Die Adaptive Balancing Power GmbH hat zusammen mit einem Konsortium aus Forschung und Wirtschaft mit dem Bau eines neuartigen Speicher- und Ladenetzes für Elektrobusse im ländlichen Raum begonnen. In Bensheim an der Bergstraße wird am Omnibus-Bahnhof eine Pantographen-Schnellladestation installiert, die eine sichere, wirtschaftliche und flexible Zwischenladung von Elektrobussen ermöglichen soll.
Mittelständische, gewerbliche Busunternehmen bilden im ländlichen Raum eine wichtige Säule des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Elektrifizierung entlang der Strecke stellt Stromnetzbetreiber und Verkehrsgesellschaften laut Adaptive Balancing Power jedoch vor große Herausforderungen. Lange Fahrtstrecken und -zeiten bedeuteten für Überlandbusse große Batterien, die schnell bis zu fünf Tonnen wiegen könnten und einen wirtschaftlichen und ökologischen Betrieb infrage stellen würden. Eine Möglichkeit, auf immer größere und schwere Batterien zu verzichten, sei das Streckenladen: das Zwischenladen der Batterie an Haltestellen mit einem hohen Energieeintrag in kurzer Zeit. Voraussetzung dafür seien bisher Pantographen-Ladestationen, die an Leitungen mit sehr hohen Stromdurchflüssen (Mittelspannungsnetz) angeschlossen sind. Diese Leitungen gebe es in der Fläche aber kaum oder sie seien sehr kostenintensiv.
Ziel des „Buffered-HLL“-Projektes ist der Aufbau und der Test einer neuartigen Ladeinfrastruktur, die flexible Ladevorgänge im Busdepot und entlang der Strecke ohne Netzausbau ermöglichen soll. Die Pantographen-Ladestation mit Nutzung des Hochleistungs-Schwungmassenspeichers soll ab September in Betrieb gehen. Die Testphase im regulären Fahrbetrieb ist auf 18 Monate angesetzt. Nach erfolgreichem Test soll das Infrastrukturmodell auch in andere Regionen übertragen werden.
„Durch den Einsatz unseres Speicher- und Ladesystems bieten wir Verkehrsbetrieben maximale Flexibilität und Verlässlichkeit. E-Busse können ihre Fahrtstrecke vervielfachen und jederzeit nach Bedarf eingesetzt werden, unabhängig vom Ausbau des Stromnetzes“, erklärt Hendrik Schaede-Bodenschatz, Geschäftsführer und Gründer von Adaptive Balancing Power.
Kern der Lade- und Speichertechnologie ist ein laut Adaptive Balancing Power einzigartiger, mehrfach patentierter, magnetisch im Hochvakuum gelagerter Schwungmassenspeicher, der von dem Unternehmen entwickelt wurde. Der Speicher akkumuliere die Energie aus dem Stromnetz mit der am jeweiligen Standort verfügbaren Leistung und stelle sie mit der bis zu sechsfachen Leistung für einen auf wenige Minuten verkürzten Schnellladevorgang zur Verfügung. Die eingesetzten Komponenten seien bewährte, gut verfügbare, qualitative Bauteile des europäischen und deutschen Maschinenbaus. Die Speicher seien wartungsarm und ermöglichten dank etablierter Beschaffungswege eine schnelle Skalierung der Stückzahlen. Der Speicher seien zudem sehr nachhaltig gefertigt und fast vollständig recycelbar.
Christian meint
Im ländlichen Raum sollte erstmal der Busverkehr nicht mehr landkreiszentralistisch organisiert und durchgeführt werden sondern als Weiterführung des Zugverkehrs in den ländlichen Raum. Bevor diese Kleinstaaterei nicht aufhört brauchen wir da auch nix mit irgendwelchen teuren Ladestationen ausstatten. In Schulferien fährt bei uns praktisch kein Bus mehr als in die Kreisstadt, andere Ziele werden höchstens einmal angefahren pro Tag.
Stefan meint
Busverkehr wird nun mal vom Landkreis oder den Gemeinden finanziert.
Das ist alles gesetzlich geregelt. Busverkehr kann nicht vom Bundesland beauftragt werden. Es ist auch nicht der Sinn, Fernverkehr per Bus durch die öffentliche Hand zu finanzieren.
In größeren Verkehrsverbünden mit mehreren Landkreisen funktioniert es auch mit längeren Buslinien über Kreisgrenzen hinweg.
Ich kenne sogar Beispiele von Buslinien, die von einem Verkehrsverbund in den nächsten Verkehrsverbund fahren.
Laut ihrer Beschreibung hat die Kreisstadt anscheinend keinen Bahnhof?
Stefan meint
https://de.wikipedia.org/wiki/Fernbusverkehr_in_Deutschland
Das Gesetz gibt jedoch eine Hilfestellung, indem es vermutet, dass es sich noch um Nah- bzw. Regionalverkehr handelt, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 PBefG).
Zum Schutz des ÖPNV wird die Beförderung von Passagieren mit Fernbuslinien unter 50 km oder in Konkurrenz zu öffentlichem Schienenpersonennahverkehr mit weniger als einer Stunde Reisezeit jedoch verboten bleiben.
Michael S. meint
Das einzige, was das PBefG schützt, ist der Autoverkehr, da es jegliche andere Form der Personenbeförderung schlicht unwirtschaftlich macht. Das ist, als müsste man sich vor jeder Fahrt mit dem Auto fragen „fahr ich jetzt mehr als 50 km? Dann darf ich den Verbrenner nehmen. Ach nee, sind nur 40, da muss ich das E-Auto nutzen. Ach, es ist parallel zum Zug? Ja dann muss ich wohl Bahn fahren.“ am Ende fährt fast jeder auf dem Land mit dem eigenen Auto, weil man sich dann diese oben gestellten Fragen nicht stellen muss. Diese Unterteilungen im Gesetz gehen einfach an der Realität vorbei.
Die Antwort kann nicht sein „Ja so ist halt das Gesetz, kann man nix machen“ sondern „das Gesetz muss angepasst werden, um den „Zwang“ zum Auto zu brechen.
Nichts destoweniger wäre es genauso Quatsch, bis dahin mit dem Aufbau der Ladeinfrastruktur zu warten. Auch in einem anderen Busnetz werden Busbahnhöfe wichtige Knotenpunkte bleiben, an denen diese Infrastruktur gebraucht werden wird.
ID.alist meint
Jedesmal wenn einer sagt, dieser oder jener Nutzungsfall wird mit E-Mobilität nicht funktionieren, sehen einbüßt pfiffige Köpfe eine Gelegenheit und bieten ein paar Jahre später eine Lösung.
Leider gibt es auch Trittbrettfahrer die nur Rauch verkaufen.