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Mercedes: „MB.CHARGE“-Ladetarife stellen auf flexible Preise um

14.11.2025 in Aufladen & Tanken von Thomas Langenbucher | 9 Kommentare

MB.CHARGE

Bild: Mercedes-Benz

In den beiden kostenpflichtigen Abo-Tarifen M und L galten beim Mercedes-Ladedienst „MB.CHARGE“ bisher feste Preise je Kilowattstunde (kWh). Demnächst ist damit Schluss, dann gibt es auch hier größtenteils flexible Preise je nach Ladepunkt. Teilweise wird das Schnellladen günstiger.

Die Festpreise in den Tarifen Public M und Public L laufen aus, berichtet das Portal Electrive. Zum 1. Dezember 2025 sinkt demnach die Grundgebühr im L-Tarif auf 9,90 Euro pro Monat, im M-Tarif bleibt es bei 4,90 Euro. Die Festpreise an AC- und DC-Ladepunkten werden abgeschafft und es gibt künftig auch bei M und L flexible Preise: im Falle von MB.CHARGE Public M mit zehn Prozent Rabatt und bei Public M mit 15 Prozent Nachlass, jeweils auf den S-Tarif.

Bei bestimmten Betreibern gibt es allerdings weiterhin im M- und L-Tarif feste Preise je Kilowattstunde. So fällt beispielsweise das Schnelllade-Joint-Venture Ionity nicht unter die künftig flexiblen DC-Preise. Im M-Tarif sinkt ab Dezember der Preis sogar von 0,59 auf 0,49 Euro/kWh. Und im L-Tarif werden an Ionity-Schnellladern ab Dezember 0,44 statt bisher 0,49 Euro/kWh verrechnet. Bestehen bleiben die 0,39 Euro/kWh im „Mercedes-Benz Charging Network“.

ab 1.12.2025 Public S Public M Public L
Grundgebühr – 4,90 €/Monat 9,90 €/Monat
AC flexible Preise 10 % Rabatt auf S 15 % Rabatt auf S
DC/HPC flexible Preise 10 % Rabatt auf S 15 % Rabatt auf S
Ionity – 0,49 €/kWh 0,44 €/kWh
MB Charging Network – 0,39 €/kWh 0,39 €/kWh
Preferred Partner Network – 0,55 €/kWh 0,49 €/kWh

Drüber hinaus führt MB.CHARGE Public das „Preferred Partner Network“ ein. Hier werden ab dem 1.12.2025 0,55 Euro/kWh (M) beziehungsweise 0,49 Euro /kWh (L) berechnet – und 0,05 Euro/min nach 90 Minuten Ladezeit. In Deutschland gehören hierzu zum Beispiel die Betreiber Aral Pulse, Shell Recharge und Mer.

Derzeit kann über MB.CHARGE Electrive zufolge nicht an Ladepunkten von Stadtwerken in Deutschland geladen werden. Hintergrund ist ein Vertragsstreit mit Smartlab, das in dem Verbund „ladenetz.de“ exklusiv den Zugang zu den Ladenetzen von deutschlandweit mehr als 300 Stadtwerken für Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen vermarktet.

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Via: Mercedes-Benz & Electrive
Tags: Ladestationen, Preise, SchnellladenUnternehmen: Mercedes-Benz
Antrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. South meint

    14.11.2025 um 14:39

    Also langsam sollte der Gesetzgeber wirklich mal eingreifen, solche intransparente Tarifdschungel sind einfach schlicht ein künstliches Markthemmnis, allen voran das Roaming und die festen monatlichen Gebühren.
    Es sollte wie an der Tankstelle einen Preis geben und das unabhängig von der Bezahlart und das muss transparent im Internet ausgewiesen werden, Punkt. Wenn einer dann mal mit seiner Flotte zigtausende kWh abnehmen sollte, dann gerne 2-3 ct. Unterschied mit einer Rabattkarte.
    Flexible Preise, kann man machen, aber dann muss das Preissystem transparent sein, also zu welcher Tageszeit es eben welchen Preis genau kostet und nicht ein flexibel Punkt aus…
    Ich für meinen Teil hab das Glück, dass ich nur auf Fernreisen laden muss, aber selbst da kuck ich mir in wenigen Sekunden einfach die paar Apps durch. Das ist aber nicht die Lösung, es muss genauso einfach sein, wie beim Tanken halt auch…

    Antworten
    • MichaelEV meint

      14.11.2025 um 15:30

      „aber dann muss das Preissystem transparent sein, also zu welcher Tageszeit es eben welchen Preis genau kostet“
      Die Bildung des Ladepreises hängt aber nicht nur vom Strompreis ab, aktuell wesentlich bedeutender ist die Auslastung der Ladeinfrastruktur und hoffentlich kommt zeitnah ein dynamisches Netzentgelt dazu.

      Antworten
  2. Jörg2 meint

    14.11.2025 um 13:46

    Größtmöglicher Wirrwarr…

    Welche Ladekarte mit welchen Flextarif bietet genau an der Ladesäule, an der ich gerade stehe und zu dieser Uhrzeit den Bestpreis?

    Dann vielleicht doch mit dem 1000km-Diesel an die Zapfsäule mit weit sichtbarem Preis….

    Ich bin, mal wieder, für die Durchleitungspflicht.

    Antworten
    • Deity meint

      14.11.2025 um 13:56

      Auch mit dem Durchleitungsmodell hast du bei jeder Säule bzw. jedem CPO einen anderen Preis. Du hast also die gleiche Systematik bzw. das gleiche Problem.

      Antworten
      • Jörg2 meint

        14.11.2025 um 14:55

        Welche Geschäftsmodelle sich Stromanbieter bei einem Durchleitungsmodell einfallen lassen können und was sich dann am Markt hält, vermag ich nicht zu sagen.

        Meine Wunschvorstellung ist:
        Privathaushalt -> Der Anbieter des Hausstroms bietet eine Ladekarte an, bei der mir pro geladener kWh ein fester Preis (von mir aus bis zur Mengengrenze XY) über meinen Hausstromvertrag berechnet wird.
        Unternehmen -> Der Stromlieferant, der (bei einem Frachtführer mit großem Lager- und Kühllageranteil und Ladeinfrastruktur auf den Betriebshöfen; sprich: hohem Stromverbruch) einen Großkunden-Stromtarif anbietet, bietet Ladekarten für die eLKW des Unternehmens an, um an x-beliebigen Säulen laden zu können. Der Ladepreis pro kWh (vielleicht mengengedeckelt) ist fix.

        In dem Zusammenhang würde ich darauf vertrauen, dass sich der jeweilige Stromanbieter mit den Ladesäulenbesitzers auf irgendetwas einigt, was dann Einzug in den Ladetarif findet. Ist das passend, entsteht ein Geschäftsmodell. Wenn nicht, dann nicht. OHNE Durchleitungsgebot gibt es eher keine Möglichkeit für solche Geschäftsmodelle.

        Antworten
        • MichaelEV meint

          14.11.2025 um 15:21

          Erzähle doch keinen Unsinn, der Rahmen für marktgetriebene Durchleitungsmodelle ist da, das wird durch nichts verhindert!

      • MichaelEV meint

        14.11.2025 um 15:19

        Korrekt, B2B können sehr unterschiedliche Preise ausgehandelt werden (so wie jetzt). Ändern würde sich absolut nichts, aber das dringt nicht mehr bis zu den Durchleitungs-Ideologen durch…
        Effiziente Bepreisung, die das bestmögliche und letztendlich kostengünstigste Ergebnis liefert, ist flexibel und passt sich Angebot und Nachfrage an. Das ist Marktwirtschaft, wer damit nicht klar kommt hat noch ein paar Alternativen wo es anders läuft…

        Und der Ladepreis setzt sich aus zwei (mind.) Komponenten zusammen; die Auslastung der Ladeinfrastruktur und dem Strompreis (also EE-Angebot und Nachfrage, exakt zum jeweiligen Zeitpunkt und richtig gemacht bezogen auf den jeweiligen Ort).
        Für ein kosteneffizientes Ergebnis muss der Preis flexibel sein. Und beide Komponenten werden sich häufig gegenseitig ausgleichen und glätten; zwei unterschiedliche flexible Preise beim Durchleitungsmodell führen natürlich zu Intransparenz und nicht zu Transparenz.
        Und feste Preise bilden sich logischerweise nahe dem Worst Case, keine Ahnung was man daran so toll findet…

        Antworten
    • Powermax meint

      14.11.2025 um 15:09

      Mein Diesel schaft keine Autobahnkilometer eher 700km.
      Ich fahre im November 5x täglich hintereinander 250km im 208e!
      Das geht nur sinnvoll mit einer eigenen Wallbox um nicht täglich!!! 45min irgendwo rumzuladen.
      Deshalb habe ich mir einen 11kw Ladeziegel ausgeliehen.
      Arbeitsbeginn 8.00 Uhr Arbeitsende 17.00Uhr TÄGLICH 2x 125km Autobahn. Da wird der 50er Akku plötzlich Rückständig gegenüber einem 2L Powerdiesel (ja richtig gelesen Dauerpower von 80kw auf der Autobahn).

      Antworten
    • MichaelEV meint

      14.11.2025 um 15:38

      Er tut weiter so, als wenn diese „Pflicht“ nicht die Form von Markteingriff und Regulierung wäre, die explizit abgelehnt wird…

      Antworten

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