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Nicht angemeldete E-Auto-Ladestationen können Stromversorgung unterbrechen

02.08.2022 in Aufladen & Tanken von Thomas Langenbucher | 69 Kommentare

mercedes-eqa-laedt

Bild: Mercedes-Benz

Ladeeinrichtungen für Elektroautos bis 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung müssen in Deutschland beim Netzbetreiber angemeldet werden, sind aber genehmigungsfrei. Bei über 11 kW Ladeleistung wird eine Genehmigung des Netzbetreibers benötigt. Der regionale Energieversorger EWE mahnt, dass E-Auto-Fahrer der Verpflichtung nachkommen. Ansonsten drohten Stromausfälle – und Kosten für die Verursacher.

Die Stromnetze seien im Niederspannungsnetz bisher hauptsächlich für haushaltstypische Lasten ausgelegt. Durch den Boom an Elektromobilität und Wärmepumpen kämen schnell viele sogenannte signifikante Lasten hinzu – also Geräte, die viel Leistung beziehen, erklärt Markus Schirmer, Entwickler Energienetze bei EWE Netz, in einem Interview mit dem Portal heise.de. Das zusätzliche Laden dieser Geräte führe im Stromnetz zu deutlich höheren, teils zeitgleichen Energiebedarfen, insbesondere abends.

Mit der Anmeldung ihrer Ladeeinrichtung trügen die EWE-Kunden dazu bei, dass der Energieversorger die Strombedarfe und Lastenschwerpunkte besser erkennen kann. Dazu seien sie auch gesetzlich gemäß Paragraf 19 der Niederspannungsanschlussverordnung verpflichtet. Die Anmeldepflicht gelte auch für mobile Ladeeinrichtungen, die zum Beispiel an eine Starkstrom-Steckdose angeschlossen werden.

„Den Netzausbau können wir dadurch effizient und kostengünstig planen. Bleiben Veränderungen in den Kundenanlagen unbekannt, drohen im schlimmsten Fall lokal Versorgungsunterbrechungen“, so Schirmer. Er betonte, dass die Anmeldung von Lademöglichkeiten am eigenen Haus einfach digital, kostenlos und in wenigen Minuten möglich sei. Ein Nein zum Betrieb einer privaten Strom-Tankstelle könne er „nach heutigem Kenntnisstand ausschließen. Wir sind Netzbetreiber und eine unserer Aufgaben ist es, Anschlüsse herzustellen“.

Kommt man der Anmeldepflicht nicht nach, könnten die Anschlussnehmenden vom Netzanschluss getrennt werden, warnte Schirmer. Das sei jedoch das letzte Mittel der Wahl, wenn der Aufforderung zur Anmeldung nicht nachgekommen werde. Präzedenzfälle seien ihm nicht bekannt. Sollte es aber durch nicht angemeldete Ladeeinrichtungen zu Störungen im Netz kommen, könnten die Aufwände für den entstandenen Schaden an den oder die Verursacher weiterberechnet werden.

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Via: heise.de
Tags: Ladestationen, Stromversorgung, Wall BoxAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Till meint

    06.08.2022 um 20:50

    Den Kommentaren nach zu urteilen, gibt es von Netzbetreiber zu Netzbetreiber teils drastische Unterschiede bezüglich der Anmeldung. Hier meine Geschichte.
    Als 2015 im Zuge diveser Elektroarbeiten auch eine Wallbox installiert wurde, gab es noch keine Anmeldepflicht beim südhessischen E-Netz. Dieses Jahr wies mich mein Autoverkäufer darauf hin, dass auch bestehende Anlagen gemeldet werden müssen.
    Kein Problem, dachte ich mir. …bis ich es mit E-Netz zu tun bekam. Ein bei E-Netz zertifiziertes Elektrounternehmen muss einen Installationsnachweis, des „durch das Unternehmen durchgeführte Installation der Wallbox“ !!! ausfüllen, in Papierform, und einreichen.
    Nun gibt es das Unternehmen von 2015 nicht mehr. Eine vorhandene Rechnung, auf der u.a. die Installation vermerkt ist, ist gegenstandslos.
    Auf meine Frage, was ich denn nun tun solle, kam die lapidare Antwort, dass ich ein von E-Netz zertifiziertes Unternehmen damit beauftragen solle, meine Anlage abzunehmen. Auf meine weitere Frage, ob der Sachbearbeiter denn tatsächlich glaube, dass ein Elektroinstallationsmeister einfach so unterschreibe, ohne die Installation vollumfänglich geprüft zu haben, antwortete Dieser mit; wohl kaum. Auf meine Frage, ob dies überhaupt Jemand machen würde, eine Anlage zu prüfen, und dann abzunehmen, kam die erwartbare Antwort; eher nicht.

    Also probierte ich es trotzdem. Etliche Installateure winkten gleich ab. Nicht wegen meines Aliegens, sondern weil sie schlicht keine Kapazitäten haben. Letztlich kam ein Installateur, Dank Vitamin B dann doch vorbei, zwecks Kostenvoranschlag.
    Hier nun die Posten mit Begründung.
    Abklemmen des Systems, Sichtprüfung und Messung der Leitungen bis zur Wallbox ab Sicherungsabgang.
    Erneuerung der Automaten und der Verkabelung im Schaltschrank sowie diverser weitere Änderungen im Schaltschrank, nach neuester VDE Vorschschrift.
    Neue Wallbox, da der Zustand der alten Wallbox nicht sicher prüfbar sei.
    Kostennote 2.500€
    Die Installation der (noch existierenden) Wallbox hat damals – im Zuge der anderen Arbeiten – lediglich 954€ Mehrkosten verursacht.

    Ich rief also abermals bei E-Netz an, und fragte, ob es denn keinen anderen Weg gäbe, als ein funktionsfähiges, sicheres System, gegen hohen Kostenaufwand auszutauschen, nur um eine Unterschrift zu bekommen. Nein! Ist halt so.

    Anekdote am Rande: Der Installateur mit dem KVA hätte frühestens im April 2023 die Zeit die „Installation“ vorzunehmen. Bis dahin dürfe ich meine Anlage nicht betreiben.

    Glücklich dürfen die Forenten sein, die sebsttätig ihren Antrag stellen dürfen, oder die eben nur einen Zähler wechseln lassen müssen.

  2. hu.ms meint

    03.08.2022 um 17:31

    Ich lade meinen ID.3 ohnehin nur 10 winterwochen in denen meine PV nicht geügend leistung bringt aus dem stromnetz. Und da nur einphasig mit 16A = 3,6 kwh = ca. 20 km reichweite/h.
    Es ist also von der aus dem netz abgerüfenen leistung her völlig, egal ob ich den backofen einschalte oder das auto lade.

  3. Tom meint

    02.08.2022 um 19:59

    Bei so manchen Kommentaren kann ich ganicht verstehen wieso wir in Deutschland Fachkräftemangel im Elektrohandwerk haben…

    Nochmal: Es geht hier um die Anmeldung einer Wallbox, und nicht um eine Brennholzsäge, E-Herd oder sonstiges.
    Der gewaltige unterschied ist das eine Wallbox über Stunden volle 11kw zieht, hier spricht man von einer Dauerlast welche Dementsprechend das Netz belastet.
    Ja, ein Herd hat meistens auch 11kw Leistung, jedoch nicht dauerthaft bzw schaltet dieser immer an und aus um die Wärme zu halten.

    Also, meldet eure Wallbox doch einfach an. Ist halt einmal paa Minuten Arbeit. Wer Angst hat irgendwelche Protokolle einreichen zu müssen kann es vielleicht machen wie ich: einfach eine Mobile Wallbox anmelden (bei mir Juice Booster) welche über einen Stecker verbunden wird. Die rote Cee Dose war bereits vorhanden. Ging bei mir ohne Probleme, hat 3 Minuten übers Telefon gedauert.
    Nur so kann das Stromnetz passend ausgebaut werden um evtl Stromausfällen vorzubeugen.

    • Meyer meint

      02.08.2022 um 23:02

      Meine Cousine hat ein kleines E-Auto, wohnt aber in einem Altbau mit katastrophaler Elektrik, sodass an ein Laden zu Hause gar nicht zu denken ist. Sie besitzt jefoch ein mobiles Ladekabel da Sie als Pendlerin im Grenzgebiet im nahen Ausland ihren Arbeitsplatz hat und dort das Fahrzeug aufladen kann. Wenn Sie dieses Ladekabel anmelden würde, dann würde Sie ribe Belastung suggerieren, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt.

    • Günter Schmauß meint

      04.08.2022 um 18:16

      Wir haben einen Smart Meter den wir nicht wollten, und das ist für mein Gefühl schon viel zu viel.
      Wer natürlich auch noch die Farbe seiner Unterhose Posten will, der kann das ruhig tun.
      Meine Hoffnung ist dass die Impfung entlich die Spreu vom Weizen getrennt.
      Dann kann man wieder mit normalem Menschenverstand leben, ohne solche Vollpfosten.
      Bin gespannt wer sich da angesprochen fühlt? ;-)

  4. Thomas meint

    02.08.2022 um 15:25

    Ist absolut sinnvoll (sofern die Daten auch digitalisiert werden und Eingang finden in z.B. Netzplanungstools).

    Ein E-Auto bedeutet ca. 2.000 kWh zusätzlichen Stromverbrauch und kann damit den Stromverbrauch eines Haushalts verdoppeln. Auch eine Wärmepumpe braucht 2.000 bis 10.000 kWh und ist damit ein relevanter Großverbraucher.

    Das hat nur wenig mit der Anschlussleistung zu tun. Und deswegen ist es auch sinnvoll dass ein E-Herd mit 8 kW nicht angemeldet werden muss aber eine WP mit 3 kW schon.

    • B. Elker meint

      02.08.2022 um 17:24

      Zusätzlicher Stromverbrauch pro welcher Zeiteinheit ist gemeint: Monat/Jahr?

      • Tom meint

        02.08.2022 um 19:29

        Kommt drauf an wieviel du fährst…

    • Meyerdirks meint

      02.08.2022 um 23:10

      Mein Nachbar hat ein E Auto und eine angemeldete Wallbox. Er ist aber viel unterwegs und läd selten zu Hause . Wenn die Batterie bei den Freunden am Ende ist, dann hat er für den Notfall ein mobiles Kadekabel dabei. Er kann dann bei seinem Bruder, oder seinem besten Freund laden. Nun gibt es aber hunderte von Netzbetreibern in ganz Deutdchland. Wo soll er das mobile Ladekabrk denn anmelden, denn zu Hause nimmt er es nicht in Betrieb. Dort muss es daher ja auch nicht angemeldet werden.

  5. Renate Distin meint

    02.08.2022 um 14:36

    Ich glaube, Gleichgültigkeit
    oder eben so eine gewisse klammheimliche Freude daran, es „dem Staat zu geben“,
    ist weit verbreitet.
    Deshalb gehen ja auch manche Mitmenschen auf die Barrikaden, wenn es darum geht, ihren alten „Lappen“ gegen einen neuen, EU-konformen umzutauschen.
    Oder die neue Grundsteuererklärung abzugeben.
    Oder sich einen neuen Perso zu besorgen (wenn der alte vor Jahren ablief).
    Oder ihre ausländischen Kapitaleinkünfte zu deklarieren.
    Usw. usf…..

    • U. Koster meint

      02.08.2022 um 14:37

      … oder beim Verlassen des Kreisverkehrs zu blinken

      • SchlaubiSchlunpf meint

        02.08.2022 um 17:59

        You made my day!

        Vielen Dank.

  6. Gerlind Steffens meint

    02.08.2022 um 13:16

    Wo bitte ist das Problem? Als ich Frühjahr 2020 meine Wallbox installieren ließ, machte das Anmelden völlig automatisch der Installationsbetrieb. Die Anmeldebestätigung des Energieversorgers erhielt ich anschließend zwecks Ablage. Alles bestens.

    • T. Dreger meint

      02.08.2022 um 13:39

      Bei mir genauso.
      Wenn ich mich recht erinnere, erhielt ich das vom Installateur fertig ausgefüllte Formular kurz zur Unterschrift –
      und bald danach kam die Anmeldebestätigung vom Netzbetreiber.
      Wir leben hier in Nordbaden/SAP-Umfeld, EFH ohne eigene Wallbox sind hier quasi die Ausnahme. Gut is.

    • B. Zierling meint

      02.08.2022 um 13:55

      Ich weiß nicht, ob das bundesweit einheitlich geregelt ist, aber bei uns muss die Installation ohnehin ausschließlich über einen Fachbetrieb erfolgen. Und der veranlasst die Anmeldung.

    • Peterhahn meint

      02.08.2022 um 23:16

      Mein Nachbar hat eine angemeldete Wallbox und ein Ladekabel, dass er für Notfälle im Wagen liegen hat. Dieses Kadrkabel hat er nicht angemeldet, weil er es nur im Auslabd nutzt, da dort die Ladeinfrastruktur noch nicht ausreichend entwickelt ist. In Österreich sind Kadekabel nicht gehmigungsplichtig und zu Haus betreibt er es nicht und muß es daher auch nicht anmelden.

  7. Auflader meint

    02.08.2022 um 11:55

    Hmm, also wenn man die Kommentare zu einem ja rein faktisch sinnvollen Artikel liest, scheint mir nicht der ‚bürokratisch industrielle Komplex’ das Problem zu sein sondern die offensichtliche Sehnsucht mancher zu Verschwörungstheorien – inklusive typischem Querdenker-Speak: „Informier dich“ ( … denn von mir kriegst du keine konkrete Antworten, die würden ja das mysteriöse zerstören…).
    Davon dass jeder Netzbetreiber ggf. ein eigenes Süppchen kocht, ist in einem föderalen Land sicherlich auszugehen, aber die Grundidee bei einer ständig wachsenden Zahl von Verbrauchern die Lasten abzuschätzen macht nun mal Sinn. Viel schlimmer als die 11kW sind ja auch die 7,4kW-Lader, die auf einer Phase 32A saugen und das Netz in der Nachbarschaft in Schieflage bringen können. Ist echt blöd wenn in der Straße ne einzelne Phase rausfliegt und zunächst keiner weiß was los ist und die Nachbarn der Reihe nach mit fragenden Gesichtern auf die Straße kommen…
    Melden macht frei, und ist in diesem Fall auch einfach fair. Also Aluhut absetzen und lächeln

    • Werner Mauss meint

      02.08.2022 um 12:47

      Du hast natürlich recht, ich kenne nicht alle Nutzungsbedingungen aller Netzbetreiber, deshalb schreibe ich ja vom „Informieren „,was ja grundsätzlich kein Fehler ist und auch nichts mit Aluhut zu tun hat. Ob jetzt „Melden“, „Ebit“ oder sonst was frei macht, überlasse ich jedem selbst. Bei meinem Netzbetreiber ist es jedenfalls so. Ich denke ein bisschen Vorsicht vor bestimmten Geschäftsmodellen sollte man schon walten lassen. Und dass die Neigung zum ungearbeiteten Mitverdienen bei gleichzeitiger Risikominimierung hierzulande hoch ist, ist wohl nicht zu übersehen. Siehe Steckerwirrwarr bei BK Kraftwerken usw. Aber jeder wie er will.

      • eBiker meint

        02.08.2022 um 12:50

        Und bei welchen Netzbetreiber bist du, dann können wir uns ja mal informieren.

        • Werner Mauss meint

          02.08.2022 um 12:58

          Du kennst doch sicher deinen Netzbetreiber, was nützt dir da meiner? Ich kam mir jedenfalls bei meiner Installation 2015 vor wie auf dem Bazar und da hat sich bis heute nichts geändert.

        • eBiker meint

          02.08.2022 um 13:04

          Weil bei meinem Anbieter – und sowie es aussieht bei den anderen Anbietern ebenfalls, eben nichts von einem Zwangszähler steht.
          Also wäre es doch interessant was bei deinem Anbieter so auf der Webseite steht. Du behauptest ja als einziger, dass ein Zähler Pflicht wäre. Also sag doch einfach den Namen deinens Anbieters?
          Oder steht es da vielleicht gar nicht?

        • Werner Mauss meint

          02.08.2022 um 14:16

          Hast du schon alle durch? Wow, ich habe mir die von 150kw mal runtergeladen aber noch nicht gelesen. Ist ja PDF mit zig Seiten….. Aber du weißt es natürlich besser….

        • Gunnar meint

          02.08.2022 um 19:06

          Also halten wir fest. Solange Werner Maus seinen Netzbetreiber nicht nennt, ist seine Aussage über den zusätzlichen Stromzähler nicht beweisbar und somit folgerichtig eine Falschaussage.

        • Realist meint

          02.08.2022 um 19:22

          Lasst ihn doch. Er ist nach der Teilemangelbeschwörung dem nächsten großen Ding auf der Spur.

          @ Mäuschen
          Dran bleiben!!!!!!!

  8. Gunnar meint

    02.08.2022 um 11:32

    Dann muss ich aber auch meinen ganzen anderen Rest in meinem Haus anmelden.
    Waschmaschine: 3 kW
    Trockner: 3,5 kW
    Backofen 1: 3,5 kW
    Backofen 2: 3,5 kW
    Wärmepumpe: 8,5 kW
    Tischkreissäge: 2kW
    Brunnenpumpe: 1,5 kW
    Hobelbank: 1,8 kW
    Rasenmäher: 1,8 kW
    Ist alles nicht angemeldet, wat nu?

    • stromschüssel meint

      02.08.2022 um 11:59

      Welchen Gleichzeitigkeitsfaktor hast du denn bei den aufgeführten Geräten (und wenn die Wärmepumpe 24/7 8,5 kW ziehen sollte, hat der Energieberater nicht sauber gearbeitet!)?

      Oder anders (vereinfacht) ausgedrückt: Bei einem Verbrauch von 4.500 kWh im Jahr sind es im Schnitt 12,3 kW pro Tag. Da kann es schon einen Unterschied ausmachen, wenn für drei oder vier Stunden 11 kW „auf einmal“ dazukommen.

      • stromschüssel meint

        02.08.2022 um 12:01

        Davon abgesehen hast du die oben genannten Geräte bei der Beantragung des Hausanschlusses quasi mit angemeldet…

      • Werner Mauss meint

        02.08.2022 um 13:03

        Theoretisch, aber was passiert wenn dann 5 Baukräne in deinem Wohngebiet laufen?

        • eBiker meint

          02.08.2022 um 13:22

          Dann würden die dazu nötigen Baustromverteiler vorher beim Energieversorger beantragt – wenn der Strom reicht i.O. wenn der Strom nur für 3 Kräne reicht, dürfen nur 3 betreiben werden.

      • Vanellus meint

        02.08.2022 um 16:08

        Der Unterschied zwischen kW und kWh ist dir nicht so geläufig?
        Wenn einer 4500 kWh im Jahr braucht, braucht er im Durchschnitt 12,3 kWh pro Tag. Nicht 12,3 kW. Wenn 12,3 kW durchschnittlich gezogen werden, wären es im Jahr 107.748 kWh. Die Aussage: 12,3 kW pro Tag ergibt keinen Sinn. Das ist so, als wenn du sagst: Ich fahre 100 km/h pro Tag.

      • e-biker meint

        02.08.2022 um 16:27

        Also > 4.500kWh / 365 Tage = 12,33kWh / 24h = 0,513 kW Grundlast !
        Kommen jetzt noch 11kW zum Laden dazu haben wir 11,5kW Last.
        Normalerweise wird der Hausanschluss mit 30kW berechnet.
        253 Volt mal 36A mal 3 Phasen = 27.324 W = ca. 30kW
        Was für einen Unterschied soll es jetzt machen wenn 11kW dazukommen ?
        Den Hausanschluss interessiert es nicht !

    • Tom meint

      02.08.2022 um 11:59

      Und das alles betreibst du zum gleichen Zeitpunkt und das über mehrere Stunden?

    • eBiker meint

      02.08.2022 um 12:00

      Ja die Wärmepumpe must du anmelden. Wenn du das nicht gemacht hast ist das dein Fehler. Der Rest ist einfach schon eingerechnet.
      Immer die gleichen etwas .. Vergleiche mit den Herd usw.

      • e-biker meint

        02.08.2022 um 16:33

        Alle Geräte unter 11kW sind nicht anmeldepflichtig !
        Wenn die Leistung der Wärmepumpe unter 11kW angegeben ist, muss sie nicht angemeldet werden.

    • Gunnar meint

      02.08.2022 um 15:28

      Ok ok ist ja gut, wollte nur etwas stänkern. Hatte dazu gerade Lust :-)
      Ihr habt ja recht, also nicht alle, Werner liegt offensichtlich falsch mit seinem Zwischenzähler.

  9. Shullbit meint

    02.08.2022 um 10:56

    Das Problem ist nicht die Anmeldung. Das Problem ist der kostentreibende bürokratische Aufwand. Eine einfache Anmeldung wird nicht akzeptiert. Man muss das beim Netzbetreiber registrierte Installationsunternehmen angeben, dass die Wallbox installiert hat. Wer z.B. eine Starkstromsteckdose hat und eine Wallbox mit entsprechendem Stecker kauft, der muss nur den Stecker in die Dose stecken. Für die Anmeldung beim Netzbetreiber ist aber erforderlich, dass ein Diplom-Master-Stecker-Einstecker kommt, der dafür natürlich einen 3stelligen Betrag berechnet.

    Wichtig auch die Formulierung „am eigenen Haus … kostenlos“. Am eigenen Haus. Am Einfamilienhaus also. Es mehren sich Berichte, dass die Netzbetreiber für installierte 11KW Wallboxen in Mehrfamilienhäusern durchaus Rechnungen über mehrere hundert Euro stellen, weil der Leistungsbezug des MFH erhöht werden müsse…

    • 150kW meint

      02.08.2022 um 11:02

      „Man muss das beim Netzbetreiber registrierte Installationsunternehmen angeben“
      Kommt darauf an. Bei meinem Netzbetreiber z.B. nicht.

      • Shullbit meint

        02.08.2022 um 11:06

        Wer ist Ihr lokaler Verteilnetzbetreiber?

        • 150kW meint

          02.08.2022 um 11:40

          EAM

    • Werner Mauss meint

      02.08.2022 um 11:06

      Genau richtig und es geht um Schadensumkehr wenn sie nicht versorgen können mangels frühzeitigem Ausbau. Wie immer, Abwälzung von Risiken auf den Kunden. Einfach dazu die Bestimmungen vom Netzbetreiber lesen.

      • MichaelEV meint

        02.08.2022 um 14:49

        Niederspannungsnetze sind auf geringe Gleichzeitig ausgelegt und damit werden die Kosten gering gehalten.
        Wer sagt denn überhaupt, dass jeder Unsinn überhaupt versorgt werden muss. Die Aufgabe der Netzbetreiber muss auch sein, Schaden proaktiv zu erkennen und zu verhindern. Und dazu gehören z.B. hohe Lasten mit hoher Gleichzeitigkeit, die einen unwirtschaftlichen Netzausbau nur für Lastspitzen erforderlich machen würden.
        Wer das wirklich versorgt haben will, soll dann seine Kosten bitte selber tragen (wahrscheinlich ein Vielfaches des aktuellen Netzentgelts).
        Und das sich jeder eine Wallbox installiert und das Auto stupide nach Feierabend zu Hause einstöpselt und laden lässt, ist ein Horrorszenario, welches verhindert werden muss.

        • Werner Mauss meint

          02.08.2022 um 17:11

          Steuerung durch den Preis und alles ist gut und die Auslastung ist gleichmäßig. Machen wir jetzt schon Zuhause beim Speicher. Man kann doch mittlerweile jedes Gerät separat steuern. Dazu Bedarf es keiner Überkontrolle und es braucht auch keinen unnötigen Ausbau. Man möchte Maximalverbrauch zum Maximalpreis.

        • MichaelEV meint

          03.08.2022 um 09:45

          Ja, Steuerung durch den Preis ist der einzig richtige Weg. Mit variablen Verbrauchern wie BEVs kann man sehr positive Ergebnisse erreichen, vorhandene Stromnetze gleichmäßig hoch auslasten und damit Netzentgelte minimieren.
          Das gleiche Potential gibt es aber auch in negative Richtung. Und solange Preise nicht tatsächlich steuern, muss man das negative Potential kontrollieren.

    • Yoshi84 meint

      02.08.2022 um 11:48

      „3stelliger Betrag“ – hahaha, der war gut.

  10. Dagobert meint

    02.08.2022 um 10:09

    Muss ich meine 2. Küche in der Einliegerwohnung auch anmelden?

    • Dagobert meint

      02.08.2022 um 10:13

      Nachtrag: Ich habe in meiner Garage eine 11kW CEE Steckdose, schon immer. Ich werde wohl kaum eine mobile 11kW Ladestation anmelden müssen?

      • MacGyver meint

        02.08.2022 um 10:33

        Doch genau das ist sogar gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben. Dem Stromnetz ist es doch völlig Wurst ob ein Stecker dazwischen ist oder nicht. Der Unterschied der für Ladeeinrichtungen von Elektroautos gemacht wird existiert, weil z.B. andere Geräte wie Werkzeuge die an einer Kraftstromsteckdose betrieben werden in aller Regel nur kurzfristig laufen. Bei Ladeeinrichtungen für BEV sind es in aller Regel mehrere Stunden.

        Was hast Du denn für ein Problem mit der Anmeldung? Es kostet kein Geld und hilft dabei das Stromnetz für alle stabiler und sicherer zu machen.

        • Werner Mauss meint

          02.08.2022 um 11:11

          Falsch, wenn ich Brennholz säge kann das auch länger dauern. Es geht um Kontrolle um ungestraft die Leistung einzuschränken und um „vom Kuchen abhaben“ wie manche so schön formulieren, natürlich ungearbeitet.

        • Gunnar meint

          02.08.2022 um 11:24

          Kurzfristig? Definiere das mal.
          Holzsägen und Holzspalten dauert einen ganzen Tag.
          Wenn ich dann noch Hobbyhandwerker bin und diverse Geräte am Laufen habe, ist das nicht kurzfristig.

        • Tom meint

          02.08.2022 um 12:09

          Totaler Blödsinn!
          Wieviel Leistung Hat denn ihre Brennholzsäge?
          Nur weil diese einen roten Stecker hat heist es nicht das diese wie ein Auto 11kw über Stunden zieht…

        • eBiker meint

          02.08.2022 um 12:21

          Gunnar: und wieviele Leute in deiner Gegend benutzen denn eine Kreissäge und einen Holzspalter um zuhause im Garten Holz zu machen?
          Ach ja ich bin vom Land . wuir haben das früher auch gemacht. Als einzige in der Strasse.
          So und nun die Gegenfrage: wieviele Leute fahren in deiner Gegend ein Auto?
          Merkst du was?

        • MichaelEV meint

          02.08.2022 um 14:27

          Selbst wenn es viele machen würden, passiert es vielleicht 1-2x im Jahr und geht bei der Gleichzeitigkeit komplett unter.
          BEVs sind für die Gleichzeitigkeit ein vollkommen anderer Faktor

      • Shullbit meint

        02.08.2022 um 10:58

        Doch genau das. Und wichtig: Du darfst das nicht allein machen. Die Anmeldung wird nur akzeptiert, wenn ein beim Netzbetreiber registriertes Installationsunternehmen die Wallbox „errichtet“ hat. Du musst also einem Unternehmen einen dreistelligen Betrag geben, damit es den Stecker einsteckt.

        • Dagobert meint

          02.08.2022 um 11:15

          Na ja, darauf können sie genau so lange warten wie aus die Anmeldung meiner Balkon PV Anlage…

      • Tom meint

        02.08.2022 um 12:07

        Ich habe auch eine gane Zeit lang mit dem Juice Booster über eine rote CEE16A Dose geladen und diesen auch angemeldet. Das ging bei meinem Netzbetreiber ohne Probleme, einfach übers Telefon, hat keine 3 Minuten gedauert.
        Mittlerweile hab ich eine Wallbox, eine Ummeldung werde ich nicht machen da ich diese Überflüssig finde, denn die Leistung von 11kw ist ja die selbe…

    • eBiker meint

      02.08.2022 um 12:02

      Kommt darauf an: wenn die Einligerwohung als solche beim Bau schon ausgewiesen war, dann nicht. Wenn du sie nachträglich eingebaut hast, dann ist die Küche eine Nutzungsänderung – und ja das hättest du anmelden müssen

  11. tim Schnabel meint

    02.08.2022 um 09:32

    ja natürlich können sie das….🤦 mein Herd den ich bein Kochen voll anmache und dazu noch nen Heizlüfter an habe..die könnten das nie.. Deutschland.. Land der bedenkenträger.

    • Werner Mauss meint

      02.08.2022 um 09:46

      Deutschland wir vorwiegend mit Angst gesteuert. Der bürokratisch industrielle Komplex hat die Bevölkerung voll im Griff. Energie und Netzversorger wollen lediglich einen unnötigen Zwischenzähler mit lebenslanger Monatsmiete verkaufen und das sogar mit einer Fangprämie von 200€, für all diejenigen die nicht rechnen können.

      • MacGyver meint

        02.08.2022 um 10:35

        Hast Du überhaupt den Artikel gelesen??? Wo steht denn da was von einem Zwischenzähler?

        • Werner Mauss meint

          02.08.2022 um 10:44

          Informiere dich bei deinem Netzbetreiber, du wirst erstaunt sein.

        • 150kW meint

          02.08.2022 um 11:04

          @Werner Mauss
          Ich glaube es ist einfacher wenn du den Netzbetreiber nennst der so was machen will. Das dürfte nämlich die deutliche Ausnahme sein.

        • Werner Mauss meint

          02.08.2022 um 11:13

          150KW, jeder, geh auf die Webseite und informiere dich.

        • 150kW meint

          02.08.2022 um 11:46

          Auch du meinst „Autostromtarife“? Klar, das gibt es. Die sind aber freiwillig, genau wie für Wärmepumpen.

        • stromschüssel meint

          02.08.2022 um 12:06

          @Werner Mauss:
          Zum Glück hat sich dann mein Netzbetreiber nicht auf „seiner“ Internetseite umgeschaut. Nix Zwischenzähler. Nicht mal angedeutet. Aber egal, gefühlte Wahrheiten zählen ja mehr als die Realität.

        • Meiner_Einer meint

          02.08.2022 um 12:43

          Entfernt. Bitte verfassen Sie konstruktive Kommentare. Danke, die Redaktion.

      • Shullbit meint

        02.08.2022 um 11:05

        Das mit dem Zwischenzähler ist mal wieder Unsinn von Ihnen. Das entspricht definitiv nicht der Realität. Es kann ja sein, das einige Netzbetreiber einen zusätzlichen Zähler empfehlen, um von speziellen Autostrom-Tarifen profitieren zu können. Es kann auch sein, dass sich in großen Mehrfamilienhäusern Konstellationen ergeben, in denen die Installation eines zusätzlichen Zählers günstiger ist, als die Wallbox mit dem Zähler in der Wohnung zu verbinden. Aber definitiv gibt es keine Pflicht und keinen Zwang für einen weiteren Zähler im Zusammenhang mit einer 11 KW-Wallbox

        • Werner Mauss meint

          02.08.2022 um 11:14

          Informiere dich.

      • Thrawn meint

        02.08.2022 um 12:34

        Uuuuuh! Mich gruselt schon….

        Allerdings nicht vor dem „bürokratisch industrielle Komplex“, sondern von Ihrem Geschwurbel. Der Zwischenzähler ist sicherlich in Wahrheit ein Gehirnwellenmessgerät, das nachts induktiv den Bewohner die Befehle der Echsenwesen ins Hirn pflanzt, richtig?

        Alles Teil der Weltverschwörung, Bevölkerungsaustauisch und so… Bill Gates und G5…hab‘ ich noch was vergessen?

      • Ddave meint

        02.08.2022 um 13:09

        „Informiere dich“
        Liefern Sie bitte die Informationen bzgl. Der Pflicht für einen zusätzlichen Zwischenzähler. Mir persönlich reichen die Nachweise für 5 Stück, freie Auswahl. Bevorzugen würde ich aber die größeren Netzbetreiber, z. B. BayernNetze, EnBW Netze, Westnetz, etc.

        Ich spiele ungern die Kompetenzkarte, aber als Mitarbeiter bei einem Handwerksbetrieb/Planungsbüro, welches sich ausschließlich mit Erneuerbaren Energien (PV, Speicher, Ladesäulen) beschäftigt, kann ich Ihnen sagen, dass Sie hier Falschinformationen verbreiten. Zumindest hatten wir bei KEINEM unserer Kunden bisher die Pflicht seitens Netzbetreibers einen Zwischenzähler zu installieren, sofern der Kunde ihn nicht in Anspruch nehmen wollte (1 Kunde hat den vergünstigten Tarif für abschaltbare Lasten in Anspruch genommen, der Rest nicht). Wir haben schon die Anmeldung von Ladesäulen bei mehr als 10 Netzbetreibern in unterschiedlichen Konstellationen durchgeführt.

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