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Bundeskabinett beschließt neue Regeln für Elektrofahrzeuge

28.05.2015 in Politik von Thomas Langenbucher | 12 Kommentare

Bundesrat-stimmt-Elektromobilitaetsgesetz-zu

Bild: VW

Elektrisch angetriebene Fahrzeuge können künftig ein besonderes Kennzeichenschild mit dem Zusatzbuchstaben „E“ erhalten. Das hat das Bundeskabinett in einer Verordnung beschlossen. Für Kraftfahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette an der Rückseite. Weiterhin können Elektrofahrzeuge Sonderrechte im Straßenverkehr erhalten – unter anderem beim Parken.

Die neue Verordnung der Bundesregierung sowie eine Verwaltungsvorschrift sollen die Voraussetzung schaffen, dass das sogenannte Elektromobilitätsgesetz einheitlich umgesetzt werden kann. Mit dem Gesetz sollen Länder, Städte und Kommunen in die Lage versetzt werden, sofort zu handeln.

Die Bundesregierung will mit dem Elektromobilitätsgesetz elektrisch betriebene Fahrzeuge durch Privilegierung im Straßenverkehr unterstützen. Zu diesem Zweck wurde vereinbart, dass Elektrofahrzeuge folgende Sonderrechte erhalten können:

  • die örtlichen Straßenverkehrsbehörden für Elektrofahrzeuge können besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum reservieren,
  • Parkgebühren können für E-Fahrzeuge verringert oder ganz erlassen werden,
  • Elektrofahrzeuge können von bestimmten Zufahrtbeschränkungen, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden, ausgenommen werden,
  • elektrisch betriebene Fahrzeuge erhalten die Möglichkeit auf Busspuren zu fahren.

Neben reinen Elektro-Fahrzeugen sollen auch Plug-in-Hybrid-Modelle mit teilelektrischem Antrieb von den Privilegien profitieren. Bei Plug-in-Hybriden ist allerdings eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm pro Kilometer oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 30 Kilometer einzuhalten (bzw. 40 Kilometer ab 2018).

Inkrafttreten der neuen Regeln

Der Bundestag hat das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) am 5. März beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 27. März 2015 zugestimmt. Das Gesetz tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Parallel dazu werden nun die erforderliche Verordnung sowie eine Verwaltungsvorschrift auf den parlamentarischen Weg gebracht. Sie treten dann in Kraft, wenn auch das Gesetz in Kraft ist.

Das EmoG ist bis zum 30. Juni 2030 befristet. Bis dahin sollten sich elektrisch betriebene Fahrzeuge der Bundesregierung zufolge im Markt etabliert haben, das Gesetz soll aber begleitend evaluiert werden.

Weiter wurde bekanntgegeben, dass Deutschland an dem Ziel festhält, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 Prozent zu senken. Für den Verkehr strebt die Bundesregierung an, den Endenergieverbrauch um rund 40 Prozent bis 2050 gegenüber 2005 zu verringern. Die Elektromobilität weiterzuentwickeln sei dabei eine der Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr.

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Via: Bundesregierung
Tags: Elektromobilitätsgesetz, Emissionen, FörderungAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Stefan meint

    09.06.2015 um 16:56

    Die jetzigen Plug-In-Fahrer sind vermutlich noch Pioniere, die möglichst weit ohne Verbrenner kommen wollen und die auch wissen, woher ihr Strom kommt. Aber in der breiten Masse fürchte ich, dass diese Autos selten oder nie an eine Steckdose angeschlossen werden – aber gerne kostenlos davor parken. Denn den Strom macht sich das Auto ja jederzeit selbst.
    Beim Deutschen Strommix wird es noch finsterer für die Elektromobilität, denn selbst ein eUP! stößt im Deutschen Strommix mehr CO2 aus als seine Erdgas-Version.
    Und die ganzen Plug-In-Boliden mit 2 bis 3,5 t Gewicht haben Bestandsschutz, nur für den Fall, dass die nächste Regierung doch mal nachrechnet und korrigieren will.
    Sie hätten vielleicht jemand fragen sollen, der sich damit auskennt ;-)

  2. Elektroflitzer meint

    29.05.2015 um 21:14

    Der andauernde Streit zwischen militanten Elektroautofahrern und Plugin Fahrern wird sicher noch verstärken. aber seht es doch mal positiv. wenn ein Plugin lädt, fährt er schon nicht Benzin. Das ist doch das, was eüElektronauten wollen. Man kann es nicht allen recht machen. Ich selbst fahre einen E-REV, ein Electric Range endended vehicle. jaaaa, es ist ein Opel Ampera; und da bin ich auch heilfroh, dass ich nicht mit einem einen E Wagen derzeit mit Schweißausbrüchen krampfhaft nach der nächsten Ladesäule suchen muss, die dann wenigstens auch funktioniert und nicht mit reinen Verbrennern zugeparkt ist. Und dennoch trage ich meinen Beitrag zu einer besseren Welt bei. Rund 9000 km mit 89 Litern Sprit gefahren, ohne Reichweitenangst und rund 90% elektrisch.

    Übrigens, ist jetzt die Durchführungsverordnung und die Verwaltungsanweisung schon raus? Das konnte ich dem Beitrag noch nicht wirklich entnehmen. Möchte mir nämlich ein hübsches Kennzeichen mit E raussuchen ;)

    • Redaktion meint

      30.05.2015 um 09:07

      Leider ist die Meldung der Bundesregierung bezüglich dem weiteren Ablauf etwas vage, man will sich wohl noch nicht festlegen:

      „Das Gesetz tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Parallel dazu werden nun die erforderliche Verordnung sowie eine Verwaltungsvorschrift auf den parlamentarischen Weg gebracht. Sie treten dann in Kraft, wenn auch das Gesetz in Kraft ist.“

      Unsere Interpretation: Es folgt noch einmal eine offizielle Mitteilung, wenn es wirklich soweit ist :-)

      VG
      TL | ecomento.de

  3. Totobär meint

    29.05.2015 um 12:07

    Da sieht man mal wieder, von wem unsere Politiker gesteuert werden.
    Porsche Panamera mit Vollgas auf der Busspur am 3l Lupo vorbeirasend und dem Kleinwagen anschließend auf dem für ihn reservierten Parkplatz noch zeigen wie toll Kapital vor Vernunft gesetzt wird.
    IRRSINN hoch drei!
    Elektromobilität gehört ausschließlich dann gefördert, wenn REINE Elektromobile betroffen sind.
    Aber da zieren sich die deutschen Hersteller ja.
    Mit den Milliardengewinnen die von der Verbrennerproduktion erzielt werden, will man sich nicht so schnell verabschieden und verbaut lieber Hybridmodelle, die nach wie vor überflüssiger Weise zwei Antriebskonzepte durch die Gegend kutschieren; macht sich natürlich toll bei der Inspektion und in der Werkstatt. kann ja eine Menge kaputt gehen…
    Tesla beschreitet den richtigen Weg und wird in Deutschland augenscheinlich von den Großen Verbrennerherstellern -auch mit politischen Mitteln- bekämpft.
    Aber alle mit IQ über 95 werden über kurz oder lang feststellen, dass die Öllobby noch so oft betonen kann, dass durch Fracking und andere Versündigungen an unserem Planeten, die Ölversorgung noch für Jahrzehnte gesichert sei:
    DIE STEINZEIT IST NICHT AN MANGEL AN STEINEN ZU ENDE GEGANGEN !!!

  4. Peter meint

    29.05.2015 um 10:11

    Sehr traurig dass Leute die keine Ahnung von der Materie haben Gesetze beschließen die keiner braucht. Ich freue mich schon demnächst nur noch Porsche Panamera und Cayenne die Ladesäulen blockieren zu sehen. Ich habe jegliche Hoffnung in unsere Bundesregierung verloren!

  5. Tom meint

    28.05.2015 um 20:23

    Also ich weiß nicht. Prinzipiell ist das ja schon mal besser als nichts, aber wenn ich das lese:
    „Neben reinen Elektro-Fahrzeugen sollen auch Plug-in-Hybrid-Modelle mit teilelektrischem Antrieb von den Privilegien profitieren. Bei Plug-in-Hybriden ist allerdings eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm pro Kilometer oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 30 Kilometer einzuhalten (bzw. 40 Kilometer ab 2018).“

    Vor meinem inneren Auge sehe ich die künftigen für E-Autos reservierten, kostenlosen Ladesäulen-Parkplätze mit Plug-in-Hybriden zugeparkt, die nur auf dem Papier elektrisch fahren. Vielleicht steckt da maximal noch alibimäßig der Ladestecker…

    …und den Plugin-Hybrid-SUV, der mit laufendem Verbrennungsmotor auf der Busspur und durch Zufahrtsbeschränkte Zonen rauscht… weil… er ist ja ein Elektroauto… Hihi.

    Ich würde mal sagen: Nicht zielführend! Aber insofern auch nur konsequent, man erwartet ja schon bald nichts anderes mehr.

  6. Frederike N. meint

    28.05.2015 um 15:12

    „Plakette an der Rückseite“ innen oder außen? Stelle ich mir u. a. beim Twizy schwierig vor!

    • Redaktion meint

      28.05.2015 um 15:29

      Das gilt nur „für Kraftfahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind“ – gerade bei den elektrischen Klein(st)fahrzeugen also wahrscheinlich eine ziemlich seltene Problematik.

      Früher oder später muss aber wohl auch das geklärt werden…

      VG
      TL | ecomento.de

  7. Silvia Brutschin meint

    28.05.2015 um 14:43

    Leider werden in diesem Text wieder Elektroautos und Elektrofahrzeuge durcheinandergeworfen.
    Gilt die Regelung nun auch für Elektrofahrzeuge? Unter E-Fahrzeuge fallen der Twizy als auch das TWIIKE, diese sind jedoch keine E-Autos.

    • Redaktion meint

      28.05.2015 um 15:03

      Danke für den Hinweis! Tatsächlich steht in der Erklärung der Bundesregierung „Elektrofahrzeuge“, wir haben den Artikel entsprechend angepasst.

      VG
      TL | ecomento.de

  8. DanielB meint

    28.05.2015 um 13:32

    Wichtiger Punkte, da so auch als „normal“ aussehende Fahrzeuge als Elektrofahrzeug gleich erkannt werden können. An Ladesäulen dürfte sich dies während eines Ladevorgangs ja erledigt haben, nicht aber auf gesonderten Parkflächen. Die sogenannten „Badges“, die beispielsweise Fahrzeuge auch als E-Fahrzeug deklarieren, kann sich in der Regel jeder auch nachträglich einfach aufs Fahrzeug klatschen. Ein Laie erkennt ein stehendes Fahrzeug nicht immer gleich als Elektrofahrzeug, wenn wir z.B. den e-up! oder auch e-Golf nehmen würden.

  9. Starkstrompilot meint

    28.05.2015 um 12:13

    Tolles Gesetz. Gähn. Typisch Groko.

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