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Umweltverband T&E fordert Abschaffung von Verbrenner-Privilegien bei Dienstwagensteuer

24.08.2022 in Politik, Studien & Umfragen | 35 Kommentare

Mercedes-G-Klasse

Bild: Mercedes-Benz

Allein die Steuererleichterungen für besonders umweltschädliche Dienstwagen mit mehr als 180 g CO2/km kosten den Staat 1,6 Milliarden Euro, so eine Analyse von Transport & Environment Deutschland (T&E). Jeder zehnte neue Verbrenner-Dienstwagen ist laut der Umweltorganisation ein emissionsintensiver Luxuswagen. Für Dienstwagen mit Verbrennungsmotor gebe es große steuerliche Anreize, während die Elektrifizierung im Firmenwagenmarkt noch sehr gering sei. T&E fordert die Bundesregierung auf, die Privilegien für Verbrenner bei der Dienstwagenbesteuerung zu beenden.

In der Analyse wurden neue Dienstwagen untersucht, die mehr als 180 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen und damit 64 Prozent mehr als der durchschnittliche Neuwagen. Analysiert wurde der Unterschied zwischen der Besteuerung dieser Fahrzeuge in Deutschland und in anderen Ländern wie Großbritannien, den Niederlanden, Italien und Dänemark, wo bis zu 3 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat auf das zu versteuernde Einkommen des Fahrers aufgeschlagen werden. In Deutschland müssen Fahrer von Benzin- und Diesel-Dienstwagen für die Privatnutzung nur 1 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern („1-Prozent-Regelung“).

Laut T&E ist die Schaffung eines klaren Unterschieds zwischen der Besteuerung von Elektro- und Verbrenner-Dienstwagen eine der effektivsten Möglichkeiten, den Dienstwagenmarkt zu elektrifizieren und somit zur Erreichung der deutschen Klimaziele beizutragen. Stef Cornelis, Direktor von T&E Deutschland: „Einer von zehn Dienstwagen in Deutschland ist ein Luxusauto, das enorme Mengen an CO2 ausstößt. Es ist kaum zu glauben, dass sie momentan total unterbesteuert sind. Der Abbau des Dienstwagenprivilegs für Verbrenner und Plug-in-Hybride würde die Emissionen im Verkehr senken und der Bundesregierung gleichzeitig Mehreinnahmen bringen.“

Derzeit erhalte der Fahrer eines Mercedes-G-Klasse-Dienstwagens eine monatliche Steuerermäßigung von 1116 Euro, so T&E. Eine von drei neuen G-Klassen, deren Listenpreis bei 125.956 Euro beginne, sei ein Dienstwagen. Der Fahrer eines Audi Q8 erhalte eine monatliche Steuerermäßigung von 721 Euro. In Deutschland sei jeder dritte neue Q8, der 259 g CO2/km ausstoße, ein Dienstwagen. Weitere beliebte Dienstwagen mit hohem Schadstoffausstoß seien der BMW X5, der VW Touareg und der Audi Q5.

„Der Dienstwagenmarkt bietet das größte Potenzial zur Elektrifizierung, hinkt bisher aber deutlich hinterher“, so Cornelis. „Das liegt daran, dass die Dienstwagenbesteuerung keine Lenkungswirkung entfaltet und nicht die notwendigen Anreize für den Umstieg auf Elektro bietet. Eine Steuerreform und der Abbau der Steueranreize für Verbrenner würde ein Signal an Unternehmen und Automobilhersteller senden, schneller Richtung E-Mobilität umzuschalten.“

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Via: T&E (Englisch)
Tags: Emissionen, NachhaltigkeitAntrieb: Elektroauto

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Dienstwagen-User meint

    29.08.2022 um 10:52

    Als langjähriger Dienstwagenfahrer im Außendienst sehe ich den „Steuer“ Lenkungshebel nicht vorrangig bei der Pauschalnutzungsbesteuerung sondern vielmehr bei den „Steuerungsmöglichkeiten“ im Bereich der Unternehmen.
    Mein Vorschlag:
    1.) Die steuerliche Absetzbarkeit von fossilen Kraftstoff als Betriebsausgabe sollte begrenzt oder (noch besser) ganz abgeschaft werden. Im Gegenzug die AFA für reine BEV´s auf 5 Jahre verkürzen.
    2.) Die Dieselenergiesteuer dem Steuersatz von Ottokraftstoffen angleichen, oder besser dem Energieinhalt.
    Dies zusammen würde zu einem deutlichen Anstieg von E-Autos im Firmenwagenbereich führen.

    Ich habe bereits 2019, beim Bestellen meines aktuellen Fahreuges um die Möglichkeit eines E-Autos gebeten. Dies wurde mit dem Verweis auf die gültige Firmenwagenregelung abgelehnt. „Dienstwagen nur mit Dieselantrieb“

    Also selbst wenn der Dienstwagenfahrer umsteigen möchte ist ein Wechsel nicht automatisch möglich!

  2. Werner Mauss meint

    25.08.2022 um 12:06

    Warum nicht einfach Fahrzeuge aller Art für jeden, auch Unternehmer ganz aus der steuerlichen Verrechnung nehmen? Spart immens viel Bürokratie und jeder würde sich genau überlegen welches Auto er kauft, die Steuerungswirkung wäre maximal. Es würde dieser ganze Blödsinn mit den übergroßen Fahrzeugen schlagartig aufhören, auch würde sich das Angebot zu normalen Autos mit sparsamen Verbrauch bewegen. Ausgerechnet die „Freien“ der Gesellschaft pochen hier auf staatliche Subvention ihrer individuellen Mobilität und fordern Planwirtschaft.

    • Matze meint

      25.08.2022 um 17:01

      Werner,
      „Warum nicht einfach Fahrzeuge aller Art für jeden, auch Unternehmer ganz aus der steuerlichen Verrechnung nehmen?“

      Weil Kosten/Ausgaben im Unternehmen von der Steuer abgesetzt werden? Warum sollte man Autos anders handhaben, als Telefone?

      • Werner Mauss meint

        26.08.2022 um 14:42

        Weil die Steuerung zu umweltfreundlichem Verhalten und dessen Erfolg maximal wäre. Dienstwagen sind heute nirgends mehr zwingend nötig. Die Anwesenheit wird in Zukunft in bestimmten Bereichen nicht mehr gebraucht werden. Die Energieeinsparung ist hier am höchsten. Wer privat ein übergroßens Auto fahren möchte, kann dies ja weiterhin tun, aber ohne Beteiligung der Allgemeinheit. Schuld an der überbordenden Bürokratie sind hauptsächlich die, die immer neue Ausnahmen für sich in Anspruch nehmen wollen. Ich sehe nicht ein warum vor einem Dönerladen ein 100k Auto stehen muss, und das hat nichts mit Neid zu tun, sondern mit Vorteilnahme.

  3. Thomas meint

    25.08.2022 um 07:31

    Die Übrrschrift ist irreführend. Aktuell haben ja eAutos eher ein Steuerprivileg. Worum es T&E ja eigentlich geht ist eine gezielte Schlechterstellung von besonders umweltunfreundlichen Fahrzeugen. Da gehe ich wiederum voll mit. Zb könnte alles über 120g/km mit 2% versteuert werden. Das ist auch steuerlich logisch, da der geldwerte Vorteil bei hohem Spritverbrauch ebenfalls höher ist.

  4. Matze meint

    24.08.2022 um 19:09

    Haben die denn eine Alternative genannt?

    Wenn jeder angeben muss, wieviel er privat fährt, erwarte ich nicht, dass das Steueraufkommen nach oben geht 😉 weder für Verbrenner, noch für BEV.

    Bei den ausgerechneten „Steuerermäßigungen“ frage ich mich auch, ob sie die utopischen Listenpreise ansetzen… und dass BEV tatsächlich eine Steuerermäßigung bekommen, hat denen schon jemand gesteckt, oder?

  5. FahrradSchieber meint

    24.08.2022 um 18:21

    „Derzeit erhalte der Fahrer eines Mercedes-G-Klasse-Dienstwagens eine monatliche Steuerermäßigung von 1116 Euro“
    Ein G500 kostet ab 126.000 Euro BLP. Der Dienstwagenbesitzer muss also 1.260 Euro versteuern. Jeden Monat.

  6. Moritz meint

    24.08.2022 um 17:27

    Als Nutzer eines Dienstwagens verstehe ich absolut nicht wie lax das insgesamt gehandhabt wird.
    Ich habe so ein Ding weil ich es brauche.
    Seit November 44.000km auf der Uhr, davon weniger als 10% Privatfahrten trotz einer Urlaubsfahrt.

    Eine Regelung wie ich sie mir wünsche: Wer nicht glaubhaft machen kann dass auf das Jahr hochgerechnet mindestens 50% der Fahrten dienstlich sind soll Fahrtenbuch führen.
    Dann sind E-Klasse/A6/your name it als Gehaltsplus für die 10km von Zuhause zum Büro schnell Geschichte.

  7. Meister Sauron meint

    24.08.2022 um 15:38

    Die Regelung für Dienst- und übrigens auch Geschäftswagen ist in Ordnung, gäbe es sie nicht, müssten die Betreffenden statt einem Fahrzeug zwei nutzen, eines dienstlich/geschäftlich, das andere privat. Wäre ökonomisch und ökologisch Blödsinn. Was man tatsächlich überlegen könnte, ist die 1%-Regelung für Verbrenner anzuheben, dann könnte sie für BEV ganz entfallen. Als Kompensation dafür, dass Geschäfts-BEV ab 2023 keinen Bonus mehr bekommen. Und: die Pendlerpauschale sollte es ab 2023 nur noch für BEV, Öpnv, Radler und Fußgänger geben.

    • eBiker meint

      24.08.2022 um 16:13

      Pendlerpauschale nur für BEV – tolle Idee – besonders für die Leute die sich kein eAuto leisten können. Außerdem würde dadurch nicht ein eAuto mehr verkauft werden – die sind so schon auf Monate ausverkauft

      • hu.ms meint

        25.08.2022 um 08:21

        Wieso nicht leisten können?
        Was die leasingrate höher ist wird bei der fahrenergie, kfz-steuer, ersatzteile wie motoröl und thg-prämie locker wieder eingespart.

        • Andreas meint

          25.08.2022 um 12:00

          So ein Käse. Wo ist die Alternative für den 4000 Euro Gebrauchtwagen? Wo die Alternative für den 9000 Euro teuren Verbrenner?

  8. Djebasch meint

    24.08.2022 um 13:45

    Anscheinend begreifen immer noch nur sehr wenige das uns die Zeit davon läuft und wir besser heute als morgen Verbrennung in jeglicher Form loswerden müssen.
    Es müsste also SOFORT jede Bevorteilung von Verbrennern weg.
    Wenn wir nächstes Jahr wieder einen so warmen Sommer bekommen sollten, sollte selbst der letzte begreifen das der Klimawandel wirklich existiert, denn das würde bedeuten das wir bereits Anfang August trockene Flüsse haben werden!
    Also überhaupt eine solche Diskussion noch durchführen zu müssen zeigt doch das keiner begreift was da in den nächsten Jahren passieren wird…

    • eBiker meint

      24.08.2022 um 13:54

      Dir ist aber schon klar das eAutos massiv bevorteilt sind und nicht die Verbrenner ?

      • Gunnar meint

        24.08.2022 um 17:05

        ??? Wo sind eAutos massiv bevorteilt?
        Der Umweltbonus wird von den Herstellern 1zu1 eingepreist. Ohne den staatlich gewährten Bonus wären die Fahrzeugpreise deutlich günstiger. Für Verbrenner gibt es hingegen beim Händler immer noch gute Rabatte auf den Listenpreis.
        Strom ist in Deutschland sackteuer. Kein anderes Land hat soviel Abgaben auf den Strom wie Deutschland. Aktuell werden die Verbrennerfahrer mit einem temporären Steuerrabatt gepampert.

        • eBiker meint

          24.08.2022 um 18:18

          Dienstwagen 0,25% bzw 0,5% statt 1% – Thema hier sind Dienstwagen.

        • Gunnar meint

          24.08.2022 um 19:41

          Stimmt hast recht. Das Argument ist mir entfallen.

    • Stefan meint

      24.08.2022 um 14:10

      Beim Dienstwagenprivileg geht um die Bevorteilung eines Dienstautos gegenüber den Kosten bei einem privat genutzten Fahrzeug. Gegenüber einem elektrischen Dienstwagen haben Verbrenner schon Nachteile. Vermutlich wird auch bei einer höheren Besteuerung die Anzahl der Dienstwagen nicht so stark zurückgehen, aber die Preisklasse/Größe der Dienstwagen kann sich ändern. Die großen SUVs waren sowieso meist für den Chef und andere leitende Posten, die Kombis für die Aussendienstler.
      Die Chefs kaufen sich einen großen SUV, weil Sie einen wollen.

    • Stefan meint

      24.08.2022 um 14:16

      Es gab auch schon Überlegungen, Nahverkehrstickets über die Einnahmen der Dienstwagen vom Staat zu vergünstigen.

      • FahrradSchieber meint

        24.08.2022 um 17:54

        Das sind weniger „Überlegungen“ als der typische Versuch, neue/höhere Steuern verbal etwas zu entschärfen.
        „Ihr zahlt zwar mehr, aber dafür könnte man mit dem Geld aber ganz tolle Sachen machen!“
        Die Realität ist: Bis auf sehr wenige Ausnahmen gilt, dass Steuern nicht zweckgebunden sein dürfen.
        Die Steuereinnahmen gehen also in den „großen Sack“, und daraus wird dann alles bezahlt.
        So hat z. B. die Höhe der Kfz-Steuereinnahmen nichts damit zu tun, wieviel in den Straßenbau investiert wird.

    • Ökoman meint

      24.08.2022 um 15:22

      Passt zu der Diskussion die ich mit meinem Landwirt-Nachbarn gestern hatte:
      Er lässt seinen Traktor 3 Stunden im Leerlauf am Feldrand stehen, dass die ganze Luft nach Diesel stinkt. Darauf angesprochen meint er: „Kein Problem, der Diesel wird aufs Gemüse umgelegt. Die Leute zahlen das.“

      Problembewusstsein = null.
      Aber dass der Boden so versandet ist, dass er 50% Ertragsverlust hat, müsse „der Staat“ richten.

      • Gunnar meint

        24.08.2022 um 17:07

        Jap, gibt leider viel zu viele von den Leuten, die nur von 12 bis Mittag denken.
        Ich kann ja gar nichts an der aktuellen Situation ändern. Das muss schon der Staat machen. Ich mach da nix, nönönö.

  9. OnlyAFoolUsesGoogleAndroid meint

    24.08.2022 um 13:06

    „Laut T&E ist die Schaffung eines klaren Unterschieds zwischen der Besteuerung von Elektro- und Verbrenner-Dienstwagen eine der effektivsten Möglichkeiten, den Dienstwagenmarkt zu elektrifizieren und somit zur Erreichung der deutschen Klimaziele beizutragen.“

    Es gibt doch schon einen Unterschied. 0,25 Prozent statt 1 Prozent. (bzw. 0,5 / 1)

    „„Der Dienstwagenmarkt bietet das größte Potenzial zur Elektrifizierung, hinkt bisher aber deutlich hinterher“, so Cornelis. „Das liegt daran, dass die Dienstwagenbesteuerung keine Lenkungswirkung entfaltet und nicht die notwendigen Anreize für den Umstieg auf Elektro bietet.“

    Liegt natürlich alles nur an der Steuer. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass gerade im Dienstwagenbereich die Anforderungen an die Reichweite etwas höher sind. Oft Fahrten von deutlich längeren Strecken, bei Fahrertausch sogar sehr langen Strecken ohne längeren Zwischenstopp. Schließlich will man ja nach Hause.

    • eBiker meint

      24.08.2022 um 13:11

      Oder vielleicht liegt es am mangelnden Angebot. Unter den Top5 Dienstwagen 2021 sind 4 Kombis, Passat, Octavia, Superb und Focus.

      • OnlyAFoolUsesGoogleAndroid meint

        24.08.2022 um 13:20

        Das meinte ich mit dem Punkt Anforderungen.

    • FahrradSchieber meint

      24.08.2022 um 18:02

      „Es gibt doch schon einen Unterschied. 0,25 Prozent statt 1 Prozent.“
      Ja, und dieser Unterschied ist erheblich.
      Entweder wussten die von T&E das nicht, oder sie wollten wider besseren Wissens einen anderen Eindruck erzeugen.
      Beides würde T&E disqualifizieren…

  10. eBiker meint

    24.08.2022 um 12:58

    Also mal geschaut – BEV bis 60K Listenpreis 0,25%, BEV über 60K 0,5% – also wovon reden die?
    Wenn ich für einen 59.999 Euro Dienstwagen entweder 599,99 Euro versteuere oder eben nur 150 Euro – da ist doch eine Lenkungswirkung. Das macht nämlich die meisten Autos aus.
    Der auf dem Bild gezeigte ist ein D ein Exot. Aber selbst da wäre der Unterschied ja ebenfalls da, halt nur 0,5% zu 1%

    • OnlyAFoolUsesGoogleAndroid meint

      24.08.2022 um 13:46

      Die aufgeführten Fahrzeuge wie G-Klasse kauft sich doch keiner aus wirtschaftlichen Überlegungen, sondern weil er es haben will. Bei dem Listenpreis interessiert die Steuer viele vielleicht nur nebensächlich.

  11. eBiker meint

    24.08.2022 um 12:16

    Mein Gott – der G-Klasse Benz ist natürlich der Aufreißer für so ein Thema. Nur ist der sowas von absolut unbedeutend. 2021 hat MB 41.000 G-Klasse verkauft – weltweit.
    Wenn man nun davon ausgehen, dass sich die gleichmässig auf die Märkte verteilen , dann bleiben für Europa gerade man rund 14.000 übrig – wohlgemerkt Europa.
    Davon wären dann etwas weniger als 1/3 für Deutschland – also rund 4000.
    Und davon ist wiederum 1/3 ein Dienstwagen.

    Ach ja soviel ich weiss sind eAutos bevorzugt bei der Dienstwagenbesteuerung – also von was reden die eigentlich?

    • David meint

      24.08.2022 um 13:53

      Wir reden davon, als Staat Geld zu sparen. Denn die Abschreibung für die Firma plus Anrechnung als geldwerter Vorteil und dann mit bis zu 0,25% sind eine massive Subvention. 1% für Elektroautos, nichts für den Rest. Das wäre eine geringere Subvention.

  12. Stefan meint

    24.08.2022 um 12:05

    Vorschlag; Elektro-Dienstwagen auf 1%, Plug-In auf 2% und Verbrenner auf 3% vom Listenpreis
    2 oder 3% entspricht auch eher den normalen Kosten inkl. Wertverlust, die eine Privatperson hätte.
    Das wäre aber eine Steuererhöhung und mit der FDP nur schwer umzusetzen.

    • FahrradSchieber meint

      24.08.2022 um 18:08

      „3% entspricht auch eher den normalen Kosten“
      Das sind bei einem Auto von 50.000 BLP dann 1.500 Euro. Pro Monat.
      Halte ich für zu hoch.

      • David meint

        24.08.2022 um 23:29

        Brutto. Netto eher 750€ je nach Steuerklasse. Passt also….
        Und keine Entschädigung bei Verzicht.

        • FahrradSchieber meint

          25.08.2022 um 12:46

          „750€ je nach Steuerklasse“
          750 Euro netto pro Monat bezahlen, um einen Mittelklassedienstwagen auch privat nutzen zu dürfen?
          Kommt mir zu viel vor, das wird kaum jemand machen. Da werden viele einfach wieder auf das Fahrtenbuch umsteigen. Fertig…

  13. David meint

    24.08.2022 um 11:40

    Das wäre in der Tat eine Idee. Entzug ist der stärkste Reiz.

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