Die im Juni von der Bundesregierung zusammen mit dem Coronavirus-Konjunkturpaket als „Innovationsprämie“ beschlossene Erhöhung der Elektroauto-Kaufprämie „Umweltbonus“ ist am 8. Juli offiziell gestartet. Damit gibt es für reine Stromer ab sofort offiziell einen Nettozuschuss von bis zu 9000 Euro. Die Förderung gilt zudem mehrere Wochen rückwirkend.
Bisher gab es für Kauf und Leasing neuer Elektroautos im Rahmen des Umweltbonus bis zu 6000 Euro Förderung – jeweils zur Hälfte vom Bund und den Herstellern. Der staatliche Anteil wurde jetzt – befristet bis Ende 2021 – verdoppelt. Die Höchstsumme von 9000 Euro netto gibt es für nur mit Batterie betriebene Autos sowie Wasserstoff-Fahrzeuge. Extern aufladbare Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung von bis zu 6750 Euro.
„Wir verdoppeln den staatlichen Anteil beim Kauf eines E-Autos und setzen so einen deutlichen Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher für den Kauf eines E-Autos. Wir wollen so den Umstieg auf E-Autos vorantreiben und der Elektromobilität in Deutschland einen neuen Schub verleihen“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.
Folgende Fahrzeuge profitieren von dem aktuellen Umweltbonus:
- Neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, sowie
- junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.
Der Antrag auf Förderung durch die „Innovationsprämie“ ist bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 beim BAFA möglich. Der Zuschuss für reine und teilelektrische Stromer geht auf das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. Juni dieses Jahres zurück. Neben der befristeten Verdopplung des Bundesanteils sieht die geänderte Förderrichtlinie ein Verbot der Kumulierung mit der Förderung durch andere öffentliche Mittel vor, das soll eine Überförderung ausschließen.
Alle wichtigen Informationen zur aktuellen Elektroauto-Kaufprämie haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Eugen meint
Was ist wenn die Prämie ausläuft? Nehmen wir mal den E-Corsa als Beispiel, 22k mit Förderung ist heute ein mehr oder weniger normaler (wenn auch kein günstiger) Preis für einen Kleinwagen, aber werden die Kunden dann zukünftig bereit sein noch 32k oder auch nur 27k zu bezahlen? Können die Autobauer dann rentable Preise aufrufen zu denen sie die Fahrzeuge auch loswerden?
A124 meint
Eher nicht, glaube ich. Die Prämie wird dann sicher über Rabatte ausgeglichen. Ansonsten stehen die Hersteller wieder vor dem Flottenverbrauchsproblem. Das ist IMHO.
Eugen meint
In puncto Flottenverbrauch wird man die Verkäufe eh deckeln müssen bei zu viel Nachfrage, da steht sich die Politik selbst im Weg.
Im Grunde hätte man auf die Prämie verzichten können, da die Hersteller faktisch gezwungen sind, die Punktlandung zu schaffen, vll. löst man es indem man den deutschen Markt bevorzugt bedient.
Hätte man auch Verbrenner gefördert, hätten anteilig auch mehr E-Autos verkauft werden müssen. So werden wohl EU-weit nicht mehr E-Autos verkauft als ohnehin hätten verkauft werden müssen. Planwirtschaft hat eben auch ungewollte Konsequenzen.
Peter W meint
Die Prämie wird wohl ab 1.1.21 auf 6000 Euro zurück gehen. Wenn aber unsere Autobauer nicht rechtzeitig liefern können wird der Altmeier da auch gerne eine Verlängerung hinterherschieben.
Mike meint
Warum sollte er? Die Autos wurden doch bestellt. Wenn sie jetzt fuer den Kunden 3k teurer werden, ist das doch dem Hersteller egal. Oder sollte die Praemie wirklich den Kunden zu Gute kommen?
Peter W meint
Die zusätzlichen 3000 Euro sollten schon dem Kunden zugute kommen, der Hersteller hat damit nichts zu tun. Die Händler werden eventuell bei den Rabatten geiziger, weil das Bonusargument zieht.
Übrigens muss es bei meinem post 1.1.22 heißen, die Prämie gilt auch noch 2021.
Mike meint
Wie kommen Sie darauf, dass die Prämie ab 1.1.21 wieder auf 6000 Euro zurückgehen soll?
Stocki meint
Ich sehe da auch eine „gewisse“ Gefahr, daß die Wirkung der erhöhten Prämie verpufft, falls der primäre Zweck die Förderung deutscher Hersteller sein sollte. In den Top Ten befinden sich ne ganze Menge ausländischer Fahrzeuge.
mar1887co meint
Müsste es nicht zur Klarstellung heißen: „Das Fahrzeug wurde nach dem 18. Mai 2016 erworben (Kauf oder Leasing) und erstmalig zugelassen.“?
hermann meint
Falls Corona unter Kontrolle bleibt, werden wir in D im 2. Halbjahr 2021 einen BEV und PHEV Nachfrageboom erleben, denn nichts fördert die Nachfrage stärker als das Auslaufen einer Subvention, in diesem Falle der Ende 2021 anstehende Wegfall der 3.000 EURO Prämie. (Die übrige Förderung läuft bekanntlich noch für einen längeren Zeitraum.) In Erwartung dieses Booms würde ich als Hersteller rechtzeitig vorher die Rabatte reduzieren bzw. bei neuen Modellen wie dem kleinen etron etwas höhere Preise als erforderlich aufrufen. Anschließend hat man genug Luft in der Kalkulation um Preissenkungen bzw. neue Rabattaktionen zu vermelden.
Peter W meint
??? junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.
bedeutet dies, dass ich meinen im Dez.19 zugelassenen Ioniq im Herbst verkaufen kann, und der Staat zahlt dann nochmal eine Prämie von 6000 Euro?
Ich kann ihn also meiner Frau oder Tochter verkaufen und nochmal kassieren?
An anderer Stelle habe ich ja bereits erwähnt, dass die Prämie rausgeschmissenes Geld ist. Derzeit gibt es so gut wie keine deutschen BEV die man jetzt bestellen, und bis Dezember zulassen kann. Die Steuergelder gehen so zum größten Teil an asiatische Hersteller oder nach Frankreich. VW Kunden die schon lange bestellt haben bekommen ein Steuergeschenk das den Sinn des Kaufanreizes nicht erfüllt.
Nein, ich bin nicht neidisch, ich hab ja selbst eine höhere Prämie erhalten als geplant. Meiner Meinung nach ist das die totale Steuerverschwendung.
Peter W meint
… schade, hätte das zuerst leden sollen:
… sowie nachweislich noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat gefördert worden sein.
Aber die Idee war gut!
Benutzername meint
Also so wie ich die Richtlinie gelesen habe, gibt es für junge Gebrauchte 5.000 € und das nach Ziffer 3.3 auch nur wenn man dafür noch keine Förderung erhalten hat „darf nachweislich noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat gefördert worden sein.“
Da ich mein Auto im April zugelassen habe, würde ich 3.000 €. Ich bin jetzt aber ernsthaft am Überlegen ob ich es nicht einem Familienangehörigen verkaufe, um dann 5.000 € zu bekommen.
Peter W meint
Warum nicht …