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Gesetzesreform soll Installation von privater Elektroauto-Ladestation erleichtern

28.08.2019 in Aufladen & Tanken, Politik | 33 Kommentare

Elektroauto-Ladestation-zuhause

Bild: Innogy | Zapf GmbH

Während der Aufbau öffentlicher Strom-Tankstellen für Elektroautos in Deutschland laut Branchenexperten mittlerweile zufriedenstellend verläuft, fehlt es weiter an Lademöglichkeiten im privaten Umfeld. Eine Gesetzesänderung soll nun dafür sorgen, dass Wohnungseigentümer leichter einen Ladepunkt installieren können. Auch die Bedürfnisse von Mietern sollen adressiert werden.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) kündigte diese Woche eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) an, die etwa einen Rechtsanspruch sowie neue Abstimmungsregeln für Eigentümerversammlungen vorsieht.

„Wohnungseigentum muss zukunftsfest und praktikabel sein. Wir werden bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern. Eigentümer und Mieter brauchen ein Recht auf Einbau von Ladestationen“, so die Ministerin. Nur mit einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur könne die Wende zur E-Mobilität gelingen. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) ergänzte: „Wer eine Ladesteckdose für sein Elektrofahrzeug in der heimischen Tiefgarage benötigt, soll diese einbauen können.“

Das aktuelle WEG aus dem Jahr 2007 entspricht nicht mehr den Anforderungen. Die geplante Reform soll, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz erleichtern. Gleichzeitig sollen Eigentümerversammlungen handlungsfähiger werden.

Eigentümer und auch Mieter sollen in Zukunft einen einklagbaren Rechtsanspruch auf eine E-Auto-Ladesäule haben. Bei „objektiv vernünftigen Maßnahmen“ müssten nicht mehr drei Viertel aller Eigentümer einer Gemeinschaft zustimmen, sondern nur noch mehr als die Hälfte. Die Kosten werden dann auf alle umgelegt. Das gilt jedoch nicht, wenn eine „grundlegende Umgestaltung“ der Wohnanlage erforderlich wäre, oder wenn ein Eigentümer ein „Sonderopfer“ erbringen und stärker als andere belastet werden müsste.

Vorgesehen sind auch neue digitale Beteiligungsformen, beispielsweise die Teilnahme an einer Eigentümerversammlung per Videoschalte oder die Zustimmung zu Beschlüssen in einer Messenger-Gruppe. „Wir wollen die Dinge flüssiger und billiger machen“, sagte Staatssekretär Gerd Billen. Das neue Gesetz könne „in der optimistischen Variante“ im Herbst 2020 in Kraft treten. Bis Ende des Jahres soll der Gesetzentwurf vorliegen.

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Via: BMJV & Welt.de
Tags: Ladestationen, Mietwohnung, RechtAntrieb: Elektroauto

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Duesendaniel meint

    29.08.2019 um 21:14

    „ein Recht auf Einbau von Ladestationen“ oder „mehr als die Hälfte muss zustimmen“ – Ja was denn nun?

  2. Stefan meint

    29.08.2019 um 14:17

    Es gibt seit über drei Jahren einen Gesetzesvorschlag dazu! Wie kann es sein, dass die Regierung bei uns ein so dringliches Thema über 5 Jahre verschleppt! Die E-Mobilität wir bei in Deutschland ja fast so „professionell“ vorangetrieben wie der Berliner Flughafen ;-)

    • kritGeist meint

      02.09.2019 um 14:34

      Dazu noch die schwarze Null, Maut, S21, HH Oper, Bahn, Bundeswehr (z.B. Stiefel), usw. – Und das mit der gebündelten & von Merkel gesammelten Minister-Kompetenzen im vollsten Vertrauen ;-)

  3. Yoyo meint

    29.08.2019 um 12:36

    Eigentumswohnung = Knast De Luxe
    Ich bin als Ex-Eigentümer und Ex-Wohnungsverwalter nach über 30 Jahren kuriert. Nie wieder!

  4. Andreas meint

    28.08.2019 um 22:45

    Die Ministerin soll nicht ankündigen, sondern machen. Wieso denn erst Ende 2020 in die Gesetzesmühle?
    Das Ding hätte schön längst fertig sein können. Und wenn es nicht fertig ist, dann gibt es halt eine Übergangslösung.
    In der Zeit, für die man hier für eine Gesetzesänderung braucht, baut China zwei Gigafactories.

    • kritGeist meint

      02.09.2019 um 14:35

      1+ hahahahah, die Solar-Straße von 100km nicht zu vergessen. Und moderne chin. Siedlungen werden bereits mit Solarpanels & Ladestationen gebaut.

  5. Simon meint

    28.08.2019 um 12:10

    Bin gespannt ob das nicht schneller geht wenn die Autobauer die Elektroautos verkaufen müssen, Strafe will keiner zahlen.

  6. Marc Gutt meint

    28.08.2019 um 11:46

    Es sollte eine weitere gesenkte Quote geben wenn die Einbaukosten nicht umgelegt werden. zB 25% oder noch weniger.

    Wobei ich die Bedenken gegen Ladesäulen in der Tiefgarage absolut verstehen kann. Nicht wenn nur einer ein E-Auto hat, aber wenn der Großteil eines hat, dann stelle ich mir das im Falle eines Brandes keineswegs lustig vor. Sofern der Feststoffakku kommt, könnte ich mir vorstellen, dass Li-Ionen in Tiefgaragen sogar irgendwann verboten werden. Ich mein wet findet hohe Spannungen, hohe Ströme, giftige Gase und eine quasi nicht löschbare Brandquelle in einem geschlossenen Raum sinnvoll. Es mag ja sein, dass die Tiefgarage gut vom Wohnhaus abgeschirmt ist, aber im Falle von vielen brennenden E-Autos kann man die Hütte doch anschließend abreißen.

    • Peter W meint

      28.08.2019 um 12:09

      … aber ein Wasserstoffauto ist da natürlich kein Problem. Das hat zwar auch einen Lithium-Akku, der ist aber in der Regel direkt neben dem Wasserstofftank montiert, und der Wasserstoff löscht den dann?! Macht aber nichts, denn die werden ja nur an der Tankstelle betankt und haben keinen Stromanschluss, da kann nichts passieren.
      Ich versteh die Leute nicht. Da werden Ängste geschürt, die dafür sorgen sollen, dass alles beim Althergebrachten bleibt.

      • PharmaJoe meint

        28.08.2019 um 14:28

        Ja, wenn man mit Explosionen auch brennende Ölquellen löschen kann, dann sollte so ein Li-Akku für einen Wasserstofftank kein Problem sein. ????

    • Andreas meint

      28.08.2019 um 22:48

      @Marc Gutt: Bedenkenträgeralarm: Und wenn, und wenn. Was ist denn mit Verbrennerbrand in Tiefgaragen und Vergiftungen durch Abgase in Tiefgaragen..
      Eigentlich ist das doch nur die Ablehnung des Neuen. Da gibt es auch keine quantitativen Analysen, sondern Bauchgefühl und Annekdoten.
      Da sollte wir langsam weiter sein.

  7. Horst Krug meint

    28.08.2019 um 09:49

    Heute genügt die einfache Mehrheit für die Genehmigung einer eigenen Lade Station in einer WEG, ich bin selber Eigentümer, die einfache Mehrheit heißt 50 % plus X. Wenn 51 % dafür sind, dann haben die 49 % verloren. Selbstverständlich ist dieser Gesetzes Vorschlag eindeutig richtig, es dauert aber typisch deutsch viel zu lange, ein abgehängtes Land.

    • hu.ms meint

      28.08.2019 um 11:21

      Wenn für neue leitungen aussenmauern durchbohrt werden müssen ist derzeit die zustimmung ALLER eigentümer notwendig, auch wegen der problematik, dass die kapazität des hausanschlusses oft nur bei einem teil der stellplätze ladestationen zulässt. Dadurch würde die ersten bevorzug und spätere benachteiligt. Gute verwalter weisen auf sowas hin und dann gibt’s immer einen der dagegen stimmt.

      • Sledge Hammer meint

        28.08.2019 um 12:25

        Die Zukunft ist eh das intelligente Laden. Das dürfte die meisten Probleme bezüglich der Kapazität des Anschlusses lösen.

        • JayP meint

          29.08.2019 um 09:39

          Korrekt. Lastmanagement Systeme haben Mehrkosten von ca. 1000€ für 8+ Ladesäulen. Bei Den kosten fällt das kaum ins Gewicht.

      • FrankSJ meint

        29.08.2019 um 09:52

        Ich hatte dir schon mal geschrieben, dass diese Behauptung einfach falsch ist. Für das Verlegen von Kabeln in einer TG ist kein einstimmiger Beschluss erforderlich. Bei Problemen mit der Kapazität des Hausanschlusses sieht dies natürlich anders aus.

        Eine Zustimmung ist nämlich nicht von Eigentümern erforderlich, die nicht (bzw. fast nicht) von einer Maßnahme beeinträchtigt sind. Hier ein passendes Urteil dazu: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/bauliche-veraenderung-klimaanlage-nicht-per-se-zustimmungspflichtig_idesk_PI17574_HI1774969.html

        Ich bin selbst Vorsitzender des Verwaltungsbeirats einer großen WEG (über 150 Eigentümer). Für Kleinigkeiten wie das Legen eines Kabels oder das Bohren eines Lochs in der Tiefgarage kämen weder unser Verwalter noch der Beirat auf die Idee, einen Beschluss der Eigentümer einzuholen – wenn wir dies bereits auf diesem niedrigen Level machen würden, wären wir bei unserer Größe handlungsunfähig.

  8. sk60 meint

    28.08.2019 um 08:59

    Wenn ich das Wort Branchenexperte lese steigt schon mein Blutdruck.

    Egal ob Ladesäulen oder Funknetzausbau – die „Experten“ wohnen offensichtlich alle in Berlin, München, Hamburg oder Frankfurt am Main und gucken nicht über ihren Tellerrand.
    Sollen die doch mal hier in Frankfurt an der Oder ihre Studien machen.
    Da gibt es auf mehr als 100 Quadratkilometer vielleicht 10 manchmal funktionierende Ladesäulen, davon die Hälfte nur für Kunden oder nach Feierabend geschlossen.
    Hierher besser auch nur mit dem Verbrenner fahren und sehen, dass man in der Nähe von Telefonzellen bleibt – so ist hier die Realität, von wegen zufriedenstellender Ausbau.
    Hier staunt man noch wenn man mal ein E-Auto sieht.
    So wird das nichts mit der Mobilitätswende und den blühenden Landschaften.

    Grüße aus Ostbrandenburg

    • MiguelS NL meint

      28.08.2019 um 11:34

      Ja, leider Realität.

      Verbraucher warten seit Jahren, Early Adopters warten sogar schon seit 10 Jahren. Schon damals hieß es hierzu (d.h. vor 10 Jahren) „Wir stecken Millionen in Pilot-Projekte, Studien, Arbeitsgruppen und Plattformen wie die NPE (Nationale Plattform Elektromobilität)“. Haupsache es wurden Alibis bzw. Deckmäntel geschaffen, denn an der Politik soll es ja nicht gelegen haben dass es weiterhin umständlich bleibt oder dass alles so lange dauert.

      Die Elektromobilität wird sich aber durchsetzen, die Politik bzw. die Lobby wird es nicht aufhalten können.

      • hu.ms meint

        28.08.2019 um 11:41

        …aber stark verzögern…

    • hu.ms meint

      28.08.2019 um 11:39

      Mein bruder war kürzlich mit seinem e-golf in Südtirol im urlaub.
      Obwohl er jeden tag rd. 50 km herumgefahren ist, war sein akku nach 3 nächten an der 2,2kw-schukodose des ferienwohnungsvermieters wieder voll für 250km heimfahrt.
      Schnellader sind eigentlich nur unterwegs zum nachladen notwendig, wenn man am nächtlichen stellplatz oder beim AG eine steckdose hat.

      • MiguelS NL meint

        28.08.2019 um 18:19

        Manche Modellen können sogar mit 3kW an Schuko laden, d.h. in 12 Std (über Nacht) 200 km nachladen. Mit professionellen Ladestation geht es mit 3,6 kW los, d.h. über Nacht 250 km an normalen Haushaltsstromanschluss.

        Das Problem is nur die Genehmigung.

  9. Franz Mueller meint

    28.08.2019 um 08:56

    Bisher konnte doch eine einzige Gegenstimme schon den Aufbau einer Ladestation im Gemeinschaftseigentum verhindern. Warum wird hier von bisher dreiviertel der Stimmen gesprochen?

    Muss jetzt in Zukunft trotz dem Anspruch die Hälfte der Gemeinschaft zustimmen? i

    In dem Fall ändert sich nichts. Es sind immer die Hälfte der Leute dagegen, aus ganz verschiedenen Gründen. Manche denken an brennende EAutos, andere sind gegen Elektromobilität, wieder andere sind für Elektromobilität wollen aber nicht das ihr Nachbar einen Ladeanschluss bekommt und das am Ende für sie nichts übrig bleibt. Und mindestens 10% sind einfach grundsätzlich dagegen.

  10. Yoshi84 meint

    28.08.2019 um 08:23

    Ein sehr vernünftiger Gesetzesvorschlag. Bleibt zu hoffen, dass er schnell in geltendes Recht überführt wird und nicht als tolle Idee in irgendeiner Schublade versauert!

    LG

    • Jin meint

      28.08.2019 um 08:33

      Leider soll die Umsetzung „in der optimistischen Variante“ erst Ende 2020 erfolgen, also VIIIEL zu lang. Warum käsen die sich nicht aus, was dauert da soo lang?

    • sk60 meint

      28.08.2019 um 08:38

      Was ist denn daran vernünftig?
      Mehr als die Hälfte der Eigentümer muss zustimmen bei Kostenübernahme durch alle. Das ist doch auch wieder nur Murks.
      Ein Haus voller SUV Dieselfahrer und ein E-Auto Besitzer, da wird so eine Anfrage volle Zustimmung finden? Das bezweifle ich.
      Das Recht auf eine Wallbox gesetzlich festschreiben bei Eigenfinanzierung durch den/die Nutzer und Rückbau oder Übernahme bei Auszug, so wird ein Schuh draus.

      • Elmoby meint

        28.08.2019 um 09:00

        So sieht es aus.

      • Jensen meint

        28.08.2019 um 09:02

        @sk60: Volle Zustimmung !
        Es kann doch nicht so schwer sein, ein Gesetz zu MACHEN, dass es TG-Nutzern erlaubt, einen eigenen, abrechenbaren Stromanschluss am Stellplatz zu haben. Mit ein wenig Bereitschaft und Fachwissen können das die Spezialisten übers Wochenende erarbeiten …

        • E-Flieger meint

          28.08.2019 um 21:51

          Genau so!

      • Ernesto 2 meint

        28.08.2019 um 09:07

        +1 und fertig ALLES andere wird NIE funktionieren, da könnte man meinen daß Elektromobilität vom Gesetzgeber verhindert werden soll !!

      • Christian meint

        28.08.2019 um 09:38

        Es soll ja nicht vernünftig sein, nur kompliziert. Da kann sich dann jeder Politiker hinter „Fachpersonal“ verstecken und muß keine echten eigenen Entscheidungen treffen, weil die Materie schwierig erscheint. Wenn das jetzt einfach so und glasklar geregelt wäre, was macht dann der Spezialist in Zukunft? Wird der arbeitslos? Soll so ein Politiker das alles alleine entscheiden und dann 9 von 10 WEG Mitgliedern gegen sich haben? Lieber nicht.

      • E.Netsch meint

        28.08.2019 um 12:16

        Kaum zu glauben! Jahrelang murksen diese politischen Verhinderer an einer Neuregelung des WEG herum und diese Kümmerlichkeit kommt dabei heraus. Das ist lächerlich und traurig zugleich. Das ist E-Mobilität in Deutschland.

      • E-Flieger meint

        28.08.2019 um 21:34

        Dem kann ich nur zustimmen!

    • Peter meint

      28.08.2019 um 10:45

      Der Vorschlag ist mit den ganzen schwammigen „Wenn“ und „Aber“ ziemlich daneben. Die Anwälte wirds freuen, die jetzt schon überlasteten Gerichte eher nicht.

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