestens zehn Jahren das Fehlen von Lademöglichkeiten anerkannter Grund zur Mietminderung wird.
DerOssi meint
+1
Reiter meint
Halleluja….wann ist Verkaufstart vom ID? Wann ist das Gesetz durch?
michael meint
Na endlich kapieren die das. Kommt spät, aber besser spät als gar nicht. Scheint eine interessante neue Achse zu sein, CSU und Grüne. Klappt besser als CDU mit SPD. Die müssen auf ihr Kohle Klientel Rücksicht nehmen.
alupo meint
Noch kommt da diesbezüglich absolut gar nichts. Alles nur reine Theorie, oder schlimmer: nur der Versuch, das Sommerlich auszufüllen.
In BW wurde in 2018 nur ein einziges Windrad neu in Betrieb genommen. Das ist das deutlichste Zeichen bzw. das ist die Realpolitik, die GrünSchwarz wohl umsetzen/machen wollen.
Ob ich dieses Gesetz je noch erleben werde? Ich habe leider so meine Zweifel.
Benny meint
Das Gesetz wird kommen (müssen) und ich gehe davon aus, dass es spätestens mit dem ID.3 kommen wird…Am Anfang hieß es noch, vor der Sommerpause und jetzt wird´s wohl erst nach der Sommerpause neue Infos geben. Ich bin gespannt!
Ich werde wahrscheinlich trotzdem dieses Jahr mal bei der Eigentümerversammlung (und vorab beim Hausverwalter) nach einer „Steckdose“ für meinen Tiefgaragen-Stellplatz fragen!