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Wohnungseigentümergemeinschaften: Leitfaden soll beim Ladeinfrastruktur-Aufbau helfen

03.03.2026 in Aufladen & Tanken von Thomas Langenbucher | 16 Kommentare

VW-e-Golf-laedt

Bild: VW (Symbolbild)

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der staatlichen Now GmbH hat einen neuen Leitfaden zur Umsetzung von Elektroauto-Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern veröffentlicht. Der „WEGweiser“ richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und erklärt, was von der Planung über die Errichtung und Inbetriebnahme bis zur Abrechnung von Ladeinfrastruktur zu beachten ist. Der „WEGweiser“ unterstützt WEG auch gezielt dabei, sich auf das geplante Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) für bestehende Mehrparteienhäuser vorzubereiten.

„Damit Elektromobilität im Alltag von immer mehr Menschen ankommt, muss das Laden im eigenen Wohnumfeld für eine wachsende Nutzergruppe möglich werden. Gerade in Mehrparteienhäusern erfordert der Aufbau von Ladelösungen eine frühzeitige Planung und klare Beschlüsse durch die Wohnungseigentümergemeinschaften. Mit unserem neuen ‚WEGweiser‘ geben wir dafür eine konkrete Orientierung“, sagt Johannes Pallasch, Leiter und Sprecher der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der Now GmbH. „WEG sollen sich bereits jetzt mit den notwendigen Schritten auseinandersetzen, um von der geplanten Förderung des BMV profitieren zu können.“

In Mehrparteienhäusern bestehen oft organisatorische und strukturelle Herausforderungen bei der Elektrifizierung von Stellplätzen. Der neue „WEGweiser“ unterstützt laut den Erstellern WEG praxisbezogen beim Aufbau von Ladeinfrastruktur und bei der Vorbereitung auf das geplante Programm „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ des BMV, das sich unter anderem an Wohnungseigentümergemeinschaften richten wird. Der Fokus liegt dabei auf der Elektrifizierung mehrerer Stellplätze eines Wohngebäudes.

Der „WEGweiser“ führt in acht Schritten durch den Prozess: von der strategischen Zielsetzung und Bedarfserfassung über die Eigentümerversammlung und Beschlussfassung bis hin zum Betrieb der Ladeinfrastruktur. Für jeden Schritt ist angegeben, was konkret zu tun ist, wer verantwortlich ist und welche rechtlichen Grundlagen und Haftungsfragen zu beachten sind. „Wichtige Informationen zur Vorbereitung auf das Förderprogramm werden übersichtlich dargestellt“, erklärt die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur.

Der „WEGweiser“ basiert auf dem Leitfaden „Einfach laden an Mehrparteienhäusern“, der weiterführende Informationen zu rechtlichen und technischen Fragen zum Laden in gemeinschaftlich genutzten Wohngebäuden liefert. Er richtet sich an Eigentümer, Mieter sowie Hausverwaltungen und wurde im Juni 2025 von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur veröffentlicht.

Zum WEGweiser „Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern in WEGs“ geht es hier (PDF). Der Leitfaden „Einfach laden an Mehrparteienhäusern“ ist hier veröffentlicht (PDF).

Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr koordiniert und unterstützt die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur seit 2019 unter dem Dach der bundeseigenen Now GmbH die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Sie unterstützt beim Planen, Umsetzen und Fördern der Ladeinfrastruktur. Um den Bedarf an Ladesäulen besser zu verstehen, erfasst sie relevante Daten.

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Via: Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
Tags: LadestationenAntrieb: Elektro-Nutzfahrzeuge

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Hoppe 63 meint

    05.03.2026 um 18:01

    Man könnte die Kosten in Grenzen halten, wenn wirklich nur eine blaue Campingdose mit 3,7kw pro Stellplatz verbaut wird, dann braucht es auch kein „Lastmanagement wenn acht oder zehn Autos gleichzeitig laden!
    Für ü.90%der Anwender dürfte das reichen, wenn Sie über Nacht knapp 40kw/h nach tanken können, man stellt sein Auto ja nicht mit 0% in der Garage ab…

    Antworten
  2. R2D2 meint

    03.03.2026 um 16:31

    Selbst im Neubau wird geschlafen. Statt gleich Leerrohe in die Wände vom Keller zur TG vorzusehen, wird gebaut wie vor 40 Jahren. Möchte man dann nachträglich was machen, wird es eben sehr teuer. Warum elektrifiziert man nicht gleich direkt JEDEN Parkplatz? Mit einem üblichen 3,7kW Kabel. Das ganze kann man abschließbar verbauen, als Baukastensystem wird das fast nix kosten. Die Nutzung kann dann jeder Parkplatzbesitzer selber entscheiden. Entweder die e-bikes laden, den Wagen aussaugen oder ein BEV laden….

    Antworten
    • eBikerin meint

      03.03.2026 um 18:12

      Bitte erkundige dich: bei Neubauten ab 5 Wohneinheiten ist die Vorbereitung für Ladeinfrastruktur zwingend nach dem GEG vorgeschrieben. Bei Nichtwohngebäuden muss jeder dritte Stellplatz vorbereitet sein.

      Antworten
      • MK meint

        03.03.2026 um 20:34

        @eBikerin
        Ganz korrekt ist es das „GEIG“ (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz), das an das GEG angedockt ist oder nicht? Das wurde nämlich sogar noch von der Schwarz-Roten-Koalition unter Merkel vor der Aktualisierung des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft gesetzt. Was aber natürlich nichts an der sonstigen Richtigkeit Ihrer Aussage ändert ;)

        Antworten
      • R2D2 meint

        04.03.2026 um 16:31

        eBikerin meint
        ……

        ich sprach von einer 3,7kW Steckdose. Die kann man vielfältig nutzen. Du kennst Vielfalt? Ein Ding, das hunderte Möglichkeiten bietet. Eintönig ist eine wallbox mit Typ2 Kabel…

        the german stupid Angst nimmt man, wenn man Vielfalt anbietet.

        Antworten
  3. Futureman meint

    03.03.2026 um 10:26

    Bei Lademöglichkeiten sollte es ähnlich sein, wie demnächst bei PV-Anlagen. Eine Vermarktung in räumlicher Nähe ist ohne Probleme (Steuer/Gewerbe usw.) möglich. So könnte sich der Early-Birder die anfänglichen höheren Investitionskosten später von den (auf jeden Fall) kommenden E-Autos wieder reinholen. Ein nötiges Lastmanagement für weitere Wallboxen am gleichen Anschluss ist heutzutage bei vielen Herstellern schon Standard. Selbst wenn der Erstbetreiber dann 5Cent/kWh draufschlägt, haben alle langfristig eine gute Lademöglichkeit.
    Ohne entsprechende Gesetze wird es da (aus Neidgründen) allerdings auf den Eigentümerversammlungen Probleme geben. (keiner gönnt dem anderen was)

    Antworten
    • eBikerin meint

      03.03.2026 um 14:26

      Hört sich nett an, aber wie willst du das realistisch betreiben? In einer Tiefgarage mit Zugangsbeschränkung kannst du schlecht deinen Stellplatz tagsüber als öffentliche Ladesäule betreiben. Auf oberirdischen Stellplätzen ärgern sich die Eigentümer so schon immer wieder über Falschparker (wenn die Plätze nicht zB durch eine Schranke gesichert sind). Würde als nur funktionieren wenn dir ein Stellplatz im Freien gehört und du den nicht selbst nutzt.

      Antworten
    • Carvision meint

      03.03.2026 um 18:18

      Gewerblich Strom verkaufen! Und das in Deutschland! Da bist du schnell in der Bürokratiefalle. Dazu noch PV vom Dach. Boah dann sogar als energieversorger mit Nachweis welcher energiemix da verkauft wurde… viertelstündlich genau natürlich und streng nach Norm und immer schon nur geeichte Komponenten verwenden…..VDE gerecht muss natürlich auch der Anschluss sein, da eladen Konstantverbraucher sind. Thermisch müssen Die Leitungen was abkönnen. Möglichst direkt am HVT. Und wehe da kommt noch v2g dazu…. dann schön noch zweiriichtungszähler mit klarer Zuordnung…. am Schluss ist es ja nur eine etwas bessere starkStromDose CEE. Aber dann haben wir solche Gesetze wo man den Kopfschütteln muss wie dann eine klare einfache lösung bürokratisch sabotiert wird….

      Antworten
  4. David meint

    03.03.2026 um 09:16

    Hier kann es wirklich mal ein bisschen mehr Regulierung brauchen. Es muss möglich sein, in einer Gemeinschaftsgarage und in Außenstellplätzen einer solchen Anlage jederzeit und kostengünstig eine Lademöglichkeit zu bekommen. Dafür muss die Hausgemeinschaft die Vorbereitungen treffen und das darf nicht wahlfrei sein, es darf auch nicht von Mehrheitsentscheidungen abhängen.

    Antworten
    • eBikerin meint

      03.03.2026 um 09:58

      „und das darf nicht wahlfrei sein, es darf auch nicht von Mehrheitsentscheidungen abhängen.“
      Du darfst dir jederzeit auf eigene Kosten an deinem Stellplatz eine Ladesäule installieren und die WEG kann es nicht verhindern. Wurde schon vor geraumer Zeit beschlossen.
      Ob es kostengünstig ist, liegt ja nicht an der WEG.
      „Dafür muss die Hausgemeinschaft die Vorbereitungen treffen“
      Warum? „nd das darf nicht wahlfrei sein, es darf auch nicht von Mehrheitsentscheidungen abhängen.“
      Also wenn einer das will, sollen alle anderen bezahlen?

      Antworten
      • David meint

        03.03.2026 um 10:13

        Das hast du richtig verstanden, es sollen alle bezahlen, die einen Stellplatz haben. Ob sie den elektrisch nutzen oder nicht. Was auch fair ist: Denn das Objekt wird objektiv aufgewertet, wenn man Ladelösungen für die Stellplätze anbieten kann.

        Antworten
        • eBikerin meint

          03.03.2026 um 12:20

          „Das hast du richtig verstanden, es sollen alle bezahlen, die einen Stellplatz haben. Ob sie den elektrisch nutzen oder nicht. Was auch fair ist: “
          Ne das ist eben nicht fair, wenn einer sich ne Ladestation einbildet und der Rest ihm das sponsoren muss. Für Ladelösungen reicht aktuell die einfache Mehrheit, dann zahlen auch genau diese dafür und haben auch exklusive Nutzung. Bei 2/3 Mehrheit müssen dann alle mit Stellplatz zahlen.
          „Denn das Objekt wird objektiv aufgewertet, wenn man Ladelösungen für die Stellplätze anbieten kann.“
          Dann must du aber auch Mieter finden die den Mehrpreis für die Ladelösung auch bezahlen wollen. Eine Eigentümerin die zB nur eBike fährt (tolles Beispiel, must du zugeben) aber einen Stellplatz hat, hat davon gar nix.

        • MK meint

          03.03.2026 um 17:42

          @eBikerin:
          „Eine Eigentümerin die zB nur eBike fährt (tolles Beispiel, must du zugeben) aber einen Stellplatz hat, hat davon gar nix.“
          Das Problem gab es doch schon immer, dass auch Leute einen Stellplatz mitkaufen mussten, die gar kein Auto haben. Das hat sich dadurch nicht geändert.
          Ich denke, worauf David hinaus willl: Wenn man in einer Tiefgarage mit 50 Stellplätzen 50 Stellplätze für Wallboxen vorrüstet, kostet das ja nicht doppelt so viel wie wenn man nur 25 (nicht direkt nebeneinander liegende) Stellplätze vorrüstet. Es müsste also niemand quersubventioniert werden, sondern jeder würde nur das bezahlen, was ihm auch zu Gute kommt.
          Dennoch bin ich persönlich der Meinung, dass man das bei Neubauten, wo es vergleichsweise billig zu erledigen ist, gleich so vorsehen sollte (dafür aber eben auch realistische Stellpatzsatzungen braucht, die nicht zwingend für jede Wohnung einen Stellplatz vorschreiben, sondern nach Erfahrungswerten schaut, wie viel Prozent denn tatsächlich ein Auto besitzen), bei Altbauten aber eher drauf verzichten sollte. Selbst für mich als Vielfahrer hat sich die Wallbox am eigenen Stellplatz nicht gelohnt und das öffentliche Laden ist viel zu präsent und dadurch komfortabel geworden. Und so wird es immer mehr Leuten ergehen wie mir: Selbst mit eAuto besteht gar kein Interesse an einer privaten Wallbox.

    • SB meint

      03.03.2026 um 10:06

      Bereits heute ist das im WEG geregelt.
      Die Verhinderungsmentalität vieler Eigentümergemeinschaften ist nun mal leider nicht zu unterschätzen.
      An sich müsste man hier ergänzen dass alle Nein-Abstimmer und Enthalter bei verhinderten Modernisierungsmaßnahmen später die Mehrkosten schultern müssen.

      Antworten
      • eBikerin meint

        03.03.2026 um 14:21

        Man kann den Ausbau von Ladeinfrastruktur nicht verhindern. kann ein einzelner auf seine Kosten machen, oder mit einfacher Mehrheit dann eben auf allen Plätzender „Ja Sager“ – aber eben zahlen dann auch nur diese. Die anderen dürfen dass dann aber nicht nutzen (was bei privaten Stellplätzen eh der Fall ist, aber egal ist halt Gesetzestext)
        „An sich müsste man hier ergänzen dass alle Nein-Abstimmer und Enthalter bei verhinderten Modernisierungsmaßnahmen später die Mehrkosten schultern müssen.“
        Exakt dass passiert wenn diese dann später ebenfalls Ladeanschlüsse wollen, dann müssen nämlich die die schon eine haben nicht zahlen.
        Wenn es dann teurer wird ham se Pech gehabt, wenn es billiger wird haben die Glück gehabt.
        Übrigens Eigentümer ohne eigenen Stellplatz dürfen zwar mit abstimmen (eine TG ist zB Gemeinschaftseigentum), da sie aber logischerweise die Infrastruktur nicht nutzen können, müssen die sich nicht an den Kosten beteiligen.

        Antworten
      • JC meint

        10.03.2026 um 15:48

        Ich bin schon sehr froh um Meine Wallbox. Bin zur Miete und habe freundlicherweise von meinem Vermieter eine montiert bekommen. Habe aber überwiegend nur kürzere Strecken zu fahren. Keine Ahnung wann ich das letzte Mal an einem DC-Lader war. So hat jeder ein anderes Profil, für meinen Teil komfortabler als Verbrenner fahren.

        Antworten

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