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Tesla: Schweden fordert Änderungen bei FSD-Einführung in der EU

19.06.2026 in Autoindustrie, Autonomes Fahren, Politik von Thomas Langenbucher | 26 Kommentare

Tesla-Model-Y

Bild: Tesla

Die schwedische Verkehrsverwaltung (TRV) spricht sich gegen die EU-weite Einführung von Teslas Selbstfahr-Technologie „Full Self-Driving (Supervised)“, kurz FSD aus. In einem nicht zuvor veröffentlichten Schreiben vom 30. April fordert die Behörde laut Reuters, dass das fortschrittliche Fahrerassistenzsystem die Fähigkeit verliert, gesetzliche Tempolimits zu überschreiten.

Das Dokument wurde an den Technischen Ausschuss für Kraftfahrzeuge der EU (TCMV) übermittelt, schreibt die Nachrichtenagentur. Dieser steht vor einer Entscheidung über den Einsatz der Technologie im gesamten Binnenmarkt.

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Funktion „Speed Offset“. Diese ermöglicht es, dass das Fahrzeug die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen um einen vom Fahrer festgelegten Spielraum überschreitet. Die TRV warnt davor, dass ein systematisches Überschreiten der Limits die Sicherheit und den rechtlichen Rahmen gefährde. In den USA bietet Tesla verschiedene Modi an, während in Europa die Funktion „Contextual Max Speed“ (Kontextbezogene Höchstgeschwindigkeit) genutzt wird.

Während die Niederlande FSD bereits genehmigt haben, äußerten laut Reuters auch Finnland und Norwegen Vorbehalte. Länder wie Litauen, Estland, Dänemark und Belgien erlaubten das System hingegen bereits. Estnische Behörden verweisen dabei auf die letztliche Verantwortung der Fahrer. Für eine EU-weite Zulassung ist eine qualifizierte Mehrheit von 15 der 27 Mitgliedstaaten erforderlich, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Im Falle einer Ablehnung würde die vorläufige niederländische Genehmigung nach sechs Monaten verfallen.

Tesla hat auf Anfragen von Reuters nicht reagiert. In seinen Bedienungsanleitungen heißt es, dass sich Fahrer hinsichtlich der Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht ausschließlich auf das System verlassen sollten. Sie müssten „unter Berücksichtigung der Verkehrs- und Straßenverhältnisse mit einer sicheren Geschwindigkeit fahren“.

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Via: Reuters
Tags: EUUnternehmen: Tesla
Antrieb: Elektroauto, Modern Mobility

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Sven meint

    19.06.2026 um 16:39

    Grundsätzlich versteh ich den Sinn einer solchen Forderung. Aber es ist schon komisch das Schweden hier mit zweierlei Maß mist. Jedes Auto mit einem Abstandstempomat und Tempo Limit Erkennung „warnt“ doch auch nur über das gebimmel den Fahrer, aber es gibt keine technische Einschränkung des Tempomat oder sehe ich das falsch. Beides ist (bei gleichzeitiger Spurhalten funktion) ein LVL 2 System, eins „darf“ höher eingestellt werden (TACC) und bei FSD ist das jetzt plötzlich eine „Problem“. Dann bitte konsequent alle LVL 2 das setzen einer höheren Zielgeschwindigkeit verbieten. Danke! Mal schauen wie viele Auto dann einen regulatorisch bedingten Rückruf und Software Update brauchen.

    Antworten
  2. Futureman meint

    19.06.2026 um 16:22

    Wäre einfach per Update realisierbar. Allerdings ist in Deutschland nicht mal ein Tempolimit auf Autobahnen durchsetzbar, denn viele meinen Geschwindigkeit bedeutet Freiheit.

    Antworten
  3. Powerwall Thorsten meint

    19.06.2026 um 16:08

    Vielleicht sollten sich einige Kommentatoren hier noch mal über das Verhältnis von Schweden und deren „Gewerkschaftsarbeit“ dort und Tesla informieren.
    Darüber gab es hier aber auch schon genügend Artikel.
    Es ist also eigentlich nur wieder eine weiterer vergeblicher Versuch Tesla zum Beitritt in die Gewerkschaft bewegen zu wollen.
    Das wird auch diesmal und so nicht funktionieren – wetten?

    Dann gibt’s das FSD System in Schweden eben nicht – selber schuld.

    Bei Tesla FSD Supervised handelt es sich, zumindest auf dem Papier, um ein – wie David nich müde wird zu betonen – Level 2 System.
    Was er immer absichtlich unterschlägt: es ist einfach das beste Level zwei System weltweit – das bestätigen nicht nur diverse Behörden, sondern auch jeder einzelne Fahrer, der einmal im aktuellen System „befahren“ oder gar hinter den Lenkrad sitzen durfte.
    Mach das System Fehler? Ja natürlich wie jedes andere technisches System auch.
    Gibt es einen, der es besser kann – ich denke, nein, und das wird schon in naher Zukunft auch dem letzten Nörgler hier klar werden.

    Bei jedem Fahrzeug, in welchem ja immer der Fahrer letztendlich verantwortlich ist, ist es natürlich auch hier so:
    Wer den Offset setzt, oder den Tempomat mit dem Pedal „overruled“ und so bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwischt wird, der muss eben zahlen – so what?
    Wegen mir kann die europäische Union die Strafen bei Geschwindigkeitsübertretungen gerne verzehnfachen – vielleicht würde das die Unfall raten ja eben soweit senken wie Tesla Supervisor das tut.
    Time will tell

    Antworten
  4. M. meint

    19.06.2026 um 14:46

    Es ist wohl eine Leichtigkeit, das per OTA abzustellen.
    Die Frage ist daher eine andere: so schnell, wie eine unerwünschte Funktionalität entfernt ist, ist eine andere aber auch installiert. Wie will man das kontrollieren? In 3 Monaten? In einem Jahr?

    Antworten
  5. Future meint

    19.06.2026 um 13:40

    Vielleicht ist Schweden das einzige Land, wo man sich als Autofahrer an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten muss?

    Ich wundere mich ja schon seit Jahren darüber, dass die neuen Autos der meisten Hersteller zwar Kameras haben und damit erkennen, welches Tempolimit gilt. Jedes dieser Autos könnte auch dafür sorgen, dass das Tempolimit nicht überschritten wird, obwohl der Fahrer das wieder mal möchte. Kein Hersteller traut sich das. Vermutlich hat die Raserei eben auch mit diesem eigenartigen Freiheitsgefühl dieser Autofahrer zu tun.

    Antworten
    • Paule meint

      19.06.2026 um 14:39

      Bus-und LKW-Fahrer können und dürfenaktiv Sicherheitssysteme abschalten. Dort könnte man beginnen.

      Antworten
    • M. meint

      19.06.2026 um 14:57

      Grandios am Thema vorbei, wie immer.

      Antworten
    • MK meint

      19.06.2026 um 14:58

      @Future:
      Ich finde es schon gut, dass man es übersteuern kann…immerhin ist diese Erkennung nicht fehlerfrei. So stehen am Frankfurter Kreuz an der A5 in beiden Richtungen (immerhin eine der meistbefahrenen Autobahnstellen Deutschlands für die parallel verlaufenden Abfahrtspuren die „Tempo 80“-Schilder so doof, dass ausnahmslos jedes Auto auf den rechten Spuren dies auch als Tempolimit für die eigentliche Autobahn erkennt. Hier ist es nur das logische Denken des Menschen, dass einem sagt „das kann nicht für hier gemeint sein“…und selbst alte Autos, die definitiv kein solches System haben, sieht man da oft plötzlich stark bremsen. Auch Menschen erkennen das also nicht zuverlässig.
      Was aber aus meiner Sicht gar nicht geht, ist ein pauschaler Offset, um den die erkannte Begrenzung IMMER bewusst überschritten werden SOLL. Das erkennen aber auch Gerichte und Leute, die gegen Bußgeldbescheide vorgehen, bekommen dann immer häufiger die Strafverdopplung wegen Vorsatz aufgebrummt. Die Ausrede „ich habe es nicht gesehen“ funktioniert bei diesen Autos nämlich nicht mehr.

      Antworten
  6. Rudolf Goerke meint

    19.06.2026 um 12:00

    Die vorgeschriebene Ges chwindigkeit sollte nicht vom Fahrer überschritten werden können.
    Die Niederländische Regelung ergibt keinen Sinn.

    Antworten
    • Snork der Dritte meint

      19.06.2026 um 14:17

      Leider gibt es ja immer wieder Fälle, wo die erkannte und erlaubte Geschwindigkeit nicht übereinstimmen oder Notsituationen, wo man schnell beschleunigen muss Spurwechsel anderer Fahrzeuge ohne Schulterblick). Da ist das IMHO schon sinnvoll.

      Antworten
    • MK meint

      19.06.2026 um 14:49

      @Rudolf Goerke:
      Das ist keine „niederländische Regelung“. es ist die Tesla-Regelung, der die niederländische Behörde nur nicht explizit widersprochen hat…und damit aber natürlich einen Präzedenzfall geschaffen hat: Einhaltung der Verkehrsregeln ist scheinbar kein relevantes Kriterium zum erhalt einer solchen Zulassung.

      Antworten
    • Jörg2 meint

      19.06.2026 um 15:19

      „Die vorgeschriebene Ges chwindigkeit sollte nicht vom Fahrer überschritten werden können.“

      Da bin ich sehr dafür!
      Und alle Hersteller sollten das als Auflage bekommen. Auch im Bestand, da, wo es auf Grund der technischen Ausstattung, machbar ist. Das KBA sollte hier zügig die Bestandsflotten prüfen. Ich würde mit Modellen anfangen, die die höchsten Zulassungszahlen haben. So wäre zügig eine Wirkung erzielbar.

      Antworten
    • MichaelEV meint

      19.06.2026 um 15:46

      „Die vorgeschriebene Ges chwindigkeit sollte nicht vom Fahrer überschritten werden können.“
      Nachvollziehbare Forderung. Aber dann in jeder Variante, auch bei einfachen oder ohne Assistenzsystem.

      Antworten
  7. Jörg2 meint

    19.06.2026 um 11:28

    Eine nachvollziehbare Forderung.
    Wohl per OTA auch gut umsetzbar.

    In Summe finde ich es richtig, dass auf solche Entwicklungen hoch kritisch geschaut und die Einführung noch über einen langen Zeitraum behördlich begleitet wird (Nachjustierung, Entzug der Freigabe).

    In der EU haben wir in diesem Punkt ja den Vorteil, dass mehrere Behörden (die einzelnen nationalen Zulassungsbehörden) ihre Blicke darauf richten.

    Ich vermute, einiger der Lösungen werden auch wieder verschwinden. Sei es, weil die Behörden eingreifen oder weil das Produkt vom Markt nicht angenommen wird.

    An der Langzeitdendenz, immer mehr Mobilitätslösungen erhalten einen hohen Automatisierungsgrad, zweifle ich allerdings nicht.

    Antworten
  8. David meint

    19.06.2026 um 11:03

    Tesla scheitert gerade mit einem Level 2 System in der Zulassung. Mehr haben sie auch nicht. Bei BMW lachen sie sich schlapp. Auch der iX3 hat wieder den Offset.

    Antworten
    • A124 meint

      19.06.2026 um 15:37

      Man ist noch immer im Prozess, von Scheitern kann keine Rede sein, auch wenn Sie das gebetsmühlenartig herbeireden. Die Systeme von BMW und Mercedes mit Tesla zu vergleichen, ist natürlich völlig unangebracht. Die Ansätze sind völlig verschiedene, BMW kann Level 3 nur unter stark eingeschränkten Bedingungen und auf abgesteckten Strecken ebenso mit nur geringen Geschwindigkeiten. Gleiches gilt für Mercedes. Dabei sind immer auch externe Informationsquellen, bspw. auf der abgestecketen Strecken, notwendig. Tesla macht alles im Fahrzeug und gäbe es die überbordenden Regulatorien nicht, würde Tesla autonom fahren bzw. diesem so deutlich am nächsten sein, dass BMW das Lachen, was Sie glauben zu hören, im Halse stecken bleiben würde. So ist es als Level 2 deklariert, bei dem der Fahrer verantwortlich bleibt.

      Antworten
    • hu.ms meint

      19.06.2026 um 18:21

      …nur das eben dieses tesla level 2 – assistenzsystem aktuell das beste ist.
      Bringt aber aus meiner sicht keinen vorteil, da es ja – wie die anderen L2 auch -ununterbrochen überwacht werden muss.

      Antworten
  9. hu.ms meint

    19.06.2026 um 10:37

    „letztendliche verantwortung des fahreres“, der ja ununterbrochen überwachen muss.
    Wo liegt also der nutzen, wenn ununterbrochen überwacht werden muss ?
    Ist doch eigentlich nur eine „nerd-spielerei“.

    Antworten
    • Paule meint

      19.06.2026 um 14:42

      Richtig. Aus diesem Grund werden jegliche Assistenzsysteme wegen von Dir festgestellter Nutzlosigkeit wieder vom Markt verschwinden. Vor allem, wenn noch ein Fahrer hinter einem Lenkrad sitzen muss. Frage mich, wozu noch Bremspedale verbaut werden, wo doch jedes Auto mit Kamera und Radar und Ultraschall und Lidar komplett selbst bremsen kann.

      Antworten
    • MK meint

      19.06.2026 um 14:53

      @hu.ms:
      Vor Allem eine Spielerei, für die Tesla mittlerweile nicht mehr 7.500 € einmalig zu Beginn haben will (haben wohl zu wenige Leute gekauft), sondern 99 € monatlich. Wie viele Menschen werden das nach den ersten Monaten kündigen? Und wie dreist ist es eigentlich, z.B. in Deutschland Abogebühren zu kassieren für ein System, dass man hier noch gar nicht nutzen kann? Auch wenn das legal ist, da man reinschreibt, dass es sein könne, dass die Funktionen in bestimmten Regionen nicht verfügbar seien, dürfte man auch so den ein oder anderen nachhaltig verprellen.

      Antworten
  10. EVrules meint

    19.06.2026 um 10:12

    Wie war die Argumentation seitens der Tesla-Hardlinier hier? Dass Deutschland automatisch und vorurteilsbehaftet Vorbehalte hätte? Es wurde von „Bürogemeinschaft“ geschrieben und davon, dass man die Überlegenheit des FSD-Systems nicht verstünde.

    Wie passt das nun ins Bild, dass Schweden Kritik und Zweifel äußert?

    Antworten
    • eBikerin meint

      19.06.2026 um 14:10

      Schweden hat Volvo und ist damit ja quasi mit Deutschland gleich zu setzen ;-)

      Antworten
    • Jörg2 meint

      19.06.2026 um 14:23

      Was willst Du sagen?

      Antworten
    • M. meint

      19.06.2026 um 14:45

      Es ist wohl eine Leichtigkeit, das per OTA abzustellen.
      Die Frage ist daher eine andere: so schnell, wie eine unerwünschte Funktionalität entfernt ist, ist eine andere aber auch installiert. Wie will man das kontrollieren? In 3 Monaten? In einem Jahr?

      Antworten
    • Paule meint

      19.06.2026 um 14:46

      Tesla-Hardlinier verstehen wohl, dass Schweden Kritik und Zweifel äußert.

      „fordert die Behörde laut Reuters, dass das fortschrittliche Fahrerassistenzsystem die Fähigkeit verliert, gesetzliche Tempolimits zu überschreiten.“

      Was spricht dagegen? Könnte klar nachgebessert werden.

      Ist übrigens bei jeder Abnahme so. Entweder, Behörde nickt ab, oder es muß Nachgebessert werden.

      Antworten
    • A124 meint

      19.06.2026 um 15:20

      Die Kritik und Zweifel, die Schweden bzw. die Behörde ins Feld bringt, sind, gelinde gesagt, nonsense. Das System ist klar so deklariert, dass die Verantwortung immer der Fahrer hat. Er bestimmt also mit seiner selbst getätigten Einstellung, ob die Limits eingehalten werden oder nicht. Soll denn jetzt für jeden das Führen eines KfZ verboten werden, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 1-5 km/h überschreitet? Genauso argumentiert Schweden bei Schnee. Auf Anfrage, ob unter winterlichen Bedingungen FSD getestet wurde, was Tesla bejahte und auf Winter in Nordamerika verwies, bemerkte man, der Schnee in Schweden sei anders. Was ein Kasperltheater.

      Antworten

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