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ADAC-Umfrage: In Mehrfamilienhäusern fehlen nach wie vor Lademöglichkeiten

26.01.2023 in Aufladen & Tanken, Studien & Umfragen | 32 Kommentare

Hyundai-Elektroauto-laden

Bild: Hyundai

Wer sein Elektroauto in einer Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses aufladen möchte, schaut laut einer Befragung des ADAC häufig in die Röhre. Die Möglichkeiten zum dortigen Laden haben sich demnach zwar verbessert, sind aber immer noch unzureichend.

Der ADAC hat nach der Erstbefragung von Wohnungsbauunternehmen und Hausverwaltungen im Jahr 2019 in einer aktuellen Umfrage ermittelt, wie es inzwischen um den Ausbau privater Lademöglichkeiten in Mehrfamilienhäusern steht. Das Ergebnis: Nur 11 Prozent der Mehrfamilienhäuser verfügen zumindest über eine Steckdose zum Aufladen. Vor drei Jahren waren das 2 Prozent. Wallboxen und Ladesäulen gibt es inzwischen in 7 Prozent der Objekte, 2019 waren das ebenfalls 2 Prozent. 4 von 10 Stromanschlüssen werden mit Ökostrom betrieben, mehr als doppelt so viele wie bei der letzten Befragung.

Knapp ein Drittel der befragten Unternehmen (30 %), deren Objekte noch nicht über Lademöglichkeiten verfügen, plant einen entsprechenden Ausbau. Auch der Anteil der Unschlüssigen sinkt: 26 Prozent der befragten Firmen sind sich noch unsicher, ob sie Lademöglichkeiten installieren sollen (2019: 49 %). Für zwei Drittel aller Objekte, die bereits über Lademöglichkeiten verfügen, planen die Unternehmen innerhalb der nächsten zwei Jahre weitere Lademöglichkeiten.

Den Ausbau stärken würden offenbar klare, serviceorientierte Komplettlösungen: Gut jedes zweite Unternehmen (53 %), das noch kein Objekt mit Lademöglichkeit betreut, wünscht sich für die Installation „Angebote aus einer Hand“ inklusive Planung, Montage, Inbetriebnahme und Abrechnung. 55 Prozent der Befragten gaben an, dass Förderprogramme hilfreich bei einer Entscheidung pro Ladeinfrastruktur wären. Ein Knackpunkt scheint aber immer noch die mangelnde Nachfrage der Bewohner zu sein, 46 Prozent der Unternehmen ohne Lademöglichkeit begründen ihre ablehnende Haltung zur Installation damit. Vor drei Jahren waren das noch 79 Prozent.

Seit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zum 1. Dezember 2020 fällt es Mietern und Eigentümern in Mehrfamilienhäusern grundsätzlich leichter, eine Lademöglichkeit an ihrem Stellplatz durchzusetzen. Rund ein Drittel der befragten Unternehmen haben seitdem vermehrt Anfragen zum Ausbau registriert.

Der ADAC hat für die Befragung in elf deutschen Städten 916 Unternehmen ermittelt und angeschrieben, die Objekte mit mehr als zehn Stellplätzen betreuen: Wohnungsbauunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften sowie Hausverwaltungen. Es beteiligten sich 250 Unternehmen an der Befragung.

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Via: ADAC
Tags: Ladestationen, MietwohnungUnternehmen: ADAC
Antrieb: Elektroauto

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Thorsten meint

    26.01.2023 um 20:09

    Bei uns im Haus gibt es 88 Wohnungen und etwa für die Hälfte haben einen Platz in der TG.

    eAutos im Haus: Null

    Die Baugenossenschaft würde bei Bedarf Wallboxen in der TG installieren lassen. Bringt mir aber nichts, wir warten seit 8 Jahren auf einen Stellplatz. Wir haben 2 Autos.

    Antworten
    • MAik Müller meint

      27.01.2023 um 08:27

      @Thorsten dann wäre der 1. Schritt REDUKTION der Autos!
      Also erstmal ein Auto ABSCHAFFFEN!

      Antworten
      • Thorsten meint

        27.01.2023 um 16:04

        Nein, wir werden ganz sicher kein Auto abschaffen. Ich habe mir einen mit LPG-Motor bestellt und wenn der aktuell 7 Jahre alte Twingo meiner Frau irgendwann ersetzt wird dann wird das ein Stromer.
        Und meiner wird mir bis zur Rente 2035 reichen. Dann und erst dann reduzieren wir auf 1 Auto.

        Antworten
  2. Shullbit meint

    26.01.2023 um 12:55

    Angesichts der aktuell noch sehr geringen Marktdurchdringung von BEV sind die Veränderungen im Vergleich zu 2019 außerordentlich gut. Nur 2-3% des PKW-Bestandes sind aktuell BEV. Die Transformation zu 100 % BEV bei PKW wird noch mindestens ein Vierteljahrhundert dauern. Das gilt selbst dann, wenn wir schon ab 2030 keine Benziner mehr verkaufen würden. Insofern haben wir noch ein Vierteljahrhundert Zeit, um sukzessive die Ladeinfrastruktur für 100 % BEV zu schaffen. Natürlich wird es hier und da ernste Probleme geben, aber insgesamt sind wir auf einem guten Weg.

    Antworten
    • MAik Müller meint

      26.01.2023 um 13:57

      @Shullbit wunderbar erklärt. 1++++ von mir.

      Antworten
  3. DerMond meint

    26.01.2023 um 11:22

    Tiefgaragen sind noch nichtmal das Hauptproblem, es gibt zig Garagenhöfe in D die keine direkte räumliche Verbindung zum Wohnhaus haben und daher auch keinen Stromanschluss. Da dürften die Möglichkeiten noch bescheidener ausfallen.

    Antworten
    • Bs meint

      26.01.2023 um 13:37

      Genau. Dort ein stromanschluss hinzulegen ist unglaublich teuer durch gesetze. Hatte für ein einzelgarage mit stromanschluss 10 m entfernt fast 10 t€ ausgeben müssen. Viel zu große verteilerkasten wegen multimedia anforderungen, 4 fachen erdsonden, etc, etc. Habe es gelassen. Habe nur einen schuckodose gebraucht, müsste aber ein vollständiger hausanschluss installieren.

      Antworten
      • Spock meint

        26.01.2023 um 13:57

        Hatte in 2020 für das Mehrfamilienhaus (8 Wohnungen) in dem ich wohne für den Hauseigentümer eine Projektierung berechnet. Eine Ladesäule 22 kw mit 2 Ladeanschlüssen, seperatem Zähler und entsprechendem Kartensystem, damit alle interessierten Bewohner sich eine zulegen können und darüber eine kartenbezogenen Abrechnung ermöglicht. Alles zusammen mit Erdarbeiten, Kernbohrung, Abnahme und was sonst noch so dazugehörte 12.500 €. Allein die damalige Förderung belief sich auf 7.500 €. Wäre noch 5.000 € für den Hauseigentümer zur Finanzierung gewesen. Hat er abgelehnt, weil er meinte das E-Autos sich nicht durchsetzen. Da er mir die Errichtung einer Wallbox nicht verweigern durfte, gab er mir den Platz vor. Auf der anderen Seite des Gebäudes, geschätzte Kosten ca. 19.000 € wegen Erdarbeiten usw. und ich hätte, da privat, keine Förderung, außer der 900€, bekommen Hab das dann einfach gelassen. Wer nicht will der hat schon.

        Antworten
        • MAik Müller meint

          27.01.2023 um 08:30

          @Spock es fehlen zu allerstmal die bezahlbaren Eautos!
          Erst dann lohnt es sich überhaupt in Ladetechnik die sich natürlich immer wieder ändert und schnell veraltet ist zu investieren.
          Die meisten wollen einfach nur zur Arbeit und sehen nicht ein noch mehr Geld ins ohnehin schon teure Auto zustecken.

  4. Yoyo meint

    26.01.2023 um 11:08

    Zitat:
    „Seit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zum 1. Dezember 2020 fällt es Mietern und Eigentümern in Mehrfamilienhäusern grundsätzlich leichter, eine Lademöglichkeit an ihrem Stellplatz durchzusetzen.“

    Manche Dinge scheitern einfach an strunzfaulen Hausverwaltungen.
    Wir betreiben seit 2016 mit absolut wohlwollender Zustimmung des Vermieters eine eigene Wallbox. Der Netzbetreiber will / muss jetzt die Hausanschlussleitung verstärken, und wir wollen das (als Mieter!!) auch mitbezahlen.
    Der Vermieter versucht seit vielen Wochen die Grundstückseigentümerzustimmung von der HV bekommen. Nix. Die stellen sich taub.
    Mein Vermieter ist fuchsteufelswild.
    Ich habe per Einschreiben die HV und formal auch den Vermieter auf die Rechtslage hingewiesen, dass mir der Weiterbetrieb der Wallbox nach der Gesetzeslage nicht verwehrt werden kann. Reaktion von der HV: KEINE!
    So muss ich jetzt Ende Februar vermutlich eine Klage auf Zustimmung gegen die HV und die anderen Eigentümer erheben…
    In der Zwischenzeit könnte mir der Netzbetreiber die Wallbox bis zu Fertigstellung der Anschlussverstärkung stilllegen.
    Vielleicht hätte der Gesetzgeber im Gesetz ein Bussgeld gegenüber den Hausverwaltungen bei vermeidbaren Verzögerungen festlegen sollen….

    Antworten
    • hu.ms meint

      26.01.2023 um 12:45

      Der verwalter hat meist garnicht die vollmacht einer wallbox zuzustimmen.
      Das muss auf die tagesordnung der eigentümerversammlung.
      Dazu muss es schriftlich beim verwalter gemeldet werden.
      Und gleich dazuschreiben, dass der verwalter die eigentümer im einladungschreiben/dem top zur versammlung auf die rechtslage hinweisen muss.

      Antworten
    • Friederike Renns meint

      26.01.2023 um 13:39

      Ja, so machen Sie sich beliebt in der Nachbarschaft, meinen Glückwunsch!

      Antworten
      • stromschüssel meint

        26.01.2023 um 16:34

        Auf einen groben Klotz gehört ein grober Teil.
        Einige muss man zu ihrem Glück zwingen, nicht wenige werden wir zurücklassen müssen.

        Antworten
  5. Kasch meint

    26.01.2023 um 10:57

    Als BEV-Fahrer ohne Wallbox (obwohl das in eigener Garage kein Problem wäre) bleibt das hoffentlich auch so in TGs. Eine Tankstelle in Tiefgaragen war auch nie nötig. Ohne schwachsinnige Vorschriften für öffentliches Laden hätte heute jeder Discounter, Baumärkt, etc. rund 5 preiswerte HPC-Lader auf seinem Parkplatz und könnte preiswert Direktladung von seinem bislang nahezu unnützem Solardach sogar gewinnbringend verkaufen.
    Schwarmdummheit wird eben immer bestraft (zum Wohle eines US-Hersteller).

    Antworten
  6. hu.ms meint

    26.01.2023 um 10:41

    Wie in anderen bereichen auch, spaltet sich die gesellschaft immer mehr auf.
    Eini- und zweifamilienhausbesitzer mit garage/stellplatz auf dem grundstück haben keine probleme mit der lädemöglichkeit auch weil sie keine zustimmung dritter benötigen.
    Der rest in MFH muss sehen wo er bleibt.
    Entscheidener punkt dufte aber die parkmöglichkeit auf dem grundstück sein.
    Laden während des parkens auf der öffentlichen strasse wird dauern und auch schwiierig bleiben.

    Antworten
    • Tom meint

      26.01.2023 um 11:12

      Deswegen sehe ich enormes Potenzial in Wallbox-Sharing.
      Meine Wallbox ist bis auf wenige Stunden in der Woche ungenutzt.
      Hier muss es eine einfache Lösung geben wie ich einen bestimmten Personenkreis wie z.B. Leute aus dem Hochhaus in der Nähe bei mir laden lassen kann, quasi Halb-Öffentlich, gegen Bezahlung natürlich. Da ich einen relativ Günstigen Stromtarif habe würde der Nachbar auch hiervon Profitieren.
      Gerade für Leute die eine große PV-Anlage haben wäre dies sicher eine Alternative zur Einspeisevergütung, wenn dann nicht wieder die Bürokratie usw kommen würde…

      Antworten
      • Bs meint

        26.01.2023 um 13:42

        Nein, die Lösung ist weg von 10kw walboxen einen schuckodose reicht für nächtliches laden vollkommen aus. Alle eurden aber mit die subvention ab 10 kw verrückt gemacht

        Antworten
        • Kona64 meint

          26.01.2023 um 18:38

          Das ist schon richtig, nur wird auch da bei größeren Anlagen schnell ein Lastmanagement und Abrechnungssystem erforderlich. Mit Schuko und abgesteckten ICCB wird das nicht gehen. Erfahrungsgemäß kommen die meisten Leute mit ein bis zweimal die Woche laden aus. Dazu muss die Anzahl der Wallboxen und Parteien passen. Natürlich erst in 2030. Da den Mietern aber oft feste Stellplätze zugeordnet werden landet man letztlich dann doch bei einer Wallbox pro Stellplatz. Dann am besten nur einphasig mit 3,7kW max.

  7. MAik Müller meint

    26.01.2023 um 10:33

    Problem NUMMER Eins : die extremen ANSCHAFFUNGSPREISE der EAUTOS !

    Aller frühestens wenn die Eauto mal BEZAHLBAR sind besteht bei Mieter (die meist wegen Geldmangel zur Miete wohnen) überhaupt der BEDARF. Vorher logischerweise nicht.

    Antworten
    • Tom meint

      26.01.2023 um 10:40

      Und schon wieder die selbe Leier…
      Jeden Tag, jeder Kommentar. Schade das man manche Benutzer nicht ausblenden kann…

      Antworten
      • MAik Müller meint

        26.01.2023 um 12:20

        @Tom du bist also nicht der Meinung das die Eautos für die breite Masse der Mieter in der Anschaffung zu teuer sind?
        Wie kommst du darauf?
        Meinst du nicht auch das es bei z.B. 3x so vielen Eautos nicht schon MEHR Ladepunkte in den Mietshäusern gäbe?

        Antworten
        • Theo Nehmer meint

          26.01.2023 um 13:42

          @Moderation:
          Bitte ihn sperren. Danke.

        • Tom meint

          26.01.2023 um 15:02

          Nein, ich bin NICHT der Meinung.
          Wer nur auf den Kaufpreis achtet, macht sowieso etwas falsch.
          Wer sich aber die Gesamtkosten auf z.B. 5 Jahre und 10.000km im Jahr ausrechnet,wird auf keinen Schlechten Wert kommen.
          Abgesehen, was juckt der Kaufpreis? Leasing oder Abo das Zauberwort…

    • Gerry meint

      26.01.2023 um 10:40

      …die Alten sind gegen eAutos(s.u.) 😂
      Stimmt nicht immer, aber bei maik scheint es zuzutreffen 👍😂.

      Antworten
    • Spock meint

      26.01.2023 um 14:05

      Ich gehöre zu den Mietern und habe ein E-Auto, kein Problem. Das sehen glücklicherweise nicht alle Vermieter so. Bei meiner neuen Wohnung (Miete) in der ich Ende des Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres einziehen werde gibt es eine Tiefgarage mit Stellplatz für jede Wohnung + Überschussparkplätze und jeder einzelne davon bekommt einen 11 kw Ladeanschluss. Das neue Wohngebiet erhält 450 Wohnungen alle mit Tiefgaragenstellplatz.
      Und eins noch: SCHREI UNS MIT DEINEN GROßEN BUCHSTABEN NICHT IMMER SO AN. Das ist peinlich und armselig.

      Antworten
  8. Flo meint

    26.01.2023 um 10:29

    Der entscheidende Satz ist: „Ein Knackpunkt scheint aber immer noch die mangelnde Nachfrage der Bewohner zu sein, 46 Prozent der Unternehmen ohne Lademöglichkeit begründen ihre ablehnende Haltung zur Installation damit“.
    Wer sich mit dem WEG und mit Eigentümersammlungen auskennt kann das bestätigen. Die „Alten“ sind gegen E-Autos, wollen kein Geld ausgeben und erzählen vom Wasserstoff“. Die „Jungen“ sind offen und befüworten eine Ladelösung.
    Fazit: Das Thema wird hochemotional diskutiert und um ein Jahr auf die nächste Versammlung verschoben.

    Antworten
    • Herbert meint

      26.01.2023 um 10:40

      Laut Gesetz kannst du für deinen Stellplatz eine Wallbox installieren lassen, auch ohne Genehmigung der WEG, musst es halt selbst bezahlen. Warum sollte die WEG dir deine Lademöglichkeit bezahlen?

      Antworten
    • hu.ms meint

      26.01.2023 um 10:44

      So ist es. Die alten haben das geld – wollen es dafür aber nicht ausgeben.
      Den jungen fehlt das geld bzw. die haben kein eigentum um was durchsetzen zu können.
      Denn als mieter mit stellpaltz auf dem grundstück hat man zwar einen rechtsanspruch auf einen selbstbezahlten radeanspruch. Aber wer will es sich schon mit einem vermieter verscherzen, dem die emissionen einfach egal sind.

      Antworten
      • hu.ms meint

        26.01.2023 um 10:45

        Schreibfeher: selbstbezahlten ladeanschluss.

        Antworten
      • Yoyo meint

        26.01.2023 um 11:12

        Falsch.
        Ich bin alt. Und Mieter. Und gebe gerne Geld dafür aus.
        Und mein Vermieter unterstützt das, weil er ja weiß, dass damit seine Eigentumswohnung aufgewertet und später noch besser vermietet werden kann.
        Aber es scheitert meist an der Gelcihgültigkeit der Hausverwaltung.

        Antworten
        • Herbert meint

          26.01.2023 um 12:06

          Einfach machen, fertig! Wenn sich die HV eh nicht dafür interessiert, hat sie wohl auch nix dagegen. Und den anderen Eigentümmern ist es wohl auch egal.

        • hu.ms meint

          26.01.2023 um 12:42

          Der anschluss muss auf die tagesordnung der nächsten eigentümerversammlung und der verwalter muss gleich bei der einladung dazuschreiben, dass inzwischen ein rechtsanspruch besteht.

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