Die Bundesregierung hat Förderprogramme aufgestellt, um den Hochlauf der öffentlichen Elektroauto-Ladeinfrastruktur zu unterstützen. Jedoch sind laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die bürokratischen Hürden so hoch, dass die beantragten und bewilligten Mittel oft nicht von den Unternehmen abgerufen werden können. Eine Auswertung habe gezeigt, dass nur 12 Prozent der Mittel tatsächlich abgerufen werden. Der BDEW fordert daher Änderungen.
„Die Bundesförderprogramme sind ein wichtiger Baustein, um den Ladeinfrastrukturausbau zu unterstützen“, betont die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae. „Die Förderverfahren für öffentliche Ladeinfrastruktur sind aber zu kompliziert und zu langwierig. Sie verursachen bei den Antragsstellern einen großen bürokratischen Aufwand. Aus diesem Grund werden die Fördermittel kaum abgerufen. Hier brauchen wir jetzt kluge und pragmatische Lösungen, die eine einfache und schnelle Förderung ermöglichen.“
Diese Lösungen müssten für alle Marktteilnehmer offen sein. Das KfW-Programm für private Ladeinfrastruktur habe vorgemacht, wie das gehen kann, so Andreae. „Klar ist aber auch, dass sich Ladeinfrastruktur perspektivisch über ihre Auslastung selber tragen soll. Nur ein Ladevorgang pro Tag so wie das heute der Fall ist, wird da sicher nicht reichen. Das bedeutet, dass wir deutlich mehr Elektrofahrzeuge brauchen, um die Ladeinfrastruktur wirtschaftlich auszulasten. Dieser Hochlauf muss zwischen Fahrzeugindustrie und Energiewirtschaft Hand in Hand gehen.“
Grundsätzlich bestehe die Möglichkeit, das bestehende Fördersystem zu verbessern oder die Förderung von Grund auf neu zu konzipieren, so der BDEW. Für beide Varianten lägen Maßnahmen für eine effiziente Förderung vor, wobei eine Neukonzipierung den zielgerichteteren Weg darstellen würde.
Um die bestehende Förderung zu verschlanken und effektiver zu gestalten, sollten dem Verband zufolge etwa die einzureichenden Anlagen vereinfacht und in ihrer Anzahl reduziert werden. Die Fristen zur Einreichung sollten angepasst werden, um eine realistische Zeitabfolge der Prozessschritte zu ermöglichen. Zudem würde eine einheitliche und vollständige Digitalisierung der Beantragung die Nutzung der Förderprogramme erleichtern. Für Rahmenverträge zur Beschaffung von Ladeinfrastrukturprodukten und Dienstleistungen sollte ein Ausnahmetatbestand festgelegt werden, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
Deutlich effizienter wäre laut dem BDEW allerdings eine Neukonzipierung des aktuellen Fördersystems. Mit standardisierten Fördersätzen, einer Beantragung der Förderung nach Inbetriebnahme und einer gesonderten Förderung des Netzanschlusses könnte die Bundesregierung den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur „massiv“ vorantreiben.
Ax Sel meint
Jedes Haus hat ein Dach, darin wohnen die Menschen und können kein Solarstrom nutzen. Das sind Mieter bei Wohnungsbau gesellschaften, die zwar nen Parkplatz fürs Auto haben, dieser aber nicht aber nicht der Wohnung zugeordnet wird, womit das kein fester Stellplatz ist und dadurch die Nutzung einer Walbox nicht erlaubt wird. So wird das nie was, mit Ladestationen die öffentlich sind hat man keine Sicherheit das da ein Platz frei ist, Ladestationen sind in der Regel doppelt so teuer wie der Hausstrom, noch teurer wird’s beim Schnelladeln mit CCS Stecker. Sonnenstrom von den Dächern würde auch die Netze entlasten und es wäre mehr Strom für die Industrie vorhanden.
tim Baczkiewicz meint
Und zu teuer! Unsere Stadtwerke ( der 11oder 12 größten Stadt in Deutschland)
möchte im Monat 5€ Grundgebühr damit man dann für 0,48€ AC laden kann😂Schuss nicht gehört
BEV meint
Nein, Echt? OHHH.
Wahrscheinlich war das so beabsichtigt, wäre ja schlimm wenn der VDA und seine Unterstützter die Ausrede der schlechten Ladeinfrastruktur nicht mehr hätten.