Die von der damaligen Bundesregierung Ende 2019 beschlossene Sofortabschreibung für elektrische Nutzfahrzeuge und Elektro-Lastenfahrräder ist rechtswidrig. Das hat die EU-Kommission jetzt klargestellt.
Die Sonderabschreibung sollte die Anschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und -Lastenfahrrädern in Deutschland attraktiver machen. Das Gesetz sah vor, dass Unternehmen 50 Prozent des Kaufpreises im ersten Jahr absetzen dürfen. Wie das Bundesfinanzministerium auf Nachfrage der Wirtschaftswoche mitteilte, wurde diese Maßnahme von der Europäischen Kommission jedoch als verbotene Beihilfe eingestuft.
Der Wirtschaftszeitung zufolge müssten erhebliche Nachweis-, Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten durch die Unternehmer erbracht werden, damit die Sonderabschreibung doch noch möglich ist. Das Finanzministerium hoffe aber eher auf eine Lockerung der EU-Beihilfevorschriften, die es bereits angeregt habe.
Der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) habe die Sonderabschreibung „offenbar schlecht vorbereitet“, kritisierte der CSU-Finanzpolitiker Sebastian Brehm. Ärgerlich sei auch, dass das Finanzministerium erst auf Anfrage mit der schlechten Nachricht herausrückt. „Die Vorschläge der EU-Kommission im Bereich Mobilität können durchweg robuster werden“, sagte der grüne Bundestagsabgeordnete Sascha Müller. Anreize für sparsame und ressourcenschonende E-Fahrzeuge seien wichtig.