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Bund fördert Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen

19.09.2023 in Aufladen & Tanken, Politik | 9 Kommentare

Renault-Kangoo-E-Tech-Electric-Ladeanschluss

Bild: Renault

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt mit einem neuen Förderprogramm Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt (kW) sowie der dafür notwendige Netzanschluss.

Das Förderprogramm richte sich vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender (wie z. B. Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste), erklärt das BMDV. Neben Ladepunkten für Pkw sind erstmals in einem größeren Rahmen auch Ladepunkte speziell für Lkw förderfähig. Bisher wurden diese Lademöglichkeiten nur kombiniert mit der Fahrzeugbeschaffung unterstützt. Für den Aufruf steht ein Fördervolumen von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Verkehrsminister Volker Wissing: „Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung. Damit spielen sie für die Elektrifizierung des Verkehrs eine große Rolle und sind gleichzeitig wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Die Umstellung auf E-Fahrzeuge bedeutet für die Unternehmen, dass sie eine eigene Schnellladeinfrastruktur errichten müssen. Das geht nur mit hohen Investitionen. Mit unserer Förderung unterstützen wir den wichtigen Schritt und begleiten die Unternehmen so bei der Umstellung auf eine klimafreundliche und zukunftsorientierte Mobilität.“

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMDV unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland plant und unterstützt, wird das neue Förderprogramm inhaltlich begleiten. Die Antragstellung und -bearbeitung erfolgt über den Projektträger Jülich (PtJ).

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z. B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.

Details zur Förderung

  • Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen. Dabei gilt: Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag.
  • Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten.
  • Die Zuwendung auf Grundlage dieses Förderaufrufs ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnelladepunkte pro Antrag auf 5 Millionen Euro begrenzt.
  • Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 Prozent möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 Prozent.
  • Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der Gleichstrom-Ladeleistung (DC) dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro, bei Großunternehmen 7000 Euro. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 Euro und Großunternehmen 15.000 Euro.
  • Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.
  • Nicht förderfähig sind u. a. Ausgaben für Planungsleistungen Dritter. Auch eine Förderung von Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen.
  • Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig.
  • Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides). Eine Verlängerung ist in nur begründeten Ausnahmefällen möglich.
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Via: BMDV & PtJ
Tags: Förderung, Ladestationen, SchnellladenAntrieb: Elektro-Nutzfahrzeuge, Elektroauto

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. McGybrush meint

    19.09.2023 um 12:48

    Und mit den >50kW soll dann eine Nachtschicht alle Autos vom jeweiligen Unternehmen im 40min Takt durchwechseln?

    Einige der aufgelisteten Unternehmen wäre mit 10x 11kW Leistung Sinnvoller aufgestellt statt 1x >50kW.

    So pauschal wäre das wieder Verschwendung von Fördergelder die anders Umgesetzt besser eingesetzt werden könnten obwohl sie das gleiche erzielen.

    Antworten
    • Futureman meint

      19.09.2023 um 13:58

      Dafür gab es bereits Förderprogramme. Wie so oft, wer zu spät kommt muss nehmen was übrig bleibt.
      Viele davon warten aber noch auf den Ausbau der Netze (Trafos haben bis zu 2 Jahre Lieferzeit). Mit dem neuen Förderprogramm wird sich die Lieferzeit dann nochmal verlängern. Super für alle, die mit PV und Wind auch auf Trafos warten und solange nicht einspeisen können.
      Förderung in Lastmanagement wäre besser gewesen.

      Antworten
      • nie wieder Opel meint

        19.09.2023 um 19:16

        Standardtransformatoren (bis 1600 kVA 0,4 / 10 oder 20 KV) sind entweder sofort ab Lager oder innerhalb von zwei Wochen lieferbar.

        Antworten
    • Torsten meint

      20.09.2023 um 11:07

      Das passiert, wenn Planer und Entscheider keine Nutzer sind. Gepaart mit Beratungsresistenz. Oft genug erlebt…

      Antworten
  2. Michael meint

    19.09.2023 um 11:48

    Der Minister versucht von eigenen Versäumnissen abzulenken. Ohne Schnelladern auf Autobahnraststätten, vor allem für LKW, wird es nicht gehen. Und für LKWs gibt es noch nicht einmal einen Plan um die Dutzende von Megawattladern pro Rastplatz zu realisieren.

    Antworten
  3. Kasch meint

    19.09.2023 um 11:04

    Weiter und weiter entfernt sich Deutschland von Effizienz und Wirtschaftlickeit freier Marktwirtschaft. Glücklicherweise vermeidet Tesla Planwirtschaft und unseriöse Fördergeldabzocke auf der ganzen Welt soweit irgendwie möglich. Freu mich auf die V4-Lader mit „störungsfreier“ Bezahlmöglichkeit per EC-Karte zu fairen Preisen.

    Antworten
    • Michael meint

      19.09.2023 um 11:49

      Naja, die V4 haben dann wenigstens auch längere Kabel.

      Antworten
    • Christian meint

      19.09.2023 um 12:31

      Meinst du Tesla rechnet nicht die THG-Quote für seine Ladeparks ab?

      Antworten
      • Kasch meint

        19.09.2023 um 18:08

        Alles verschenkt Tesla sicherlich nicht, unsinnige Vorschriften nimmt man für Fördergelder aber nicht in Kauf.

        Antworten

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