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Bundesrat billigt Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

08.03.2021 in Aufladen & Tanken, Politik | 16 Kommentare

XC40_Recharge_P8_AWD_Ladenanschluss

Bild: Volvo

Der Bundesrat hat das kürzlich vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität gebilligt. Im nächsten Schritt wird das „Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz“ (GEIG) dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt.

Das neue Gesetz soll den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden beschleunigen. Dazu sollen Wohn- und Nichtwohngebäude mit größeren Parkplätzen so ausgestattet werden, dass Ladepunkte geschaffen und Elektrofahrzeuge leichter zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei alltäglichen Besorgungen aufgeladen werden können.

Vorgesehen sind verpflichtende Regelungen zum Einbau: Wer ein neues Wohngebäude mit mehr als fünf Pkw-Stellplätzen baut, wird künftig Leitungsinfrastruktur berücksichtigen müssen. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen, dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden.

Möglich sind auch Quartierslösungen – Vereinbarungen von Bauherren oder Immobilieneigentümern, deren Gebäude in räumlichem Zusammenhang stehen, über eine gemeinsame Erfüllung bestimmter Anforderungen aus dem Gesetz. So können gemeinsame Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte für ein Viertel errichtet werden.

Das GEIG gilt nicht für Nicht-Wohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitgehend selbst genutzt werden. Auch sind Ausnahmen vorgesehen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur in bestehenden Gebäuden sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten. Öffentliche Gebäude, die bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, sind ebenfalls von den Regelungen ausgenommen. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das GEIG im Bundesgesetzblatt verkündet. Am Tag darauf soll es in Kraft treten – wann genau das sein wird, ist noch offen.

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Via: Bundesrat
Tags: LadestationenAntrieb: Elektroauto

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Thrawn meint

    08.03.2021 um 13:10

    Veni, vidi, violini! – Ich kam, sah und verGEIGte!

    Hoffentlich hat man bei den Ausnahmen auch jede Eventualität berücksichtigt, nicht dass am Ende tatsächlich noch einer was für die Ladeinfrastruktur machen muss.

    Naja, immerhin ist das Inkrafttreten noch offen. Also keinen Streß, bitte!

  2. daniel meint

    08.03.2021 um 12:58

    Nach dem 1. Januar 2025 ist jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen zudem mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.
    Ausnahmen sind unter anderem für Nichtwohngebäude vorgesehen, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden, oder für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

    Ein 2 kW Lader wird in den seltensten Fällen so viel Kosten, dass Unternehmen von dieser Ausnahme gebrauch machen können.
    Und sie wie ich das verstehe, muss jetzt jedes Einkaufszentrum, Krankenhaus, Rathaus etc. in den nächsten 4 Jahren mindestens 1 Ladesäule bauen.

  3. Sebastian meint

    08.03.2021 um 09:25

    Am Wohnort reicht camping blau mit 3,7 kW völlig aus – technisch im Neubau ein non event und für extrem schmales Geld umsetzbar. Mit der Leistung gehen ca. 15 KM pro Stunde in den Akku… bei statistischen 38 KM pro Tag mehr als ausreichend. Das Gross an Menschen müssen aber beim einkaufen an Strom kommen, da die allermeisten keinen eigenen Stellplatz besitzen. Für die e Mobilität ist es von unschätzbarem Vorteil das Beamte so wenig wie nötig an dem Thema mit rum fummeln. Sonst geht es nur in die Hose.

    • Tom meint

      08.03.2021 um 10:02

      Ja, Grundsätzlich langen 3,7kw. Ich selbst habe über Monate nur mit dem Notladekabel geladen, bei 1,8kw laseleistung muss man schon etwas planen wie man fährt. Nun habe ich dank KFW Förderung eine Wallbox. Es hört sich zwar komisch an, aber es ist jetzt einfach ein anderes Gefühl wenn ich weiß das mein Auto jetzt in 4std vollgeladen ist.

      • Sebastian meint

        08.03.2021 um 10:11

        Wenn mal 10 oder 40 Stellplätze Bedarf an 11 oder gar 22 kW anmelden, dann wird es lustig. Am genormten Stellplatz lädt ja niemand von 10 auf 80 Prozent, sondern nur das verfahrene an heutigen KM. Wir sollten aufpassen das man bei dem Thema nicht immerzu vom max. nötigen ausgeht, sonst wird es nur zu teuer. Wenn ich überlege wie oft ich schon gefragt wurde, wie lange ich warten „muss“ bis der Akku 100 Prozent hat…. dann fällt es schwer ruhig und sachlich zu bleiben. Zu was brauche ich im Alltag mit eigenen Stellplatz einen vollen Akku?

        • Tom meint

          08.03.2021 um 11:28

          Es stellt sich doch generell die Frage ob in einem Mehrfamilienhaus je nach Größe mehrere Wallboxen benötigt werden wenn sich jeder an gewisse Regeln halten. Ich würde jetzt mal behaupten das für 5 Fahrzeuge locker eine 11kw Wallbox ausreicht. Natürlich gilt auch hier Wenn der Akku voll ist, wegfahren!

        • Stefan meint

          08.03.2021 um 14:25

          Genauso wie die 38 km ein Schnitt von Leuten sind, von denen einige nur 10 km andere 100 km fahren, reicht ein Schnitt von 3,7 kw pro Anschluss per Lastverteilung für die übliche Nutzung wobei dann eben einige schnell voll sind und andere dann mehr (bis 11/22 kW) ziehen können, wenn alle anderen schon fertig geladen sind.

        • Sebastian meint

          08.03.2021 um 20:20

          Tom

          Ich dachte wir sprechen von eigenem Parkplatz. Da werden wohl die wenigsten mit dem Nachbarn gemeinsame Sache machen und sich ne wallbox anschaffen und dann täglich ein Plan erstellen, wer wann wo für wie lange laden kann. Das ich mir bei der dt. Mentalität einfach nicht vorstellen.

          gehen Sie bitte mal auf youtube und fügen folgendes ein: Timo Sillober von der EnBW: „Der Kunde steht im Mittelpunkt.“

          Sehr interessantes Video.

          Stefan

          Meinen Tesla hab ich zu Anfangszeiten an 9A auch von 17 bis 8 Uhr auf über 200 KM geschafft.

      • DerMond meint

        08.03.2021 um 14:31

        „Es hört sich zwar komisch an, “ Überhaupt nicht. Man gibt das viele Geld fürs Auto nicht zuletzt für Flexibilität aus. Erst recht wenn man keine echte Schnelladesäule im Nahbereich hat, welches in vielen Städten immer noch der Fall ist.

    • Futureman meint

      08.03.2021 um 11:12

      Vielleicht sollte man das Thema mit den Fahrern ohne eigenen Stellplatz mal auf einem anderen Weg angehen: Jeder, der ein Auto anmeldet muss einen Stellplatz nachweisen. Denn mit welchen Recht Stellen viele ihr Auto einfach auf öffentlichen Platz ab?

      • eBiker meint

        08.03.2021 um 13:18

        Mit dem selben Recht wie ich auch Steuern bezahle – und nicht gerade wenige.
        Ausserdem weise ich einen Stellplatz nach – über meinen Anwohnerparkausweis.

        • Kona64 meint

          08.03.2021 um 17:11

          Auch Leute ohne Auto zahlen die gleichen Steuern. Abgesehen von der KFZ Steuer. Mit der bezahlt man aber nicht den Stellplatz auf der Strasse. Die Strasse vor dem Haus wird erschlossen und das trägt die Kommune und die Hauseigentümer. Der Anwohnerparkausweis berechtigt nur zum parken (wenn noch etwas frei ist) und weist keinen Parkplatz nach. Anwohnerparkausweise sind schon okay, nur müssten die deutlich teurer sein. Die Nutzung von 15 qm öffentlichen Raums, plus Herstellung, plus Reinigung muss etwas kosten.

        • eBiker meint

          08.03.2021 um 18:32

          Vollkommen richtig Kona – auch ohne Auto zahlst du Steuern. Nur ich bezahle KfZ Steuer, (noch) Mineralölsteuer, Steuern auf die Versicherung, Steuern die bei Wartung und Reparatur fällig werden etc. Und der Ausweis kostet noch etwas – übrigens dürfen hier zu gewissen Zeiten trotzdem Leute ohne Ausweis umsonst parken. Ach und Grunderwerbssteuer gabs ja auch noch so wie die jährlich Steuer weil ich es wage hier zu wohnen etc.
          Ach ja wieviel Steuern bezahlst du eigentlich damit du die Strasse nutzen kannst? Ich gehe ja mal davon aus das dein Kona64 auch mal aus der Ausfahrt raus kommt? Und du wirst bestimmt weiter als 15 qm fahren.

  4. Peter W meint

    08.03.2021 um 08:17

    Man müsste sich schon genauer mit den Bedingungen beschäftigen, um aus dieser Meldung einen Nutzen, also wertvolle Informationen, ziehen zu können. Wenn ich nichts wissen, und nur oberflächliches Geschwätz hören will, kann ich auch eine Pressekonferenz mit Scheuer ode Söder anschauen. da kann man sogar den Ton abstellen und weiß hinterher genau so viel wie mit Ton.

    Für mich gibt die Meldung folgende Infos weiter:
    Es gibt demnächst ein Gesetz, dass Lademöglichkeiten an Parkplätzen gebaut werden müssen. Es gibt aber so viele Ausnahmen und Sonderregelungen, dass das ganze Gesetz so wertvoll ist wie die Abgasnachbehandlung eines Diesels bei minus 5 Grad.

    • Ernesto 2 meint

      08.03.2021 um 08:24

      You made my Day ! Großartige Einschätzung.

    • Boris meint

      08.03.2021 um 10:14

      Was vollkommen fehlt ist die Pflicht der EVU’s sich proaktiv zu beteiligen. Die Hürden für ein 4 bis 10 Familiehaus und sogar dessen Nachrüstung können trotz Förderung in der Parxis ziemlich hoch werden.

      Selbst wenn der Anschluß passt ist man dem EVU ausgeliefert was man als Vermieter wie damit darf. Das ist oft vom lokalen EVU abhängig.

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