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25 Millionen Euro zusätzliche Fördermittel für E-Nutzfahrzeuge in Nordrhein-Westfalen

15.09.2021 in Politik, Transport von Thomas Langenbucher | 6 Kommentare

Opel-Movano-e

Bild: Opel

In Nordrhein-Westfalen gibt es 25 Millionen Euro zusätzliche Förderung für elektrische Nutzfahrzeuge. Handwerker und Gewerbetreibende in dem Bundesland können im Rahmen eines zeitlich begrenzten Förderangebots den Kauf eines batterieelektrischen Nutzfahrzeugs mit 50 Prozent der Anschaffungskosten fördern lassen.

Bei mit Wasserstoff betriebenen Brennstoffzellen-Fahrzeugen werde bis zu 80 Prozent der Anschaffungskosten gefördert. Für Kommunen liegen die Förderquoten noch einmal zehn Prozentpunkte höher. Wer also jetzt als Gewerbetreibender ein batteriebetriebenes Nutzfahrzeug im Wert von 50.000 Euro kauft und mindestens 5 Jahre lang nutzt, bekommt bis zu 25.000 Euro dazu. Förderanträge können seit September bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Die dafür zur Verfügung stehenden 25 Millionen Euro werden von der Europäischen Union als Teil des Aufbauprogramms EACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) finanziert.

Ziel des Programms REACT-EU ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern, klimafreundliche Technologien zu fördern sowie die digitale und stabile Erholung der Wirtschaft zu unterstützen. Dafür stellt die Europäische Union 260 Millionen Euro zusätzlich für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Nordrhein-Westfalen bereit.

Die Anträge für die E-Nutzfahrzeug-Förderung werden in der Reihenfolge des Eingangs durch die zuständige Bezirksregierung Arnsberg geprüft, erklärt das NRW-Wirtschaftsministerium. Mittel werden gewährt, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Es werden nur Projekte mit einer Mindestfördersumme von 20.000 Euro bewilligt. Die maximale Fördersumme liegt für Unternehmen bei 200.000 Euro und für Kommunen bei zwei Millionen Euro. Anträge müssen vor dem Kauf der Fahrzeuge bis zum 30. November 2021 gestellt werden. Die Förderung kann nicht mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.

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Via: Wirtschaftsministerium NRW
Tags: FörderungAntrieb: Elektro-Nutzfahrzeuge, Wasserstofffahrzeuge

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Karlheinz meint

    16.09.2021 um 14:14

    Laschet will sich kurz vor der Wahl in Szene setzen, koste es was es wolle. Na wenn das seine Politik ist, dann sehe ich schwarz

  2. alupo meint

    15.09.2021 um 23:15

    Bei 80% Förderung (das Auto wird einem quasi geschenkt) ist es zu überlegen, die großen H2 Teile wie Druckbehälter, Brennstoffzelle temporär hinauszuschmeißen und an diesen Stellen dafür Akkus einzubauen. Und das Auto immer zur HU und den Gas-Sicherheitsprüfungen wieder temporär zurückzubauen. Dumm nur, dass die Gas-Prüfungen so häufig sind (und entsprechend dem Aufwand auch ein paar Euros kosten).

    Also doch besser die Finger davon lassen, rechnet sich doch nicht…

    Ironie Ende

  3. Ernesto 2 meint

    15.09.2021 um 09:54

    Da wird ja ganz offen die Wasserstoffwirtschaft protegiert…. honi soi qui mal y pense….also als Privatmann würde ich mich über 50% Zuschuß freuen. Aber ich kann auch ein Gewerbe anmelden (z. B. Erdbeeren und Gurken verkaufen) und dann das Fahrzeug abgreifen. 3 mal im Jahr damit am Straßenrand stehen und bekomme 50%. Also ran und abgreifen bevor es ein anderer tut ;-)

  4. TheMan meint

    15.09.2021 um 08:51

    Wir hier nun Geld verschleudert oder Firmen EU widrig subventioniert?
    Die EU wird das prüfen müssen, denn wenn private Bürger diese extrem hohen Subventionen nicht bekommen liegt hier ein Verstoß gegen das Gleichheit Gesetz vor. Sie verstehen was ich meine? Das GG unterscheidet nicht nach Personen und Firmen! Politiker und Behörden schon?

    • Werner Mauss meint

      15.09.2021 um 09:09

      Wie recht sie haben. Umverteilung von Steuergeldern zu den Unternehmern im großen Stil, da spricht ja einem Bürgergeld von 2,5k nichts mehr entgegen.

    • Mäx meint

      15.09.2021 um 09:20

      Du hast schon gesehen, dass das aus einem EU-Topf kommt oder?

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