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Schon über 40.000 Anträge für neue Elektroauto-Kaufprämie

05.06.2026 in Autoindustrie, Politik von Thomas Langenbucher | Kommentieren

Bild: Volvo

Zwei Wochen nach dem Start der neuen staatlichen Elektroauto-Kaufprämie sind zum 2. Juni genau 41.772 Anträge eingegangen. Dies geht laut der Wirtschaftswoche aus Zahlen des Bundesumweltministeriums hervor. In der ersten Woche waren knapp 33.000 Anträge eingegangen.

Der Anteil der reinen E-Antriebe liegt nach aktuellem Stand bei 90,5 Prozent. Die restlichen Anträge entfallen auf Plug-in-Hybride sowie Range-Extender-Stromer. Letztere nutzen einen Verbrennermotor als Stromgenerator. Das Ministerium machte keine Angaben zu bevorzugten Herstellern oder Fahrzeugtypen.

Die jüngsten Zahlen scheinen zu zeigen, dass die Förderung Haushalte mit mittleren und geringeren Einkommen erreicht. Fast jeder zweite Antrag stammt von Haushalten mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von bis zu 45.000 Euro. Bei Betrachtung von Haushalten mit bis zu 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen stammen sieben von zehn Anträge aus dieser Gruppe.

Das Förderprogramm umfasst drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds der Regierung. Damit können nach Angaben des Ministeriums 800.000 gekaufte oder geleaste Fahrzeuge gefördert werden. Die Prämie variiert je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße zwischen 1500 und 6000 Euro.

Die Förderung erfolgt unabhängig vom Listenpreis und gilt somit auch für teure Autos. Die Basisförderung beträgt 3000 Euro für Elektroautos, für bestimmte Plug-in-Hybride und Range Extender 1500 Euro. Bei teilelektrischen Modellen muss zudem ein CO2-Ausstoß von weniger als 60 Gramm pro Kilometer oder eine reine E-Reichweite von mindestens 80 Kilometern vorliegen.

Die Einkommensgrenze pro Haushalt liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, wobei sich diese Grenze je nach minderjährigem Kind erhöht. Bei einem Jahreseinkommen unter 60.000 Euro gibt es 1000 Euro extra, bei weniger als 45.000 Euro weitere 1000 Euro. Der Förderantrag kann nach der Zulassung des Fahrzeugs, spätestens ein Jahr danach gestellt werden. Das Auto muss mindestens 36 Monate im Besitz der geförderten Privatpersonen bleiben. Maßgeblich ist eine Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026.

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Via: WirtschaftsWoche
Tags: FörderungAntrieb: Elektroauto, Hybridfahrzeuge

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

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